23.-25. November 2007
CongressCenter Nürnberg
| Antragsteller/innen: | Barbara Steffens u.a. |
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| Gegenstand: | Änderungsantrag zu Z-01 |
| Anmerkungen: |
Änderungsantrag zu Z-01
Die Zeilen 585 bis 703 werden gestrichen und wie folgt ersetzt:
IV.Teilhabe durch Zugang zu öffentlichen Gütern
„Nur Reiche können sich einen armen Staat leisten“ – dieser Satz verdeutlicht, dass neben die Grüne Grundsicherung eine Daseinsvorsorge treten muss, die es ermöglicht, dass wichtige öffentliche Güter und Dienstleistungen allen BürgerInnen unabhängig von ihrer sozialen und ökonomischen Lage zugänglich sind.
Deshalb wollen Grüne eine Stärkung und Weiterentwicklung der öffentlichen Güter und Institutionen. Diese müssen als bürgerInnengerechte Angebote angenommen, sie müssen Teil einer von den Bürgerinnen und Bürgern gewollten und geschätzten Lebenskultur werden. Dabei geht es nicht nur um Funktionalität sondern auch um Identifikation. Auch hier wollen wir uns an guten Beispiele in Skandinavien orientieren.
In der grünen Strategie hat das Recht auf Partizipation und Mitbestimmung der Betroffenen in öffentlichen Institutionen einen hohen Stellenwert. Öffentliche Institutionen sind nicht nur per Gesetz demokratisch legitimiert, sondern sie müssen zugleich nach innen und nach außen den Gedanken der Beteiligung berücksichtigen. Das beinhaltet BürgerInnen-beteiligung ebenso wie MitarbeiterInnenbeteiligung. Diese muss in vielen Fällen durch eine Qualitätsverbesserung der öffentlichen Institutionen und durch Strukturreformen ergänzt werden. Das Beispiel Schule zeigt, dass dies oftmals nicht nur durch Umstrukturierungen und Umschichtung vorhandener finanzieller Mittel möglich ist: ein stärker individualisiertes Lernen und Lehren erfordert erhebliche zusätzliche Investitionen für mehr Lehr- und Betreuungspersonal, aber auch für die Gebäudeausstattung.
Aus grüner Sicht ist die Qualität öffentlicher Institutionen unabdingbar mit der Gewährleistung von Zugängen verbunden. Institutionen der Kinderbetreuung beispielsweise, die nur für Berufstätige mit hohem Einkommen zugänglich sind, sind keine „öffentlichen“. Gleiches gilt etwa für Schulen oder Hochschulen, die nur für SchülerInnen aus wohlhabenden und/oder bildungsreichen Familien erreichbar sind.
nur für Schüler mit reichen Eltern erschwinglich sind.
1. Bildung, Erziehung und Betreuung
Die Voraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe werden ganz am Anfang eines Menschenlebens geschaffen. Qualifikation und soziale sowie ethnische Herkunft haben in Deutschland stärkeren Einfluss auf die Beschäftigungs- und Lebenschancen als in den meisten anderen OECD-Staaten. Bildungsarmut wird hierzulande quasi vererbt. Diese skandalöse Abhängigkeit der Zugangschancen von der sozialen Herkunft muss beendet werden. Wir brauchen die Talente und die Kreativität von allen.
Die frühkindliche Bildung in den ersten Lebensjahren bis hin zum Vorschuljahr muss quantitativ und qualitativ verbessert werden, Krippen und Kitas müssen wir zu Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsseinrichtungen ausbauen. Eltern soll ein Rechtsanspruch auf Tagesplätze für Kinder ab dem ersten Lebensjahr zustehen. Dafür müssen insgesamt 800.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren eingerichtet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir Eltern und Kommunen unterstützen. ErzieherInnen sollen entsprechend ausgebildet und weiter qualifiziert werden.
Damit alle Kinder ihre Talente entwickeln können, muss das sozial hoch selektive Schulwesen grundlegend reformiert werden. Künftig sollen individuelle Förderung und gemeinsames Lernen im Mittelpunkt der Schulpädagogik stehen. Nach den erfolgreichen skandinavischen Vorbildern wollen wir eine Schule etablieren, in der alle Kinder mit und ohne Migrationsvorgeschichte bei individueller Förderung neun Jahre gemeinsam lernen können und in der ihre Verschiedenheit als Chance für alle genutzt wird. Zudem brauchen wir ein flächendeckendes Angebot an Ganztagsschulen.
Deutschland hat im internationalen Vergleich zu wenige Studienplätze in zu schlecht ausgestatteten Hochschulen. Sie platzen aus allen Nähten und sind genau wie die Schulen sozial hoch selektiv. Nicht zuletzt wegen des wachsenden Mangels an Fachkräften ist das inakzeptabel. Aber es handelt sich ebenso wie bei den Studiengebühren auch schlicht um eine Frage der Gerechtigkeit. Allen jungen Menschen müssen wir eine ausreichende und elternunabhängige Finanzierung ihres Studiums oder ihrer beruflichen Ausbildung außerhalb des dualen Systems garantieren.
Kontinuierliche Weiterbildung kommt in Deutschland noch immer zu kurz. Dabei ist klar, dass das einmal in Lehre, Berufsschule oder Studium erworbene Wissen nicht mehr den Erfordernissen eines langen Berufslebens genügt.
Auch im lebenslangen Lernen ist Skandinavien ein Vorbild. Um die Quoten dieser Länder in der Weiterbildung zu erreichen, muss in Deutschland ein qualifiziertes System der Bildungsberatung verankert werden. Wir müssen die organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen verbessern – mit dem Ziel, Anreize für neue Bildungsphasen nach Schule und (Erst-) Ausbildung zu geben. Aus finanziellen Gründen darf niemand von der Weiterbildung abgehalten werden. Hier sind Unternehmen und Gesetzgeber gleichermaßen gefragt. So braucht es beispielsweise bundesweit den Anspruch auf Bildungsurlaub, welcher individuelle, kulturelle oder politische Bildung eines und einer jeden ermöglicht.
2. Unterstützung von Kindern und Familien
Kinder und Familien brauchen zielgenauere Angebote und Strukturen. Neben der klassischen Jugend- und Familienhilfe zählen hierzu beispielsweise Familienzentren, soziale Frühwarnsysteme, Hebammenprojekte für Familien in schwierigen Situationen. Um insbesondere diejenigen Kinder und Familien zu erreichen, die häufig von pädagogischen, sportlichen, kreativen und ökologischen Angeboten ausgeschlossen sind, sollen Angebote dort geschaffen werden, wo sich die Kinder und Familien aufhalten: zum Beispiel in den Kindertagesstätten, Schulen und kommunalen Begegnungsstätten. Kinder mit Migrationshintergrund müssen dabei besonders berücksichtigt werden, damit sie von Anfang an integriert sind. Die Angebote können durch diskriminierungsfreie Kostenbefreiungssysteme unterstützt werden.
3. Gesundheitliche Prävention und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen
Körperliche und psychische Krankheiten sind vielfach zugleich sowohl Ursache als auch Folge von sozialen Problemen und Ausgrenzung. Sie erschweren den Betroffenen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und am Arbeitsprozess zunehmend. Wir müssen daher Gesundheitsförderung und Prävention grundlegend reformieren, um sie stärker als bisher auch auf sozial benachteiligte Gruppen auszurichten.
In der Prävention spielen partizipative Strategien eine wichtige Rolle. Angebote müssen zusammen mit den Betroffenen entwickelt und umgesetzt werden. Das schon lange geplante und immer wieder hinausgeschobene Präventionsgesetz muss endlich kommen und den gesetzlichen Handlungsrahmen für Gesundheitsförderung schaffen. Dabei kommt der Gesundheitsförderung in der Schule oder im Stadtteil eine besondere Bedeutung zu.
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ – diesem Benachteiligungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes muss eine diskriminierungsfreie Grundsicherung für Menschen mit Behinderungen entsprechen. Bezüglich ihrer Lebensbedürfnisse dürfen Menschen mit Behinderungen in der Grundsicherung also nicht anders gestellt werden als andere auch. Bedarfe, die sich trotz Barrierefreiheit allein aufgrund einer Behinderung ergeben, wie beispielsweise eine Arbeitsassistenz, sind als Nachteilsausgleich anrechnungsfrei zu stellen.
Ein schwer durchschaubarer Dschungel an unterschiedlichen Leistungssystemen und Institutionen im Sozialrecht verhindert derzeit, dass Behinderten die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen ohne Vorbedingung gewährt wird. Mittelfristig gehört es deshalb zur Grünen Existenzsicherung, dass ein einheitliches Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen die rechtlichen Grundlagen schafft.
Bei der Gesundheitsversorgung müssen wir die grundlegenden Veränderungen hin zu einer Bürgerversicherung, die das Gesundheitssystem auf ein tatsächlich solidarisches System umstellt, endlich erreichen.
Wir müssen aber auch hier Zugangsgerechtigkeit herstellen und das heißt: Zugang zu Gesundheitsvorsorge, zu gesundem Leben, aber auch zu medizinischer Versorgung herstellen. Deshalb wollen wir die Praxisgebühr gerade für Menschen, die von Transferleistungen und geringen Einkommen leben müssen, abschaffen, denn es darf nicht sein, dass Menschen einen Arztbesuch aufschieben, weil ihnen das Geld fehlt. Ebenso müssen Medikamente, Heil- und Hilfsmittel finanziert werden, damit Krankheitsbekämpfung nicht zum Luxus wird. Auch die Kostenerstattungen bei Verschreibung von Verhütungsmitteln müssen wieder aufgenommen werden.
Wir wissen, dass Armut krank macht und dass verschleppte Krankheiten schnell chronisch werden. Deshalb muss die Gesundheitsreform in diesen Punkten deutlich konsequent verändert werden.
4. Mobilität für alle sichern
Der Zugang zu einem bezahlbaren und gut ausgebauten öffentlichen Personennahverkehr auf Straße und Schiene ist Voraussetzung für die Mobilität gerade von armen und bedürftigen Menschen. Auch angesichts höherer Energiepreise und mit Blick auf den Klimawandel ist der konsequente Ausbau der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur erforderlich. Dabei setzen wir Grünen uns für die Einführung von Sozialtickets ein.
Begründung:
mündlich
AntragstellerInnen:
Barbara Steffens, KV Mülheim an der Ruhr; Maria Klein-Schmeink, KV Münster; Harald Wölter, KV Münster; Prof. Brigitte Hasenjürgen, KV Münster; Willi Kulke, KV Bielefeld; Manfred Haag, KV Neuss; Manfred Lorentschat, KV Oberhausen; Angela Hebeler, KV Düsseldorf; Judith Hasselmann, KV Köln; Ulrike Kowalewski, KV Herford; Ulle Schauws, KV Krefeld; Michael Hohagen, KV Wuppertal; Elke Marita Stuckel-Lotz, KV Recklinghausen; Tom Marczinkowski, KV Münster; Jörg Obereiner, KV Ennepe-Ruhr; Marianne Hürten, KV Oberberg; Gerd Bertling, KV Münster; Iris Michelmann, KV Solingen; Stefan Riese, KV Münster; Martin Kresse, KV Neuss u.a.