Länderrat
Der Länderrat ist das oberste beschlussfassende Organ zwischen den Bundesversammlungen (BDKen).
Aufgaben
Der Länderrat beschließt über die Richtlinien der Politik zwischen den Bundesversammlungen und koordiniert die Arbeit zwischen den Gremien der Bundespartei, den Fraktionen und den Landesverbänden.
Zusammensetzung
Dem Länderrat gehören die Mitglieder des Bundesvorstands an, Delegierte aus den Landesverbänden, Landtagsfraktionen, aus der Bundestagsfraktion, aus dem Europaparlament und von den Bundesarbeitsgemeinschaften.
Beschlüsse
Alle Beschlüsse der GRÜNEN Länderräte seit 2002 finden Sie in unserem Beschluss-Archiv.