28. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14.-16. November 2008, Erfurt, Messe Erfurt
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S-02Satzungsänderungen
Antragsteller/innen:Christian Meyer u.a.
Gegenstand:Satzung
Anmerkungen:

Satzungsänderung § 22 - Erneuerung für Europa - Neuenquote einführen

Die BDK möge beschliessen:

In § 22 (Wahlverfahren) der Bundessatzung  wird ein neuer Absatz 4 eingefügt:

Bei der Aufstellung der Liste für die Europawahlen ist das Wahlverfahren so zu gestalten, dass mindestens jeweils einer von drei Listenplätzen mit einer/m KandidatIn besetzt wird, die/der noch nie dem zu wählenden Parlament angehört hat.

Sollte keine solche KandidatIn zur Verfügung stehen, entscheidet die Wahlversammlung über das weitere Vorgehen.

Begründung:

Neben der inhaltlichen ist auch die personelle Erneuerung und Modernisierung ein grünes Demokratieprinzip. Aufgrund der guten Erfahrungen in einigen Landesverbänden (Niedersachsen, Berlin) mit der verbindlichen Neuenquote, schlagen wir diese Reform analog auch für die grüne Europaliste aus. Danach ist mindestens jeder dritte Listenplatz durch eine neueN KandidatIn zu besetzen, die noch nie im zu wählenden Parlament war.

Diese Neuregelung garantiert eine gute Mischung aus erfahrenen MdEP und mindestens einem Drittel neuen Abgeordneten.

AntragstellerInnen: Christian Meyer, (KV Holzminden), Kathrin Henneberger (KV Köln), Christoph Erdmenger (KV Dessau-Roslau), Clara Herrmann (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Sven Lehmann (KV Köln), Helge Limburg, (KV Nienburg), Julia Seeliger (LV Berlin), Paula Riester (KV Friedrichhain-Kreuzberg), Verena Schäffer (KV Ennepe-Ruhr), Katharina Spiel (KV Weimar), Sven-Christian Kindler, (KV Hannover), Josefine Paul (KV Münster), Konstantin Knorr (KV Hannover), Rasmus Andresen (KV Flensburg), Christian Michalak (KV Bonn), Wilhelm Achelpöhler (KV Münster), Werner Graf (KV Bremen-Mitte), Max Löffler (KV Köln), Andreas Graichen (KV Traunstein), Matthias Kuhn (KV München) u.a.

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