23.-25. November 2007
CongressCenter Nürnberg
| Antragsteller/innen: | Barbara Steffens u.a. |
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| Gegenstand: | Änderungsantrag zu Z-01 |
| Anmerkungen: |
Änderungsantrag zu Z-01
Die Zeilen 429 bis 463 werden gestrichen und wie folgt ersetzt:
Grundprinzip 4: Teilhabegerechtigkeit
Ein gelingendes und vielfältiges Gemeinwesen ist auf die Partizipation seiner Mitglieder angewiesen. Dazu kann und soll jede und jeder im Rahmen der persönlichen Möglichkeiten, Fähigkeiten und Vorstellungen beitragen. Oftmals sind diese Fähigkeiten durch langjährige Ausgrenzung, durch lebensgeschichtliche Erfahrungen, durch das Aufwachsen in einer wenig ermutigenden und stärkenden sozialen Umgebung oder durch Ausgrenzung von Anfang an verschüttet und nicht gefördert worden. Viele müssen erst wieder in die Lage versetzt werden, an sich selbst und die eigenen Fähigkeiten zu glauben und diese zu entwickeln. Sie brauchen Anregung, Unterstützung und auch Begleitung, um eigene Wege jenseits von Transferleistungen und Hilfen ergreifen zu können.
Dazu muss neben einer unbürokratischen materiellen Sicherung ein weitreichendes System von persönlicher Unterstützung für die Bewältigung von schwierigen Lebenslagen greifen, das das Individuum mit seinen Stärken und Schwächen akzeptiert, seine Ressourcen stärkt und zu selbstbestimmter Lebensführung befähigt. Nötig ist neues sozialpolitisches Miteinander, das bestehende staatliche, professionelle, familiäre und bürgerschaftliche Unterstützung besser als bisher vernetzt. und sie mehr als bisher im Sinne einer Befähigung der Unterstützung und Beratung Suchenden ausrichtet. Schwächen von Migrantinnen und Migranten müssen in Stärken verwandelt werden, indem die sprachlichen Kompetenzen gefördert und der interkulturelle Reichtum genutzt werden.
Die bestehende und durch viele Studien belegte Chancenungleichheit für die Mitglieder unterer Einkommensschichten und der Menschen mit Migrationshintergrund muss abgebaut werden. Die Teilhabe an Bildung und Kultur und der Zugang zu öffentlichen Leistungen muss vielmehr unabhängig von der sozialen und kulturellen Herkunft und Lage möglich sein. Dazu muss insbesondere für Kinder und Jugendliche, aber nicht nur für sie, die bestehende Benachteiligung bei früher Förderung, bei Bildung und Gesundheit durch die Bereitstellung öffentlicher Angebote und die Erleichterung von Zugängen zu diesen Angeboten beendet werden. Eingeschränkte Bildungs-, Gesundheits- und Teilhabechancen einer immer größer werdenden Zahl von Kindern und Jugendlichen sind nicht nur eine große Ungerechtigkeit gegenüber den Betroffenen, sondern sie belasten auch die Zukunft unserer Gesellschaft. In gleicher Weise muss auch Menschen mit Behinderung, mit chronischen Erkrankungen, älteren und pflegebedürftigen Menschen der notwendige Nachteilsausgleich gewährt werden, der ihnen die Teilhabe an der Gesellschaft erst ermöglicht. Zudem müssen sie durch Assistenzleistungen und eine entsprechende öffentliche Infrastruktur zur Teilhabe befähigt werden.
Begründung:
Das Prinzip der Teilhabegerechtigkeit ist konstitutiv für die Grüne Grundsicherung und ergänzt den Aspekt der materiellen Grundsicherung.
AntragstellerInnen:
Barbara Steffens, KV Mülheim an der Ruhr; Maria Klein-Schmeink, KV Münster; Harald Wölter, KV Münster; Prof. Brigitte Hasenjürgen, KV Münster; Willi Kulke, KV Bielefeld; Manfred Haag, KV Neuss; Manfred Lorentschat, KV Oberhausen; Angela Hebeler, KV Düsseldorf; Judith Hasselmann, KV Köln; Ulrike Kowalewski, KV Herford; Ulle Schauws, KV Krefeld; Michael Hohagen, KV Wuppertal; Elke Marita Stuckel-Lotz, KV Recklinghausen; Tom Marczinkowski, KV Münster; Jörg Obereiner, KV Ennepe-Ruhr; Marianne Hürten, KV Oberberg; Gerd Bertling, KV Münster; Iris Michelmann, KV Solingen; Stefan Riese, KV Münster; Martin Kresse, KV Neuss u.a.