28. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14.-16. November 2008, Erfurt, Messe Erfurt
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V-15-048Verschiedenes
Antragsteller/innen:KV Berlin-Spandau
Gegenstand:Änderungsantrag zu V-15
Anmerkungen:KMV-Beschluss vom 03.11.2008

Änderungsantrag zu V-15

Die BDK möge beschließen:

Die Zeilen 48 – 53 werden gestrichen und ersetzt durch die Sätze:

Die Eintragung in das Register für LobbyistInnen ist obligatorisch und unabhängig von der Organisationsform. Eingetragen werden sowohl Daten zu den ArbeitgeberInnen von LobbyistInnen (Unternehmen, Verbände, Vereinigungen etc.) als auch Daten zu den handelnden AkteurInnen (LobbyistInnen) selbst. Die hinter den LobbyistInnen stehenden Unternehmen, Vereinigungen und sonstigen Institutionen müssen umfassende und detaillierte Angaben zu ihren finanziellen Aufwendungen machen, die sie in die Interessenvertretung investieren. Sie müssen offenlegen, an welchen Themen, Verordnungs- und Gesetzentwürfen sie arbeiten, mit welchen Ministerien und Bundesbehörden, Fraktionen, Abgeordneten und deren MitarbeiterInnen sie hierzu Kontakt aufgenommen haben und welche Ausgaben für welches Arbeitsgebiet getätigt wurden.

Begründung: mündlich

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