23.-25. November 2007
CongressCenter Nürnberg
| Antragsteller/innen: | Barbara Steffens u.a. |
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| Gegenstand: | Änderungsantrag zu Z-01 |
| Anmerkungen: |
Änderungsantrag zu Z-01
Die Zeilen 465 bis 583 werden an dieser Stelle gestrichen und überarbeitet als Kapitel V eingefügt.
III. Die Grüne Grundsicherung im ersten Schritt:
Wir verstehen die Grundsicherung als einen Rechtsanspruch, nicht als Almosen. Ihren Anspruch müssen Bedürftige ohne Diskriminierung oder Gängelung durch die Behörden in einem leicht verständlichen Verfahren geltend machen können. Das Arbeitslosengeld II erfüllt diese Bedingungen nicht. Deshalb fordern wir als Sofortmaßnahmen:
1. Regelsatz auf mindestens 420 Euro erhöhen und Einmalleistungen wieder einführen
Die Höhe des soziokulturellen Existenzminimums muss künftig in einem nachvollziehbaren transparenten Verfahren grundsätzlich ermittelt und jährlich an die veränderten Lebenshaltungskosten angepasst werden. Sachleistungen sollen ergänzend besondere Bedürfnisse decken. Experten beziffern den notwendigen monatlichen Regelsatz derzeit auf zwischen 390 und 460 Euro. Wir gehen in unseren Berechnungen von dem durch den DPWV ermittelten Regelsatz von mindestens 420 Euro aus.
2. Schutz der Altersvorsorge
Vermögen, das der Absicherung im Alter dient, muss besonders geschützt werden. Denn, wer selbstverantwortlich für das Alter gespart hat, soll diese Vorsorge auch in Anspruch nehmen können. In Anlehnung an die grüne Idee des Altersvorsorgekontos sollen künftig bis zu 3000 Euro pro Lebensjahr steuerfrei zurückgelegt werden können. Diese Ersparnisse werden bei der Beurteilung der Hilfebedürftigkeit nicht berücksichtigt und werden nicht für Existenzsicherung herangezogen. Sie sind für den Bezieher der Existenzsicherung auch erst ab dem Renteneintritt verfügbar. Da Frauen durch geringe Erwerbseinkommen oft sehr viel niedrigere Rentenansprüche haben, müssten sie sowie andere GeringverdienerInnen, um eine auskömmliche Altersversorgung zu erhalten, mehr Geld zurücklegen können. Deshalb soll perspektivisch ein System entwickelt werden, dass die zu erwartenden Rentenansprüche und die Vermögen zur Alterssicherung gemeinsam betrachtet.
3. PartnerInnen als eigenständige Individuen betrachten
Die Grüne Existenzsicherung betrachtet auch in Partnerschaft lebende Männer und Frauen als eigenständige Individuen. Die Existenzsicherung darf ihnen nicht aufgrund des Einkommens ihres Partners vorenthalten werden, da sie sonst finanziell abhängig vom Partner würden. Deshalb muss die Grundsicherung individualisiert und umgebaut werden. Dieser Prozess muss jedoch von der Individualisierung anderer Systeme wie der Einkommensteuer sowie der Kranken- und Rentenversicherung begleitet werden. Ebenso müssen Ehe- und LebenspartnerInnen einen eigenständigen Anspruch auf Beratung und auf aktive Förderung bei der Arbeitsplatzsuche haben.
4. Existenz von Kindern sichern
Beim Kinderzuschlag für GeringverdienerInnen soll die Einkommensgrenze erhöht und der Umfang der Leistungen an den Bedarf angepasst werden. Wir wollen das Antrags- und Bewilligungssystem vereinfachen. Dadurch werden deutlich mehr Kinder vom Kinderzuschlag profitieren.
Auch die Kinder von ALG II-EmpfängerInnen wollen wir besser unterstützen. Der derzeitige Regelsatz für Kinder in Höhe von 60 bzw. 80 Prozent des Regelsatzes eines Erwachsenen wird den eigenständigen Bedürfnissen von Kindern nicht gerecht. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche müssen die entwicklungsbedingten und für die individuelle Förderung notwendigen Kosten decken und mit transparenten Indikatoren ermittelt werden. Erwachsene Jugendliche haben ein Anrecht auf eine eigenständige Lebens- und Haushaltsführung.
Die Erhöhung der Regelsätze für Kinder auf kurzfristig 300 bis 350 Euro abhängig vom Alter, dann auf Grundlage der wissenschaftlich ermittelten Grundbedarfe und der Ausbau des Kinderzuschlags sind für uns vorrangige Maßnahmen. Sie sollen erste Schritte zu einer bedingungslosen Kindergrundsicherung sein, die für alle Kinder das Existenzminimum individuell gewährleistet.
Darüber hinaus sollen auch Sachleistungen zu einer optimalen Entfaltung und Entwicklung von Kindern beitragen. Die Übernahme von Kosten für die Schulmahlzeit, die Befreiung von Kosten für den Nahverkehr, die Bibliotheken und für den Sport- oder Musikunterricht müssen zum Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge werden. Schulen sollen Unterrichtsmaterialien wie z.B. Wachsmalstifte, Taschenrechner etc. den Schülern auch zum Ausleihen anbieten.
5. Brücken-Existenzsicherung
Die Veränderung der Erwerbsbiografien führt immer häufiger dazu, dass Phasen der Erwerbsarbeit sich abwechseln mit Zeiten der Bildung, der Familienarbeit und des ehrenamtlichen Engagements. Dabei soll die Brücken-Existenzsicherung für eine begrenzte Zeit eine einfache und unbürokratische Hilfe sein. Sie richtet sich an Menschen, die nur materielle Absicherung benötigen. Um alles andere – den nächsten Auftrag, den nächsten Job oder die neue berufliche Perspektive – kümmern sie sich eigenständig.
Für solche selbst bestimmten Phasen wollen wir größere Spielräume eröffnen. Ohne ihre Ansprüche auf Förderung und Beratung zu verlieren, bekommen die Betroffenen Zeit und Raum, um in Eigenregie ihre Projekte zu konzipieren und anzustoßen. Davon profitieren zum Beispiel Menschen, die im sozialen, künstlerischen oder im Medienbereich tätig sind und oft in Jobs arbeiten, die zeitlich begrenzt sind. Ganz bewusst richtet sich die Brücken-Existenzsicherung aber auch an Selbstständige, die auf diese Weise vorübergehende Zeiten mit keinem oder geringem Einkommen überbrücken können. Ein detailliertes Konzept hierzu werden wir erarbeiten.
6. Gleiche Grundsicherung für AsylbewerberInnen
Nach wie vor liegen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz noch unter dem Sozialhilfeniveau. Diesem Missstand gilt es endlich zu begegnen. Wir wollen, dass AsylbewerberInnen sowohl die Grundsicherung für sich als auch für ihre Kinder in gleicher Höhe wie andere Bedürftige erhalten. Außerdem sollen sie leichter eine Arbeitserlaubnis bekommen können. Wir wollen auch nicht hinnehmen, dass Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus und ihre Kinder vom Zugang zu Bildung und Gesundheitsleistungen ausgeschlossen sind.
7. Wegfall der Regelungen zur Zumutbarkeit
Als Ausdruck des „Förderns und Forderns“ wurden mit dem SGB II und SGB III die Regelungen zur Zumutbarkeit von Arbeit verschärft und die Möglichkeiten der Sanktionierung bei mangelnder Kooperation oder Eigenaktivität erweitert. Arbeitsanreize und Sanktionen sollten die Bereitschaft arbeitsfähiger HilfeempfängerInnen verstärken, Arbeitsverhältnisse mit geringer Bezahlung und anderen persönlichen Belastungen anzunehmen. Konkret wurden die zumutbaren täglichen Pendelzeiten erhöht und grundsätzlich die Annahme eines jeden nicht sittenwidrigen Arbeitsangebotes als zumutbar festgelegt. Auch gemeinnützige Tätigkeiten sind seither grundsätzlich zumutbar.
- Dieser Arbeitszwang hat zu einem enormen Anstieg von prekärer Beschäftigung und zum Anwachsen eines Niedriglohnsektors geführt, der als quasi flächendeckender Kombilohn wirkt. Deutlicher Indikator hierfür ist der Anteil von „Aufstockern". Deshalb sind diese Zumutbarkeitsregelungen zu streichen.
8. Wegfall von Sanktionen
Anders als bisher müssen die Leistungen der Grundsicherung repressionsfrei ausgestaltet werden. Im SGB II sind gestufte Sanktionsmöglichkeiten für den Fall vorgesehen, dass HilfeempfängerInnen durch eigene Aktivität Arbeitslosigkeit herbeiführen oder aber die in einer verbindlichen Eingliederungsvereinbarung festgelegten Eingliederungsbemühungen nicht einhalten. Mit dem Hartz IV Fortentwicklungsgesetz hatte schwarz-rot im Jahr 2006 diese Sanktionsregelungen noch einmal deutlich verschärft. Seit Anfang 2007 sollen Sofortmaßnahmen potentielle AntragstellerInnen abschrecken. Pflichtverletzungen führen schneller zu noch drastischeren Absenkungen der Leistung. Diese können soweit gehen, dass die gewährten Gelder für Unterkunft und die Mehrbedarfe abgesenkt werden. Auch bei Jugendlichen erfolgte eine Verschärfung der Sanktionen: im Fall einer wiederholten Pflichtverletzung sind auch die Kosten der Unterkunft von der Sanktion betroffen. Zur Feststellung und Ahndung von Leistungsmissbrauch wurde für jedes Jobcenter die Einrichtung eines Außendienstes verbindlich.
Sofortangebote, Sanktionen, Kontrolle und Leistungsausschluss sind jedoch kein Mittel gegen soziale Not und gegen Langzeitarbeitslosigkeit. All diese Sanktionen müssen ersatzlos gestrichen werden. Sie drangsalieren die Betroffenen, binden Personal für Überwachung und Kontrolle und tragen in keiner Weise zu einer besseren Integration in den Arbeitsmarkt bei.
9. Freistellung von Kosten aus der Gesundheitsreform
Auch Hilfebedürftige müssen seit der Gesundheitsreform 2004 die gesetzlich vorgegebenen Zuzahlungen bei Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln, Kosten aus Leistungsausschlüssen (Hausmittel, Empfängnisverhütung etc.) sowie für die Praxisgebühr selbst tragen, obwohl für diese Kosten kein Ansatz in der Regeleistung vorgesehen wurde. Als Sofortmaßnahme sind die Kosten für die Grundsicherungsbeziehenden als zusätzliche Leistungen anzuerkennen. Mittelfristig müssen Gesundheitskosten nachvollziehbar in den Regeleistungen berücksichtigt werden.
Begründung:
Das bisherige Kapitel V wird gekürzt und überarbeitet als Kapitel III gefasst. Damit sind die Elemente der Sofortmaßnahmen zur Korrektur von Hartz IV und zur materiellen Existenzsicherung innerhalb der Grünen Grundsicherung besser erkennbar. Der Katalog wurde um einige zentrale Punkte ergänzt.
AntragstellerInnen:
Barbara Steffens, KV Mülheim an der Ruhr; Maria Klein-Schmeink, KV Münster; Harald Wölter, KV Münster; Prof. Brigitte Hasenjürgen, KV Münster; Willi Kulke, KV Bielefeld; Manfred Haag, KV Neuss; Manfred Lorentschat, KV Oberhausen; Angela Hebeler, KV Düsseldorf; Judith Hasselmann, KV Köln; Ulrike Kowalewski, KV Herford; Ulle Schauws, KV Krefeld; Michael Hohagen, KV Wuppertal; Elke Marita Stuckel-Lotz, KV Recklinghausen; Tom Marczinkowski, KV Münster; Jörg Obereiner, KV Ennepe-Ruhr; Marianne Hürten, KV Oberberg; Gerd Bertling, KV Münster; Iris Michelmann, KV Solingen; Stefan Riese, KV Münster; Martin Kresse, KV Neuss u.a.