14.-16. November 2008, Erfurt, Messe Erfurt
| Antragsteller/innen: | KV Ammerland |
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| Gegenstand: | Änderungsantrag zu V-10 |
| Anmerkungen: | Beschluss vom 27.10.2008 |
Änderungsantrag zu V-10
Die BDK möge beschließen:
Die Zeilen 1 - 2 werden ersetzt mit:
Der Bundesverband wird aufgefordert, sich erneut mit der Frage der Legalisierung von Cannabis auseinanderzusetzen und eine Position zu erarbeiten, welche das Für und Wider der Diskussion beleuchtet. Das Ergebnis soll in das Bundestagswahlprogramm einfließen.
Begründung:
Antrag und Begründung der LDK Thüringen sind nicht ergebnisoffen. Einerseits wird der Bundesverband aufgefordert, sich aktiv für die Legalisierung einzusetzen, andererseits soll eine „Diskussion“ geführt werden, die das Für und Wider aufnimmt und zu einem Ergebnis führt, welches in der Antragsbegründung schon vorweggenommen wird. Dies widerspricht sich formal und inhaltlich und stellt keine angemessene Abstimmungsgrundlage dar.
Auch wenn wir, als KV Ammerland, ebenfalls die Kriminalisierung von Gelegenheitskonsumenten ablehnen, so sehen wir doch auch mit Sorge die starke Zunahme missbräuchlicher Konsummuster, wie sie seit Jahren auch bei Alkohol vorwiegend von Jugendlichen und jungen Erwachsenen praktiziert werden. Hier sind eine starke Zunahme von manifesten Abhängigkeiten sowie eine Häufung von psychischen Erkrankungen (drogeninduzierten Psychosen) nicht von der Hand zu weisen. Im Rahmen der Diskussion muss jedenfalls stärker auf den Umgang mit diesen Risiken eingegangen werden, was aus dem Antrag der LDK nicht deutlich genug hervorgeht.