14.-16. November 2008, Erfurt, Messe Erfurt
| Antragsteller/innen: | KV Berlin-Spandau |
|---|---|
| Gegenstand: | Änderungsantrag zu V-15 |
| Anmerkungen: | KMV-Beschluss vom 03.11.2008 |
Änderungsantrag zu V-15
Die BDK möge beschließen:
Nach der Zeile 128 werden folgende Sätze eingefügt:
6. Offenlegung von Interessenkonflikten von Abgeordneten
Abgeordnete müssen für ihre Mandatsausübung Interessenkonflikte vor der/dem jeweiligen Ausschussvorsitzenden und dem/der BundestagspräsidentIn offen legen, soweit diese nicht durch veröffentlichungspflichtige Angaben ersichtlich sind. Die Anzeigepflicht von Abgeordneten wird ausgedehnt auf BeraterInnen- und GutachterInnentätigkeiten sowie auf Absprachen über Tätigkeiten nach Beendigung der Mitgliedschaft im Parlament.
Begründung: mündlich