28. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14.-16. November 2008, Erfurt, Messe Erfurt
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S-04Satzungsänderungen
Antragsteller/innen:Eugen Weber u.a.
Gegenstand:Satzung
Anmerkungen:

Satzungsänderung § 22 Mehr (Basis-)Demokratie wagen!

Satzungsändernder Antrag zur Einführung einer Mandatsbegrenzung mit Neuenquote – Antrag "Mehr (Basis-)Demokratie wagen!":

"Die Bundesdelegiertenkonferenz möge folgendes beschließen:

"Nach § 22 Absatz 3 der Bundessatzung wird ein neuer Absatz 4 eingefügt wie folgt:

(4) WahlbewerberInnen, die zum Zeitpunkt der Listenaufstellung in ihrer zweiten oder folgenden zusammenhängenden vollständigen Legislaturperiode Mitglied eines Parlaments sind, benötigen zu ihrer Wahl eine 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Mindestens jeder dritte Listenplatz ist einer/einem WahlberwerberIn vorbehalten, welche/r noch nie für die volle Länge einer Legislaturperiode Mitglied eines Parlaments ab Landesebene war, sofern entsprechende Bewerbungen vorliegen."

Begründung:

"Wofür brauchen wir  eine derartige Regelung? Die Delegierten sind doch völlig frei darin zu wählen, wen sie wollen. Jedes einfache Mitglied hat die Möglichkeit, auf jedem Platz zu kandidieren. Eine starre Regelung ist überflüssig und beschneidet uns nur in unserer Wahlfreiheit."

Dieses Argument werden sich die BefürworterInnen dieses Antrags in den nächsten Wochen und bei der BDK oft anhören müssen, im Wesentlichen von Parteimitgliedern, die der Ansicht sind, dass KandidatInnen der Basis die gleichen Chancen haben wie BerufspolitikerInnen oder denen, die Ansicht vertreten, lang gediente BerufspolitikerInnen seien unverzichtbar.

Tatsächlich sind die Chancen zwischen BerufspolitikerInnen und NeubewerberInnen höchst ungleich verteilt. Unsere Partei ist aber nur dann basisdemokratisch und bürgernah, wenn sie die hervorragenden Ressourcen der Basis wesentlich intensiver nutzt als bisher. Dies ist ohne eine entsprechende Satzungsregelung nicht praktisch durchsetzbar.

Wenden wir uns diesen Thesen im einzelnen und zunächst der Chancengleichheit zwischen BasiskandidatIn und BerufspolitikerIn zu. Wenn die Chancen tatsächlich gleich verteilt wären, dann ist ein Blick auf unsere bündnisgrüne Europafraktion schon sehr überraschend: Kein/e einzige/r der Abgeordneten hat in diesem Jahrhundert sein oder ihr Geld außerhalb der Politik verdient. Manche haben außerhalb der Partei noch nie nennenswerte Erfahrungen im Arbeitsleben gemacht. Kein einziges einfaches Basismitglied wurde bei der letzten Aufstellung der Liste zur Europawahl auf einen aussichtsreichen Platz gewählt. Es haben sich auch kaum KandidatInnen aus der Basis auf aussichtsreiche Listenplätze beworben. Das liegt wohl kaum daran, dass ein Mandat als Europaabgeordnete/r für Basismitglieder nicht attraktiv ist. Sondern daran, dass mensch gegen "gesetzte" KandidatInnen faktisch keine Chance hat. Warum gibt es seit Jahren bei der Besetzung von Spitzenämtern oder von vorderen Listenplätzen nur Kandidaturen von Parteiprominenten, obwohl es doch hervorragende Alternativen in der Basis gibt, bezogen auf Bildung, politische Erfahrung, soziales Engagement und Einsatzbereitschaft?

Das liegt  daran, dass MandatsinhaberInnen ganz andere Möglichkeiten haben als neue BewerberInnen, insbesondere solche aus der Basis.

Erstens verfügen BerufspolitikerInnen über rhetorische Praxis und umfassende Erfahrungen in der Selbstdarstellung.

Zweitens können sie die Medien für sich nutzen.

Drittens haben sie Zeit: MandatsträgerInnen können ihre gesamte Zeit darauf verwenden, "Politik zu machen". Sie haben damit einen nicht einzuholenden Informationsvorsprung.

Viertens nutzen MandatsträgerInnen auch die Gelegenheiten , sich vor Ort zu zeigen und für sich zu werben.

Fünftens verfügen sie über einen loyalen Mitarbeiterstab (von durchschnittlich sechs  MitarbeiterInnen), durch den sie fachkundig und engagiert unterstützt werden .

Sechstens: MandatsträgerInnen werden aber nicht nur von ihren MitarbeiterInnen unterstützt, sondern auch von anderen PolitikerInnen (die parteiübergreifend das gemeinsame Ziel haben, im Parlament zu verbleiben).

Und vor allem (siebtens): MandatsträgerInnen verfügen über erhebliche finanzielle Mittel (so u.a. die steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von 3.782 € (MdB) bzw. 3.700 € (MdEP) monatlich), die sie auch für Wahlkämpfe in eigener Sache einsetzen können.

Kurzum: MandatsträgerInnen haben einen schier uneinholbaren Vorteil gegenüber dem einfachen Basismitglied, das ja mit politikfremder Tätigkeit sein Geld verdienen muss und damit großen zeitlichen und finanziellen Sachzwängen unterliegt.

Dies führt dazu, dass viele kompetente und engagierte Mitglieder gar nicht erst antreten, so dass die BerufspolitikerInnen die aussichtsreichen Plätze unter sich ausmachen können. Chancengleichheit sieht anders aus.

Aber brauchen die Grünen nicht die populären "alten Hasen", damit sie gewählt werden und in der rauen Welt der Parlamente bestehen können?

Zunächst ist festzuhalten, dass mit der vorgeschlagenen Regelung mitnichten alle "alten Hasen" gehen müssten. Wer durch gute politische Arbeit verstanden hat, die Basis von den eignen Qualitäten zu überzeugen, wird kaum Schwierigkeiten haben, bei einer Bewerbung die erforderliche 2/3-Mehrheit zu erreichen.

Auch glücklose MandatsinhaberInnen werden jedoch argumentieren, dass ohne ihre Prominenz mit deutlichen Stimmenverlusten zu rechnen sei. Ein auf den ersten Blick einleuchtender Gedanke, der aber – gerade was unsere Partei betrifft – durch nichts belegt ist.
Gegenbeispiele:

  • Bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg 1984 rotierte die gesamte Fraktion. Das sehr gute Ergebnis zeigt deutlich, dass Basisdemokratie und gute Wahlergebnisse sich nicht ausschließen. Man kann bei einer Wahl auch ohne personelle Kontinuität Stimmen hinzu gewinnen.
  • 1990 traten die Spitzenfunktionäre Trampert und Ebermann mit 40 anderen zum Teil prominenten Mitgliedern aus der Hamburger GAL aus, um eine neue Organisation zu gründen. Dennoch legte die GAL bei der Wahl 1991 mit der damals kaum bekannten Krista Sager leicht zu.
  • Auch  Promis wie Ditfurth und Schily haben die Partei verlassen, ohne dass sich das in der Professionalität der Parteiarbeit oder in den Wahlergebnissen negativ niedergeschlagen hätte.
  • Das jüngste und wohl auch deutlichste Beispiel ist der Rückzug von Joschka Fischer, der nicht dazu führte, dass uns WählerInnen verloren gingen, im Gegenteil: Die Grünen stehen seit seinem Rücktritt besser da als bei der Bundestagswahl, die er als Spitzenkandidat anführte.

Wir Grünen müssen (oder besser gesagt, dürfen) davon ausgehen, dass wir eine Programm- und Konzeptpartei sind und uns die WählerInnen nach unserer Politik beurteilen, nicht nach einem lächelnden Gesicht in der Zeitung, in einer Talkshow oder auf einem Wahlplakat. Die vorgeschlagene Regelung wird unseren Erfolg bei Wahlen also nicht schmälern, sondern im Gegenteil zu einer positiven Profilierung der Grünen als basisdemokratische Partei beitragen, die sich von den anderen Parteien (die vor allem die Eigeninteressen der politischen – und wirtschaftlichen - Klasse bedienen) wohltuend unterscheidet.

Sind altgediente BerufspolitikerInnen wegen ihrer Qualifikation unersetzbar?

Ein Blick auf Qualifikation unserer Parteielite zeigt deutlich, dass die Basis sich nicht verstecken muss. Gerade bei den Grünen gibt es viele einfache Mitglieder, die hochqualifiziert sind, sei es durch ihre Bildung, sei es durch berufliche Erfahrung oder durch soziale Verantwortung. Nicht selten kommen darüber hinaus langjährige Erfahrungen in der politischen Arbeit hinzu: in den OVs, in den KVs, in den Kommunalvertretungen, in denen (oft selbstausbeuterisch) die Knochenarbeit gemacht wird.

Außerdem sollte die Einarbeitungszeit für eine/n engagierte/n neue/n ParlamentarierIn nicht überschätzt werden, da sie hochprofessionell unterstützt werden durch die Verwaltung des Parlaments (incl. wissenschaftlichem Dienst), von den (durchschnittlich) sechs eigenen MitarbeiterInnen pro ParlamentarierIn ganz zu schweigen. Ferner kann und sollte mensch sich dem Wissen erfahrener Grüner bedienen – nicht zuletzt derjenigen der bisherigen MandatsträgerInnen, die ihre im Parlament mittels ihres "Mandates" (lat. Auftrag ... der grünen WählerInnen)  erworbenen Kompetenzen und Erfahrungen weitergeben werden.

Und schließlich sind wir Grünen angetreten, um Sand im gut geschmierten Getriebe der Parlamente (und nicht um Teil der politischen Klasse) zu sein. Wenn mensch als Neuling so manches hinterfragt, kann das nur in unserem Sinne sein.

Ist eine Mandatsbegrenzung nicht undankbar gegenüber verdienten MandatsinhaberInnen?

Es ist ganz sicher nicht nur bei den Grünen zu erleben: BerufspolitikerInnen, die der Parteibasis und deren Zuarbeit einen bemerkenswerten Aufstieg  verdanken, sind empört, wenn ihnen ein vermeintlich angestammtes Recht auf stetige Wiederwahl streitig gemacht wird. Bereits der Politologe Robert Michels formulierte dazu bereits 1911 in seinem Klassiker "Zur Soziologie des Parteiwesens in der modernen Demokratie" Folgendes: "Aus der Delegation entwickelt sich das moralische Recht auf Delegation. Die einmal Delegierten bleiben, soweit nicht statuarische Bestimmungen oder ganz außerordentliche Vorkommnisse sie daran hindern, ununterbrochen im Amte. Aus der Wahl für einen bestimmten Zweck wird eine Anstellung auf Lebenszeit. Die Gewohnheit wird zum Recht." (Hervorhebung durch die AntragstellerInnen). Um diese Fehlentwicklung zu beenden brauchen wir die beantragte statuarische Änderung.

Politik, die der Sache und nicht dem Fortkommen Weniger dient, konzentriert sich auf das Erreichen konkreter inhaltlicher politischer Ziele, nicht auf den Lebenslauf Einzelner. Die Basis muss kein schlechtes Gewissen dafür haben, dass sie jemandem für "nur" zwei Legislaturperioden ein sehr interessantes, abwechslungsreiches und lukratives Dasein ermöglicht hat. Außerdem wird die Rückkehr in das außerparlamentarische Leben von den SteuerzahlerInnen mit einem  Übergangsgeld (in voller Höhe der Abgeordnetenbezüge) erleichtert, das je nach Dauer der Parlamentszugehörigkeit monate- bzw. (bei BerufspolitikerInnen) jahrelang gezahlt wird.

Was werden die Konsequenzen sein, wenn wir eine Regelung für eine Mandatsbegrenzung nebst einer Neuenquote in der Satzung haben?

  • Die Zahl der BerufspolitikerInnen in unserer Partei könnte spürbar abnehmen. Dafür werden mehr Grüne Verantwortung übernehmen, die frisch aus ihrem Beruf und der Mitte der Gesellschaft kommen. Von dieser Mischung werden alle profitieren.
  • Unsere Mitglieder werden sich mit frischem Elan engagieren, weil sie reelle Chancen auf eine Teilhabe an politischen Entscheidungen im Parlament haben. Bei Listenaufstellungen werden die Delegierten endlich echte Alternativen haben.
  • Unsere Partei wird die Partei der Bürgernähe sein und sich über einen starken Mitgliederzuwachs freuen können, weil bekannt wird, dass die Grünen Teilhabe und Transparenz nicht nur predigen, sondern innerparteilich leben.
  • Die Qualität der Arbeit unserer Abgeordneten wird sich verbessern: Eine Rotation nach nur einer halben Legislaturperiode war unsinnig kurz bemessen. Haben die Abgeordneten aber zwei Wahlperioden Zeit, ihre politischen Ziele umzusetzen, so können sie viel erreichen, wenn sie sich dabei auf Inhalte konzentrieren, anstatt an der eigenen Karriere zu basteln. Beispielsweise konnten Bundespräsidenten, für welche die hier vorgeschlagene Mandatsbegrenzung in schärferer Form bereits faktisch gilt, ganzen Epochen ihren Stempel aufdrücken. Ausdrücklich verweisen wir auch auf die in Berlin und Niedersachsen mit vergleichbaren Regelungen gemachten guten Erfahrungen.
  • Politikverdrossenheit wird abnehmen: Nur noch 10 % der Bevölkerung halten PolitikerInnen für vertrauenswürdig. Das ist Ausdruck einer massiven Krise der politischen Repräsentation. Abgeordnete, die in der dritten, vierten oder gar fünften Legislaturperiode ununterbrochen Mitglied eines Parlaments sind, wissen oft einfach nicht mehr, wie es in der Welt der Menschen, die sie vertreten, wirklich zugeht. Sie leben dann seit über einem Jahrzehnt frei von den Sachzwängen der realen Arbeits- und Lebenswelt mit einem weit überdurchschnittlichen Einkommen, werden hofiert, erliegen den Verlockungen der Fahrbereitschaft (von dem Erste-Klasse-Freifahrschein der Bundesbahn und anderen Annehmlichkeiten ganz zu schweigen) und wissen, dass ihre Rente erheblich üppiger sein wird als die aller anderen. Ihr täglicher Umgang mit Abgeordneten anderer politischer Parteien führt dazu, dass sie diesen oft näher stehen als der eigenen Basis. MandatsträgerInnen, die maximal zwei volle Legislaturperioden Teil dieser abgehobenen Welt sind, haben bessere Chancen, der Realität verbunden und der Basis verpflichtet zu bleiben. Das wird helfen, der Krise politischer Repräsentation, der grassierenden Politikverdrossenheit zu begegnen.
  • Und schließlich werden grundlegende Prinzipien der Demokratie befördert, nämlich: Wechsel, zeitliche Begrenzung von Macht sowie politische Willensbildung von unten nach oben (und nicht andersherum).
  • Kurzum: Der Monopolherrschaft der "politischen Klasse" (Gaetano Mosca) wird entgegengewirkt. Politik wird demokratischer. Politikverdrossenheit wird abnehmen.

Antje Vollmer hatte recht, als sie das Offenkundige vor vielen Jahren aussprach: "Nichts ist gefährlicher für die politische Kultur als fest etablierte Führungsschichten, egal in welcher Partei ... Alles muss von Anfang an so beweglich bleiben, dass Verbetonierung und Verfilzung gar nicht erst eintreten können. Dazu aber gehört die Etablierung einer politischen Kultur, in der niemand einen Daueranspruch hat, ja, in der überhaupt niemand eine Führungsrolle übernehmen darf, der nicht bereit ist, sie wieder abzugeben."

Ohne eine in der Satzung verankerte Mandatsbegrenzung, welche mit einer Neuenquote kombiniert ist, verzichten wir auf die großartigen Ressourcen der Basis und wir verzichten darauf, eine basisdemokratische und bürgernahe Partei zu sein.

AntragstellerInnen: Eugen Weber (KV Gera), Lisa Bröskamp (KV Neuwied, Irene Mihalic (KV Gelsenkirchen), Karl-Wilhelm Koch (KV Vulkaneifel), Bärbel Keiderling (KV Mark), Gabriela Schuchalter-Eicke (KV Wiesbaden), Dennis Melerski (KV Gelsenkirchen), Hans Christian Markert (KV Rheinkreis Neuss), Maik Babenhauserheide (KV Herford), Martina Knappert-Hiese (KV Bodensee), Dr. Hildegard Lingnau (KV Altenkirchen), Ruth Birkle  (KV Karlsruhe-Land), Rüdiger Bender (KV Erfurt), Katharina Spiel (KV Weimar), Adrian Mork (KV Unna), Richard Janus (RV Eisenach), Karen Haltaufderheide (KV Ennepe-Ruhr), Marco Petrikat (KV Köln), Sebastian Beer (KV Oldenburg), Michael Hoffmeier (KV Eichsfeld) u.a.

 

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