14.-16. November 2008, Erfurt, Messe Erfurt
| Antragsteller/innen: | Felix Pahl u.a. |
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| Gegenstand: | Änderungsantrag zu E-10 |
| Anmerkungen: |
Änderungsantrag zu E-10
Vor Zeile 27 einfügen:
Das Recht auf zivile Nutzung der Kernenergie und technologische Unterstützung bei dieser Nutzung ist zur Zeit eine der drei tragenden Säulen des Atomwaffensperrvertrags, der trotz der darin festgeschriebenen Ungerechtigkeit über Jahrzehnte hinweg eine Weiterverbreitung von Atomwaffen größtenteils erfolgreich verhindert hat. Dieser Erfolg ist zur Zeit akut gefährdet. Wir sind uns bewusst, dass eine einseitige Absage an das Recht auf zivile Nutzung der Kernenergie dem Nichtweiterverbreitungsregime den Todesstoß versetzen könnte. Wir streben an, dieses Recht in offenen Verhandlungen durch umfassende Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien zu ersetzen. Diese müssen so weitreichend sein, dass sie realistischerweise attraktiver erscheinen als das Prestige, das Atomtechnologie zur Zeit genießt. Deutschland muss sich an ihrer Finanzierung massiv beteiligen. So verfolgen wir kohärent gleichzeitig außen-, abrüstungs- und umweltpolitische Ziele.
Solange jedoch das im Atomwaffensperrvertrag verbriefte Recht auf zivile Nutzung der Kernenergie weiterbesteht, muss es so proliferationsresistent wie möglich gemacht werden. Die zahlreichen Überlegungen, den nuklearen Brennstoffkreislauf unter internationale Kontrolle zu bringen, gehen in die richtige Richtung und müssen weiterverfolgt werden.
Begründung:
Der Antrag E-10 enthält nur einen kurzen Absatz zu Verhandlungen über erneuerbaren Energien, aus dem unseres Erachtens die Bedeutung dieses Aspekts nicht klar genug hervorgeht. Er „fordert“ (Zeile 102) eine Nichtverbreitung der Atomtechnologie, ohne darauf einzugehen, dass die Unterzeichnerstaaten des Atomwaffensperrvertrags gegenwärtig ein Recht auf diese Verbreitung haben. Der Vertrag ist zwar unvollkommen und muss dringend durch ein nachhaltigeres Nichtverbreitungsregime ersetzt werden; es sollte aber deutlich werden, dass man eine weitere Schwächung der Nichtverbreitung riskiert, wenn man eine seiner tragenden Säulen in Frage stellt, ohne für angemessenen Ersatz zu sorgen.
Da zur Zeit nicht abzusehen ist, dass die Industriestaaten bereit sein werden, ein so umfassendes Angebot zur Förderung erneuerbarer Energien zu machen, dass alle Unterzeichnerstaaten des Atomwaffensperrvertrags auf Ihr Recht auf Nutzung der Atomtechnologie verzichten werden, ist auch eine Aussage darüber notwendig, wie bis dahin mit diesem Recht umgegangen werden soll. Der Änderungsantrag greift dazu im zweiten Absatz Formulierungen aus dem Beschluss „Abrüstung braucht Bewegung: Für eine Wiederbelebung der nuklearen Abrüstung und die Stärkung der nuklearen Nichtverbreitung – Atomwaffen ächten“ der BDK in Nürnberg 2007 auf.
AntragstellerInnen: Felix Pahl (KV Pankow), Susann Worschech (KV Neukölln), Sonja Grigat (KV Pankow), Wolfgang Pohner (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Martin Albani (KV Neukölln), Birte Gäth (KV Pankow), Peter Alberts (KV Münster), Simon Lissner (KV Limburg-Weilburg), Arvid Bell (KV Euskirchen), Melanie Müller (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Niko Pewesin (KV Neukölln), Martina Haardt (KV Lauenburg), Joachim Marx (KV Bremerhaven), Claudia Laux (KV Ahrweiler), Georg Kössler (KV Neukölln), Maik Babenhauserheide (KV Herford), Berti Furtner-Loleit (KV München), Michael Kärner (KV Ettlingen), Stefanie Groenke (KV Bamberg), Elisabeth Fuchs (KV München) und weitere