28. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14.-16. November 2008, Erfurt, Messe Erfurt
Diese Seite im PDF-Format speichernPDF-Version
V-11-neuVerschiedenes
Antragsteller/innen:KV Vulkaneifel
Gegenstand:Verschiedenes
Anmerkungen:KMV-Beschluss vom 16.9.2008

Mehr Demokratie wagen - auch bei den Grünen Listen

 

  1. Die BDK bittet die Landesversammlungen/-deligiertenkonferenzen bei den Listenaufstellungen zur Bundestags- und zu den Landtagswahlen, WahlbewerberInnen, die zum Zeitpunkt der Listenaufstellung in ihrer zweiten oder folgenden zusammenhängenden vollständigen Legislaturperiode Mitglied eines Parlamentes auf Landes-/ Bundes- oder Europaebene sind, nur dann aufzustellen, wenn dies eine 2/3-Mehrheit der beschließenden Versammlung fordert.
  2. Weiterhin sollte jeder 3. Listenplatz einer/einem WahlbewerberIn vorbehalten werden, welche/r noch nie Mitglied für die Dauer einer gesamten Legislaturperiode eines Parlamentes auf Landes-/ Bundes- oder Europaebene war, sofern entsprechende Bewerbungen vorliegen.
  3. Die BDK erkennt an, dass eine jeweilige verbindliche Regelung dazu in die Hoheit der Landesverbände fällt.

Begründung:

Neben der inhaltlichen ist auch die personelle Erneuerung und Modernisierung ein grünes Demokratieprinzip.

Aufgrund der guten Erfahrungen in einigen Landesverbänden (Niedersachsen, Berlin) mit der verbindlichen Neuenquote, halten wir diese Reform analog auch für die Listenaufstellungen zur Bundestags- und zu den Landtagswahlen für hilfreich. Danach ist mindestens jeder dritte Listenplatz durch eine neueN KandidatIn zu besetzen.

Diese Neuregelung garantiert eine gute Mischung aus erfahrenen Abgeordneten und mindestens einem Drittel neuen Abgeordneten.

Die ursprüngliche Rotation der Grünen nach halben Legislaturperiode hat sich eindeutig nicht bewährt und ist abzulehnen. Umgekehrt zeigen Neulinge in den Fraktionen positive neue Ideen und Politikansätze sowie ein „offenes Ohr“ für Gremien-Beschlüsse und deren aktuelle, zeitnahe Umsetzung im parlamentarischen Rahmen, die sie - aufgrund ihre zahlenmäßigen starken Minderheit kaum umsetzen können.

Auch werden Korrekturmöglichkeiten über die „normale“ Listenaufstellung hinaus benötigt, da Abgeordnete und Vorstände völlig andere Werbemöglichkeiten innerhalb der Partei haben. Hier gilt es einen korrigierenden Ausgleich zugunsten von neuen KanditatInnen zu schaffen.

Weiterhin verweisen die Antragsteller auf die ausführliche Begründung des Antrages: Mehr (Basis-)Demokratie wagen! Satzungsändernder Antrag zur Einführung einer Mandatsbegrenzung mit Neuenquote – Antrag „Mehr (Basis-)Demokratie wagen!“

LINKS