29. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
23.- 25. Januar 2009, Dortmund, Westfalenhalle
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W-01Formalia
Antragsteller/innen:Bundesvorstand
Gegenstand:Formalia
Anmerkungen:BuVo-Beschluss vom 12.01.2009

Wahlordnung W-01 zur Aufstellung der Bundesliste zu den Europawahlen 2009

Die Bundesdelegiertenkonferenz möge beschließen:

  1. Alle KandidatInnen für die Bundesliste zu den Europawahlen werden in Einzelwahl gewählt. Die Wahlen sind geheim und werden mit Hilfe eines elektronischen Abstimmungssystems durchgeführt.
  2. Stimmberechtigt sind nur Delegierte, die wahlberechtigt im Sinne des Wahlgesetzes sind und deren Identität überprüft werden kann (gültiger Personalausweis oder Reisepass). UnionsbürgerInnen müssen zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, dass sie in der Bundesrepublik eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten (rechtliche Voraussetzung).
  3.  Alle KandidatInnen für die Europaliste haben eine Vorstellungszeit von 7 Minuten. In der Fragerunde haben sie zusätzlich 3 Minuten zur Beantwortung eingereichter Fragen. Fragen an die KandidatInnen müssen schriftlich eingereicht werden. Es werden maximal 3 Fragen pro KandidatIn ausgelost und vom Präsidium verlesen.
  4. Alle KandidatInnen stellen sich nur einmal vor und können nur einmal Fragen beantworten, und zwar vor der Wahl des Listenplatzes, für den sie zuerst antreten. Für die Wahlen am 25. Januar 2009 erhalten KandidatInnen, die bereits am 24. Januar 2009 angetreten waren, die Möglichkeit zu einer Kurzvorstellung von 2 Minuten.
  5. Auf allen ungeraden Plätzen können nur Frauen antreten.
  6. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen bekommt. Für alle weiteren Wahlgänge scheiden jeweils diejenigen KandidatInnen aus, die weniger als 10 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben. Ein evtl. 3. Wahlgang findet als Stichwahl der beiden Bestplatzierten des 2. Wahlganges statt. Hierbei entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
  7. Am Ende findet eine schriftliche Schlussabstimmung über die gesamte Europaliste statt.
  8. Insgesamt werden 30 Listenplätze gewählt.
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