14.-16. November 2008, Erfurt, Messe Erfurt
| Antragsteller/innen: | KV Berlin-Spandau |
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| Gegenstand: | Änderungsantrag zu V-15 |
| Anmerkungen: | KMV-Beschluss vom 03.11.2008 |
Änderungsantrag zu V-15
Die BDK möge beschließen:
Die Zeilen 110 - 120 werden gestrichen und ersetzt durch die Sätze:
4. Begrenzung der Nebentätigkeiten von Abgeordneten
Die Anzahl der Aufsichtsratsmandate, die Abgeordnete wahrnehmen dürfen, wird begrenzt.
Die bezahlten Nebentätigkeiten von Abgeordneten werden eingeschränkt. Dies erfolgt, indem die Einkünfte aus Nebentätigkeiten auf maximal die Hälfte der Diäten limitiert werden.
Soweit dazu Grundgesetzänderungen nötig sind, werden diese angestrebt.
Bei der Veröffentlichung der Nebeneinkünfte werden nach der Stufe von 7.000 Euro weitere Stufen für jede weitere 5000 Euro eingeführt.
Die Ausübung eines Spitzenamtes bei einem Interessenverband wird mit der Abgeordnetentätigkeit für unvereinbar erklärt.
Es werden angemessene und wirksame Sanktionen für alle Verstöße eingeführt.
Begründung: mündlich