28. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14.-16. November 2008, Erfurt, Messe Erfurt
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V-22Verschiedenes
Antragsteller/innen:KV Göttingen
Gegenstand:Verschiedenes
Anmerkungen:KMV-Beschluss vom 17.10.2008

Abschaffung von getrennt konfessionellem Religionsunterricht an staatlichen Schulen

Bündnis 90 / Die Grünen setzen sich aktiv für die Schaffung von Rahmenbedingungen ein, den getrennt konfessionellen Religionsunterricht an Schulen abzuschaffen. Wir stehen für einen gemeinsamen Werteunterricht, der Gemeinsamkeiten von Philosophie und Weltreligionen und die gesellschaftliche Legitimität von Pluralismus in Europa herausstellt. Die Rolle der Religionen innerhalb verschiedener Regionen der Welt soll dabei historisch betrachtet und mit ihrer Entstehungsgeschichte in Beziehung gesetzt werden.

Wir fordern daher langfristig die Streichung des Art. 7 Abs.2 und 3 GG oder eine Umformulierung, die die Einführung eines religionswissenschaftlichen Unterrichts für alle ermöglicht. Umgehend fordern wir eine kritischere Bewertung der Forderungen nach weiteren Einführungen und dem Ausbau konfessionellen Unterrichts, sowie die aktive Förderung eines gemeinsamen religionskundlichen Unterrichts an staatlichen Schulen.

Begründung:

Art. 7 Abs. 2 und 3 GG müssen ersatzlos gestrichen oder grundlegend abgeändert werden, da es sich beim konfessionell gebundenen Religionsunterricht um eine organisatorische Verflechtung handelt, die größere Glaubensgemeinschaften unweigerlich bevorzugt und somit zwangsläufig dem Gebot staatlicher Neutralität gegenüber allen Religionen zuwider läuft .

Immer mehr Staaten in Europa, wie Großbritannien oder die skandinavischen Länder, wählen den Weg eines religionskundlichen Unterrichts für alle, der den Schülern kein Bekenntnis abverlangt, sondern ausgewogen und fair über verschiedene Religionen informiert. Diverse Beispiele zeigen hier, dass damit kein gesellschaftlicher Verfall einhergeht. Die Trennung in verschiedene Religionsgruppierungen bereits in der Schule wirkt stigmatisierend und nicht integrativ. Hier wird sich allein, wenn überhaupt, nur am Willen einiger weniger Eltern orientiert und das Kindeswohl steht dahinter zurück.

Das Berliner Modell, also ein von den Religionsgemeinschaften allein verantworteter Unterricht in den Schulen, ist gescheitert und zeigt, dass man andere Wege gehen muss. Zwar entspricht ein Religionsunterricht ohne jeglichen staatlichen Einfluss eher dem Gebot staatlicher Neutralität. Doch aufgrund der Pflicht zur Gleichbehandlung aller Religionsgemeinschaften verpflichtete das Berliner Modell den Senat schließlich sogar dazu, der islamistischen IHG ungehinderten Zugang zu den Schulen ohne Interventionsmöglichkeit zu geben. Eines Tages könnte sich so selbst Scientology den Zugang zu den Schulen der Hauptstadt vor Gericht erzwingen.Die Erfahrungen, die in Berlin mit dem verpflichtenden Ethikunterricht für alle ab Klasse 7 seit dem Schuljahr 2006 / 07 gemacht wurden, sind insgesamt ermutigend. Die multikulturelle Lebenswirklichkeit der Hauptstadt, die den Berliner Senat zur Einführung des Faches bewog, ist auch in vielen anderen Bundesländern bereits Realität. Bundesländer, die einen derartigen Unterricht einführen wollen, sollten daher nicht durch überholte Formulierungen des Grundgesetztes daran gehindert werden.

Erziehung, deren Ziel die Schaffung und Unterstützung getrennter religiöser Anschauungen ist, gehört nicht in eine staatliche Schule. So ist beispielsweise in der politischen Schulbildung die Parteiunabhängigkeit unangefochtene Praxis.

In Schulen muss allgemein ein gemeinsamer Wertekanon vermittelt werden, der den rechtlichen Grundlagen der Bundesrepublik und der Europäischen Union Rechnung trägt. Gemeinsamkeiten hervorzuheben führt zu mehr Verständnis zwischen den Religionen und damit auch zu besserer Integration, welche, bei genauerer Betrachtung, der aktuellen Diskussionen um die Etablierung gerade islamischen Religionsunterrichts ein wesentlicher Aspekt sein soll. Daher liegt es nahe zu vermuten, dass der politisch, oft diskriminierende Diskurs zum Thema innere Sicherheit hier auf "sanfte" Weise unter dem Deckmantel der Integrationsbemühungen kommuniziert wird. Islamischer Religionsunterricht findet in der Realität meist nur in sogenannten Problemschulen benachteiligter Stadtviertel statt und fördert so die bereits bestehende Stigmatisierung muslimischer Kinder weiter.

Religionsgemeinschaften steht es aber selbstverständlich frei eine weitere Erziehungsmöglichkeit neben der schulischen Bildung anzubieten. Dies kann aber nicht weiterhin von einem freiheitlichen Staat getragen werden, dessen Identität sich auf die europäische Integration stützt und auf einer langen Tradition der Trennung von Staat und Kirche baut.

Unsere pluralistische Gesellschaft sollte sich gerade in der Erziehung seiner Jüngsten um die Vermittlung gemeinsamer Werte und dem Ideal von Gerechtigkeit bemühen.

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