14.-16. November 2008, Erfurt, Messe Erfurt
| Antragsteller/innen: | LaVo Baden-Württemberg |
|---|---|
| Gegenstand: | Energiewende vorantreiben - Atomkraft stoppen |
| Anmerkungen: | Beschluss vom 17.10.2008 |
Neuvergabe der Strom - Konzessionsverträge: Selbstbewusste Kommunen eröffnen Chancen für aktiven Klimaschutz!
Die BDK möge beschließen:
Alle zwanzig Jahre wieder stehen die Neuvergaben der Konzessionsverträge zur Errichtung und zum Betrieb der örtlichen Stromnetze auf der politischen Tagesordnung. Für einen Teil der Städte und Gemeinden hat die erste Vergaberunde nach der Liberalisierung des Strommarktes und des damit einhergegangenen Konzentrationsprozesses auf dem Strommarkt bereits begonnen oder wird die nächsten Jahre abgeschlossen.
Schon die Netzrückkauf-Initiative 1997 in Schönau machte deutlich: Wer den Betrieb des Stromverteilnetzes übernimmt, hat großen Einfluss auf die Energiepolitik vor Ort. Dies geht von einem „weiter so wie bisher“ durch die großen Energieversorger bis hin zur Einleitung einer örtlichen oder sogar regionalen Energiewende einschließlich unserer drei „E“´s: Energieeinsparung, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien. Der überwiegende Teil der örtlichen Stromverteilnetze wird von den großen Energieversorgungsunternehmen gehalten und betrieben, oft auch indirekt über Beteiligungen. Entsprechend massiv ist daher der Einfluss der großen Klimaschutz-Bremser auf die Kommunen. Ihre überlebte Energiepolitik hat mit einer - wie es die EVUs selbst nennen - „umweltfreundlichen und versorgungssicheren“ Energieversorgung nichts, mit Klimaschutz schon gar nichts zu tun. Darum fordern wir zum Neuabschluss der Konzessionsverträge in den Kommunen:
Erstens: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die Städte und Gemeinden auf, mit selbstbewusstem Verhandeln klimaschutzpolitische Ziele im Konzessionsvertrag zu verankern.
Die Kommunen halten mit der hoheitlichen Aufgabe der Neuvergabe des Konzessionsvertrags ein wichtiges energiepolitisches Pfand in ihren Händen. Dessen sind sich viele Kommunen bisher nicht bewusst und/oder Ihnen erscheint die Hürde für erfolgreiche Verhandlungen zu hoch.
Wir wollen dafür sorgen, dass der Abschluss einheitlicher Musterkonzessionsverträge der bisherigen Netzbetreiber von unseren Kommunen nicht mehr akzeptiert wird. Denn diese Konzessionsverträge würden für die Kommunen energiepolitischen Stillstand bedeuten. Die verfehlte Energiepolitik der großen EVUs würde damit auf weitere 20 Jahre zementiert. Das Argument der EVUs der „wieder 20-jährigen Versorgungssicherheit“ ist reine Angstmache. Zudem vertritt der Musterkonzessionsvertrag hauptsächlich die Interessen des bisherigen Netzbetreibers, aber nicht die Interessen der Kommunen.
Wir wollen erreichen, dass die Kommunen mit einem eigenen, die tatsächlichen Interessen der Kommunen widerspiegelnden Konzessionsvertrag, eine neue, örtliche Energiepolitik auf den Weg bringen. Als selbstbewusste VerhandlungsführerIn des Konzessions-Vergabeverfahrens können die Kommunen eigene, energiepolitische Elemente im Konzessionsvertrag verankern.
Zweitens: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die Städte und Gemeinden auf, bei der Vergabe des Konzessionsvertrags den Wettbewerb zwischen verschiedenen Netzbetreibern zu nutzen, um ihre Verhandlungspositionen zu stärken.
Mit der Liberalisierung des Energiewirtschaftsgesetzes haben die Kommunen erstmalig die Chance, eigene Vorstellungen und Interessen im Konzessionsvertrag zu verankern. Bündnis 90/Die Grünen fordern die Städte und Gemeinden deshalb auf, diese sich nur alle 20 Jahre bietende Chance für klare vertragliche Regelungen bei der Neuvergabe der Konzessionsverträge zu nutzen,
- um immer noch bestehende Hemmnisse für die Erneuerbare Energien abzubauen,
- um den Anteil der Erneuerbaren Energien in den örtlichen Netzen zu erhöhen,
- um klare Einspeise-Regelungen für Nicht-EEG-Anlagen zu vereinbaren,
- um den Anteil der Eigenstromerzeugung vor Ort zu erhöhen,
- um bessere Rahmenbedingungen für den Ausbau von Wärmedienstleistungsangebote zu schaffen,
- um Infrastrukturen für Bürgersolaranlagen und andere EE-Anlagen zu schaffen,
- um den erforderlichen Ausbau der Stromnetze zu gestalten anstatt den Netzabwurf von Erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen bei Überlast zu akzeptieren,
- um selbst bestimmen zu können, wie es nach Auslaufen des Konzessionsvertrags mit dem örtlichen Stromnetz weitergehen soll,
- um mitbestimmen zu können, dass es gerecht zu geht bei einer späteren Netzübernahme durch die Kommune oder einen Dritten bzgl. der Herausgabe belastbarer Daten zum Stromnetz, Kaufpreis und Netzentflechtung,
- um Energieeffizienz- und Energiespar-Offensiven zu starten,
- um das Potential in der Fläche eingesetzter intelligenter Stromzähler auszuschöpfen, die helfen können Stromeinsparungen zu erzielen, mit zeitabhängigen Tarifen Spitzenlastkraftwerke einzusparen und den Verbrauch auf zukünftige Erzeugungsspitzen Erneuerbarer Energien anzupassen,
- um mit klaren Regelungen bei baulichen Fragen zum Stromnetz (z.B. Erdverlegung oder Freiluftverlegung von Stromleitungen) nicht wie bisher vom Good-Will des Netzbetreibers abhängig zu sein,
- um bei einer späteren Netzübertragung als Kommune nicht in die Falle der Rückzahlung von in der Vergangenheit vom Netzbetreiber geleisteten Baukostenzuschüssen zu laufen und vieles mehr.
Drittens: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt die Ausarbeitung eines kommunenfreundlichen und rechtssicheren Musterkonzessionsvertrags.
Eine Alternative zu den Musterkonzessionsverträgen der großen EVU’s soll energiepolitische Belange beinhalten, die den Anforderungen eines umfassenden Klimaschutzes gerecht werden und einer zukunftsgerichteten Energiepolitik vor Ort den Rahmen geben. Im kommunenfreundlichen Musterkonzessionsvertrag sollen sich gleichberechtigt die Interessen der Kommunen neben den Interessen der Netzbetreiber wieder finden.
Es kann z.B. nicht sein, dass die Kommunen durch Tricks der EVUs wie der Umstellung der Kunden von „Tarifkunden“ auf „Sondervertragskunden“ einen schleichenden Rückgang der kommunalen Konzessionseinnahmen zu verzeichnen haben, während sich die Gewinne der EVUs dadurch erhöhen.
Die Vorbereitungen für die Ausarbeitung eines solchen kommunenfreundlichen Muster-Konzessionsvertrags sind bereits durch grüne Initiative erfolgt. Die Beauftragung zur rechtlichen Ausarbeitung kann erfolgen, sobald die Finanzierung dazu gesichert ist. Wir werden dies weiter vorantreiben.
Viertens: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die Städte und Gemeinden dazu auf, die Rekommunalisierung der örtlichen Stromnetze als eine Möglichkeit bei der Neuvergabe der Konzessionsverträge zu prüfen.
Kommunen, die die Energieversorgung rekommunalisieren und die Stromnetze den eigenen oder neu gegründeten Stadtwerken übertragen haben oder Kommunen, die die Energieversorgung nie aus den eigenen Händen gegeben haben, stehen verstärkt
- für den Ausbau der Eigenstromerzeugung und der Erneuerbaren Energien,
- für den Ausbau der energieeffizienten Kraftwärmekopplung,
- für die Nutzung von Energieholz (Abfallhölzer und verholzter Grünschnitt),
- für den Ausbau klimafreundlicher Nahwärmeversorgungen,
- für Ökostromangebote, die vor Ort die Erneuerbaren Energien ausbauen,
- für Energiespar-Beratungsangebote,
- für Energieeffizienz-Offensiven und
- für mehr Verbraucherfreundlichkeit.
Besonders in diesen Kommunen wird die Energieversorgung hin zu einer dezentralen, erneuerbaren Energieversorgung umgebaut. Dies führt zu einer Schwächung der übergroßen Marktdominanz der „Großen Vier“. Wirtschaftspolitisch resultiert daraus eine Stärkung regionaler Wirtschafts- und Finanzkreisläufe sowie des Arbeitsmarktes, was sich positiv auf die Steuereinnahmen einer Kommune und einer Region auswirkt.
Kommunen, die weiterhin bzw. zukünftig die Energieversorgung mit einem Eigenbetrieb unter kommunaler, demokratischer Kontrolle beeinflussen wollen, sollten zur wirtschaftlichen Stärkung dieser Gemeinde- und Stadtwerke die Kooperation oder den Zusammenschluss mit anderen, konformen Werken z.B. der Nachbargemeinden suchen und nicht Anteile an große Energie-Versorger abtreten.
Wir GRÜNEN sind eine starke kommunalpolitische Kraft. Wir fordern alle kommunalen Mandatsträger auf und ermuntern die Verwaltungen, gemeinsam mit uns die energiepolitische Zukunft vor Ort zu gestalten.
Begründung :
Erfolgt mündlich.