14.-16. November 2008, Erfurt, Messe Erfurt
| Antragsteller/innen: | Karl-W. Koch u.a. |
|---|---|
| Gegenstand: | Änderungsantrag zu E-13 |
| Anmerkungen: |
Änderungsantrag zu E-13
Ergänzung Zeile 233:
Zeile 233:
Die verbliebenen Atomkraftwerke sind bei ernstzunehmenden Warnungen vor drohenden Terroranschlägen umgehend vom Netz zu nehmen.
Begründung:
Sämtliche deutsche AKWs sind gegen Terror-Angriffe nach dem Muster des 9-11 nicht geschützt, nicht etwa „nicht ausreichend“ sondern def. NICHT! Gerade in diesen Tagen erregt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Aufsehen (BVerwG 7C 39.07), das den Anwohnern von AKWs weitgehende Rechte gegenüber den AKW-Betreibern einräumt. Die „älteren“ AKWs, die in der ursprünglichen Formulierung offenbar angesprochen wurden, sind zwar besonders anfällig bzgl. eventueller Anschläge und gehören gerade auch nach dem o.e. Urteil sofort abgeschaltet, das gibt aber keineswegs das Recht, die „neueren“ AKWs uneingeschränkt weiterzubetreiben, wie in der ursprünglichen Formulierung impliziert wird.
AntragstellerInnen: Karl-W. Koch, KV Vulkaneifel; Matthias Schneider, KV Duisburg; Peter Alberts, KV Münster; Hartwig Berger, KV Charlottenburg; Hans-Jürgen Lutz, KV Südliche Weinstraße; Lars Andersen, KV Hamburg-Altona; Beate Müller-Gemmeke, KV Reutlingen; Martina Haardt, KV Lauenburg; Arfst Wagner, KV Ditmarschen; Gabriela Schuchalter-Eicke, KV Wiesbaden; Siegfried Schönfeld, KV Recklinghausen; Helmut Blöcker, KV Braunschweig; Roman Kollar, KV Coburg; Michael Körner, KV Ettlingen; Wolfgang Ehle, KV Kassel-Land; Jürgen Kapust, KV Düsseldorf; Uller Koenig, KV Vulkaneifel; Stefan Barth, KV Vulkaneifel; Michael Borne, KV Karlsruhe-Stadt; Michael Musil, KV Westerwald; Martin Schmidt, SV Chemnitz u.a.