14.-16. November 2008, Erfurt, Messe Erfurt
| Antragsteller/innen: | KV Salzgitter |
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| Gegenstand: | Atommüllendlager |
| Anmerkungen: | KMV-Beschluss vom 16.10.2008 |
Rückstellungen Atommüllentsorgung
Die BDK möge beschließen:
Die Rückstellungen für die Atommüllentsorgung sind in einen öffentlich-rechtlichen Fond zu überführen. Mögliche Erlöse aus dem Fond sind für den Ausbau erneuerbarer Energien zu verwenden.
Begründung:
Bislang obliegt die Verwaltung der Rückstellungen den Energiekonzernen selbst, die auch den Vorteil der dadurch erzeugten Liquidität am Markt ausnutzen. Die finanziellen Vorteile die sich aus dem Vorhandensein der doch recht beträchlichen liqiden Mittel (z.Zt. ca. 35 Mrd. EUR) am Markt sollen der Allgemeinheit zugute kommen, und nicht die Monopolmacht der Energiekonzerne stärken.
Insbesondere durch den Einsatz dieser Vorteile zur Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien sehen wir, das die Bildung dieser Rückstellungen selbst zum Austieg aus der Atomenergie beiträgt, und damit auch schon zur Begrenzung des zu erwartenden Schadens.
Weiter Begründung mündlich.