23.-25. November 2007
CongressCenter Nürnberg
| Antragsteller/innen: | Oswald Metzger u.a. |
|---|---|
| Gegenstand: | Änderungsantrag zu Z-01 |
| Anmerkungen: |
Änderungsantrag zu Z-01
Der Antrag Z-01 „Zukunft der sozialen Sicherung“ soll wie folgt geändert werden:
Zeilen 716 – 722
„1. Regelsatz auf 420 Euro erhöhen
Die Höhe des soziokulturellen Existenzminimums muss künftig in einem nachvollziehbaren transparenten Verfahren ermittelt und jährlich an die veränderten Lebenshaltungskosten angepasst werden. Sachleistungen sollen ergänzend besondere Bedürfnisse decken. Experten beziffern den notwendigen monatlichen Regelsatz derzeit auf zwischen 390 und 460 Euro. Wir gehen in unseren Berechnungen von dem durch den DPWV ermittelten Regelsatz von 420 Euro aus.“
sind ersatzlos zu streichen.
Begründung:
Die Grünen haben zusammen mit der SPD 2003 die Agenda 2010 auf den Weg gebracht. Die Reformen zeigen jetzt Wirkung: die Sockelarbeitslosigkeit ist deutlich stärker zurückgegangen als im letzten Konjunkturzyklus, die Flexibilität am Arbeitsmarkt hat sich erhöht und es sind weniger Menschen auf staatliche Unterstützung angewiesen. Rund 1 Mio. sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse wurden neu geschaffen. Im September wurde mit 3,5 Millionen Arbeitslosen der niedrigste Stand seit 12 Jahren erreicht. Die Zahl der Erwerbstätigen liegt knapp unter der 40-Millionen-Marke, es gibt mehr als eine Million offene Stellen in Deutschland. Die Bundesagentur für Arbeit erwirtschaftet Überschüsse, mit denen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gesenkt und damit an die Arbeitnehmer zurückgegeben werden können. Die Arbeitslosigkeit der über 55-Jährigen ist allein im letzten Jahr um über 20 Prozent gesunken
Eine Erhöhung des Regelsatzes auf 420 € hätte nicht nur eine Konterkarierung des Lohnabstandsgebotes und damit eine Erhöhung der Arbeitslosigkeit, sondern zum einen auch eine massive Ausweitung der Zahl der Leistungsempfänger und zum anderen Mehrkosten in Höhe von rund 9,5 Mrd. € für die Sozialsysteme und damit die Beitragszahler zur Folge.
Eine Erhöhung der Lohnnebenkosten darf aber nicht die Folge Grüner Politik sein, wenn mehr Beschäftigung geschaffen werden und mehr Netto vom Bruttolohn bleiben soll. Vielmehr müssen Zuverdienstmöglichkeiten geschaffen und Lösungen gefunden werden, wie auch im Niedriglohnsektor Beschäftigung generiert werden kann, anstatt noch mehr Menschen von einer Teilhabe am Erwerbsleben auszuschließen.
AntragstellerInnen: Oswald Metzger (KV Biberach), Stefan Benzing (KV Konstanz), Michael Kahle (KV Biberach), Sebastian Engelmann (KV Ludwigsburg), Brigitte Horstmann (KV Biberach), Wolfgang Horstmann (KV Biberach), Götz Rabeneick (KV Stuttgart), Cai-Ullrich Fark (KV Biberach), Eugen Schlachter (KV Biberach), Norbert Schellberg (KV Steglitz-Zehlendorf), Rüdiger Klan (KV Biberach), Max Bleif (KV Ludwigsburg), Elmar Braun (KV Biberach), Sebastian Hofmann (KV Berlin Tempelhof-Schöneberg), Oliver Janssen (KV Solingen), Verena Gabriel (KV Dortmund), Danyal Bayaz (KV Heidelberg), Wolfgang Dangel (KV Biberach), Michael Groß (KV Biberach), Beatrix Sommer-Locher (KV Biberach) u.a.