14.-16. November 2008, Erfurt, Messe Erfurt
| Antragsteller/innen: | Bundesvorstand |
|---|---|
| Gegenstand: | Formalia |
| Anmerkungen: | BuVo-Beschluss vom 13.10.2008 |
Wahlverfahren für die Wahl zum Parteirat
- Die Wahlen zum Parteirat sind geheim und werden mit Hilfe eines elektronischen Abstimmungssystems durchgeführt.
- Alle Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich in je fünf Minuten vor. Es gibt keine Fragerunde.
- Zunächst werden – abhängig vom Ausgang der Wahl zum Bundesvorstand – fünf bis sieben Frauenplätze gewählt, danach sechs bis acht Offene Plätze. (Dies ergibt sich daraus, dass zum einen unter den drei Bundesvorstandsmitgliedern, die nach der Satzung qua Amt Mitglieder im Parteirat sind, ein bis drei Frauen sein können; und dass zum anderen für den Parteirat insgesamt die Mindestquotierung gilt.)
- Die Delegierten haben in jedem Wahlgang jeweils so viele Stimmen, wie in diesem Wahlgang Parteiratsmitglieder zu wählen sind.
- Gewählt ist jeweils im ersten und zweiten Wahlgang, wer mehr als 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Für den nächsten Wahlgang scheiden alle aus, die weniger als 10 Prozent der gültigen Stimmen erhalten haben. Ab dem dritten Wahlgang reicht die relative Mehrheit. Es muss jedoch ein Mindestquorum von 25 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht werden. Erreichen mehr KandidatInnen in einem Wahlgang die erforderliche Mehrheit, als zu wählen sind, so sind nur die Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten Stimmen gewählt, wobei insgesamt jedoch die Ostquote (mindestens 1:5) erfüllt werden muss.