27. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz
23.-25. November 2007
CongressCenter Nürnberg
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Z-01-705Zukunft der sozialen Sicherung
Antragsteller/innen:Barbara Steffens u.a.
Gegenstand:Änderungsantrag zu Z-01
Anmerkungen:

Änderungsantrag zu Z-01

Die Zeilen 705 bis 784 werden gestrichen und wie folgt ersetzt:

V. Teilhabe an Erwerbsarbeit

1.Erwerbsarbeit –Schlüssel zur Teilhabe

Zugang zu Erwerbsarbeit ist unverzichtbar für die eigenständige Existenzsicherung, ist ein Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe und Anerkennung sowie für die Einbindung in soziale Zusammenhänge. Sie ist zugleich Quelle für Selbstsicherheit und Selbstbestätigung. Für die allermeisten Menschen ist es eine Frage der Würde, sich den Lebensunterhalt eigenständig zu verdienen. Deshalb bleibt es eine wesentliche Aufgabe für sozial gerechte Politik, allen den Zugang zu würdiger und existenzsichernder Erwerbsarbeit zu ermöglichen. Deshalb muss der Staat durch geeignete Rahmenbedingungen dafür Sorge tragen, Lohndumping und dem Anstieg der „working-poor“ entgegenzutreten. Die aktive Arbeitsmarktpolitik muss für diejenigen ausgebaut werden, die auf Grund mangelnder Ausbildung  oder anderer Einschränkungen  am Arbeitsmarkt keine Chance haben. Neben individueller Beratung sind Weiterbildungs-, Umschulungs- und Qualifizierungsangebote sowie Förderprogramme zur Existenzgründung notwendig, um Wege in die Arbeitswelt zu eröffnen. Unterstützungsangebote müssen zu den Erwerbslosen passen - nicht umgekehrt.

Auch für Erwerbslose, die auf absehbare Zeit keine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt haben, sind spezifische Angebote zu entwickeln. Für sie ist die Einrichtung eines sozialen Arbeitsmarktes notwendig, der verlässlich funktioniert, ohne den Weg in den ersten Arbeitsmarkt zu verbauen.

Besonders junge Menschen brauchen Perspektiven. Für sie ist eine Ausbildung immer noch die beste Voraussetzung, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Es muss für jeden jungen Menschen ein Angebot für Ausbildung geben. Dafür tragen Unternehmen und Staat die Verantwortung. Das  System der dualen Berufsausbildung muss gestärkt werden.  Warteschleifen, in denen viele Jugendliche demotiviert und perspektivlos zurückbleiben, sind nicht akzeptabel. Alternativangebote wie zum Beispiel Produktionsschulen, die zuverlässig den Einstieg in eine eigenverantwortliche Erwerbskarriere erlauben, sind auszubauen.

Mit der Einführung von Mindestlöhnen, unserem Progressiv-Modell zur Senkung der Lohnnebenkosten im unteren Einkommensbereich und besseren Hinzu-verdienstmöglichkeiten wollen wir die Rahmenbedingungen für existenzsichernde Arbeit verbessern. Denn Erwerbsarbeit schafft die Voraussetzung dafür, das Leben unabhängig von Transferleistungen zu gestalten.

2. Mindestlöhne gegen Lohndumping

Im Westen Deutschlands sind nur noch die Hälfte der Betriebe tariflich gebunden, im Osten weniger als ein Viertel. Unter diesen Bedingungen können Gewerkschaften nicht mehr alleine faire Mindestarbeitsbedingungen sichern. Insgesamt rund vier Millionen Vollzeitbeschäftigte arbeiten für einen Niedriglohn. Die Zahl der Erwerbstätigen, die ergänzend Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, ist inzwischen auf über eine Million Menschen gestiegen; ca. 344.000 davon gehen einer Vollzeitbeschäftigung nach. Armut trotz Arbeit ist für viele Menschen in Deutschland Realität. Wir nehmen nicht hin, dass immer mehr ArbeitgeberInnen versuchen, sich auf Kosten der Allgemeinheit vor der Zahlung eines angemessenen Lohns zu drücken und das Arbeitslosengeld II als flächendeckenden Kombilohn missbrauchen. Es kann nicht richtig sein, dass Beschäftigte mit ihren Steuern die Hungerlöhne in ihren Konkurrenzbetrieben subventionieren.

Deshalb wollen wir Mindestlohnregelungen durchsetzen, die es in den meisten Ländern Europas bereits gibt. Branchenspezifische Mindestlöhne, ob über das Entsendegesetz oder über ein reformiertes Gesetz über Mindestarbeitsbedingungen sind sinnvoll. Aber es braucht auch eine allgemein wirkende Mindestlohnschranke  gegen Lohndrückerei. Alle Erwerbstätigen müssen daher von einer gesetzlich einzurichtenden Mindestlohnkommission verbindlich gegen Lohndumping geschützt werden.

Mindestlöhne sind auch deshalb notwendig um zu verhindern, dass allein durch nicht-existenzsichernde Löhne  immer mehr Menschen als „Aufstocker“ von Grundsicherung abhängig werden. In genau dieselbe Richtung wirkt auch das Progressivmodell. (Ebenso übrigens das Modell der Kinderzuschläge beziehungsweise perspektivisch die Kindergrundsicherung.) Es ist daher falsch zu behaupten, dass durch Leistungsverbesserungen im Rahmen der Grundsicherung quasi automatisch Millionen Menschen zusätzlich von Transferleistungen abhängig werden.

3. Progressivmodell: Kleine Arbeitseinkommen entlasten und Jobs schaffen

Viele Menschen mit geringen Qualifikationen in einfachen Tätigkeiten können von ihrem Arbeitseinkommen nicht leben. Mitverantwortlich dafür sind die hohen Lohnnebenkosten, die kleine Einkommen überproportional belasten.  Sie wirken wie eine einheitliche Flat-Tax mit Beitragsbemessungsgrenze nach oben und ist damit doppelt unsozial. Mit dem grünen Progressivmodell wollen wir die Lohnnebenkosten im unteren Einkommensbereich radikal absenken und sie langsam progressiv ansteigen lassen. Was bei der Steuer als gerecht empfunden wird – kleine Einkommen: geringe Steuern; große Einkommen: hohe Steuern – soll auch für die Sozialversicherungsbeiträge gelten. Das Prinzip heißt: Je geringer das Einkommen desto geringer der Beitragssatz.

Das Progressivmodell schafft neue Jobs insbesondere im Dienstleistungsbereich. Allein in der Gesundheitsbranche kann bis 2020 mit 600.000 neuen Arbeitsplätzen gerechnet werden. Die skandinavische Entwicklung zeigt, dass eine gute öffentliche Infrastruktur nicht nur die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer fördert, sondern auch für mehr Beschäftigung sorgt.

Durch die sinkenden Arbeitskosten haben auch Geringqualifizierte bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Mit dem Progressiv-Modell lohnen sich einfache Jobs wieder. Auch der Anreiz zur Schwarzarbeit wird erheblich gesenkt, denn der geringere finanzielle Vorteil lässt das Risiko der Illegalität unverhältnismäßig werden.

Derzeit schlecht abgesicherte MinijobberInnen werden künftig vollwertige Mitglieder in der Sozialversicherung – mit stark reduzierten Beiträgen. Auch hiervon profitieren insbesondere Frauen. Da die geringeren Sozialbeiträge von der Solidargemeinschaft mit Steuermitteln aufgestockt werden, bleiben die Ansprüche beim Arbeitslosengeld I und in der Rentenversicherung trotz der niedrigeren Beitragssätze für die NutznießerInnen des Progressiv-Modells erhalten.

4. Bessere Zuverdienstmöglichkeiten beim Arbeitslosengeld II

Ein eigenes Einkommen soll auf die Grundsicherung weniger stark angerechnet werden als beim heutigen Arbeitslosengeld II. Bis zu einem Verdienst von 400 Euro soll jeder zweite Euro anrechnungsfrei bleiben, darüber hinaus soll ein Anteil des Verdienstes bei den EmpfängerInnen verbleiben, der 20 Prozent nicht übersteigt. Damit wollen wir Verbesserungen für kleine Einkommen erreichen und auch zusätzliche Handlungsspielräume für diejenigen eröffnen, die z.B. als Alleinerziehende nicht ohne weiteres in der Lage sind, einen Vollzeitjob auszuüben. Die Hinzuverdienste wirken mit dem Progressiv-Modell zusammen, im Zusammenspiel unterstützen sie gemeinsam die Aufnahme von Erwerbstätigkeit.

5. Bessere Arbeitsverwaltung und sozialer Arbeitsmarkt

Wir brauchen eine Arbeitsverwaltung, die nicht nach “Schema F“ handelt, sondern gemeinsam mit den Arbeitsuchenden an Lösungen arbeitet. Regionalisierung der Arbeitsmarktpolitik samt einer klaren Verantwortung sind dafür erforderlich. Dabei soll die Integration in den ersten Arbeitsmarkt Vorrang haben, Menschen mit hohen Integrationshindernissen müssen eine Chance auf existenzsichernde Beschäftigung in einem dauerhaft öffentlich geförderten Beschäftigungsbereich erhalten. Statt Arbeitslose zu gängeln und zu bestrafen, müssen ihnen die VermittlerInnen auf gleicher Augenhöhe begegnen. Jede und jeder ist so zu fördern, dass eine reelle Chance auf Integration in den Arbeitsmarkt besteht. Die FallmanagerInnen müssen dabei so ausgebildet sein, dass sie dieser Aufgabe gewachsen sind. Sozialpädagogische Qualitätsstandards bezogen auf Beratung und Begleitung von Integrationsprozessen müssen gewährleistet sein. 

Zwar bietet das vorhandene arbeitsmarktpolitische Instrumentarium eigentlich die Grundlage für eine maßgeschneiderte individuelle Förderung und die in Deutschland zur Verfügung stehenden Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik entsprechen in etwa denen in Schweden. Aber trotz dieser Voraussetzungen gibt es erheblichen Verbesserungsbedarf.  Das Angebot zur Weiterbildung muss qualitativ und quantitativ ausgeweitet werden, besonders für Jugendliche und ältere ArbeitnehmerInnen. Jugendliche sollen vor allem die Möglichkeit bekommen, einen Schulabschluss nachzuholen oder eine Ausbildung zu machen. Ältere ArbeitnehmerInnen brauchen Zugang zu guter, langfristig angelegter Weiterbildung, um ihre Arbeitsmarktchancen dauerhaft verbessern zu können.

Mangelnde Qualifikation, gesundheitliche Probleme und andere Handicaps führen dazu, dass unter den derzeitigen Bedingungen für schätzungsweise 400.000 Menschen der Weg in den ersten Arbeitsmarkt versperrt bleibt. Für sie gilt es, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Diese Menschen benötigen öffentlich finanzierte sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, die mit langfristig konzipierter Beschäftigung und Qualifizierung ein sinnstiftendes Angebot unterbreiten, ohne den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu verbauen.

 

Begründung:

Zur besseren Lesbarkeit wurde das Kapitel „teilhabe durch eine gesicherte Existenz überarbeitet als Kapitel III vorgezogen. Das bisherige Kapitel III „Die Grüne Grundsicherung eröffnet Teilhabe an Erwerbsarbeit“ wurde als Kapitel V gefasst. Der Stellenwert existenzsichernder Arbeit wurde zusätzlich eingefügt. 

 

AntragstellerInnen:

Barbara Steffens, KV Mülheim an der Ruhr; Maria Klein-Schmeink, KV Münster; Harald Wölter, KV Münster; Prof. Brigitte Hasenjürgen, KV Münster; Willi Kulke, KV Bielefeld; Manfred Haag, KV Neuss; Manfred Lorentschat, KV Oberhausen; Angela Hebeler, KV Düsseldorf; Judith Hasselmann, KV Köln; Ulrike Kowalewski, KV Herford; Ulle Schauws, KV Krefeld; Michael Hohagen, KV Wuppertal; Elke Marita Stuckel-Lotz, KV Recklinghausen; Tom Marczinkowski, KV Münster; Jörg Obereiner, KV Ennepe-Ruhr; Marianne Hürten, KV Oberberg; Gerd Bertling, KV Münster; Iris Michelmann, KV Solingen; Stefan Riese, KV Münster; Martin Kresse, KV Neuss u.a.

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