23.- 25. Januar 2009, Dortmund, Westfalenhalle
| Antragsteller/innen: | Bernd Pfitzner u.a. |
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| Gegenstand: | Verschiedenes |
| Anmerkungen: |
30 Milliarden für die Kommunen
Konjunktur ankurbeln, kommunalen Investitionsstau überwinden, Klima schützen
Die scharfe Rezession hat eine breite und zum Teil sehr widersprüchliche Diskussion über Maßnahmen zur Stützung der Konjunktur entfacht. Alle Maßnahmen müssen daran gemessen werden, ob sie nachhaltige Wirkung entfalten und keinesfalls zu Lasten kommender Generationen gehen.
Dieses Kriterium erfüllt die Energetische Sanierung von Gebäuden. Bündnis 90/die Grünen fordern deshalb die Bundesregierung auf, die im Konjunkturpaket 1 der Bundesregierung vom 5.11. enthaltene Förderung der energetischen Sanierung für öffentlichen Gebäude deutlich zu verstärken und aufzustocken.
Das Konjunkturpaket 1 mit den Elementen zur energetischen Sanierung greift nicht weit genug. Es ist weder vom Umfang noch mit Blick auf strukturschwache Kommunen ausreichend. Der Appell der Bundesregierung an die Länder, dafür Sorge zu tragen, dass auch finanzschwache Kommunen auf das Programm zugreifen können, wird nur geringe Wirkung entfalten.
Bündnis 90/Die Grünen fordern die Bundesregierung deshalb auf
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Die Gesamtsumme der zur Verfügung stehenden Darlehen auf 30 Mrd. aufzustocken
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Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm nicht auf den Bildungsbereich und den Umbau von Wohnungen zu beschränken
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Die Darlehen zinslos zu vergeben.
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Pro Projekt sollen maximal 400.000 Euro zur Verfügung stehen.
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Zwingend eine Übersicht für alle öffentlichen Gebäude der Kommunen in Hinblick auf energetischen Zustand und Aufwand zur energetischen Sanierung im Sinne eines Kosten/Nutzen Vergleiches zu verlangen.
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN soll dazu einen entsprechenden Antrag im Bundestag einzubringen.
Die Landtagsfraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN sollen darauf hinwirken, dass die Landesregierungen im Rahmen der kommunalen Aufsicht dafür Sorge tragen, dass alle Städte, Landkreise und Kommunen Gebäude – sofern noch nicht geschehen - eine Kosten/Nutzen Analyse zur energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude vornehmen und entsprechende Anträge zur energetischen Sanierung auch finanzschwacher Kommunen genehmigt werden.
Begründung
Konjunkturpaket 1 der Bundesregierung ist in der Wirkung unzureichend und nicht nachhaltig
Mit ihrem ersten Konjunkturpaket hat die Bundesregierung ihre Konzeptlosigkeit bei der Bekämpfung der erwarteten Rezession erkennen lassen. Auch die Vorschläge für ein weiteres angedachtes Konjunkturpaket 2 zeichnen sich vor allem durch eines aus: Teuere Maßnahmen mit ungesicherten Ergebnissen. Die Befreiung von der KFZ-Steuer beim Kauf eines Neuwagens ist (beschlossen im Konjunkturpaket 1) oder pauschale Steuersenkungen (gefordert von Politikern verschiedenster Parteien für ein Konjunkturpaket 2) sind ökonomisch wie ökologisch äußerst fragwürdige Steuergeschenke. Diese Vorschläge haben folgende gravierende Nachteile:
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das Geld kommt nicht unmittelbar der Wirtschaft zugute (wird evtl. gespart),
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es kommt nur einem Teil der Menschen zugute (in erster Linie Besser- und Großverdiener)
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der Erfolg einer solchen Maßnahme ist unbestimmt.
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Vielfach entsteht keine nachhaltige Wirkung, vielmehr wird nur kurzfristig ein Konsumanreiz gegeben.
Nachhaltige Investitionen statt Steuergeschenke
Statt teure Steuergeschenke zu verteilen, sollten Bund, Länder und Kommunen endlich ihre Hausaufgaben im Bereich energetischer Gebäudesanierung machen. Diese Investitionen sind mit Blick auf stetig steigende Energiekosten ökonomisch sinnvoll, in Hinblick auf den Klimawandel ökologisch zwingend notwendig und unmittelbar Beschäftigungswirksam und damit geeignet, Arbeitsplatzverlusten in anderen "alten" Branchen entgegenzuwirken.
Kommunale Investitionen ermöglichen
Die Bundesregierung hat schon ein CO2-Sanierungsprogramm mit zinsgünstigen Krediten aufgelegt, doch das reicht bei weiten nicht aus. Viele Kommunen sind in einer wirtschaftlich schlechten Lage und können deshalb Zinsen für zusätzliche Kredite im Haushalt nicht bereitstellen. Obwohl eine solche Investition ökonomisch rentabel ist (vom ökologischen Nutzen ganz zu schweigen), handelt es sich bei der energetischen Gebäudesanierung, nach Kommunalrecht, nicht um eine Investition von kostenrechnenden Einrichtungen, die allein im Haushalt von den sonstige Kreditaufnahmen abgegrenzt werden können. Kreditaufnahmen für rentierliche Investitionen können somit nicht von allgemeinen Kreditaufnahmen abgegrenzt werden. Damit kommt eine solche Finanzierung für viele Kommunen nicht in Frage. Die Tilgung eines zinslosen Kredites allerdings kann bei entsprechender Laufzeit des Darlehens aus der Einsparung der Energiekosten getragen werden – auch wenn ein betriebswirtschaftliches Risiko über die Unsicherheit der Energiepreisentwicklung naturgemäß bleibt. Voraussetzung ist natürlich, dass eine solide Kosten/Nutzen Rechnung für energetische Maßnahmen vorliegt.
Regionale Wirtschaftsförderung dank kommunaler Aufträge
Kommunale (Bau-)Aufträge, insbesondere solche, die nicht europaweit ausgeschrieben werden müssen (unter 2,5 Mio. EUR), erhalten in der Regel lokale Handwerker und mittelständischen Unternehmen. Mit einem entsprechenden Investitionsprogramm stärkt man somit unmittelbar die regionale Wirtschaft. Im Spiegel vom 1.12.2008 wird aus einer unveröffentlichten Studie für das Bundesumweltministerium zitiert. Danach würden weitere 500.000 neue Arbeitsplätze entstehen wenn Regierung und Wirtschaft ernsthaft eine CO2 Reduktion von 40 Prozent gegenüber 1990 ansteuern. Mit dem im Antrag genannten Volumen von 30 Mrd. Euro können rund 200.000 Arbeitsplätze neu geschaffen werden.
Sanierung von 75.000 kommunalen Gebäuden
Daher fordern wir die Bundesregierung auf, Kredite für energetische Gebäudesanierung zinslos zur Verfügung zu stellen. Für eine sinnvolle energetische (Teil-)Sanierung von Gebäuden reichen häufig schon Beträge von bis zu 400.000 EUR aus. Mit einem Kreditrahmen von 30 Milliarden EUR könnten somit schon 50 % der renovierungsbedürftigen Gebäude energetisch (Teil-)Saniert werden. Bei einer Darlehenslaufzeit von 15 Jahren liegt der Tilgungsbetrag bei unter 7 % der Investitionssumme. Bei dem zu erwartenden Energiekostenanstieg einerseits und dem im Durchschnitt schlechten energetischen Zustand vieler öffentlicher Gebäude mit einem spezifischen Energieverbrauch von zum Teil deutlich über 20 Liter pro Quadratmeter Öläquivalent steht die ökonomische Rentabilität einer solchen Maßnahme für eine Kommune außer Frage.
Geringe Kosten – große nachhaltige Wirkung
Für die Bereitstellung dieser Mittel wird der Bund sich Geld auf dem Kapitalmarkt beschaffen müssen. Mit einem (realistisch anzunehmenden) Zinssatz von 5 % entsteht für den Bund eine Zinsbelastung von 1,5 Milliarden EUR im ersten Jahr. Dafür kann die Bundesregierung aber Investitionen in Höhe von 30 Milliarden EUR anstoßen. Und sie wirkt einer höheren Arbeitslosigkeit entgegen mit entsprechender Auswirkung auf geringere Kosten für Arbeitslosigkeit und erhöhten Einnahmen aus Einkommen- und Gewerbesteuer. Durch die Tilgungen der Kommunen, sinken die Zinsen jährlich. Bis die Kommunen ihren Kredit beim Bund in 15 Jahren vollständig getilgt haben, belaufen sich die Zinsen auf ca. 12 Milliarden EUR. Damit ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Zinsbelastung von ca. 800 Millionen EUR im Jahr. Im Vergleich mit dem nachhaltigen Nutzen für die Kommune ein geringer Betrag. Werden die Arbeitsplatzeffekte berücksichtigt, kann mit einem positiven Saldo gerechnet werden.
Viele Experten empfehlen diese Maßnahme, da sie wie kaum eine andere in der jetzigen Situation geeignet ist, der erwarteten Rezession entgegenzuwirken, denn sie beinhaltet:
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gezielte Wirtschaftsförderung von KMU's,
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nachhaltige Investition statt unbestimmter Konsumanregung,
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Umwelt- und Klimaschutz
Fazit
Die Überwindung der Krise der Finanzmärkte kann und muss als Chance begriffen werden, nachhaltige und zukunftsweisende Maßnahmen in Gang zu setzen. Es muss sorgfältig darauf geachtet werden, dass die zusätzliche Verschuldung des Staates ausschließlich für Maßnahmen ausgegeben wird, die nicht zu einer zusätzlichen Be- sondern zu einer Entlastung zukünftiger Generationen führen. Damit scheiden Konsumgutscheine, eine pauschale Förderung der Autoindustrie oder eine pauschale Mehrwertsteuersenkung definitiv aus.
AntragstellerInnen: Bernd Pfitzner (KV Starnberg), Thomas Gambke (KV Landshut), Beate Walter-Rosenheimer (KV Fürstenfeldbruck), Michael Hauck (KV Nürnberg), Florian Reichl (KV Bamberg), Friederike Pusinelli (KV Aichach-Friedberg), Klaus Becker (KV Aichach-Friedberg), Dieter Janecek (KV München), Josef Rosner (KV Deggendorf), Stefan Haug (KV Rottal-Inn), Peter Meiwald (KV Ammerland), Jochen Gertjejanssen (KV Ammerland), Martina Neubauer (KV Starnberg), Sebastian Pohl (KV Starnberg), Johannes Schweinberger (KV Starnberg), Kerstin Täubner-Benicke (KV Starnberg), Ilse Onnasch, (KV Starnberg) , Maria Matthes (KV Landshut), Raziye Sarioglu (KV Landshut), Elisabeth Strasser (KV Landshut) u.a.