28. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14.-16. November 2008, Erfurt, Messe Erfurt
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V-05Verschiedenes
Antragsteller/innen:Maik Babenhauserheide u.a.
Gegenstand:Verschiedenes
Anmerkungen:

Gegen den generellen Ausschluss homo- und bisexueller Männer von der Blut- Plasma- und Knochenmarkspende

Die Bundesdelegiertenkonferenz möge folgendes beschliessen:

Der generelle Ausschluss homo- und bisexueller Männer von der Spende von Blut und Knochenmark ist diskriminierend und wird von uns nicht akzeptiert.

Auch uns ist der Schutz der EmpfängerInnen dieser Spenden vor ansteckenden Krankheiten sehr wichtig, weshalb wir ausdrücklich nicht die grundsätzliche Benennung und den Ausschluss von Risikogruppen in Frage stellen.

Allerdings spielt bei dem Risiko, einen sexuell übertragbaren Virus in sich zu tragen, ausschließlich das konkrete Sexualverhalten eine Rolle.

Ein monogam lebender homosexueller Mann lebt in keiner größeren Gefahr, sich mit HIV oder Hepatitis anzustecken, als ein/e monogame/r Heterosexuelle/r.

Gerade vor dem Hintergrund des allgemeinen Gleichstellungsgesetzes darf die Unterstellung, dass Homosexuelle generell einen "Krankheiten fördernden Lebensstil" haben und eine "Gefahr" darstellen, nicht mehr aufrecht erhalten werden.

Wir fordern die Ärztekammer dazu auf, eine Regelung zu treffen, die dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der EmpfängerInnen genügt, ohne einen Teil unserer Bevölkerung unter einen nicht gerechtfertigten Generalverdacht zu stellen.

Zudem soll seitens unserer Bundestagsfraktion die Möglichkeit geprüft werden, das Diskriminierungsverbot auf diesen Sachverhalt auszuweiten.

Begründung:

Wenn man sich entschließt, eine lebensrettende Blutspende zu leisten, muss man einen Fragebogen ausfüllen, in dem man unter anderem gefragt wird, ob man einer Gruppe mit erhöhtem Risiko für HIV-Infektionen angehört.

Diese Frage muss man mit ja beantworten, wenn man

  • Drogenabhängige/r
  • Prostituierte/r
  • eine Person mit häufig wechselnden Intimpartnern
  • Häftling
  • eine Person aus einer Region mit hohem Vorkommen von HIV und Hepatitis
  • jemand der schon einmal positiv auf Syphilis, Hepatitis B oder C oder eben HIV getestet wurde
  • oder ein homo- oder bisexueller Mann ist.

Das dieser Regelung zugrunde liegende Menschenbild, nach dem alle homo- und bisexuellen Männer grundsätzlich als potenzielle Gefahrenquellen betrachtet werden, die über eine Blutspende den Virus heraus aus ihrem Ghetto in in die bürgerliche Gesellschaft tragen, ist anachronistisch und menschenverachtend.

Gerade angesichts der Zunahme der Neuinfektionen durch heterosexuellen Geschlechtsverkehr innerhalb der letzten 20 Jahre kann Aids heute mit Sicherheit nicht mehr als die "Schwulenpest" der 1980er betrachtet oder behandelt werden.

Warum gerade jetzt?

Die schwul-lesbische Emanzipationsbewegung hat gerade in den letzten Jahren zu Fortschritten geführt, die man sich vor relativ kurzer Zeit nicht hätte vorstellen können.

Heute gibt es ein der Ehe ähnliches Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche Paare und ein Gesetz, das die Diskriminierung Homosexueller z.B. am Arbeitsplatz verbietet.

Vielen drängt sich der Eindruck auf, dass man gewissermaßen angekommen ist, eine staatliche oder vom Staat zugelassene offene Diskriminierung eigentlich nicht mehr existiert und die Öffnung der Ehe sowie das Adoptionsrecht nur noch eine Frage der Zeit sind.

Doch dieses Beispiel zeigt, dass dem nicht so ist.

Es ist Zeit, dieses Thema wieder auf die Tagesordnung zu setzen.

Und wer könnte das besser als wir?

AntragstellerInnen: Maik Babenhauserheide (KV Herford), Markus Mezger (KV Hochtaunus), Katharina Spiel (KV Weimar), Christian Michalak (KV Bochum),  Astrid Rothe-Beinlich (KV Erfurt), Berkan Bulan (KV Wuppertal), Matthias Schneider (KV Duisburg), Constantin Trettler (KV Mecklenburgische Seenplatte), Wolfgang Ehle (KV Kassel-Land), Karl-Wilhelm Koch (KV Vulkaneifel), Oliver Hildenbrandt (KV Main-Tauber), Christian Brugger (KV Tübingen), Sven Lehmann (KV Köln), Irmgard Winkelnkemper (KV Hersfeld-Rotenburg), Samuel Raz (KV Dachau), Eike Thomas Block (KV Bonn), David Jacobs (KV Köln), Christian Trützler (KV Bonn), Martina Knappert-Hiese (KV Bodensee), Dagmar Hanses (KV Soest) u.a.

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