28. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14.-16. November 2008, Erfurt, Messe Erfurt
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F-03-082Friedens- und Sicherheitspolitik
Antragsteller/innen:Felix Pahl u.a.
Gegenstand:Änderungsantrag zu F-03
Anmerkungen:

Änderungsantrag zu F-03

Die BDK möge beschließen:

In Zeilen 82 bis 91 „1. kein Umbau der Bundeswehr in eine weltweit agierende Streitmacht..." bis "...außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zustimmen.“ ersetzen durch

"1. Kein Einsatz der Bundeswehr zur Durchsetzung hegemonialer, machtpolitischer oder ökonomischer Interessen

Teile der SPD und die Mehrheit der CDU/CSU planen den Einsatz der Bundeswehr als weltweit agierende Streitmacht zur Durchsetzung von Rohstoffinteressen nach US-amerikanischem Vorbild. Dies lehnen wir grundsätzlich ab.

Bei der Transformation der Bundeswehr ist strikt darauf zu achten, dass Struktur und Ausrüstung an ihren friedenspolitischen Aufgaben ausgerichtet werden. Angesichts der dringenden Investionen in zivile Kapazitäten und in langfristige Konfliktprävention, zu der für uns auch die Entwicklungs- und Klimapolitik gehören, wollen wir nur sehr begrenzt Mittel in militärische Fähigkeiten investieren. Diese müssen zielgerichtet für eine Befähigung zur Gewaltprävention und -eindämmung ausgegeben werden. Dazu gehört beispielsweise auch eine ausreichende Transportkapazität für Auslandseinsätze der Bundeswehr, denen wir jedoch nur in wohlbegründeten Einzelfällen zustimmen werden."

Begründung:

Der Antrag F-03 weicht an dieser entscheidenden Stelle einem zentralen Dilemma bündnisgrüner Friedenspolitik aus. Eine weltweit einsetzbare Armee kann sowohl zur illegitimen Durchsetzung partikularer Interessen als auch im Auftrag der Vereinten Nationen zur Durchsetzung ihres Gewaltmonopols eingesetzt werden. An anderer Stelle bekräftigt der Antrag ausdrücklich, dass wir letzteres unter bestimmten Bedingungen unterstützen. Dann ist es inkonsistent, an dieser Stelle pauschal den „Umbau der Bundeswehr in eine weltweit agierende Streitmacht“ abzulehnen. Wird die Bundeswehr nicht zum weltweiten Agieren befähigt, dann kann sie auch nicht nach den an anderer Stelle im  Antrag ausgeführten Kriterien eingesetzt werden.

Dieses Dilemma kann nur zu einem gewissen Grad durch eine spezifische Ausrüstung für die von uns unterstützen Einsätze aufgelöst werden. Einige Ausrüstungsgegenstände, z.B. langreichweitige Transportflugzeuge, lassen sich nicht nach Einsatzzweck differenzieren. Daher ist eine Entscheidung zu treffen, ob man diese Ausrüstung bereitstellen will oder nicht. Der Antrag müsste konsistenterweise entweder aussagen, dass die Gefahr der Ermöglichung einer von partikularen Interessen geleiteten Interventionspolitik zu groß ist und daher auf die weltweite Einsetzbarkeit auch für unterstützenswerte Einsätze verzichtet werden soll, oder aber eine streng auf die Ausrüstung, die für die unterstützenswerten Einsätze notwendig ist, beschränkte weltweite Einsetzbarkeit befürworten. Der Änderungsantrag spricht sich für die letztere Alternative aus.

Das Grundgesetz sagt nichts über die „territoriale Verteidigung des Landes“ aus, sondern bestimmt, dass Streitkräfte nur „zur Verteidigung“ eingesetzt werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Grundsatzurteil 1994 entschieden, dass dies eine Beschränkung nicht des Einsatzortes, sondern des Einsatzzwecks darstellt. Grüne Friedenspolitik betrachtet Frieden und Sicherheit als globale öffentliche Güter, die von allen Staaten gemeinsam bereitgestellt werden müssen. Es ist nicht im Sinne dieser Politik, die Bereitstellung dieser Güter zu renationalisieren.

Der Zusatz „zur humanitären Hilfe“ soll gestrichen werden, da er dahingehend missverstanden werden kann, dass die Bundeswehr nicht im Ausnahmefall auch friedenserzwingend eingesetzt werden darf.

AntragstellerInnen: Felix Pahl (Pankow), Susann Worschech (Neukölln), Karl-Wilhelm Koch (Vulkaneifel), Peter Alberts (Münster), Simon Lissner (Limburg-Weilburg), Sonja Grigat (Pankow), Wolfgang Pohner (Friedrichshain-Kreuzberg), Birte Gäth (Pankow), Arvid Bell (Euskirchen), Melanie Müller (Friedrichshain-Kreuzberg), Ralf Henze (Odenwald-Kraichgau), Martina Haardt (Lauenburg), Boris Jarosch (Friedrichshain-Kreuzberg), Joachim Marx (Bremerhaven), Gabriela Schuchalter-Eicke (Wiesbaden), Christian Meyer (Holzminden), Claudia Laux (Ahrweiler), Georg Kössler (Neukölln), Hans-Jürgen Kapust (Düsseldorf), Pia Werner (Bad Dürkheim) und weitere

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