28. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14.-16. November 2008, Erfurt, Messe Erfurt
Diese Seite im PDF-Format speichernPDF-Version
V-15-128Verschiedenes
Antragsteller/innen:KV Berlin-Spandau
Gegenstand:Änderungsantrag zu V-15
Anmerkungen:KMV-Beschluss vom 03.11.2008

Änderungsantrag zu V-15

Die BDK möge beschließen:

Nach der Zeile 128 werden folgende Sätze eingefügt:

6. Offenlegung von Interessenkonflikten von Abgeordneten

Abgeordnete müssen für ihre Mandatsausübung Interessenkonflikte vor der/dem jeweiligen Ausschussvorsitzenden und dem/der BundestagspräsidentIn offen legen, soweit diese nicht durch veröffentlichungspflichtige Angaben ersichtlich sind. Die Anzeigepflicht von Abgeordneten wird ausgedehnt auf BeraterInnen- und GutachterInnentätigkeiten sowie auf Absprachen über Tätigkeiten nach Beendigung der Mitgliedschaft im Parlament.

Begründung: mündlich

LINKS