14.-16. November 2008, Erfurt, Messe Erfurt
| Antragsteller/innen: | Reinhard Loske u.a. |
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| Gegenstand: | Verschiedenes |
| Anmerkungen: |
Car-Sharing als Beitrag zu einer neuen Mobilitätskultur: Bedarfsgerecht, bequem, effizient, umweltfreundlich
Die BDK möge beschließen:
Bündnis 90/Die Grünen sehen im Car-Sharing einen wichtigen Beitrag zur ökologischen Erneuerung des Verkehrssystems und zur Entwicklung einer neuen und stadtverträglichen Mobilitätskultur. Wir wollen deshalb auf allen politischen Entscheidungsebenen förderliche Rahmenbedingungen für das Car-Sharing schaffen und dieser umweltfreundlichen Mobilitätsform so zum Durchbruch verhelfen.
Mobilität ist vielschichtig
Die klassischen Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Zu-Fuß-Gehen, Radfahren, öffentliche Verkehrsmittel) können einen erheblichen Teil unserer Mobilität effizient und bequem abwickeln. Die Möglichkeit, bei Bedarf auch ein Auto nutzen zu können, ergänzt den Umweltverbund in idealer Weise. Neben Taxis und klassischen Mietwagen hat das Car-Sharing hierfür eine tragende Rolle.
Car-Sharing ist bequem und umweltfreundlich
Car-Sharing bietet mit dem „Auto auf Abruf“ eine gute Alternative zum Autobesitz – vor allem für „Wenigfahrer“. Mit modernen Buchungs- und Zugangssystemen hat Car-Sharing eine Qualität, die hohe Verlässlichkeit, Bequemlichkeit und Wahlmöglichkeiten bringt.
Vor allem aber ist Car-Sharing umweltfreundlich. Besonders bedeutsam ist die Flächenentlastung für die dicht bebauten Innenstädte: Etwa vier bis acht private Fahrzeuge werden durch jedes Car-Sharing-Fahrzeug ersetzt. Aber auch die Möglichkeit, die Fahrzeuggröße entsprechend den Fahrtzwecken wählen zu können und so ein „Downsizing“ der Fahrzeuge zu ermöglichen, sorgt für positive ökologische Effekte durch verminderte Abgasbelastung sowie niedrigeren Energieverbrauch und CO2-Ausstoß. Das Durchschnittsalter der Car-Sharing-Flotte ist deutlich jünger als das Durchschnittsalter der bundesdeutschen Privatwagenflotte. Dies führt dazu, dass Car-Sharing-Fahrzeuge einen um rund 20 Prozent niedrigeren spezifischen CO2-Ausstoß haben als die bundesdeutschen privaten Neufahrzeuge.
Car-Sharing-TeilnehmerInnen gestalten ihre Mobilität rationaler und nutzen weniger den Pkw und dafür intensiver die öffentlichen Verkehrsmittel und das Fahrrad.
Optionen des Car-Sharing in Deutschland noch nicht genutzt
In Deutschland gibt es derzeit über 130.000 Car-Sharing-KundInnen. Car-Sharing wird nahezu in allen deutschen Städten angeboten. Auch wenn sich eine stetig steigende Zunahme der Car-Sharer in Deutschland zeigt, sind die Potenziale in Deutschland nicht einmal annähernd ausgeschöpft. Die Schweiz hat eine mehr als zehnfach höhere Car-Sharing-Dichte! Übertragen auf die Bundesrepublik Deutschland wären das weit über eine Million Car-Sharer. Mit einer beschleunigten Entwicklung des Car-Sharing in Deutschland könnten vor allem die dicht bebauten Städte viel öffentlichen Raum zurückgewinnen, der dann nicht mehr für Parken benötigt werden würde. Gleichzeitig würden erhebliche Beiträge zum Klimaschutz geleistet.
Wir Grünen setzen uns deshalb auf allen politischen Entscheidungsebenen, in der EU, im Bund, in den Ländern und der Kommunen, für das Konzept des Car-Sharing ein. Im einzelnen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
Car-Sharing-Stationen im öffentlichen Raum ermöglichen
Es ist notwendig, Car-Sharing noch besser bekannt zu machen und das Car-Sharing-Angebot zu verbessern. Gerade in dicht bebauten Stadtquartieren muss deshalb die Möglichkeit eingerichtet werden, Car-Sharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum mit eindeutiger Beschilderung einzurichten. In anderen europäischen Ländern können Car-Sharing-Stationen im öffentlichen Raum mit einer einheitlichen Beschilderung ähnlich wie Taxistände eingerichtet werden.
In Deutschland hat die Bundesregierung bisher versäumt, die notwendige einheitliche Bundesregelung zu schaffen. Derzeit wird ein Referentenentwurf des Bundesverkehrsministers zur Änderung der Straßenverkehrsordnung durch den Bundeswirtschaftsminister blockiert.
Wir fordern als Sofortmaßnahme, dass die Straßenverkehrsordnung in Deutschland dahingehend geändert wird, dass Car-Sharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum ermöglicht werden. Das Bundeswirtschaftsministerium soll sich den Vorzügen des Car-Sharing nicht länger verschließen und seine Blockadehaltung aufgeben.
Siedlungsstrukturen fördern, die weniger autoabhängig sind
Seit der Reichsgaragenordnung hat es in Deutschland immer eine Parkraumvorhaltung für das Auto im Rahmen der weiteren Siedlungsentwicklung gegeben. Das Auto ist so zu einem flächenfressenden und kostentreibenden Faktor der Stadtentwicklung geworden.
Im Rahmen der Stadterneuerung dicht bebauter Wohnviertel kann Car-Sharing eine wesentliche Entlastung bringen – und derzeit für das Parken genutzte Flächen für ökologische und soziale Nutzungen zurück gewinnen. Car-Sharing verringert auch den Parksuchverkehr für die verbleibenden Autofahrer. Dies schont nicht nur die Nerven der Betroffenen, sonder reduziert auch zusätzlich Lärm und Luftbelastung durch Abgase. Wir fordern Länder und Kommunen auf, die rechtlichen Vorraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Optionen bestehen, die Stellplatzvorhaltung durch das Angebot des Car-Sharing zu ersetzen.
Für Neubauvorhaben an Standorten mit guter Anbindung an den ÖPNV sollen Bund und Länder Modellvorhaben für flächensparenden Wohnungsbau hoher Qualität fördern, die gezielt Car-Sharing-Angebote integrieren – um so den Bedarf nach Stellplatzflächen zu minimieren.
Bessere Integration mit dem ÖPNV
In nahezu allen deutschen Städten werden ÖPNV-Abonnements auch im Verbund mit Car-Sharing angeboten. Nur wenige Verkehrsbetriebe und Städte betreiben allerdings eine offensive Vermarktung. Es gibt erhebliche Potenziale, um weitere NutzerInnen – auch im Interesse des ÖPNV - zu gewinnen. Wir fordern Bund, Länder und Kommunen auf, in der Öffentlichkeitsarbeit, der Planung von Verkehrsanlagen sowie der Gestaltung von Tarifangeboten Car-Sharing einzubeziehen.
Bestandteil gewerblichen Flottenmanagements
Car-Sharing kann auch im betrieblichen Flottenmanagement gut integriert werden – und gleichzeitig zu einer Entlastung von Umwelt und betrieblichen Kosten beitragen. Hierzu muss Car-Sharing noch weiter bekannt werden und im Rahmen der öffentlichen Wirtschaftsförderung berücksichtigt werden. Wirtschaftsverbände und Handelskammern, aber auch der öffentliche Dienst sollten stärker als bisher in die Informationsarbeit integriert werden.
Neue Mobilitätskultur
Car-Sharing ist ein wichtiger Baustein einer modernen Mobilitätskultur, die auf Nutzen statt Besitzen setzt, eine höhere Ressourceneffizienz und neue städtische Wohnumfeldqualitäten ermöglicht.
Städte müssen im Rahmen von kommunalen Entwicklungsplänen die Optionen des Car-Sharing im Rahmen der Stadterneuerung, der Neubautätigkeit, des kommunalen Fuhrparkmanagements sowie der Integration mit dem ÖPNV und den anderen Verkehrsträgern systematisch einbeziehen und für die öffentlichen Akteure und die Planung entsprechende Richtwerte setzen.
AntragstellerInnen: Reinhard Loske (KV Bremen-Ost); Horst Becker (KV Rhein-Sieg); Felix Beutler (KV Berlin-Mitte); Matthias Böhm (KV Löbbau-Zittau); Enno Hagenah (KV Hannover); Claudia Hämmerling (KV Berlin-Pankow); Winfried Hermann (KV Tübingen); Gerd Hickmann (KV Tübingen); Anton Hofreiter (KV München-Land); Gabriele Kuczmierczyk (KV Berlin-Neukölln); Christian Magerl (KV Freising); Lutz Oschmann (KV Kiel); Helmar Pless (KV Essen); Maike Schaefer (KV Bremen-Nord); Martin Schmidt (KV Chemnitz); Sebastian Striegel (KV Merseburg-Querfurt); Martin Tönnes (KV Dortmund); Andreas Warschau (KV Sachsische Schweiz-Osterzgebirge); Udo Werner (KV Ennepe-Ruhr-Kreis); Werner Wölfle (KV Stuttgart)