14.-16. November 2008, Erfurt, Messe Erfurt
| Antragsteller/innen: | KV Münster |
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| Gegenstand: | Kohlekraftwerk „Moorburg“ |
| Anmerkungen: | KMV-Beschluss vom 16.10.2008 |
Unterstützung der Klage des BUND gegen das Kohlekraftwerk „Moorburg“
Die BDK möge beschliessen:
"Bündnis 90/Die Grünen unterstützen die Klage des Bundes Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Genehmigung des Kohlekraftwerks Moorburg."
Begründung:Der Hamburger Senat hat am 29.9.2008 die Genehmigung für den Bau des Steinkohlekraftwerkes Moorburg – verbunden mit erheblichen Auflagen –erteilt. Das Kraftwerk Moorburg wird, sollte es tatsächlich gebaut werden, eines der größten Steinkohlekraftwerke Europas – verbunden mit einem entsprechenden Ausstoß an CO2. Und auch die Auflagen der Umweltbehörde, die den Betrieb zumindest begrenzen, könnten gerichtlich aufgehoben oder bei anderen politischen Mehrheiten schlicht zurückgenommen werden. Der Betrieb des Kraftwerkes wird sich dann nicht mehr verhindern und auch nicht begrenzen lassen. Es würde die klimafeindliche Kohle als Energieträger für die nächsten Jahrzehnte zementieren und den dezentralen Umbau der Energieversorgung in Deutschland blockieren.
Der Hamburger Landesverband des Bundes Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hamburg) wird bzw. hat innerhalb der 6-wöchigen Einspruchsfrist Klage gegen die Genehmigung des Kraftwerkes erhoben. Ansatzpunkt der Klage ist die vom Kraftwerksbetreiber Vattenfall geplante Fischaufstiegsanlage in Geesthacht. Stellt diese nur eine Ausgleichsmaßnahme für eine durch das Kraftwerk verursachte Beeinträchtigung des FFH-Gebietes oberhalb der Staustufe dar, könnte die Genehmigung gerichtlich aufgehoben werden. Der Betreiber Vattenfall sieht in der Anlage (gestützt durch einen Hinweisbeschluss des OVG Hamburg, Az. 5 E 4/08.P) hingegen eine Schadensminderungsmaßnahme im Sinne der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie).
Politisch ist es nicht hinnehmbar, dass die Versagung der Genehmigung eines Kohlekraftwerkes nicht auf dessen Klimafeindlichkeit gestützt werden kann. Zentraler politischer Ansatzpunkt muss die Reform des Genehmigungsrecht für Kohlekraftwerke sein. Der Ausstoß an CO2, Energieeffizienz, gesundheitliche Gefahren für die Bevölkerung und der Eingriff in örtliche Ökosysteme müssen hier mehr Relevanz bekommen. Klimafeindliche Braun- und Steinkohlekraftwerke dürfen grundsätzlich nicht mehr genehmigungsfähig sein.
Noch gibt es solche Möglichkeiten leider nicht. Die Klage des BUND ist die letzte Möglichkeit das Kohlekraftwerk noch aufzuhalten. Die Hamburger GAL konnte (vielleicht) nicht anders, als das Kraftwerk zu genehmigen. Hohe Schadensersatzansprüche des Betreibers hätten auf die Stadt Hamburg zukommen können. Dieses Risiko für Hamburg besteht bei einer Klage gegen die Genehmigung durch den BUND nicht. Bündnis 90/Die Grünen sollten hier den Schulterschluss mit den Umweltverbänden und BürgerInneninitiativen vollziehen, die überall in Deutschland gegen den klimapolitisch fatalen Neubau von Kohlekraftwerken ankämpfen. Wir Bündnisgrüne sollten diese Chance nicht verstreichen lassen – für das Klima und unsere klimapolitische Glaubwürdigkeit.
UnterstützerInnen dieses Antrags: Grüne Jugend NRW (Beschluss des Basisrates vom 18.10.2008), Kaktus – Grüne Jugend Münster.