27. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz
23.-25. November 2007
CongressCenter Nürnberg
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V-15-neu-neuVerschiedenes
Antragsteller/innen:Karl-Wilhelm Koch u.a.
Gegenstand:Verschiedenes
Anmerkungen:

Den Atomwaffensperrvertrag wiederbeleben und weiterentwickeln – neue Kriege verhindern - Atomwaffen ächten

Die Bundesversammlung von Bündnis 90/Die Grünen fordert die bündnisgrüne Bundestagsfraktion, den Bundesvorstand und die grüne Europafraktion auf, sich im und außerhalb des Bundestags und des Europaparlamentes mit allen Kräften dafür einzusetzen, den Atomwaffensperrvertrag wiederzubeleben und weiterzuentwickeln. Weiterhin gilt es, alle Möglichkeiten extensiv zu nutzen, um einen Krieg gegen den Iran zu verhindern.

1. Den Atomwaffensperrvertrag im eigenen Land ernst nehmen

Den Atomwaffensperrvertrag zu stärken, muss eine vorrangige Aufgabe der deutschen Politik sein. Allerdings müssen hierbei als erster Schritt die Atomwaffen im rheinland-pfälzischen Büchel abgezogen werden, deren Abwurf entgegen Artikel II des Atomwaffensperrvertrags von deutschen PilotInnen trainiert wird. Nach verschiedenen Meldungen würde der Abzug der taktischen US-Atomwaffen sofort geschehen, wenn die bundesdeutsche Regierung den entsprechenden Wunsch äußere.

2. Der Atomwaffensperrvertrag verpflichtet zur nuklearen Abrüstung

Die Staaten, denen nach dem Atomwaffensperrvertrag erlaubt ist, Atomwaffen zu besitzen (sog. „Offizielle Atommächte“), haben in den letzten Jahrzehnten eklatant darin versagt, eine Verringerung dieser Waffengattung zu bewirken. Insbesondere die gegenwärtige US-Regierung, aber auch die anderen „Offiziellen Atommächte“ verstoßen gegen den Atomwaffensperrvertrag (speziell Art. VI), in dem sie sich zur vollständigen nuklearen Abrüstung verpflichtet haben. Die Bush-Administration begeht weitere zusätzliche schwere Verstöße, da sie offen mit einem Erstschlag droht und neue Atomwaffen entwickelt. Auch der Aufbau eines Raketenschutzschildes mit Stationierungen innerhalb des ehemaligen „Warschauer Paktes“, durch welche die russische Förderation ihre Zweitschlagkapazität in Frage gestellt sieht, droht eine neue Beschleunigung der Wettrüstungsspirale zu provozieren.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich bei ihren atomwaffenbesitzenden Bündnispartnern für eine drastische Verringerung der Atomwaffenarsenale mit dem Ziel der vollständigen nuklearen Abrüstung einzusetzen. Eine solche Initiative muss sich in erster Linie an die USA, an Frankreich und Großbritannien richten, auch auf Russland und China ist im Rahmen der guten, vor allem wirtschaftlichen Beziehungen einzuwirken. Eine erneute Aufrüstungsrunde wie jetzt von Russland angedroht ist keinesfalls akzeptabel.

3. Einhaltung des Atomwaffensperrvertrags bedeutet vollständige nukleare Abrüstung der De-Fakto-Atommächte

Die „Nicht-Offiziellen“ Atommächte sind zur völligen kontrollierten und vollständigen nuklearen Abrüstung aufzufordern. Sind diese dazu nicht bereit, ist jegliche militärisch-technische Zusammenarbeit (ein „hartes“ Lieferverbot militärisch-technischer Güter) innerhalb der EU und der Bündnispartner durchzusetzen.

Nicht akzeptabel ist für Bündnis 90/Die Grünen das Schweigen der Bundesregierung zum US-indischen Atomdeal, der den Nichtverbreitungspakt ganz klar unterminiert. Durch dieses bilaterale Abkommen erkennen die USA de facto die Rechtmäßigkeit der indischen Atomwaffen an, die nicht von der IAEO inspiziert werden. Während der Iran als Unterzeichnerstaat des Atomwaffensperrvertrags sich seinen Regularien unterwirft (wenn auch mit teilweise zu sanktionierenden Verstößen), entzieht sich Indien diesen Beschränkungen komplett und wird von der US-Regierung dafür nun noch belohnt.

Double Standards, wie sie derzeit deutlich sichtbar angewendet werden, machen „den Westen“ als Ganzes in höchstem Maße unglaubwürdig und diskreditieren auch jene Staaten als glaubwürdige Verhandlungspartner, die dazu schweigen.

 Wir fordern daher von der derzeitigen und von der künftigen Bundesregierung:

  • ein klares Bekenntnis zum Atomwaffensperrvertrag;
  • deutliche Worte an die offiziellen Atommächte, die Abrüstungszusagen aus dem Atomwaffensperrvertrag einzuhalten;
  • klare Worte an die US-Regierung und Indien, dass Verbreitung von Atomtechnologie außerhalb des Atomwaffensperrvertrags keinesfalls akzeptabel ist;
  • deutliche Signale an die französische Regierung bezüglich des Atomdeals mit Libyen;
  • innerhalb der Nuclear Suppliers Group notfalls durch ein Veto Aktionen zu verhindern, die den Atomwaffensperrvertrag weiter schwächen;
  • eine Initiative innerhalb der EU, die das kurz bevorstehende Ende des Nichtverbreitungspaktes multilateral zu verhindern sucht.

4. Keine Kriegsgründe konstruieren, wo keine sind

Bei aller gerechtfertigten Kritik an der gegenwärtigen Regierung des Irans darf der Atomwaffensperrvertrag nicht wie vor dem Irak-Krieg dazu missbraucht werden, einen weiteren Krieg, diesmal gegen den Iran, vorzubereiten. Die Lügen der Kriegstreiber über den angeblichen Besitz von Massenvernichtungswaffen des Iraks oder über im Niger beschafftes Uran, mit denen die Zerstörung des Landes gerechtfertigt wurde, sind längst als falsch entlarvt worden. Ein Militärschlag gegen iranische Ziele hätte sowohl im Hinblick auf die Zivilbevölkerung als auch im Hinblick auf die zu erwartende Destabilisierung der gesamten Region unabsehbare Folgen.

5. Perspektiven für den Iran entwickeln

Wir fordern die Bundesregierung und die Europäische Union auf, insbesondere den Kriegsandrohungen gegen den Iran und der massiven Aufrüstung potentieller Kriegsgegner (Israel und Saudi-Arabien) durch die gegenwärtige US-Regierung energisch entgegen zu treten. Die Entwicklung im Irak zeigt zweierlei: Die genannten Kriegsgründe waren nur vorgeschoben, es ging um Regime Change, Rohstoffe, Einflusssphären und Machtpolitik in der Region. Diese Kriegsgründe, die in Wirklichkeit den Irakkrieg verursachten,  liegen jetzt wieder vor. Aber der Irak zeigte auch: Militärisch ist nicht nur keine Lösung erreichbar, die Konflikte potenzieren und verstärken sich und drohen die in dieser Region stattfindenden Kriege noch drastisch auszuweiten. 

Auch wenn es uns nicht gefällt und wenn wir das für die energie- und umweltpolitisch falsche Option erachten: Der Iran hat als Unterzeichner des Nichtverbreitungsvertrages ein Recht auf Unterstützung bei der zivilen Nutzung der Atomenergie. Ein Verstoß gegen das Verbot von Forschung an und Produktion von Atomwaffen konnte bislang durch die InspektorInnen der IAEO nicht nachgewiesen werden.

Um den berechtigten Wünschen des Iran bezüglich einer Energieversorgung im Nach-Öl-Zeitalter gerecht zu werden, ist eine breit angelegte energiepolitische Zusammenarbeit mit entsprechendem Wissens- und Techniktransfers auf dem Gebiet der alternativen Energien (Photovoltaik, Brennstofftechnologie etc.) zu starten. Voraussetzung dazu muss allerdings die Wiederzulassung der uneingeschränkten Kontrollen der IAEO durch die iranische Regierung sein.

6. Fazit

Die IAEO mit ihrem Chef Dr. Mohamed El-Baradei ist als Kontrollinstanz der zivilen als auch der militärischen Nukleartechnologie zu stärken, da sie sehr wirkungsvolle Kontrollarbeiten leistet. Allerdings ist ihr Primärziel, die Förderung der zivilen Nukleartechnologie (Dual-Use-Problematik) deutlicher als bisher zu hinterfragen.

Eine Politik, die sich über die Benennung von „Schurkenstaaten“ definiert, ist als Grundlage einer auf Frieden zielenden Außenpolitik nicht geeignet. Eine überstürzte Umkehrung, wie Frankreich dies im Moment durch die Lieferungen von Atomtechnologien an Libyen praktiziert, ist allerdings genauso wenig hilfreich wie sinnvoll.

Eine Neubewertung und neue Ausrichtung der deutschen und europäischen Außenpolitik gegenüber dem Iran könnte dazu beitragen, die iranische Bevölkerung von der Bedrohung durch äußere Feinde zu entlasten und sie auf diese Weise darin zu stärken, ihre demokratischen Rechte besser in Anspruch zu nehmen.

 

AntragstellerInnen:

Karl-W. Koch, KV Vulkaneifel; Peter Alberts, KV Münster; Jörg Rupp, KV Karlsruhe; Dora Pfeifer-Suger, KV Breisgau-Hochschwarzwald; Hartwig Berger, KV Cahrlottenburg-Wilmersdorf; Ralf Henze, KV Odenwald-Kraichgau; Barbara Richter, KV Hagen; Robert Zion, KV Gelsenkirchen; Richard Janus, RV Wartburgkreis/Stadt Eisenach; Simon Lissner, KV Limburg-Weilburg; Dr. Antje Vollmer, KV Kassel Stadt; Corina Geniut, KV Vulkaneifel; Lars Kramm, KV Essen; Bärbel Keiderling, KV Mark; Michael Musil, KV Westerwald; Lisa Broeskamp, KV Altenkirchen; Tomas Oschmann, KV Kiel; Daniela Schneckenburger, KV Dortmund; Susanne Sperling, KV Wuppertal; Vasco Schultz, KV Hamburg-Wandsbek u.a.

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