23.-25. November 2007
CongressCenter Nürnberg
| Antragsteller/innen: | Till Westermayer u.a. |
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| Gegenstand: | Änderungsantrag zu Z-01 |
| Anmerkungen: |
Änderungsantrag zu Z-01
An Z. 775 folgenden Satz einfügen:
„Damit führt die Brücken-Existenzsicherung viele Elemente, die den Charme guter Grundeinkommensmodelle ausmachen, in die grüne Sozialpolitik ein.“
Nach Z. 775 folgende Absätze einfügen:
„Wichtig bei einer Brücken-Existenzsicherung ist ihre Ausgestaltung. Eine Gestaltung als nur begrenztes Zeitkonto für alle Bürgerinnen und Bürger lehnen wir ab. Denn damit würde die Möglichkeit, schwierige Lebenslagen zu überbrücken, zu einer knappen Ressource. Das widerspricht dem Prinzip der unbürokratischen Hilfe ohne Gegenleistung.
Stattdessen schlagen wir vor, zwei Formen der Brücken-Existenzsicherung einzuführen. Erstens soll es die Möglichkeit geben, ohne Bedarfsprüfung auf einfachen Antrag hin Leistungen in Höhe des ALG-II für einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch zu nehmen. Dies kann mehrmals geschehen, jedoch nur mit einer dazwischen liegenden Karenzphase. Hierbei handelt es sich also um eine Nothilfe, nicht um ein Grundeinkommen durch die Hintertür.
Zweitens soll eine Brücken-Existenzsicherung als ‚Bürger-Projekt-Stipendium’ eingeführt werden. Diese Mittel – ebenfalls in Höhe des aufgestockten ALG-II – werden ohne Bedarfsprüfung für einen vorher festgelegten Zeitraum nach positiver Prüfung eines eingereichten Projektvorschlages und verfügbaren Mitteln regional vergeben. Ein derartiges Bürger-Projekt kann im wirtschaftlichen Bereich angesiedelt sein, wie etwa die Unterstützung einer Existenzgründung oder einer Produktentwicklung, es kann als soziales, ökologisches, künstlerisches oder wissenschaftliches Projekt ausgestaltet sein oder der eigenen Weiterqualifikation dienen.“
Begründung:
Je nach Ausgestaltung der Brücken-Existenzsicherung kann es sich dabei um eine sehr sinnvolle Maßnahme handeln, die direkt auf die veränderte Erwerbsarbeit in einer postindustriellen Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft reagiert, oder aber um eine Ausweitung der Sozialbürokratie, der Kontrollzwänge und der Reduzierung von Chancen. Deswegen soll das Element der Brücken-Existenzsicherung präzisiert werden. Der Änderungsantrag bezieht sich nur auf Z-01 und nicht auf Z-02, weil ein derartiges Instrument im Rahmen eines allgemeinen Grundeinkommens nicht notwendig wäre.
AntragstellerInnen: Till Westermayer (KV Breisgau-Hochschwarzwald); Thomas Poreski (KV Reutlingen); Irmgard Zecher (KV Reutlingen); Winfried Böhler (KV Stuttgart); Christian Kühn (KV Tübingen); Christian Brugger (KV Tübingen); Jan Marczona (KV Tübingen); Oliver Berli (KV Tübingen); Frank Hansen (KV Schwäbisch Hall); Ruth Birkle (KV Karlsruhe-Land); Jörg Rupp (KV Karlsruhe); Timothy Simms (KV Freiburg); Uwe Fröhlich (KV Potsdam); Joachim Behncke (KV Steglitz-Zehlendorf); Frank Geraets (KV Pankow); Dirk Jacobi (KV Pankow); Stefanie Gemählich (KV Nürnberg); Björn Láczay (KV Freising); Friedrich Naehring (KV Nienburg); Matthias Schneider (KV Duisburg) u.a.