28. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14.-16. November 2008, Erfurt, Messe Erfurt
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M-03-054Änderungsantrag zu M-03
Antragsteller/innen:Volker Beck u.a.
Gegenstand:Änderungsantrag zu M-03
Anmerkungen:

Änderungsantrag zu M-03

Die Überschrift in Zeile 54 wird wie folgt ergänzt:

„Datenschutz rechtlich stärken – Datenschutz gehört ins Grundgesetz“

Begründung:

Die Änderung bezieht sich auf einen die Verfassung ändernden Gesetzentwurf (BT-Ds. 16/9607), den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der 16. Wahlperiode in den Deutschen Bundestag eingebracht hat.

Wir wollen Datenschutz im Grundgesetz verankern, da es nicht mehr zeitgemäß ist, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als reines Rechtsprechungsrecht zu belassen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Grundrecht 1983 aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht heraus entwickelt. Damals ging es allein um die Abwehr der Datensammelwut des Staates. Heute ist die Gefahr des Datenmissbrauchs vielfältiger geworden, die Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht durch die private Wirtschaft häufen sich. Hier muss die Verfassung eine klare Sprache sprechen. Im Vertrag von Lissabon, in den Verfassungen zahlreicher EU-Staaten und Bundesländer ist der Datenschutz ausdrücklich aufgenommen worden. Es ist nicht erklärbar, warum unser Grundgesetz dahinter zurückstehen soll.

Die Datenschutzskandale der vergangenen Monate haben deutlich gemacht, dass wir im Datenschutz vieles verbessern müssen. Unsere Antwort ist zum einen die grundlegende Modernisierung des Bundesdatenschutzgesetzes und zum anderen die überfällige Ergänzung des Grundgesetzes. Beides darf nicht gegeneinander ausgespielt werden: Wir müssen das eine tun, sollten aber das andere nicht lassen. Daher hat die Bundestagsfraktion – neben zahlreichen anderen Datenschutzanträgen – sowohl einen umfassenden Antrag zur Modernisierung des Bundesdatenschutzes beschlossen (BT-Ds. 16/10216), als auch den Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt.

Mit diesem Gesetzentwurf werden wir nicht hinter die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zurückfallen, im Gegenteil: Erstmals wird das Recht auf Informationsfreiheit grundrechtlich abgesichert und es wurden die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze der Zweckbindung und der Datensparsamkeit mit in die Begründung des Gesetzentwurfes mit aufgenommen. Dadurch wird klargestellt, dass wir hinter die bisherige Rechtsprechung nicht zurückfallen. Andererseits wurde darauf verzichtet, zu viele Einzelheiten der bisherigen Rechtsprechung einfach in das Grundgesetz hinein zu schreiben - denn uns ist auch wichtig, dass das Grundgesetz klare und prägnante Aussagen trifft und allgemein verständlich bleibt.

AntragstellerInen: Volker Beck (KV Köln), Hans-Christian Ströbele (KV Berlin-Kreuzberg/Friedrichshain), Silke Stokar (Regionsverband Hannover), Bärbel Höhn (KV Oberhausen), Monika Lazar (KV Landkreis-Leipzig), Jerzy Montag (KV München), Irmingard Schewe-Gerigk (KV Ennepe-Ruhr), Wolfgang Wieland (KV Berlin-Mitte), Josef Winkler (KV Rhein-Lahn), Kai Gehring (KV Essen), Winfried Hermann (KV Tübingen), Monika Düker (KV Düsseldorf), Tilo Fuchs (KV Berlin-Mitte), Michael Rahe (KV Trier-Saarburg), Dino Renvert (KV Bonn), Jürgen Roth (KV Tempelhof-Schöneberg), Jens Kendzia (KV Bonn), Wolf Albin (KV Berlin Mitte), Günter Dworek (KV Charlottenburg-Wilmersdorf), Michael Schlikker (KV Charlottenburg-Wilmersdorf) u.a.

 

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