28. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14.-16. November 2008, Erfurt, Messe Erfurt
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V-01Verschiedenes
Antragsteller/innen:KV Koblenz
Gegenstand:Verschiedenes
Anmerkungen:KMV-Beschluss vom 1.10.08

»Kultur und Natur als Einheit verstehen, gemeinsam bewahren«

Bündnis 90 / Die Grünen lehnen Verkehrsachsen durch die Welterbestätten im Dresdner Elbtal und im Oberen Mittelrheintal ab

Initiative für den Schutz und den Erhalt des UNESCO-Welterbes in Deutschland: Kultur- und Naturschutz insgesamt stärken

Das UNESCO-Welterbe Dresdner Elbtal ist durch den Bau der Waldschlößchenbrücke akut bedroht, der Welterbetitel droht verloren zu gehen, das Ansehen Deutschlands als Kulturnation ist bereits jetzt geschädigt. Alle Kompromissvorschläge der UNESCO werden von den lokal Verantwortlichen abgelehnt, die Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzende Merkel entzieht sich im Konflikt ihrer Verantwortung. Das UNESCO-Welterbekomitee hat im Juli 2008 die Frist zur Zustimmung zu ihrem Kompromissvorschlag zum Bau eines alternativen Tunnels bis 2009 letztmalig verlängert, um damit vor allem den Widerstand örtlicher Verbände in Dresden zu unterstützen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die ähnliche Problematik im Welterbe Oberes Mittelrheintal in Rheinland-Pfalz und Hessen hingewiesen; auch hier ist ein Welterbe durch Verkehrsplanungen bedroht. Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder sollen die UNESCO-Welterbekonvention von 1972 und wichtige, damit in Zusammenhang stehende Konventionen des Europarates vollständig in das nationale Recht umsetzen, so dass das Kultur- und Naturerbe wirksam geschützt werden kann. Hierzu bestehen völkerrechtliche Verpflichtungen.

Die BDK fordert:

  1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die Landesregierung von Sachsen und die Bundesregierung in Übereinstimmung mit der UNESCO zum sofortigen Stopp der Bauarbeiten an der Waldschlößchenbrücke in Dresden auf. Die Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzende muss endlich ihre staatspolitische Verantwortung wahrnehmen und die lokal Verantwortlichen zur Einhaltung des Völkerrechts mahnen.

  2. Zusammen mit der UNESCO fordern wir einen neuen Bürgerentscheid in Dresden, der 2005 unter falschen Voraussetzungen stattgefunden hat. Die Bürgerinnen und Bürger in Dresden wussten zum Zeitpunkt des Bürgerentscheids nicht, dass durch die Entscheidung für eine Elbbrücke der Status des Elbtales als Welterbe gefährdet ist. Dem Kompromissvorschlag der UNESCO zum Bau eines alternativen Tunnels muss damit eine Chance gegeben werden; evtl. entstehende Mehrkosten soll – wie vom Bundesverkehrsministerium bereits zugesagt – der Bund tragen. 
    Über den Ansatz der UNESCO hinaus müssen auch die Wirkungen des Bauvorhabens auf Bürger und Besucher berücksichtigt und alternative Konzepte geprüft werden. Das Welterbe ist nicht nur Raum der Erinnerung, sondern auch Lebensraum für Menschen und Tiere in Gegenwart und Zukunft.

  3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die Landesregierung von Rheinland-Pfalz zum Verzicht einer festen Querung als Brücke oder Tunnel innerhalb des Welterbes Oberes Mittelrheintal auf. Die Integrität des Welterbes und die einmalige Kulturlandschaft von universaler Bedeutung sollen erhalten bleiben.

  4. Wir fordern für das Mittelrheintal die kurzfristige Umsetzung eines kostenlosen 24-Stunden-Fährbetriebs.

  5. Der Bundestag und die Parlamente der Länder sollen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich die erforderlichen Gesetze zum Schutz des Natur- und Kulturerbes der Welt erlassen. Hierzu verweisen wir auf die "Entschließung des Europäischen Parlaments zur Umsetzung des Überreinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt in den Staaten der Europäischen Union (2000/2036(INI)) vom 16. Januar 2001". 
    In Übereinstimmung mit den Zielen und Vorgaben der Welterbekonvention – die Vorbild für andere Konventionen war und ist – und des "Europäischen Übereinkommens zum Schutz des architektonischen Erbes" (Übereinkommen von Granada vom 3. Oktober 1985) sowie des "Revidierten Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes" (Übereinkommen von La Valletta/Malta vom 16. Januar 1992) fordert das Europäische Parlament u.a. die volle Berücksichtigung des Kultur- und Naturerbes in der Umweltverträglichkeitsprüfung, so dass dieses Erbe frühzeitig in der Planung berücksichtigt und angemessen bewertet werden kann. Diese Zielsetzung in vollem Umfang bestätigend hat das Welterbekomitee auf seiner jüngsten Versammlung vom 3.-10. Juli 2008 in Quebec für die geplante "feste Querung" innerhalb des Oberen Mittelrheintals die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert.
    Die Prüfung der Welterbeverträglichkeit muss danach grundsätzlich im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen.

  6. Der Bundestag und die Parlamente der Länder sollen daher die erforderlichen Gesetze zur Umsetzung der Konventionen von Granada und La Valletta erlassen, so dass das Erbe insgesamt besser geschützt werden kann. Der Ratifizierung haben sie bereits zugestimmt.

  7. In diesem Zusammenhang fordern wir die Länderparlamente und den Bundestag auch zur Zustimmung bzw. Ratifizierung des "Europäischen Landschaftsübereinkommens" (Über­einkommen von Florenz, 20. Oktober 2000) und der "Rahmenkonvention des Europarats über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft" (Übereinkommen von Faro, 27. Oktober 2005) auf.

  8. Bei der Gesetzgebung ist dafür Sorge zu tragen, dass dem Welterbekomitee respektive seiner Gutachterorganisation ICOMOS innerhalb der Umwelt- bzw. Welterbeverträglichkeitsprüfung ausreichende Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben wird und diese "rechtsverbindlich" zu achten ist.

  9. Die Grünen Fraktion im Bund und in den Ländern sollten ihre jeweiligen parlamentarischen Möglichkeiten nutzen, um die o. g. Forderungen so bald wie möglich umsetzen zu können.

Begründung:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmen mit der UNESO völlig überein, dass der Bau einer Brücke innerhalb des Welterbegebietes Dresdner Elbtal die einmalige Kulturlandschaft von universaler Bedeutung zerstört.

Bei dem Bürgerentscheid in Dresden im Jahr 2005 sind die Bürger nicht über die Zusammenhänge mit dem Welterbe aufgeklärt worden. Zurecht fordert das UNESCO-Welterbe­komitee daher eine erneute Abstimmung: "Die Leute sollen wissen worüber sie abstimmen".

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmen mit der Auffassung von ICOMOS völlig überein, dass der Bau einer festen Querung (Brücke oder Tunnel) innerhalb des Welterbegebietes Oberes Mittelrheintal die einmalige Kulturlandschaft von universaler Bedeutung zerstören würde.

DIE GRÜNEN stimmen mit der UNESCO überein, dass welterbeverträgliche Alternativen möglich sind, so dass ihr einmaliger und universeller Wert erhalten bleiben kann.

Die Grünen stimmen mit der UNESCO überein, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit zu stärken ist und dass ein Bewusstsein für den Wert und die Bedrohung des Erbes geschaffen wird; ohne dieses Bewusstsein ist jede Erhaltungsstrategie zum Scheitern verurteilt.

Als übergeordnetes Ziel hat die Welterbekonvention die Aufgabe einen Link zwischen "Schutz" (conservation), "Nachhaltigkeit" (sustainability) und "Entwicklung" (development) zu schaffen. Nachhaltigkeit gilt als Schlüssel zum Überleben des Welterbes wie aus dem Zitat von Francesco Bandarin, Direktor des Welterbekomitees (WHC) ersichtlich wird: "Conservation is by definition a long-term mission. We don't do it for a year or two, we do it forever".

Die Welterbekonvention vereint in einzigartiger Weise den Gedanken von Kultur- und Naturschutz, sie setzt sich ausdrücklich für einen "integrierten Schutz" ein, in dem Kultur und Natur gemeinsam betrachtet werden. Die UNESCO-Welterbekonvention ist damit auch ein wichtiger Beitrag zur Versöhnung von Kultur und Natur, wie dies besonders deutlich in den Kulturlandschaften der Welterbekonvention im Dresdner Elbtal und im Oberen Mittelrheintal zum Ausdruck kommt. Sie erinnert zugleich an den gemeinsamen Ursprung von Natur- und Denkmalschutz. In diesem Sinne verstehen wir "Kultur, Natur und Umwelt als Einheit" und fordern eine "gemeinsame Bewahrung".

Die Konvention betont den Gedanken der "Prävention", insbesondere durch frühzeitige Einbindung des Erbes in Planungen. Dagegen dienen die Denkmalschutzgesetze der Bundesländer vor allem der Gefahrenabwehr, insbesondere durch Androhung von Sanktionen.

Die Konvention macht deutlich, dass nicht nur herkömmliche Verfallsursachen für die drohende Zerstörung von Kultur- und Naturgütern verantwortlich sind, sondern auch der "Wandel der sozialen und der wirtschaftlichen Verhältnisse". Unter dem Druck der Globalisierung gewinnt dieser Aspekt auch in Deutschland zunehmend an Bedeutung.

Die UNESCO-Welterbestätten können "zweifellos als das `Beste vom Besten´, die `Ikonen´ des Natur- und Denkmalschutzes angesprochen werden, jene wenigen Gebiete [und Objekte], von denen wohl jeder Mensch ohne weiteres einsehen wird, dass sie erhalten werden sollten" (Bundesamt für Naturschutz BfN). Die Konvention fordert daher "sehr hohe Qualitäts- und Schutzmaßstäbe" für die Aufnahme von Stätten. Sie setzt damit Maßstäbe und gibt Orientierung für den Schutz von Kultur und Natur insgesamt.

Der Bau von Verkehrsachsen durch UNESCO-Welterbestätten bedroht den Denkmal- und Naturschutz in seiner Gesamtheit; die Glaubwürdigkeit des gesellschaftlichen Schutzanspruchs droht verloren zu gehen, wenn ein Welterbe, dass ein Erbe der ganzen Menschheit ist, mutwillig zerstört werden kann.

Verantwortung jetzt wahrnehmen, Recht anwenden!

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN fordern die Einhaltung bestehenden Rechts. Es ist ein Skandal, dass sich der Bund und die Länder internationaler Verpflichtungen auf nationaler Ebene verweigern. Der drohende Verlust des Welterbes in Dresden ist eine direkte Folge davon. Dasselbe droht nun am Mittelrhein, ähnliches ist für alle anderen Welterbestätten in Deutschland auch in Zukunft nicht auszuschließen. Bei der erforderlichen Umsetzung völkerrechtlicher Konventionen in das nationale Recht ist vor allem auch die Beteiligung der Bürger und ihre Verantwortung für den Schutz und die Entwicklung ihrer eigenen Umwelt zu stärken. Der Schutz der Welterbestät­ten wie überhaupt des Kultur- und Naturerbes ist eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung in Gegenwart und Zukunft; dieses Ziel weist über den unmittelbaren Zweck für den Schutz des Kultur- und Naturerbes hinaus und hat allgemeine Bedeutung. Die Ziele der UNESCO dienen letztlich der Stärkung von Demokratie, Völkerverständigung und Frieden.

Dieser Antrag wurde auch von folgenden Gremien beschlossen: Landesvorstand Bündnis 90/Die Grünen Rheinland-Pfalz; Landesvorstand Bündnis 90/Die Grünen Sachsen; Landesvorstand Bündnis 90/Die Grünen Hessen; KV Dresden; LAG Kultur u. Medien in Rheinland-Pfalz; BAG Bauen, Planen und Wohnen

 

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