28. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14.-16. November 2008, Erfurt, Messe Erfurt
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E-10Energiewende vorantreiben - Atomkraft stoppen
Antragsteller/innen:BAG Energie
Gegenstand:Atomare Abrüstung/Atomausstieg
Anmerkungen:BAG-Beschluss vom 6.9.2008

Vollständige atomare Abrüstung und mittelfristiger weltweiter Ausstieg aus ziviler Nutzung der Atomkraft

Die BDK von Bündnis 90/Die Grünen fordert

-   die konsequente und beschleunigte Umsetzung der im Atomwaffensperrvertrag völkerrechtlich bindend vereinbarten vollkommenen Abrüstung ALLER Atomwaffen weltweit bis 2020

und

-   in zwingender logischer Konsequenz den mittelfristigen weltweiten Ausstieg aus der sog. "Zivilen Nutzung" der Atomkraft, verbunden mit einem neu zu schaffenden internationalen  Nichtverbreitungsgebot für Atomtechnik.

Zu diesem Zweck müssen hierfür folgende völkerrechtlich verbindlichen Verträge geschaffen werden:

A) Eine völkerrechtlich verbindende Verpflichtung mit einem konkreten Datum für die vollständige Abrüstung und Vernichtung aller Kernwaffen weltweit, Verhandlungsziel sollte 2020 sein. Diese kann Teil des NVV werden, sofern alle offiziellen und inoffiziellen Kernwaffen-Staaten diesem beitreten.

B) Eine Ergänzung des "Vertrages über die Nichtverbreitung" von Kernwaffen – NVV", des so genannte 'Atomwaffensperrvertrages' bei den anstehenden Vertragsverhandlungen im Jahr 2010 um folgende Punkte:

  • die Möglichkeit der unilateralen Erklärung von Kerntechnologiestaaten, auch die zivile Kerntechnik wegen der durch sie verursachten Gefahren nicht mehr verbreiten zu wollen;
  • statt 'ziviler' Atomtechnologie soll ein bevorzugter Technologiezugang zu Erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und intelligenten Energieverteilungs- und -speichersystemen als Ausgleich angeboten werden (dieses kann notfalls zunächst ergänzend aufgenommen werden);
  • die verbindliche, verpflichtende Gegenleistung der Kernwaffenstaaten, im Gegenzug bis 2020 vollständig atomar abzurüsten.

C) Ein mittelfristiges, weltweites Nichtverbreitungsgebot für Atomtechnik, welches ein Neubauverbot für Atomreaktoren einschließt, sowie ein weltweiter Ausstieg aus der zivilen Nutzung der Atomkraft.

Bündnis 90/ Die Grünen werden sich dafür einsetzen, dass Deutschland weltweit Bündnispartner sucht, die eine solche Beschlussfassung mittragen und diese Verhandlungsziele bei den anstehenden Vertragsverhandlungen umsetzen.

Die oben genannten Ziele sind umfassende kurz-, mittel- und langfristige friedens- und umweltpolitische Zielsetzungen. Bündnis 90/Die Grünen sind überzeugt, dass dringend und offen über die Ursachen der brandgefährlichen friedens- bzw. atompolitischen Lage im Iran und Nahen Osten sowie in Indien / Pakistan gesprochen werden muss.

Die gegenwärtig insbesondere von Frankreich angestrebte Verbreitung der zivilen Nutzung der Atomkraft in den politisch instabilen Zonen des mittleren und nahen Ostens sowie in Afrika werden als eine akute Gefahr für den Weltfrieden eingestuft.

Verhandlungen über den Neueinstieg in die 'zivile Nutzung der Atomkraft' werden derzeit von der Atomindustrie u.a. geführt mit:

  • Türkei, Polen
  • Kasachstan, Aserbaidschan, Georgien, Weißrussland,
  • Ägypten, Libyen, Marokko, Tunesien
  • Saudi Arabien, Vereinigte Arabische Emirate
  • Ghana, Namibia, Nigeria
  • Thailand, Vietnam, Malaysia, Indonesien
  • Australien
  • Chile

Von Frankreich und anderen wird dabei sowohl der Verkauf von Atomkraftwerken vorangetrieben, als auch die Suche nach neuen Uranvorkommen, welche im Tausch an der Teilhabe an der Atomtechnologie ausgebeutet werden können. Frankreich, welches zu 80 % von Atomstrom abhängig ist, hat 2005 die letzte französische Uranmine geschlossen und sucht nun weltweit nach neuen Vorkommen.

Konkrete Schritte Deutschlands zur Umsetzung eines solchen Beschlusses sind:

Die Atomwaffen betreffend:

Umgehende Aufnahme von Verhandlungen zu:

  • der Aufnahme von multilateralen Verhandlungen der offiziellen Atommächte USA, Russland, China, Großbritannien, Frankreich, Indien und Pakistan sowie der inoffiziellen Atommacht Israel mit dem Ziel der vollständigen Abrüstung und UN-kontrollierter Vernichtung der atomaren Bestände;
  • der Änderung und Anpassung des NVV im Vorfeld der Vertragsstaatenkonferenz 2010 mit Ziel der Streichung des Förderziels der Atomtechnik aus dem IAEO-Statut sowie der Umsetzung der 13 Punkte er NVV-Überprüfungskonferenz aus dem Jahr 2000 durch alle Atommächte;
  • einem Vertrag zum Stopp der Produktion von atomwaffenfähigem Material;
  • der Inkraftsetzung des Atomwaffenteststoppvertrags;
  • einem sofortigen Abzug der Atomwaffen in Büchel, sowie anschließende Vernichtung dieser Atomwaffen und der Aufgabe der "Nukleare Teilhabe"[1] Deutschlands;
  • einer Änderung der NATO-Strategie durch einen ausdrücklichen Verzicht auf einen "atomaren Erstschlag".

'Zivile Atomtechnologie' betreffend:

  • einem kurzfristigen Verbot der Weitergabe nuklearer Technologien aus Deutschland (Wissen wie Material);
  • einem Verbot der Finanzierung und Kreditabsicherung von Atomgeschäften durch Staatsbanken und die öffentliche Hand;
  • Verhandlungen über die Nichtfinanzierung von Atomkraftwerken durch IWF und Weltbank;
  • Verhandlungen zur Beendigung des EURATOM-Vertrages bzw. zu dessen Umwidmung zur Förderung Erneuerbarer Energien;
  • der Streichung von Forschungsförderung in Deutschland (d.h. ein Ende der Verwendung  deutscher Steuermittel) für Atomtechnologien, mit der Ausnahme sämtlicher Technologien und Vorhaben zu
    • Abbau und Beseitigung von Atomanlagen und Atomwaffen
    • sicherem Restbetrieb von Anlagen
    • Endlagerung von Atommüll
    • Medizintechnologie
    • Materialforschung.

Diese Streichung schließt von Deutschland mitfinanzierte Forschungs- und Demonstrationsbudgets innerhalb der EU und internationalen Institutionen mit ein.

Begründung:

Vermischung von 'ziviler' und 'militärischer' Nutzung der Atomtechnik:

Seit dem Inkrafttreten des Atomwaffensperrvertrages 1970 hat sich die 'atomare Landschaft' grundlegend geändert:

  • Die Kernwaffenstaaten rüsten nicht konsequent ab, sondern vielmehr droht eine erneute atomare Rüstungsspirale. Ein konkretes Zieldatum 2020 ist daher unerlässlich.
  • U.a. der Fälle des Iran und Indiens haben gezeigt, dass eine technische Trennung zwischen ziviler und militärischer Nutzung atomarer Technologie zur zum Beispiel zur Urananreicherung nicht existiert. Das atomare Wissen lässt sich nicht in militärisch und zivil einteilen, daher fordern wir eine Nichtverbreitung der Atomtechnologie selbst.
  • Aufgrund der universellen Einsetzbarkeit der Atomtechnologie zielt die  Überwachung durch die IEAO daher auch darauf ab, herauszufinden, ob ein Staat die Atomtechnologie ggf. zu  militärischen Zwecken nutzen 'möchte'. Dabei wird unterstellt, dass mögliche Verletzungen und vertragswidrige Nutzungen im Geheimen stattfinden. Eine Überprüfung obliegt somit Geheimdiensten – diese entziehen sich qua Natur der demokratischen Kontrolle. Ein 'preamptive Strike' – vorbeugender Erstschlag – und damit Krieg und Frieden werden somit Spielball von Geheimdiensten und politischen Strategiespielen.
  • Auch zivile Atomkraftwerke können durch die Verwendung von radioaktiv strahlendem Brennstoff Ausgangspunkt für den Bau schmutziger Atomwaffen sein. Der internationale Terrorismus verändert das Gefahrenpotential und den Charakter der 'zivilen' Nutzung.
  • Das Atomkraftwerk selbst kann zur atomaren Gefahr werden, wenn es angegriffen wird, z.B. durch Terroristen.
  • Das Atomkraftwerk kann insbesondere durch einen Supergau wie in Tschernobyl auch bei ziviler Nutzung ungeheuerlichen Schaden vergleichbar einer Atombombenexplosion erzeugen.

Weltweiter Ausstieg aus der 'zivilen' Nutzung der Atomtechnik, sowie insbesondere Nichtverbreitung und Nichteinstieg in die zivile Nutzung:

Seit dem umfassenden Einstieg in die zivile Nutzung der Atomkraft in den 60iger Jahren des letzten Jahrhunderts haben sich bis heute wesentliche Parameter geändert, welche heute einen weltweiten Ausstieg sowie insbesondere den Nichteinstieg in die zivile Atomtechnik zur Energiegewinnung rechtfertigen:

  • Die 'besten' d.h. die hochkonzentrierten Uranvorkommen sind weltweit weitestgehend 'abgebrannt', das heißt bereits gewonnen und benutzt worden. Daher bieten die Uranvorkommen heute gar keine Basis mehr für einen weltweiten Ausbau der Atomkraftkapazitäten
  • Das weltweite technische, wirtschaftliche und sicherheitstechnische Scheitern der Atomwirtschaft am schnellen Brüter bedeutet, dass die Uranvorkommen 30 mal schneller aufgebraucht werden, als in den gefährlichen Tagträumen, Selbsttäuschungen und Täuschungen der Öffentlichkeit der Atomwirtschaft und des deutschen Bundeswirtschaftsministers.
  • Das spektakuläre Scheitern der kanadischen Uranmine 'Cigar Lake' mit 21% Urangehalt ist für die Atomwirtschaft so, wie es für die Autofahrer wäre, wenn Saudi Arabien von heute auf morgen keinen Tropfen Öl mehr produzieren würde: der Tank ist leer!
  • Insbesondere die am meisten Uran verbrauchenden Atomstaaten wie die USA verfügen kaum noch über Uranvorkommen und sind auf Importe angewiesen, Frankreich und Deutschland zu 100% ihres Verbrauches, ebenso Finnland und Japan.
  • Der Uranabbau von gering konzentrierten Uranvorkommen bewirkt eine noch schlimmere Umweltverschmutzung, weil zum Teil mehr als 100 mal so viel Erz gewonnen und 'ausgewaschen' / konzentriert werden muss wie früher, während die verbleibenden Uranreste höchst giftig sind wegen schwacher Radioaktivität und als Schwermetall, zudem verbraucht der Prozess viel Energie.
  • Der Abbau dieser gering konzentrierten Vorräte (zwei Drittel aller Vorkommen weltweit haben eine Urankonzentration unter 0,06%[2]) ist weitaus weniger 'Nettoenergie' produzierend, als zu den 'besten Zeiten' der Atomwirtschaft. Die Gewinnung aus Phosphaten in der Regel gar nicht. Ab 0,01 % ist die Energieausbeute negativ. Uran in Meerwasser kann keinen Beitrag zur Energiegewinnung liefern.
  • Ebenso wird die angeblich neutrale CO2-Bilanz ad absurdum geführt. Allein die Mineral- und Abraumtransporte diese geringst-konzentrierten Vorkommen sowie die Aufbereitung produzieren Unsummen an CO2.
  • Die gegenwärtig diskutierte 'multilaterale' Aufbereitung von Kernbrennstoffen für Kernkraft-Neueinsteiger im Rahmen der IEAO beruht nicht auf dem Wunsch, das Wissen um die zivile Nutzung der Atomkraft zu teilen, sondern ist als purer 'Kolonialismus' angelegt: das Deutsche Außenministerium schlägt vor exterritoriale 'black boxes' auf dem Gebiet der 'Gaststaaten' anzulegen, welche sich unter hoheitlicher Kontrolle der IEAO befinden und über deren Technologie dem 'Gaststaat' keine Kenntnis und Kontrolle gegeben werden soll. Ein solches Vorhaben kann die Umweltkontrolle und Gesetzgebung einer westlichen Demokratie nicht passieren – aber für Afrika gerade recht?[3]
  • Es gibt weltweit keine tragfähigen Konzepte zur Endlagerung des Atommülls. Selbst in Deutschland treten seit Beginn des Endlagerbaus in Asse reihenweise wissenschaftliche Fehleinschätzungen und technische Mängel auf, die zum Scheitern dieses ersten deutschen Endlagers geführt haben. Ein Endlager ist auch in Deutschland nach rund 50 Jahren Atomkraftnutzung nicht gefunden. Dass die Lage selbst im HighTech und Wissenschaftsland Deutschland so dramatisch ist, schärft den Blick für die Probleme in anderen Staaten: in Russland und ehemaligen GUS-Staaten werden hochgiftige radioaktive Abfälle in Flusssystemen 'verklappt', Atommüll wird vergraben und Blasen radioaktiv verseuchten Grundwassers treiben auf Millionenstädte zu. Diese weltweit höchst problematische Entsorgungssituation ist ein weiterer wesentlicher Grund die zivile Nutzung nicht zu verbreiten.

[1] Das Recht der Mitbestimmung beim Einsatz dieser Waffen durch die deutsche Regierung

[2] Quelle: 'Uranium Resources and Nulear Energy' EWG-Series No. 1/2006 Energy Watch Group: www.energywatchgroup.org

[3] http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/Themen/Abruestung/Nukleares/070919MESP.html

 

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