14.-16. November 2008, Erfurt, Messe Erfurt
| Antragsteller/innen: | BAG Frieden |
|---|---|
| Gegenstand: | Änderungsantrag zu F-01 |
| Anmerkungen: | BAG-Beschluss vom 19.10.2008 |
Änderungsantrag zu F-01
In Zeilen 97 bis 99
„Grundsätzlich kann nur der Sicherheitsrat das Mandat für die Durchsetzung der Schutzverantwortung erteilen und das nur strikt begrenzt auf...“
ersetzen durch
„Sie schließt vielmehr ein solches Recht durch ein regelgerechtes Eingreifen allein im multilateralen Rahmen der VN aus und ist strikt begrenzt auf...“
Begründung:
Beide Formulierungen stammen aus dem Abschlussbericht der Friedens- und Sicherheitspolitischen Kommission. Obwohl der Satz im Antrag den Beschluss des Milleniumsgipfels richtig wiedergibt, lässt er den Eindruck zu, daß Bündnis 90/Die Grünen es für wünschenswert halten, dass diese Entscheidungen durch den Sicherheitsrat getroffen werden. Die Entscheidungen des Sicherheitsrates unterliegen aber den Interessen der Vetomächte und führen daher auch zu falschen Entscheidungen in Krisensituationen. Wesentlich ist hier nur die Beschränkung der Mandatserteilung auf eine global legitimierte Instanz, im Gegensatz z.B. zu Bündnissen und Regionalorganisationen. Schon jetzt gibt es aufgrund der Resolution „Uniting For Peace“ die Möglichkeit, dass die Generalversammlung die Verantwortung für Frieden und Sicherheit übernimmt, wenn der Sicherheitsrat ihr nicht gerecht wird. An dieser Stelle sollte nicht der angestrebten VN-Reform vorgegriffen werden. Verschiedene Modelle für die Ausgestaltung der Entscheidungen zur Responsibility to Protect im Rahmen der VN sollten in Erwägung gezogen werden. Auch eine Feststellung durch den Internationalen Strafgerichtshof, dass die Voraussetzungen für die Anwendung des Prinzips vorliegen, könnte einen Beitrag zur Entpolitisierung der Entscheidungen leisten.