28. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14.-16. November 2008, Erfurt, Messe Erfurt
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V-04Verschiedenes
Antragsteller/innen:KV Salzgitter
Gegenstand:Verschiedenes
Anmerkungen:KMV-Beschluss vom 07.10.2008

Mindestgültigkeitzeitraum für Preisänderungen

Die BDK von Bündnis 90/DIE GRÜNEN möge beschließen:

Im Zuge der Digitalisierung und Vernetzung ist es dem Verbraucher in bestimmten Branchen nicht mehr möglich, einen vernünftiger Preisvergleich durchzuführen.

Dadurch wird in diesen Branchen der Wettbewerb behindert, und darum fordert die BDK den Gesetzgeber auf, einen Mindestgültigkeitzeitraum für Preisänderungen (insbesondere Preissenkungen) einzuführen.

Begründung:

In der Vergangenheit sind die Waren vom Händler manuell ausgezeichnet worden, was allein durch den dadurch entstehenden Aufwand dazu geführt hat, das Preise eine gewisse Zeit Gültigkeit hatten. Mit der Einführung digitaler, vernetzter Auszeichungsmethoden ist dies jetzt und damit vermutlich auch in der Zukunft nicht mehr gegeben.

Insbesondere bei den Mineralölfirmen ist diese Technik schon sehr weit verbreitet, was dazu führt, das 3 Preisänderungen im Laufe eines Tages keine Seltenheit mehr sind. Diese Preisänderungen können nicht mehr durch den Einfluss des Marktes begründet werden. Da demgegenüber der Tagesablauf eines Verbrauchers im Allgemeinen nicht so flexibel gestaltet werden kann, sehen wir darin eine unangemessene Vorteilsnahme.

Außerdem wird bei kurzfristigen Schwankungen im Bereich von 10% des Preises dem Verbraucher die Möglichkeit genommen diese Preise objektiv miteinander zu vergleichen.

In Anlehnung an die Rechtsprechung zum Verbraucherschutz bezüglich der Mindest-bevorratung für Sonderangebote, würden wir eine Mindestgültigkeitsdauer von 3 Tagen vorschlagen, bevor ein Preis wieder angehoben werden darf.

Weiter Begründung mündlich.

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