28. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14.-16. November 2008, Erfurt, Messe Erfurt
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M-0160 Jahre Menschenrechte
Antragsteller/innen:Bundesvorstand
Gegenstand:60 Jahre Menschenrechte
Anmerkungen:BuVo-Beschluss vom 13.10.2008

60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – Menschenrechte verteidigen und ausbauen

1. Prinzipien Grüner Menschenrechtspolitik

60 Jahre nach der Verabschiedung durch die Vereinten Nationen bleibt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) ein hochaktuelles Dokument, das die Hoffnungen und Wünsche von Millionen Menschen repräsentiert, die sich aus Angst, Not, Unfreiheit und Gewalt befreien wollen. Entstanden aus den Lehren des 2. Weltkriegs und des Völkermords in Europa hat kein anderes Menschenrechtsinstrument einen vergleichbaren Stellenwert erreicht. Die Erklärung verkörpert die unveräußerlichen Rechte eines jeden Menschen und bildet die allgemein anerkannte Berufungsgrundlage für die Menschenrechte.

Die Allgemeine Erklärung basiert auf den Prinzipien der Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte. Alle Menschen sind gleich an Würde und Rechten. Menschenrechte gelten überall und jederzeit. Sie gehören allen Menschen – jeder und jedem als Individuum. Kulturrelativismus ihnen gegenüber ist ebenso falsch wie ihre Identifizierung mit nur einer Kultur oder einer Religion. Die Menschenrechte sind unteilbar und stehen in gegenseitiger Abhängigkeit voneinander. Es gibt keine Hierarchie und keinen Gegensatz zwischen den zivilen-bürgerlichen und den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten. Um sich aus Hunger und Not zu befreien, braucht es auch Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist und bleibt das Fundament für die Erarbeitung von Verträgen und Abkommen zum Schutz der Menschenrechte. Viele Übereinkommen sind ihr gefolgt. Dieser Prozess geht weiter voran, wie u.a. die Konventionen über Rechte von Menschen mit Behinderungen, zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen und die Erklärung zum Schutz indigener Bevölkerungen eindrucksvoll belegen. Dort, wo die Erklärung zu kurz greift, wird korrigiert, wie der von der Staatenmehrheit geäußerte Wille zur Abschaffung der Todesstrafe verdeutlicht. Zugleich werden neuere Diskussionsstränge hinzugefügt, unter anderem die „Menschenrechte der Dritten Generation“, die das „Recht auf Entwicklung“ und auf das „Recht auf eine intakte Umwelt“ einschließen.

Die Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 prägte den Slogan „Frauenrechte sind Menschenrechte“ und betonte damit die Wichtigkeit der Gleichberechtigung. 60 Jahre nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und 13 Jahre nach Peking, ist es bis zur Verwirklichung des Rechts auf Gleichberechtigung immer noch ein langer Weg. Schließlich bildet die Erklärung eine unerlässliche Fundierung um den Herausforderungen durch Globalisierung und Klimawandel zu begegnen, sowie um mit den neuen technologischen und ethischen Herausforderungen, wie dem Klonen von Lebewesen umzugehen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN machen die Menschenrechte zur Grundlage und zum roten Faden unserer Politik. Unsere gesamte Politik ist menschenrechtlich ausgerichtet. Wir gewähren bei Verletzungen der Menschenrechte keinen Rabatt wegen wirtschaftlicher oder politischer Interessen. Wir stellen an uns dieselben Anforderungen, die wir an andere herantragen: Daher beginnt Menschenrechtsschutz im eigenen Land!

Wir weisen alle Versuche zurück, die Menschenrechte für parteipolitische Zwecke zu missbrauchen. Die Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte lässt eine selektive Anwendung als Solidarität nur für bestimmte Gruppen oder als Kritik nur an bestimmten Ländern nicht zu.

2. Menschenrechtliche Realität

Für viele Menschen rund um den Erdball ist das Versprechen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bis heute nicht eingelöst. Vielmehr prägen Entrechtung, Unterdrückung, Ausbeutung, Krieg, Hunger und Verwüstung das Leben von Millionen. Zwischen- und innerstaatliche Konflikte führen zu Vertreibungen, Vergewaltigungen, Tod und Zerstörung. Der dauernde Kampf ums Überleben, um Zugang zu Nahrung, Wasser, Bildung und Gesundheit ist für viele alltägliche Realität. Der Klimawandel verschärft schon heute die globale Armut durch die Zerstörung von Lebensgrundlagen und treibt Millionen Menschen in die Flucht. Ein ungebremster Klimawandel würde zu noch größeren Verteilungskonflikten, massenhafter Umweltmigration und Destabilisierung von Staaten oder ganzen Regionen führen. Deshalb ist Klimaschutz auch Friedens- und präventive Menschenrechtspolitik.

In Kriegen wie im Ostkongo oder in Darfur sind Frauen und Mädchen noch immer Opfer systematischer, massenhafter Vergewaltigungen. Sexualisierte Gewalt wird als Kriegswaffe eingesetzt, um den Gegner zu schwächen. Das sind schwerste Menschenrechtsverbrechen. Dennoch tut die internationale Gemeinschaft und auch Deutschland viel zu wenig dagegen, obwohl die Resolutionen 1325 und 1820 des Sicherheitsrates sie dazu verpflichten.

Menschenrechte in Deutschland

Aber auch in Deutschland prägen menschenrechtliche Defizite den Alltag von Menschen. Sei es die Gewalt gegen Minderheiten, die Diskriminierung wegen der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe, zunehmende Armut gerade von Kindern, Barrieren beim Zugang zu Bildung, ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern bis hin zum Pflegeskandal im Alter – diese Defizite ziehen sich durch viele Bereiche. In den letzten Jahren wurden verbindlich geltende Menschenrechtsstandards, wie das absolute Folterverbot, auch in Deutschland in Frage gestellt. Im besonderen Maße wurde das Recht auf Asyl in Deutschland und Europa in den vergangenen zwei Jahrzehnten massiv ausgehöhlt.

Wenn Deutschland bei der Verwirklichung der Menschenrechte – richtigerweise – eine führende Rolle spielen will, müssen diese Missstände beendet und die Versäumnisse im eigenen Land nicht unter den Teppich gekehrt werden.

3. Menschenrechte auf den Prüfstand

3.1 Menschenrechte und Terrorismus

Bei der Abwehr des internationalen Terrorismus werden von vielen Staaten Menschenrechte zum Teil grob missachtet. Es gehört zu den staatlichen Aufgaben, Terrorismus zu bekämpfen und die Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger zu wahren. Doch über dieses Ziel sind viele Staaten weit hinausgegangen – in einigen Fällen soweit, dass ihre Politik selbst zur eklatanten Bedrohung für die Menschenrechte geworden ist. Die Auseinandersetzung mit dem Terrorismus wurde in den vergangen Jahren weltweit umfassend missbraucht, um Zwangsmaßnahmen und Willkür zu rechtfertigen: Sei es beim Krieg gegen den Irak, bei der Unterdrückung der Uiguren in China oder beim Vorgehen Russlands in Tschetschenien.

Dabei kommt es gerade auf die Demokratien an, zu zeigen, dass eine notwendige Auseinandersetzung mit Terrorismus im Einklang mit Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten erfolgt. Nicht die Infragestellung oder Umgehung rechtstaatlicher Verfahren ist der richtige Weg, sondern Rechtsstaatlichkeit.

Ein Negativbeispiel ist hier der Umgang von Seiten der USA unter Präsident Bush und zahlreicher Partnerländer mit Terrorverdächtigen. Ein menschenrechtlicher Sündenfall war die Behandlung von Taliban und anderen Terrorverdächtigen als „ungesetzliche Kombattanten“. Es wurde bewusst ein rechtsfreier Raum geschaffen. Nachdem man einmal der Boden des Rechtes verlassen hatte, wurden beinahe zwangsläufig die Folter und folterartige Verhörpraktiken wie „water boarding“ in amerikanischen Einrichtungen mit Billigung und auf Anordnung der US -Regierung zur skandalösen Praxis. Ohne Rücksicht selbst auf verbündete Staaten errichtete man das System der Entführungen und der geheimen Verschleppungen von Verdächtigen in Folterstaaten und Geheimgefängnisse.

Diese Maßnahmen haben nicht nur den Betroffenen schwer geschadet. Sie haben auch das Ansehen der Demokratie als Staatsform geschmälert und lassen demokratische Staaten als doppelzüngig erscheinen. Guantánamo, Abu Ghraib und Bagram sind zur Achillesferse der Menschenrechtspolitik des Westens geworden. Damit wird die Glaubwürdigkeit beim Eintreten für die Menschenrechte untergraben. Zugleich wird das Pochen auf deren Geltung gegenüber verbrecherischen Regimen massiv erschwert. Positiv sind die großen Proteste der amerikanischen Bürgerrechtsbewegung und die jüngeren Gerichtsentscheide in den USA, die der Geltung der Menschenrechte Rückenwind verschaffen und die Behandlung der Gefangenen korrigiert. Richtig war auch die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zum Verhalten der Bundesregierung im Fall Murat Kurnaz und dem Vorgehen der KSK in Afghanistan. Die vollständige Aufklärung der Hintergründe ist an der Bundesregierung gescheitert. Besonders beschämend ist, dass die Bundesregierung sich bis heute nicht bei Murat Kurnaz entschuldigt hat.

Keinerlei Folgen hatte die Diskussion über Folter auf die Tätigkeit des Bundeskriminalamts in wenigstens 42 Staaten, in denen Folter und Misshandlungen auf der Tagesordnung stehen. Zu Recht spricht amnesty international hier von einer stillen Komplizenschaft. Natürlich foltern die BKA- Beamten nicht selbst und billigen ein solches Verhalten nicht. Aber eine kritik- und distanzlose Zusammenarbeit bestärkt diese Regime in ihrem Tun. Der Fall Daschner und die Forderungen von Oskar Lafontaine nach der Einschränkung des Folterverbots zeigen, dass wir immer wieder menschenrechtliche Grundstandards neu verteidigen müssen. Folter ist ein totaler Angriff auf die Würde und Integrität des Menschen. Ein Staat, der mit Folter droht oder foltert, gerät auf die schiefe Bahn. Sie führt den Rechtsstaat in die Katastrophe.

Statt die Menschenrechtsverletzungen der USA zu thematisieren und auf das Abstellen zu drängen, ergeht sich Innenminister Schäuble in Gesprächen mit seinem US-amerikanischen Kollegen Chertoff in Überlegungen zur gezielten Tötung von Terroristen, zur Einführung eines Feindstrafrechts und von Kriegsrechtselementen in unsere zivile Rechtsordnung. Es wird dabei immer deutlicher, dass dies keine abstrakten Überlegungen bleiben. So ist etwa langfristige Präventivhaft in manchen europäischen Ländern schon Realität. Und die Schaffung eines Konfliktrechts für asymmetrische Kriege, was letztlich nur auf ein Nachahmen der amerikanischen Fehler hinauslaufen kann, hat sich die EU auf deutsche Anregung hin für die zukünftige Terrorismusbekämpfung auf die Fahnen geschrieben.

Die SPD setzt Schäubles planmäßigem Umbau unserer Sicherheitsarchitektur hin zu mehr Kontrolle und Überwachung der Bürgerinnen und Bürger keinen ausreichenden Widerstand entgegen. Wir fordern eine dringende Verbesserung der Kontrolle der Geheimdienste und einen Ausbau unserer Bürgerrechte gerade in Hinblick auf neue Überwachungsmöglichkeiten durch Digitalisierung. Menschenrechte dürfen auch in Zeiten des internationalen Terrorismus nicht zur Manövriermasse werden.

3.2  Menschenrechte im Umgang mit Flüchtlingen und MigrantInnen

Die hohen internationalen Standards und das Recht auf Asyl sind die Reaktion auf die grauenhaften Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus und Ausdruck historischer Verantwortung. Heute werden diese Errungenschaften an den EU-Außengrenzen negiert. Massenhaft sterben Menschen bei dem Versuch in Europa Schutz und Asyl zu finden. Das ist eine Schande für Europa und den Schutz der Menschenrechte.

Die derzeitige Abschottungspolitik der Europäischen Union an den EU-Außengrenzen, die bereits Tausende Tote gefordert hat, steht in krassem Gegensatz zur Genfer Flüchtlingskonvention. Zu einem uneingeschränkten und allumfassenden Flüchtlingsschutz gehört die Pflicht der EU-Staaten sicherzustellen, dass die Schutzbedürftigen tatsächlich Einlass in die EU erhalten. Es darf nicht sein, dass Europa auf schutzsuchende Menschen an den Außengrenzen mit weiterer Aufrüstung der Grenzkontrollen reagiert und somit Flüchtlinge und MigrantInnen auf den Meeren in immer kleinere Boote und auf immer gefährlichere Wege drängt.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für eine andere europäische Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik. Für uns GRÜNE ist das Gebot der Stunde, Menschenleben zu retten und Flüchtlinge zu schützen. Auch an Bord von Schiffen und Flugzeugen von der „Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen“ (FRONTEX) muss der Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention ohne Abstriche gelten. Auch die staatliche Gewalt deutscher Frontexbeamter bleibt an den Menschenwürdeschutz des Grundgesetzes gebunden. Zudem dürfen Kapitäne, die Menschen aus Seenot retten, nicht wegen angeblicher Beihilfe zur illegalen Einreise verfolgt werden.

Im Bereich des Flüchtlingsschutzes setzen wir uns für ergänzende Instrumente bei der Flüchtlingsaufnahme ein. Hierzu zählt die freiwillige Aufnahme von Menschen, die der UN-Flüchtlingskommissar in Drittstaaten bereits als Flüchtlinge anerkannt hat.

Im Umgang mit Flüchtlingen darf es kein selektives Vorgehen geben, wie es die CDU/CSU im Falle der irakischen Flüchtlinge betreibt. Es widerspricht der Universalität der Menscherechte nur christliche Flüchtlinge aufzunehmen. Wichtig wäre es vielmehr den Forderungen des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) Rechnung zu tragen und Flüchtlinge aufzunehmen, basierend auf der Not der Flüchtlinge und nicht auf ihrer religiösen Weltanschauung.

Das gegenwärtige Asylsystem in Deutschland geht davon aus, den vermeintlichen „Asylmißbrauch„ bekämpfen zu wollen. Auch die deutsche Praxis der in großer Zahl eingeleiteten Widerrufsverfahren gegen einmal gewährtes Asyl, widerspricht den flüchtlingsrechtlichen Grundsätzen der Genfer Flüchtlingskonvention in eklatanter Weise. Besonders betroffen sind illegalisierte in Deutschland lebende Menschen. Ihnen werden die grundlegenden Menschenrechte vorenthalten. Dabei ist für uns klar, Gesundheitsversorgung, Schulbesuch und Lohn für ihre Arbeit dürfen ihnen nicht faktisch verweigert werden. Es muss klargestellt werden, dass ÄrztInnen, PädagogInnen, SozialarbeiterInnen und RichterInnen nicht zur Denunziation gezwungen werden dürfen. Die europaweiten Zustände in Abschiebehaftanstalten sind menschenunwürdig. Auch in Deutschland sind Menschen in Abschiebehaft, die nichts weiter getan haben als in Deutschland Zuflucht zu suchen. Wir fordern seit langem, dass Flüchtlinge nicht inhaftiert werden.

3.3  Menschenrechte statt Menschenfeindlichkeit

Doch nicht nur an den europäischen Außengrenzen und im deutschen Asylverfahren erleiden Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund Diskriminierung und Gewalt. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zählen in der Bundesrepublik zu den massivsten Menschenrechtsverletzungen. Menschen anderer Hautfarbe, anderer Religion oder auch anderer sexuellen Orientierung werden Opfer von Hetze und tödlicher Gewalt, genauso wie Obdachlose und Menschen mit Behinderung. Rechtsextreme negieren die Idee der Menschenwürde.

Der Tag der Menschenrechte ist damit auch ein Tag gegen Rassismus, Rechtsextremismus, Homophobie, Antisemitismus und Islamophobie. Wir fordern, dass menschenrechtliche Bildung stärker als bisher in die Lehrpläne der Schulen einfließt. Nicht nur die Schulen sind gefordert, wir brauchen weiterhin eine aktive Förderung der Zivilgesellschaft durch Programme, die sich gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit richten.

Die Situation der Roma ist einer der größten menschenrechtlichen Skandale in der Europäischen Union. Bis heute erfahren Roma wie kein anderes Volk in allen Staaten Europas vielfältige Diskriminierungen. Sie werden in speziellen Einrichtungen beschult und in einigen Staaten wurden Roma ohne ihr Wissen sterilisiert. Zudem sind Roma auffällig häufig Gewalt ausgesetzt – auch von Seiten offizieller Stellen. Die aktuellen Ausschreitungen und Diskriminierungen von Roma insbesondere in Italien sind für ein EU-Land nicht akzeptabel und dies muss auch gegenüber der italienischen Regierung deutlich gesagt werden.

3.4 Menschenrechte und Würde im Alter

Ältere Menschen sind durch Gebrechlichkeit, Krankheit, Demenz oder Behinderung einer höheren Verletzlichkeit ausgesetzt. Sie werden öfter Opfer von Gewalt und Übergriffen, auch in Heimen oder der Familie. Die Gewährleistung der Menschenrechte für ältere Menschen bedarf daher einer besonderen Aufmerksamkeit.  Es muss - auch durch eine regelmäßige Kontrolle - sichergestellt werden, dass ältere Menschen in Heimen eine optimale Betreuung bekommen und dort in Würde ihren Lebensabend bestreiten können. Dies gilt besonders, wenn es sich um erkrankte Menschen handelt. Pflege wird hier oft nach der Stoppuhr geleistet.

3.5 Menschenrechte und ungerechte Globalisierung

Die Globalisierung hat für die Menschenrechte neue Chancen eröffnet, denn Menschenrechtsverletzungen werden von der Weltöffentlichkeit registriert und lösen Proteste aus. Doch zugleich bringt die Globalisierung viele Verlierer mit sich.

Die aktuellen Zahlen der Welternährungsorganisation sind schockierend: Die Zahl der Hungernden ist bis Ende 2007 auf 923 Millionen Menschen gestiegen. Damit rückt das Millenniumsziel, den Hunger weltweit bis 2015 zu halbieren, in weite Ferne. Die Europäische Union macht sich durch ihre Handelspolitik mitschuldig an der Hungerkatastrophe: Mit ihren Exportsubventionen und ihrem Drängen auf den Abbau von Schutzmaßnahmen für die Lebensmittelproduktion vor Ort zerstört sie nationale und regionale Märkte in Entwicklungsländern. Die einheimische Wirtschaft - und damit die Bevölkerung dort- leidet massiv unter der Öffnung und der Überschwemmung durch Güter aus der EU.

Wir fordern die Bundesregierung und die EU auf, endlich einen entschiedenen Beitrag zur Überwindung der Hungerkrise zu leisten. Die Gelegenheit ist angesichts der Finanzkrise günstig, jetzt wirksame Regeln für eine gerechtere Globalisierung einzufordern und das Recht auf Nahrung und damit auf Leben durchzusetzen.

Nicht nur Regierungen müssen für die Umsetzung der Menschenrechte eintreten, auch die Wirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher tragen Verantwortung. Wohlklingende Selbstverpflichtungen reichen nicht aus. Initiativen wie der Global Compact drohen zu scheitern, weil die Unternehmen die freiwilligen Standards nicht einhalten. Die massive Verletzung von Menschenrechten durch soziales und ökologisches Dumping muss endlich durch verbindliche Standards verhindert werden. Dazu können auch die Verbraucherinnen und Verbraucher beitragen, in dem sie ökologisch und sozial bewusst konsumieren.

Der Energiehunger der Industrie- und Schwellenländer korrumpiert die Menschenrechtsfrage. In vielen Entwicklungsländern werden undemokratische Eliten unterstützt und Menschenrechtsverletzungen in Kauf genommen. Wirtschaftliche bzw. energiepolitische Interessen wiegen häufig stärker als die Einhaltung der Menschenrechte. Paradebeispiele dafür sind der Fall Shell in Nigeria, der Pipelinebau im Amazonas, der durch die WestLB finanziert wurde. Unsere Grüne Energiepolitik, weg von der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, kann einen notwendigen Beitrag dazu leisten diesen Zusammenhang zu durchbrechen und die Abhängigkeit von korrupten Regimen zu mindern.

Nachhaltige Entwicklung wird nur auf der Grundlage von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit gelingen, denn Stabilität setzt Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und Demokratie voraus. Stabilität ist nur gewährleistet, wenn Interessensgegensätze und Konflikte im Rahmen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und auf der Grundlage der Menschenrechte ausgetragen werden. Ungerechtigkeiten despotischer Regime provozieren häufig gewaltsame Konflikte und vernichten nicht selten in Kriegen und Bürgerkriegen die Aufbauarbeit jahrelanger Entwicklungszusammenarbeit.

Deshalb muss nachhaltige Entwicklungspolitik immer an der Verbesserung der Menschenrechte orientiert sein. Budgethilfen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union für den Staatshaushalt der Entwicklungsländer müssen an verbindliche Vereinbarungen an eine verbindliche menschenrechtliche Agenda geknüpft werden. Bloße Lippenbekenntnisse reichen nicht aus. Ebenso darf es staatliche Exportbürgschaften nur bei strikter Einhaltung der Menschenrechtsstandards geben.

Zudem muss eine exportfreundliche Rüstungsexportpolitik endlich beendet werden. Deutschland ist trotz scharfer Rüstungsexportrichtlinien der drittgrößte Waffenexporteur weltweit. Die Bundesregierung muss eine menschenrechtsorientierte, restriktive und friedensethisch verantwortbare Rüstungsexportpolitik überprüfbar umsetzen. Entscheidungen im Bundessicherheitsrat müssen im Konsens getroffen werden. Bei wichtigen Exportentscheidungen muss der Bundestag im Vorfeld konsultiert werden und ein Widerspruchsrecht erhalten. Ausfuhrbürgschaften für Rüstungsausfuhren wollen wir abschaffen.

3.6 Menschenrechte in der Außenpolitik

Die Achtung der Menschenrechte zu befördern, war und ist ein zentrales Anliegen grüner Außenpolitik. Menschenrechtspolitik muss sich hierbei immer gegenüber anderen legitimen außenpolitischen Anliegen, wie Sicherung des Friedens, Stabilisierung von Krisenregionen, Gewährleistung der Energieversorgung und wirtschaftlichen Interessen behaupten.

Eine menschenrechtsorientierte Außenpolitik beginnt immer mit der realistischen Bewertung und wahrhaftigen Beschreibung der menschenrechtlichen Lage in einem Land. Hier darf es keinen Kompromiss geben. Einziger Maßstab müssen die Menschenrechte sein.

Die Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen, auf Verschlechterungen und Verbesserungen der Menschenrechtslage muss sich jedoch immer am Stand der Beziehungen zu einem Land und seiner Rolle in der Welt orientieren. Dies ist kein Ausdruck unterschiedlicher Standards, sondern trägt der vielfältigen Dimensionen außenpolitischer Beziehungen Rechnung. So ist dem Sicherheitsratsmitglied China anders zu begegnen als Simbabwe und die Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen auf Kuba unterscheidet sich von der Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen in Usbekistan oder Litauen. Eine menschenrechtsorientierte Außenpolitik verliert nicht durch unterschiedliche Reaktionen an Glaubwürdigkeit, sondern wenn sie unterschiedliche Maßstäbe bei der Bewertung der Menschenrechtslage in einem Land ansetzt oder gänzlich schweigt.

Die Außen- und Menschenrechtspolitik der Bundesregierung krankt an mangelnder Kohärenz und Konsistenz. Sie beraubt sich auch deshalb  ihres Einflusses, weil Kanzlerin und Außenminister sich ständig widersprechen. Während sich Merkel im Schaufenster der Presseöffentlichkeit als Kanzlerin der Menschenrechte feiern lässt, möchte Steinmeier sich lieber still und leise um die Menschenrechte kümmern. Wir brauchen aber eine konsistente Menschenrechtspolitik, die sich nicht in Symbole flüchtet. Es ist gut, wenn Kanzlerin Merkel Menschenrechte gegenüber Russland und China anspricht, nur sollte sie zu Saudi-Arabien nicht schweigen. Zudem reicht es nicht aus die Schließung von Guantánamo zu fordern, sondern man muss auch bereit sein, unschuldige Gefangene, die aus menschenrechtlichen Gründen nicht in ihre Heimat zurückkehren können, aufzunehmen.

Die EU hat mit der Nachbarschaftspolitik ein Instrument, um Menschenrechte zu stärken, allerdings stehen auch hier die Menschenrechte hinter wirtschaftlichen Interessen zurück. Ein positives Beispiel ist der EU-Beitrittsprozess mit der Türkei. Klare menschenrechtliche Kriterien haben zu einer Verbesserung der dortigen Menschenrechtssituation geführt, sie müssen aber dauerhaft verankert und weiter ausgebaut werden.

Eine menschenrechtsorientierte Außenpolitik darf autoritäre Staaten nicht umarmen. Beispielsweise gegenüber Russland kann es keine nachhaltige Außenpolitik geben, ohne eine klare Wahrnehmung und Benennung der menschenrechtlichen Situation. Deutschland und andere europäische Regierungen dürfen es der russischen Regierung nicht durchgehen lassen, dass sie ihre Verpflichtungen, die sie im Rahmen der OSZE und des Europarates eingegangen ist, systematisch mit den Füßen tritt.  Auch deutsche Wirtschaftsvertreter haben Verantwortung. Von strategischer Bedeutung für eine demokratische Gesellschaft in Russland ist der Aufbau einer unabhängigen russischen Justiz. Alles was hier zum Austausch zwischen JuristInnen und zur Stärkung der Prinzipien des Rechtsstaates getan werden kann, sollte man vorantreiben.

Die durch die Bundesregierung seit Jahren und jüngst leider erfolgreich betriebene Aufhebung der Sanktionen gegen Usbekistan, lässt sich nur mit militärischen und energiepolitischen Interessen in der Region erklären. Dies  war der Preis für den Militärstützpunkt Termez, der für den Einsatz in Afghanistan genutzt wird. Die Menschenrechtslage in Usbekistan rechtfertigt eine Lockerung oder Aufhebung der Sanktionen nicht. Umso wichtiger ist es, dass in der Zentralasienstrategie der Bundesregierung die Menschenrechte einen anderen Stellenwert erhalten und nicht den Energie- und Sicherheitsinteressen der EU geopfert werden.

Eine andere Fehlentwicklung in der Außenpolitik ist, wenn alltägliche, systematische, brutale und zunehmende Menschenrechtsverletzungen in Ländern wie Iran den Prioritäten einer Sicherheitspolitik untergeordnet werden, die nicht auf Ausgleich und Partnerschaft basiert. Vertreter der iranischen Zivilgesellschaft und die iranischen Menschenrechtsaktivisten haben immer wieder zu Recht darauf gedrängt, dass die prekäre Lage von Frauen, Studierenden,  JournalistInnen, RegimekritikerInnen, religiösen und ethnischen Minderheiten in Iran gleichwertig im Zentrum der Gespräche mit Irans Regierenden stehen muss.

Deutschland unterhält mit China einen Rechtsstaats- und Menschenrechtsdialog. Beides geht nur schleppend voran. Die chinesische Volksrepublik hat mit ihrer neuen Gesetzgebung eine Reduzierung der Zahl der Vollstreckungen der Todesstrafe bewirkt. Das ist gut, aber damit erfüllt sie weder unsere Hoffnung auf eine völlige Abschaffung noch die Mindeststandards, die der Zivilpakt von den Staaten verlangt. Die chinesische Volksrepublik hat mit der Wahl zum Menschenrechtsrat versprochen, den Zivilpakt zu ratifizieren. Auch das hat sie bis heute nicht vollzogen. Ob die olympischen Spiele tatsächlich langfristig zu einer Verbesserung der Menschenrechtslage in China geführt haben ist unklar. Wichtig ist, dass das Thema Menschenrechte in China nun nicht wieder von der Tagesordnung verschwindet.

Russland und China halten immer wieder schützend die Hand im UN-Sicherheitsrat über despotische Regime. Dass die Regierung des Sudans trotz des Völkermordes in Darfur mit der Völkergemeinschaft Katz und Maus spielen kann, ist auch dem Umstand zu verdanken, dass China im UN-Sicherheitsrat entsprechende Sanktionen gegen das Regime blockiert. Deutschland sollte sich hier mit Nachdruck für eine Lösung engagieren

Außenpolitik darf nicht auf Außenwirtschaftspolitik reduziert werden, die im Zweifelsfall Interessen von Konzernen wie Siemens und BASF groß und Menschenrechte klein schreibt. Dafür werden wir streiten und für eine Politik, die Menschenrechte präventiv durch den Ausbau der zivilen Krisenprävention schützt.

4. Institutionelle Stärkung der Menschenrechte

Wenn auch im Normsetzungsprozess im internationalen Rahmen noch einige Lücken zu füllen sind, so liegt das Kernproblem doch nicht bei fehlenden Normen, sondern in einem eklatanten Implementierungsdefizit der Menschenrechte. Die Umsetzung von Menschenrechtsnormen fällt zunächst in die Zuständigkeit der einzelnen Staaten. Die Einrichtung von unabhängigen und mit ausreichenden Vollmachten und Kompetenzen ausgestatteten nationalen Menschenrechtsinstitutionen und Ombudspersonen ist in diesem Zusammenhang zu begrüßen.

Internationale Ebene - VN

Internationale Umsetzungs- und Überprüfungsmechanismen müssen weiterentwickelt werden. Auf der Ebene der Vereinten Nationen hat der vor zwei Jahren als Nachfolger der diskreditierten Menschenrechtskommission als zentrale Institution geschaffene Menschenrechtsrat die in ihn gesetzten Hoffnungen bisher nicht erfüllen können. Deutschland und die EU müssen nach Kräften den Menschenrechtsrat stärken und dafür vor allem neue Bündnisse und Allianzen schließen, selbstkritisch sein und zu ökonomischen und sozialen Rechten einen ernsthaften Dialog führen. Der VN-Sicherheitsrat bleibt in allen wichtigen Fragen blockiert und die Generalversammlung kann nur in wenigen Fällen, wie im Jahr 2007 bei der Verabschiedung der bahnbrechenden Resolution über ein weltweites Hinrichtungsmoratorium die Richtung vorgeben.

Vielversprechender ist die Entwicklung bei anderen Institutionen: Das VN-Hochkommissariat für Menschenrechte hat eine zentrale Funktion übernommen. Die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofes ist ein Meilenstein auf dem Weg der Bekämpfung der Straflosigkeit von Menschenrechtsverbrechen. Es geht dabei nicht nur um die Wiederherstellung des Rechts und um Genugtuung und Entschädigung für die Opfer, sondern auch um Vorbeugung: Jede nicht geahndete Menschenrechtsverletzung ist eine Aufforderung zur Wiederholung.

Der Mechanismus regionaler Menschenrechtsgerichtshöfe hat sich bewährt. Der Aufbau und die Arbeit solcher Gerichtshöfe sollte unterstützt und gestärkt werden.

Auf dem Millenniumsgipfel der VN Ende 2005 wurde die „Responsibility to Protect“(R2P) beschlossen. Wo ein Staat die Schutzverantwortung gegenüber seiner Bevölkerung nicht ausüben kann oder will, ist die internationale Gemeinschaft in der Mitverantwortung, durch die Vereinten Nationen geeignete diplomatische, humanitäre und andere Mittel zu ergreifen, bis hin zu Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII VN-Charta. Wir begrüßen das als einen wichtigen Schritt, um schwerste Menschenrechtsverbrechen künftig zu verhindern. Wir warnen davor, die Debatte um die  R2P auf den militärischen Aspekt zu verkürzen. Die Schutzverantwortung kennt keinen Automatismus zur humanitären Intervention und keinen Freibrief zum Krieg. Nur der Sicherheitsrat kann das Mandat für die Durchsetzung der Schutzverantwortung erteilen und das nur strikt begrenzt auf Fälle von Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnische „Säuberungen“ und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Europäische/regionale Ebene

Besondere Bedeutung kommt auch regionalen Menschenrechtsschutzsystemen zu. Während in Asien und dem Nahen Osten umfassende regionale Schutzsysteme fehlen, ist Europa hier Vorreiter. Auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hat sich im Rahmen des Europarates ein erfolgreiches System etabliert. Da eine steigende Zahl von Bürgerinnen und Bürgern sich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen die Verletzung ihrer Menschenrechte durch die nationale öffentliche Gewalt wehrt, ist das System an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit gelangt. Russland muss endlich seine Blockade gegen die längst überfällige Verfahrensreform aufgeben. Solange die Russische Föderation hier die Arbeit des Gerichtshofes in dieser Weise boykottiert, sollte seine Arbeitsfähigkeit durch Erhöhung der Zuweisungen an den Europarat gewährleistet werden.

Mit dem geplanten Reformvertrag von Lissabon und der darin enthaltenen Grundrechtecharta sollen die Menschenrechte innerhalb der EU weiter verankert werden. Das Eintreten der EU für Menschenrechte leidet, wenn die EU schale Kompromisse beschließt, wenn es um die Rechte von Schwulen und Lesben geht oder die EU eine Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik betreibt, die nicht internationalen Menschenrechtsabkommen entspricht. Auch deswegen fordern wir, dass der künftigen EU-Kommission ein Menschenrechtskommissar oder eine Kommissarin angehört.

Deutschland

Unter der rot-grünen Regierung haben wir uns erfolgreich für die Einrichtung des Menschenrechtsausschusses des Bundestages, die Schaffung einer/s Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechte und die Errichtung des Deutschen Institutes für Menschenrechte eingesetzt. Aber wir wollen mehr: notwendig sind eine bessere Vernetzung und Einbindung von Menschenrechtsfragen in alle Politikbereiche. Wir wollen die Kompetenzen der Menschenrechtsbeauftragten durch einen direkten Kabinettszugang stärken.

Wir benötigen eine Reform des Völkerstrafgesetzbuchs, endlich die vorbehaltlose Ratifizierung der Verschwundenenkonvention und der Behindertenrechtskonvention, die Rücknahme der Vorbehalte der UN-Kinderrechtskonvention sowie die Durchsetzung der Yogyakarta-Prinzipien (Prinzipien zur Anwendung der Menschenrechte in Bezug auf die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität).

Die vorbehaltlose Anerkennung der Menschenrechte bei dem Handeln deutscher Beamter bei FRONTEX und bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr ist unabdingbar. Die Vorwürfe um den KSK-Einsatz in Afghanistan und der mangelnde Aufklärungswille der Bundesregierung belegen, wie notwendig klare rechtliche Regeln für Auslandseinsätze und eine bessere parlamentarische Kontrolle sind.

5. Menschenrechte gehen alle an

Menschenrechte leben von einer breiten Unterstützung und jeder und jede kann mitmachen. Viele Grüne sind in Menschenrechtsorganisationen aktiv, sie setzen sich für die Freilassung von politischen Gefangen im Ausland ein oder engagieren sich in der Flüchtlingsarbeit in Deutschland, um nur einige Beispiele zu nennen. Menschenrechtsarbeit sollte ein Bestandteil der politischen Alltagsarbeit sein, demonstriere dafür anlässlich des Geburtstags der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

  • Nimm an den Aktionen zum 10. Dezember teil. In vielen größeren Städten sind Aktionen gemeinsam mit ai, Gewerkschaften und Parteien geplant, aktuelle Infos immer unter www.gruene.de
  • Setze ein Zeichen und unterschreibe unter http://www.everyhumanhasrights.org die elders-initiative, mit der Kofi Annan u.a. für eine Unterstützung der Menschenrechte werben.
  • Beteilige Dich an der Aktion Straßen oder Plätze umzubenennen, wie es erfolgreich in Nürnberg und anderswo geschehen ist. Dort gibt es jetzt eine Straße der Menschenrechte. Musteranträge findest Du unter www.gruene.de

 

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