14.-16. November 2008, Erfurt, Messe Erfurt
| Antragsteller/innen: | Bundesvorstand |
|---|---|
| Gegenstand: | Sicher vor Armut im Alter |
| Anmerkungen: | Beschluss vom 17.10.2008 |
Armut im Alter verhindern
Garantierente einführen – Die Gesetzliche Rentenversicherung zu einer Versicherung für alle ausbauen – eigenständige Alterssicherung für Frauen und Männer und Frauen erreichen
Der Antrag des Bundesvorstandes entspricht der Antragsvorlage der Arbeitsgruppe „Rentenpolitik“. Die Arbeitsgruppe wurde vom Bundesvorstand beauftragt einen Antragsentwurf für die BDK vorzulegen. Der Arbeitsgruppe gehörten an: Biggi Bender (Leitung), Bärbl Mielich, Daniela Schneckenburger, Ingrid Borretty, Irmingard Schewe-Gerigk, Thea Dückert sowie Wolfgang Strengmann-Kuhn
Der Bundesvorstand schlägt vor, dass die BDK darüber entscheidet, ob der Antrag per Beschlussfassung behandelt oder ob er als Diskussionsgrundlage im Hinblick auf das Bundestagswahlprogramm ohne Beschluss debattiert werden soll.
In den kommenden Jahrzehnten droht in Deutschland massiv steigende Altersarmut: In Gefahr sind vor allem Menschen die prekär beschäftigt sind; Menschen die lange erwerbslos sind; Frauen sind stärker bedroht als Männer; Ostdeutsche stärker als Westdeutsche; bedroht sind auch sogenannte Soloselbständige, die der gesetzlichen Rentenversicherung nicht angehören aber nicht genug verdienen um privat vorzusorgen.
Aber die drohende Altersarmut kann abgewendet werden. Die Zeitungsschlagzeile „Die nächsten Rentner werden ärmer“ muss keine zutreffende Voraussage sein, wenn politisch rechtzeitig und richtig gehandelt wird.
Wir Grüne wollen den notwendigen Kampf gegen die drohende Altersarmut im vor uns liegenden Jahr zu einem wichtigen Thema machen. Deshalb benennen wir rentenpolitische Eckpunkte, auf die es im Kampf gegen künftige Altersarmut besonders ankommt. Dabei setzen wir eine klare Priorität. Anders als die Deutsche Bank Research, die die gesetzliche Rentenversicherung „als 1. Säule überdimensioniert sieht“ wollen wir gerade die Säule der gesetzlichen Rentenversicherung stärken.
Nahezu jeder zweite hat inzwischen Angst, im Alter nicht genug Geld zu haben.
Viele jüngere Menschen machen sich Sorgen, ob ihren Beiträgen in Zukunft noch angemessene Leistungen für das Alter folgen werden. Unter den heutigen RentnerInnen konnten vor allen Dingen Frauen keine ausreichenden Ansprüche auf Alterseinkommen aufbauen. Viele kleine Selbstständige sind heute ganz ohne sozialen Schutz für das Alter.
Wir wollen uns den Interessen aller Generationen stellen, in die Gesetzliche Rentenversicherung weitere Bevölkerungsgruppen einbeziehen und Altersarmut verhindern.
Versteht man Armut als Unterschreitung von 60% des mittleren Einkommens, wie es der EU-Definition entspricht,1 ist Armut heute unter Älteren weniger verbreitet als unter anderen Altersgruppen. So liegt nach den Angaben des jüngsten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung die Armutsquote der Älteren bei 12%, während 26% aller Kinder unter 15 Jahren von Armut betroffen sind, bei den Alleinerziehenden sind es sogar 36%. Das ist kein Grund, Altersarmut zu verharmlosen, denn 2 Millionen Ältere sind in Deutschland betroffen.
In den nächsten Jahrzehnten allerdings droht sich sich das Bild deutlich zu ändern. Mit Blick auf die Zukunft sorgen sich die Kommunen zu Recht, dass die Alterssicherung wieder Schritt für Schritt auf die Kommunen übergeht und zu einer Aufgabe der Grundsicherung wird. Diese Besorgnis wird von vielen Menschen geteilt, die sich an Zeiten erinnert sehen, in denen Armut und Alter Hand in Hand gingen. Dieser Entwicklung wollen wir durch einen Schutz vor Armut in der Gesetzlichen Rentenversicherung entschieden entgegen treten.
Das ist auch deswegen wichtig, damit den Kommunen der nötige Spielraum zur Finanzierung von Bürgerhäusern und Begegnungsstätten im Rahmen der Quartiersarbeit erhalten bleibt, denn auch Teilhabe an Aktivitäten vor Ort ist wichtig zur Verhinderung von Einsamkeit und Unterversorgung im Alter.
Wir bekämpfen verschämte Altersarmut. Wir haben in unserer Regierungszeit gegen den erbitterten Widerstand der Opposition eine Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung durchgesetzt und dabei eine Hürde aus dem Weg geräumt, die ältere BürgerInnen vom Gang ins Amt abgehalten hat. Da Kinder in der Regel nicht mehr zum Unterhalt gegenüber ihren Eltern verpflichtet sind, ist es für alte Leute heute viel leichter, Geld zu beantragen. Verdeckte Armut wurde dadurch reduziert, wir sehen aber mit Sorge, dass noch immer nicht alle Menschen die Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung beantragen, die darauf ein Recht haben und diese Leistung auch benötigen. Auch darum ist es wichtig, die gesetzliche Rentenversicherung so auszugestalten, dass Menschen, die langjährig beschäftigt waren, zwischenzeitlich Kinder erzogen, Pflege übernommen oder arbeitslos waren, im Alter eine Rente erreichen, die über dem Niveau der Grundsicherung liegt.
Grundsicherung als bedarfsgeprüfte Leistung bezogen im Jahr 2006 371.000 Menschen im Alter von 65 und darüber, das sind 2,3% dieser Altersgruppe.2
Wir setzen uns dafür ein, dass die Leistungen der Grundsicherung auf ein Niveau angehoben werden, welches das Existenzminimum tatsächlich deckt und Teilhabe ermöglicht. Wir orientieren uns an den Berechnungen des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtverbandes und fordern eine Regelleistung von 420 Euro. Diese Regelleistung wird in Zukunft regelmäßig überprüft und gegebenenfalls in der Höhe angepasst. Ein großes sozialpolitisches Problem ist die häufige Unterdeckung der Kosten der Unterkunft, wodurch die Not vieler Hilfeberechtigter verschärft wird. Die Wohnkosten sind deshalb künftig nach einem transparenten Verfahren zu übernehmen, das sich an einem aktuellen örtlichen Mietspiegel und an der tatsächlichen Verfügbarkeit von Wohnraum orientiert.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für den eigenständigen Rechtsanspruch aller Menschen beiderlei Geschlechts auf soziale Absicherung und grundsätzliche individuelle Ansprüche auf Grundsicherungsleistungen. Dieser Individualisierung steht im Gegenzug der Abbau von Privilegien im Steuersystem und in den Sozialversicherungen gegenüber, die an die Ehe gebunden sind. Ehegattensplitting, die Steuerklassen drei bis fünf und bestimmte Regelungen in der Renten- und Krankenversicherung zielen noch immer auf ein überholtes „Alleinernährer-Modell“ und befördern die Nicht- oder Teilerwerbstätigkeit vor allem von Frauen. Die Folge sind häufig nicht existenzsichernde Einkommen und Renten sowie eine dauerhafte Abhängigkeit vom Partner/der Partnerin oder vom Staat.
Die Gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt das Kernstück der Sicherung im Alter. Die Kommunen müssen sich darauf verlassen können, dass die Grundsicherung wirklich nur das letzte Netz der sozialen Sicherung bleibt und sie nicht mit Leistungen für vorhersehbare Risiken überfordert werden. Die BürgerInnen müssen sich darauf verlassen können, dass sie als langjährig Beitragszahlende der Gesetzlichen Rentenversicherung im Alter nicht auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind. Und: Die BürgerInnen müssen sich auf die Rentenpolitik verlassen und einstellen können. Aus diesem Grund ist es unverantwortlich, wenn heute die Riester-Rente bereits wieder in Frage gestellt wird. Die BürgerInnen haben verstanden, dass ergänzende Vorsorge erforderlich ist und sie sorgen vor.
| 11 Mio. Riester-Verträge sprechen für sich. Entgegen weit verbreiteten Befürchtungen ist die Riester-Rente auch in unteren Einkommen weit verbreitet. 60% aller Verträge wurden von Versicherten abgeschlossen, die mit ihrem Einkommen unterhalb des Durchschnitts liegen. Entgegen weit verbreiteten und gerade sehr aktuellen Befürchtungen ist die Riester-Rente durch Anlagevorschriften auch gegen Risiken am Kapitalmarkt stärker gefeit als andere Altersvorsorgeprodukte. Das Angebot an Riester-Renten ist aber nicht transparent genug, die Beratung muss verbessert und der VerbraucherInnenschutz gestärkt werden. |
alternativ
| Wir wollen die private Kapitaldeckung in Form von Riester- und Rüruprente überprüfen und weiterentwickeln. Dabei soll die private Kapitaldeckung transparenter gestaltet, der VerbraucherInnenschutz gestärkt und Nachhaltigkeitskriterien noch stärker als bisher berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist die jetzige Förderung in Milliardenhöhe zu hinterfragen. Deshalb wollen wir prüfen, wer von den staatlichen Förderungen profitiert und ob die staatliche Förderung zielgenau ist. |
Kurskorrekturen sind erforderlich, eine Kehrtwende nicht. Aber eine neue Anstrengung!
Wir geben Antworten auf die Herausforderungen am Arbeitsmarkt.
Die Rentenversicherung wurde in den vergangenen Jahren mit vielfältigen Maßnahmen an den demographischen Wandel angepasst. Kein anderer Zweig der sozialen Sicherung ist bisher so konsequent den Herausforderungen des demografischen Wandels angepasst worden wie die Gesetzliche Rentenversicherung. Mit den umfangreichen Maßnahmen ist die Rentenversicherung inzwischen so stabilisiert, dass die heutigen und die künftigen BeitragszahlerInnen deutlich entlastet werden und der Beitragssatz nicht unverhältnismäßig ansteigt.
Die Kehrseite dieser für die BeitragszahlerInnen günstigen Entwicklung ist eine langfristig angelegte Senkung des Leistungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung. Außerdem gilt: Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit bringt insbesondere Belastungen für jene mit sich, die in physisch und psychisch sehr belastenden Berufen arbeiten und deren Arbeitsleben schon in sehr jungen Jahren begann. Nach geltendem Recht kann mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wer 45 Jahre an Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit, Pflege sowie aus Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr nachweist. Die abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente sollte auch in Zukunft mit 63 Jahren möglich sein.
Gegenläufig dazu wird die Frühverrentung als Instrument zur sozialverträglichen Abfederung von Arbeitsplatzabbau genutzt, was zu einer Unterbeschäftigung von Älteren geführt und die Rentenlaufzeiten verlängert hat. Damit ist die Rentenversicherung zum Ausfallbürgen der Arbeitsmarktpolitik geworden.
Durch die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt steigt für benachteiligteGruppen das Risiko der Altersarmut. Hohe Langzeitarbeitslosigkeit, Erwerbsunterbrechungen und vermehrte Teilzeittätigkeit verhindern den Aufbau hinreichender Rentenanwartschaften. Auch wegen des „Trends zur Selbstständigkeit“, wie eine Variante prekärer Arbeit beschönigend genannt wird, erreicht die Rentenversicherung immer weniger Erwerbstätige. Besonders brisant: Trotz langjähriger Vollzeitbeschäftigung erreichen in Zukunft immer mehr Geringverdienende keine armutsfesten Renten und sind auf ergänzende Grundsicherungsleistungen angewiesen.
Die Probleme am Arbeitsmarkt von heute sind die Probleme in der Rentenversicherung von morgen – wenn wir nicht entschlossen handeln.
Altersarmut muss an der Wurzel bekämpft werden: Durch Teilhabe am Arbeitsmarkt und Teilhabe an Bildung. Eine gute Arbeitsmarktpolitik, Bildung für alle und Weiterbildung, insbesondere auch für ältere ArbeitnehmerInnen, ist die beste Prävention gegen Armut im Alter. Der Zugang zur aktiven Arbeitsmarktförderung muss insbesondere Frauen, auch wenn sie lange nicht erwerbstätig waren oder aufgrund der Partnereinkommen aus dem ALG-II-Bezug fallen, offen stehen, um ihnen den Einstieg in Existenz sichernde Erwerbsarbeit zu ermöglichen. Eine gute Arbeitsmarktpolitik ist zugleich eine gute Politik gegen Armut im Alter. Wesentliches Problem für die Entwicklung der Renten heute und morgen ist die Entwicklung der Löhne in Deutschland. In keinem anderen Land Europas ist die Lohnspreizung mittlerweile so ausgeprägt wie in Deutschland. Das Hin und Her um den Mindestlohn muss endlich ein Ende haben. Mindestlöhne für alle, das ist das grüne Ziel.
Bisher hat die Bundesregierung so getan, als ob die bessere Konjunktur alle rentenpolitischen Probleme lösen würde. Das trifft nicht zu. Das Problem künftig steigender Altersarmut wurde zudem mit Verweis auf den Mindestlohn ignoriert. Auch das geht an der Sache vorbei. Jemand, der immer für einen Mindestlohn von 7,50 Euro arbeitet, müsste 47 Jahre lang in die Rentenkassen einzahlen, um nicht auf die Grundsicherung verwiesen zu sein. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass der Schutz vor Armut in der Gesetzlichen Rentenversicherung verbessert wird. Frauen und Männer, die ein Leben lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, dürfen im Alter nicht auf die Grundsicherung angewiesen sein.
Garantierente einführen3
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Die Rentenversicherung ist eine Leistung, welche im Alter den Lohn ersetzen soll. Das wollen wir beibehalten. Das unterscheidet die Garantierente von einem Grundeinkommen bzw. einer Grundrente im Alter. Bei allen Versicherten, deren Rente (aus Beitragszahlung, Kinderziehung, Pflege, Zeiten der Arbeitslosigkeit) weniger als 780,- Euro betragen wird, wird automatisch geprüft, ob eine Garantierente zu zahlen wäre. Wenn ja, wird Jahr für Jahr die Rentenanwartschaft erhöht (Hochwertung), bis maximal eine Rente von 780,- Euro erreicht ist. Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Rentenanspruch anteilig erhöht. Auf die Garantierente sollen Einkünfte aus anderen obligatorischen Alterssicherungssystemen angerechnet werden. Bestehen ausreichende Anrechte aus einem anderen System, etwa der Beamtenversorgung, erlischt der Anspruch auf Garantierente. Nicht angerechnet werden sollen weitere Einkünfte insbesondere solche aus eigener Vorsorge, wie der Riester-Rente, und aus Wohneigentum. So wird die Hochwertung der Renten auf GeringverdienerInnen konzentriert. Eine Mindestversicherungszeit soll es nicht geben. Das unterscheidet uns von Rüttgers. Das ist gut für Versicherte mit unterbrochenen Erwerbsbiographien, vor allen Dingen für Frauen. Leute, die weit unterdurchschnittlich verdienen, werden zudem besser gestellt. Wenn man etwa als Friseurin im Osten nur 500,- Euro verdient, dann kann man auf Basis von Rüttgers Vorschlag nach 40 Jahren eine Rente von rd. 315,- Euro beziehen. Auf Basis unseres Vorschlags könnte sie rd. 800,- Euro erhalten. Die Garantierente wird sofort eingeführt und wirkt Schritt für Schritt, d.h., ab einem bestimmten Stichtag sollen die ab dann erzielten Erwerbseinkommen für die Berechnung der Rente aufgestockt werden. Die Rentenversicherung soll damit an die heutigen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt angepasst werden. Für Teilzeitbeschäftigte soll die Garantierente anteilig erworben werden können. Wir wollen für die ArbeitgeberInnen keine Anreize zur Zerstückelung von Vollzeitarbeitsplätzen setzen. Mit Einführung des Progressiv-Modells und Einführung einer Garantierente wollen wir GeringverdienerInnen entlasten und einen Beitrag dazu leisten, dass sich einfache Arbeit in Deutschland wieder lohnt. |
alternativ
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Wir wollen einen stärkeren Schutz gegen Armut in der Rentenversicherung. Wir streben eine Garantierente für alle BürgerInnen in Höhe von mindestens 480 Euro an. Mit eigenen Rentenansprüchen erhöht sich die Rentenzahlung. Durch die Garantierente wird auf maximal 950 Euro aufgestockt. Für Versicherte mit einem Rentenanspruch oberhalb von 950 Euro ändert sich nichts. Unsere Garantierente unterstützt zielgenau diejenigen, die ohne eine Aufstockung eine sehr geringe Rente beziehen würden. Alle Personen, unabhängig davon, ob sie nicht, Teilzeit- oder Vollzeit gearbeitet haben, erhalten eine Garantierente von mindestens 480 Euro. Die tatsächlich gezahlte Rente ist abhängig von den selbst erworbenen Rentenansprüchen, d.h., den Einzahlungen in die Rentenkasse. Anwartschaften aus Teilzeitarbeit und aus Vollzeitarbeit werden bei der Aufstockung gleich behandelt. Auf die Garantierente werden Einkünfte aus anderen obligatorischen Alterssicherungssystemen, wie der Beamtenversorgung, angerechnet werden. Nicht angerechnet werden sollen Einkünfte aus eigener Vorsorge, wie der Riester-Rente und aus selbst genutztem Wohneigentum. Die Garantierente wird Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung. Wir wollen keine separate Verwaltung für die Garantierente. Das Verfahren zur Aufstockung der Renten muss automatisch durch die Rentenversicherung veranlasst werden. Höhere eigene Rentenansprüche müssen zu höheren Renten führen. Für die durch die Garantierente aufgestockten Renten muss grundsätzlich gelten, dass höhere eigene Rentenansprüche auch zu höheren Renten führen (Beitrags-Leistungs-Äquivalenz). Das ist eine Frage der Gerechtigkeit und der Akzeptanz der Rentenversicherung. Wir brauchen einen fließenden Übergang von der Garantierente zu den nicht aufgestockten Renten. Wir brauchen sofort ein garantiertes Mindestrentenniveau, nicht erst in 30 Jahren. Die jetzigen RentnerInnen, die sehr geringe Renten beziehen, dürfen nicht alleine gelassen werden. Politisch ist es nicht vermittelbar, dass wir diejenigen, die jetzt Rente beziehen oder bald beziehen werden, außen vor lassen. Teilhabesicherung der Älteren durch die Garantierente. Auch mit einer unterbrochenen und von Teilzeitarbeit geprägten Erwerbsbiographie muss man die Chance auf eine Rente über dem soziokulturellen Existenzminimum haben. Die Teilhabe der Älteren an der Gesellschaft muss gesichert sein. Eine Mindestversicherungszeit soll es nicht geben. Mit Einführung des Progressiv-Modells und Einführung einer Garantierente wollen wir Geringverdiener entlasten und einen Beitrag dazu leisten, dass einfache Arbeit in Deutschland nicht mehr zwangsläufig zu Armut führt. |
Die Garantierente ist aus Steuermitteln zu finanzieren. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Der Millionär braucht die Rentenversicherung nicht, die Rentenversicherung aber den Millionär. Es kann nicht sein, dass der Schutz vor Armut allein von den Mitgliedern der Rentenversicherung finanziert wird. In die Finanzierung sind auch BürgerInnen in anderen Alterssicherungssystemen, BürgerInnen mit Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und BürgerInnen mit anderen Einkommensarten einzubeziehen. Ein weiterer Vorteil: Die Ermittlung all dieser Einkommen erfolgt bereits heute durch die Finanzämter und müsste nicht noch zusätzlich auf die Rentenversicherung übertragen werden.
Die Gesetzliche Rentenversicherung zu einer Versicherung für alle weiter entwickeln.
Die Pflichtmitgliedschaft muss schrittweise auf alle BürgerInnen erweitert werden.
strittig
| Auch Vermögenseinkommen wollen wir perspektivisch berücksichtigen. |
Durch diese Maßnahmen wird die Erosion der Beitragsbasis gestoppt. Die Lücken im Versicherungsverlauf vieler Versicherten werden geschlossen. Es werden zusätzliche eigenständige Ansprüche aufgebaut.
Ein anhaltender Trend weg von der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung verstärkt den demographisch bedingten Mangel an BeitragszahlerInnen. Folglich können sich auch die längerfristigen Perspektiven der Rentenkasse verbessern, wenn ein solcher Trend gebrochen wird.
Das ist auch im Interesse vieler heute nicht obligatorisch abgesicherter erwerbstätiger Frauen und Männer. Wir wollen Selbstständige ohne andere verpflichtende Alterssicherung in die Pflichtversicherung der gesetzlichen Rentenversicherung einbeziehen. Dieser Schritt trägt dazu bei, dass die Gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterentwickelt wird.
Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die Grundsätze jeder Rentenreform auf die BeamtInnen übertragen werden. Dies steht für den Nachhaltigkeitsfaktor noch aus.
Die kurzfristige Einbeziehung von BeamtInnen stößt auf verfassungsrechtliche Hürden und würde zudem die Beiträge, unter anderem wegen der längeren Lebenserwartung von BeamtInnen, in die Höhe treiben. Langfristig streben wir eine einheitliche Alterssicherung für alle BürgerInnen an. Wir setzen uns zudem in den Ländern und Kommunen dafür ein, dass etwa Lehrkräfte oder StadtplanerInnen als Angestellte und nicht als BeamtInnen beschäftigt werden. Die Stadt Hannover, die keine BeamtInnen mehr einstellt, gibt ein gutes Beispiel, das wir zur Regel machen wollen.
Flexiblen Renteneintritt ermöglichen.
Das Lebensalter der Deutschen steigt um etwa zweieinhalb Jahre pro Jahrzehnt. Der Grund dafür ist, dass die meisten Menschen erfreulicherweise länger gesund bleiben. Bis 2030 werden geburtenstarke Jahrgänge in Rente gehen. Denn die heute 40- bis 54- Jährigen umfassen rund 19,2 Millionen Menschen und stellen heute somit etwa 23 Prozent der Bevölkerung.
Trotz der kontinuierlich gestiegenen Rentenbezugsdauer und Lebenserwartung gilt die bisherige Altersgrenze aber bereits seit 90 Jahren. Die bereits beschlossene Erhöhung der Altersgrenze wird verhindern, dass die daraus entstehenden Kosten allein von den BeitragszahlerInnen zu tragen sein werden. Ein Teil der Kosten wird auch von jenen getragen, denen die längeren Rentenlaufzeiten zugute kommen werden. Eine Anhebung der Regelaltersgrenze beschneidet nicht die Länge des Ruhestandes, sondern wird dazu führen, die weitere Ausdehnung der Rentenlaufzeiten zu begrenzen.
Wir Grünen bemühen uns um einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Generationen. Wir gehen deshalb davon aus, dass eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit dazu beitragen kann, die nachkommende Generation der Jüngeren nicht über Gebühr zu belasten.
Dies setzt allerdings eine bessere Erwerbsbeteiligung von älteren Beschäftigten voraus. Auf diesem Weg sind zwar erste Erfolge zu verzeichnen, die aber keinesfalls ausreichen. Die Beschäftigtenquote der über 55-Jährigen hat sich seit dem Jahr 2000 um mehr als 10 Prozentpunkte auf 51,9% im dritten Quartal 2007 erhöht. Die gemeinsamen Anstrengungen müssen sich vor allem auf ältere Frauen und Männer mit geringer Qualifikation und unterbrochenen Erwerbsverläufen konzentrieren.
Wir gehen davon aus, dass körperliche und seelische Belastungen in den unterschiedlichen Berufsfeldern verschieden ausgeprägt sind. Nach geltendem Recht kann aber schon mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wer 45 Jahre an Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit, Pflege sowie aus Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr nachweist.
Wer aus gesundheitlichen Gründen bzw. wegen einer Behinderung nicht bis zum Rentenalter arbeiten kann, muss weiterhin vorzeitig in Rente gehen können. Die Regelaltersgrenze für eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente darf nach unseren Vorstellungen nicht angehoben werden. Ein abschlagsfreier Rentenzugang muss in diesen Fällen weiter mit 63 Jahren möglich sein.
Mit Besorgnis nehmen wir aber auch zur Kenntnis, dass die Leistungsfähigkeit immer häufiger durch psychische Probleme gravierend beeinträchtigt ist, auch in jungen Jahren. Das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben kann darauf nicht die einzige Antwort sein. Den Betroffenen ist sicherlich mehr geholfen, wenn wir das Geld in die Hand nehmen, um ihre psychische und körperliche Gesundheit wiederherzustellen. Und wir wollen dafür sorgen, dass es in belastenden Frauenberufen, wie der Pflege, mehr Möglichkeiten der beruflichen Umstiege in verwandte Berufe gibt.
Wir wissen, dass ältere und alte Menschen völlig unterschiedliche Vorstellungen von der Gestaltung ihres Alters haben: So würden einige aus den unterschiedlichsten Gründen gerne früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden, während es für andere durchaus attraktiv ist, länger zu arbeiten.
Die bisherige Praxis wird dem nicht ausreichend gerecht. So sollte die Altersteilzeit älteren MitarbeiterInnen einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Tatsächlich aber endet das Arbeitsleben für die meisten abrupt. Über 90% wählen das Blockzeitmodell. Der ursprüngliche Zweck der Übung war, dass ArbeitnehmerInnen Stellen frei machen und diese mit Arbeitslosen besetzt werden. Aber: Nur für ein Fünftel der direkt geförderten Altersteilzeitstellen konnte die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2007 ArbeitslosengeldempfängerInnen aus ihrer Statistik streichen.
Die Probleme am Arbeitsmarkt lassen sich nicht lösen, wenn ArbeitnehmerInnen auf das Altenteil geschoben werden, zumal immer mehr qualifizierte Fachkräfte fehlen. In der Vergangenheit hat sich das immer wieder gegen ältere Beschäftigte gerichtet, die nicht selten gegen ihren Willen aus dem Erwerbsleben verabschiedet wurden.
Auf eigenen Wunsch muss aber ein flexibler Eintritt in den Ruhestand möglich sein. Viele wissen gar nicht, dass bereits heute flexible Übergänge in die Rente möglich sind. Mit Abschlägen kann eine Rente vorzeitig beantragt werden. Mit Zuschlägen kann der Rentenbeginn hinausgeschoben werden. Monat um Monat jenseits der Regelaltersgrenze steigt die Rente. Wird für ein Jahr auf die Rentenzahlung verzichtet, ergibt sich eine Erhöhung um 6%.
Um einen gleitenden Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen, sind vor allem die TarifpartnerInnen in der Pflicht. Nicht jedeR, der oder die länger arbeiten will, darf länger arbeiten – wenn der Arbeitsvertrag automatisch endet, sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist.
Auch Teilzeit und ein wirklich gleitender Übergang in die Rente werden Beschäftigten oft verwehrt – von ihren ArbeitgeberInnen. Die Rentenversicherung ist den Wünschen der Versicherten gegenüber sehr flexibel.
Eine Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres wird als Vollrente gezahlt, wenn ein neben der Rente erzieltes Entgelt oder Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro nicht übersteigt. Ist das erzielte Entgelt oder Einkommen höher, wird die Altersrente nur als Teilrente gezahlt. Teilrenten werden in Höhe eines Drittels, der Hälfte oder zwei Dritteln der Vollrente geleistet. Welcher Anteil der Vollrente gezahlt werden kann, hängt vom Erwerbseinkommen ab. Die während eines Teilrentenbezuges gezahlten Beiträge führen zudem zu einer Erhöhung der Rente. Ein Teilrentenbezug ist auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze möglich und führt auch dann zu einer Erhöhung der Rentenanwartschaft.
Diese Möglichkeit wird bisher wenig genutzt. Wir setzen uns dafür ein, dass das Instrument Teilrente vereinfacht und der Zugang erleichtert wird: Wer seine Arbeitszeit reduzieren will, soll ab dem 60. Lebensjahr eine Teilrente beantragen können. Für die Teilrente und die zukünftige Rente sollen versicherungsmathematisch korrekte Zu- bzw. Abschläge erhoben werden.
Einheitliches Rentenrecht in Ost und West erreichen.
Die meisten RentnerInnen haben von der Überleitung der Rentenversicherung auf die neuen Bundesländer profitiert. Die im Gebiet der DDR und der neuen Bundesländer erzielten Verdienste wurden und werden hoch gewertet, womit sich für die Berechnung der Renten eine deutlich günstigere Ausgangsbasis ergibt. Die meisten Menschen im Ruhestand haben auch von der anderen Systematik des westdeutschen Rentenrechts profitiert. So werden heute Renten gezahlt, welche grundsätzlich den Lebensstandard sichern und so werden heute die Renten an die Entwicklung des Wohlstandes angepasst. Der Anteil Menschen, der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung erhält, liegt im Osten mit 0,7% etwas niedriger als im Westen mit 1%.
Für Lohnarbeit in Ostdeutschland werden in der Rentenversicherung Entgeltpunkte (Ost) erworben. Sie werden bei der Festlegung der Renten später mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) multipliziert, wobei der aktuelle Rentenwert (Ost) niedriger ist als der Rentenwert (West). Gleichzeitig erwirbt man für dasselbe Einkommen im Osten mehr Entgeltpunkte als im Westen. Das wird in der Debatte häufig übersehen. Personen, die 1985 10.000 Ost-Mark verdient haben, erhalten für dieses Beitragsjahr so viel Rente, als hätten sie 33.000 D-Mark verdient. Personen, die 2001 im Osten 45.000 DM verdient haben, erhalten dafür genau so viel Rente wie Personen, die im Westen 54.000 DM verdient haben.
Diese pauschale Hochwertung der Einkommen führte noch 2007 zu einer Hochwertung um 16 Prozent – unabhängig vom Einkommensniveau der Versicherten. Das ist bereits heute aus gesamtdeutscher Sicht nicht mehr gerecht. Denn auch in den alten Bundesländern existieren strukturschwache Regionen. In einigen Tarifbereichen – wie z.B. für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen im öffentlichen Dienst – gibt es in den neuen Ländern bereits eine Anpassung der Tarife an das Westniveau.
Die unterschiedlichen Rentenberechnungen führen bei Versicherten in Ost und West zur Unzufriedenheit und verstetigen die gegenseitigen Vorbehalte. Ein einheitliches Rentenrecht muss deshalb erreicht werden.
Wir setzen uns dafür ein, dass alle maßgeblichen Größen zur Entstehung und Berechnung der Rente vereinheitlicht werden, das betrifft insbesondere den Rentenwert, die Berechnung der Entgeltpunkte sowie die Beitragsbemessungsgrenze und dass anstelle der derzeit praktizierten Hochwertung der Entgelte eine Garantierente für Geringverdienende eingeführt wird. Für die BürgerInnen in den neuen Bundesländern, die bereits in Rente sind, soll der Auszahlungsbetrag erhalten bleiben. Die Hochwertung soll aus Steuermitteln finanziert werden.
Eigenständige Alterssicherung von Frauen und Männern
Trotz steigender Erwerbsbeteiligung ist das durchschnittliche Einkommen von Frauen insgesamt niedrig geblieben. Sie sind nach wie vor überproportional häufig in Teilzeit beschäftigt (ca. 30% der Frauen gegenüber 5% der Männer). Ihr Einkommensniveau ist unterdurchschnittlich; mehr als 30% arbeiten im Niedriglohnbereich. Sie unterbrechen sehr viel häufiger als Männer die Erwerbsarbeit, um familiäre Aufgaben (Kindererziehung und Pflege) zu übernehmen. Nach längerer Unterbrechung der Erwerbsarbeit gelingt es Frauen sehr selten, das einmal erreichte Einkommensniveau wieder zu erreichen.
Nach Modellrechnungen der Deutschen Rentenversicherung steigen die Anwartschaften der jüngeren Frauenjahrgänge zwar um 8 Prozent an. Trotzdem erwerben auch diese Frauen nur 60% der Anwartschaften von Männern. Die Alterssicherung von Frauen wird leicht verbessert durch die Riester-Rente, die für Frauen auch in Phasen der Nichterwerbstätigkeit abgeschlossen werden kann. Sie wird des Weiteren verbessert durch Leistungen für Kindererziehung.
Für jedes Kind, das nach 1992 geboren worden ist, erhält ein Elternteil eine Rentenanwartschaft, als hätte sie oder er drei Jahre zu einem Durchschnittsverdienst gearbeitet. Diesen Weg haben wir unter Rot-Grün ausgebaut. Wir haben den modernen Weg beschritten, Anrechte von Frauen auszubauen, welche diese unabhängig von einer Ehe erwerben können und zu Gunsten dieser Anrechte die Versorgung aus der Ehe einzuschränken. Solche Anrechte kommen auch Frauen (und Männern) zugute, die geschieden sind oder ihre Kinder ledig erziehen. Frauen (und Männer), die wegen der Erziehung oder Pflege von Kindern lediglich unterdurchschnittliche Beiträge an die Rentenversicherung zahlen konnten, erhalten einen Zuschlag zu ihren Anwartschaften. Frauen (und Männer), die wegen der Erziehung oder Pflege mehrerer Kinder gar keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen konnten, werden diesen Zuschlag auch dann erhalten, wenn sie in dieser Zeit keiner Erwerbsarbeit nachgegangen sind. Unsere Frauen- und Geschlechterpolitik zielt darauf, eine egalitäre Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern zu unterstützen. Das betrifft sowohl die Erziehungs-, Pflege- und Hausarbeit, als auch die Erwerbsarbeit. Für die gesetzliche Rentenversicherung bedeutet dies: Wenn beide PartnerInnen sich im gleichem Umfang, um Ihre Kinder kümmern, muss es möglich sein, dass beide PartnerInnen auch gleichzeitig von den Kindererziehungszeiten und der Aufwertung von Anwartschaften auf Grund von Kindererziehung profitieren.
Die Witwenrente wurde ursprünglich eingeführt, um Frauen zu schützen, die wegen der Erziehung von Kindern keine eigenen Anwartschaften aufbauen konnten. Inzwischen hat sich die Versorger-Ehe historisch überlebt. Veränderte Lebensverläufe von Frauen (und Männern) rechtfertigen dieses Element des sozialen Ausgleichs in der Gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr. Wir wollen die eigenständige Alterssicherung von Frauen weiter ausbauen. Frauen und Männer brauchen eine eigenständige Existenzgrundlage, die sich auch in der sozialen Sicherung niederschlagen muss. Statt der bisher freiwilligen Wahl zwischen Rentensplitting und Hinterbliebenversorgung bei Eintritt ins Rentenalter werden für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften je eigenständige Rentenkonten gebildet. Die Erwerbseinkommen werden je zur Hälfte geteilt versichert und dem Rentenkonto des Partners/der Partnerin gutgeschrieben. Dadurch entstehen individuelle Anwartschaften.
Für die Frauen (und Männer) in Rente und für die rentennahen Jahrgänge bleibt die Witwenrente (Witwerrente) erhalten. Mit dem Beitragssplitting werden Anrechte aufgebaut und parallel wird in einem Übergangszeitraum die Witwenrente (Witwerrente) schrittweise gesenkt. Dies ist erforderlich, weil ältere Paare keine Chance mehr haben, ihr Erwerbsverhalten und ihre Lebensentwürfe darauf einzustellen.
Der Anspruch auf Unterstützung durch die Solidargemeinschaft soll auf jene Phasen beschränkt werden, in denen wegen der Erziehung von Kindern, der Pflege von Angehörigen oder (Weiter-)Bildung keine oder keine ausreichenden Ansprüche auf Rente aufgebaut werden können. Auf diese Weise können die Ausgaben der Rentenversicherung für die Witwen- und Witwerrente nach und nach gesenkt werden.
Die Altersvorsorge in Deutschland muss neu justiert werden. Wir GRÜNE streiten dabei für ein staatlich garantiertes Rentensystem, das Altersarmut verhindert und allen Bürgerinnen und Bürgern ein menschenwürdiges Leben auch im Alter sichert.
1 Danach gilt als arm, wer über weniger als 60% des Medianeinkommens verfügt. Das Medianeinkommen sagt aus, dass die Hälfte der Einkommensbezieher mehr und die andere Hälfte weniger als den angegebenen Wert beziehen.
2 Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung liegt deutlich niedriger als die Zahl der von Armut bedrohten über 65-Jährigen. Nicht alle Älteren, die der Armuts- und Reichtumsbericht zu den gefährdeten Gruppen zählt, haben Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung, weil die Grundsicherung knapp bemessen ist oder weil im individuellen Fall der Bedarf geringer ausfällt. Andere realisieren ihren Anspruch nicht.
3 Im jetzigen Rentensystem gilt: Eine Person, die ein Jahr lang ein Durchschnittseinkommen (2008 2.507 EUR monatlich) erzielt hat, zahlt monatlich knapp 250 EUR (einen Betrag in gleicher übernimmt der/die ArbeitgeberIn) in die Rentenversicherung und erhält dafür einen Entgeltpunkt. Pro Jahr kann eine Person maximal 2,1141 Entgeltpunkte erwerben. Ein Entgeltpunkt führt zu einer monatlichen Rente von 26,27 EUR in den alten Bundesländern. Für die neuen Bundesländer gelten spezielle Regeln - Details siehe hinten.
Für Zeiten der Kindererziehung (Geburten ab 1992) werden durch den Bund Beiträge für 3 Jahre entsprechend einer Beschäftigung mit Durchschnittsverdienst gezahlt (entspricht drei Entgeltpunkten). Personen, die Kinder erziehen, können bis zum 10. Lebensjahr des Kindes (bis zum 18. Lebensjahr eines pflegebedürftigen Kindes) sogenannte Kinderberücksichtigungszeiten in Anspruch nehmen. In dieser Zeit wird bei Erwerbstätigkeit um die Hälfte bis maximal zu einem Entgeltpunkt aufgewertet.