27. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz
23.-25. November 2007
CongressCenter Nürnberg
Diese Seite im PDF-Format speichernPDF-Version
V-17Verschiedenes
Antragsteller/innen:Tibor Harrach u. a.
Gegenstand:Verschiedenes
Anmerkungen:

Salvia divinorum (Zaubersalbei) darf nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt werden

Den Umgang mit pflanzlichen Rauschmitteln sinnvoll regeln

Salvia divinorum (mexikanischer Zaubersalbei, Wahrsagesalbei) ist eine in Mexiko seit Jahrhunderten verwendete Rauschpflanze. Lange vor der europäischen Eroberung Mittelamerikas gebrauchten die dort ansässigen Indianer Zubereitungen dieser halluzinogenen Pflanze in sozialen und seherischen Ritualen (divination: Wahrsagekunst). Diese tradierten Gebrauchsformen werden auch heute noch von der indigenen Bevölkerung praktiziert.

Seit einigen Jahren findet Zaubersalbei auch im europäischen und nordamerikanischen Freizeitgebrauch Verwendung. In diesen Zusammenhängen sind vor allem Neugier und Selbsterkundung als Motive für das Rauscherleben zu nennen. In der bisher einzigen systematischen Untersuchung des Salvia-Rauscherlebens durch die Universitäten Barcelona und Madrid (2006) zeigten sich die untersuchten Konsumenten sozial gut integriert und konsumierten Zaubersalbei in kontrollierter Weise. Unangenehme Nebenwirkungen traten selten auf und waren mit denen nach Genuss von Cannabis und Alkohol vergleichbar.

Seit 2006 läuft in Deutschland ein Verfahren, Salvia divinorum dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu unterstellen und zwar ohne Vorgabe durch das internationale Drogenrecht. Gemäß § 1 BtMG soll der Umgang mit Stoffen kontrolliert oder verboten werden, die eine Abhängigkeit hervorrufen, eine Gefährdung für die Gesundheit darstellen und zudem in einem nicht vertretbaren Ausmaß missbraucht werden. Doch all diese Kriterien sind wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die parlamentarische Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen (Juli, 2007) hervorgeht, nicht erfüllt. Die Bundesregierung kann keine Zahlen zur Verbreitung von Zaubersalbei in Deutschland nennen und ihr  liegen auch keinerlei Erkenntnisse über von Zaubersalbei abhängige Konsumenten vor. Sie kann keinen einzigen Schadensfall benennen, der im Zusammenhang mit dem Konsum von Zaubersalbei jemals in Deutschland aufgetreten ist.

Trotzdem will die Bundesregierung Salvia divinorum dem betäubungsmittelrechtlichen Totalverbot mit all seinen negativen Auswirkungen unterwerfen. So wird einerseits ein krimineller, unkontrollierbarer Schwarzmarkt für Zaubersalbei geschaffen und zum anderen werden auch die Konsumenten kriminalisiert. Wie die Erfahrungen mit z. B. Cannabis zeigen, können Verbote den Konsum von pflanzlichen Rauschmittel aber nicht verhindern, sie behindern stattdessen sinnvolle Präventionsmaßnahmen und unterminieren Jugend- und Verbraucherschutz-Bestimmungen.

Daher fordert Bündnis 90 / Die Grünen die Bundesregierung auf:

  1. Salvia divinorum auf Basis des derzeitigen Stands der wissenschaftlichen Erkenntnis nicht dem BtMG zu unterstellen.
  2. Wissenschaftliche Studien hinsichtlich der Verbreitung, der Wirkungen und Konsummotive sowie der Konsumrisiken von Salvia divinorum in Auftrag zu geben.
  3. Die Verfahren, bestimmte Stoffe dem BtMG zu unterstellen sollen transparent gestaltet werden. Insbesondere müssen Gutachten und Stellungnahmen bezüglich der Verbreitung und Konsumrisiken der betreffenden Substanzen offen gelegt werden.
  4. Den Sachverständigen-Ausschuss, der gemäß § 1 Abs. 2 BtMG vor Unterstellung einer Substanz unter das BtMG angehört werden muss, ist wissenschaftlich ausgewogener zu besetzen. Zukünftig sollen neben Medizinern und Naturwissenschaftlern vor allem auch Präventionsexperten, Gesundheits- und Sozialwissenschaftler sowie Kriminologen vor dem Verbot einer Substanz angehört werden.
  5. Prävention ist hinsichtlich des Konsums pflanzlicher Rauschmittel zu intensivieren. Dabei sollten die Förderung eines eigenverantwortlichen Risikomanagements beim Umgang mit Rauschmitteln im Vordergrund stehen, wie es die Drogen- und Suchtkommission beim Bundesministerium für Gesundheit in ihrer Stellungnahme zur Verbesserung der Suchtprävention bereits im Jahr 2002 einforderte.
  6. Informationen über Risiken und Möglichkeiten des sicheren Gebrauchs (Safer Use) von pflanzlichen Rauschmitteln sind den Konsumenten auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnis und nicht aufgrund politischer bzw. ideologischer Vorgaben zur Verfügung zu stellen.
  7. Der Handel mit pflanzlichen Rauschmitteln soll z. B. nach niederländischem Vorbild in sogen. Smartshops bzw. dafür spezialisierten ethnobotanischen Fachgeschäften durch dafür qualifiziertes Personal erfolgen. Insbesondere sind hierfür hohe Jugend- und Verbraucherschutz-Standards zu entwickeln und umzusetzen, die im Einklang stehen mit der europäischen Lebensmittel-Basisverordnung und dem deutschen Jugendschutzgesetz. Werbung für Rauschmittel sowie der anonyme Internetversandhandel mit diesen soll unterbunden werden.

Literatur:

Bundestagsdrucksache 16/6150, 27. Juli 2007; Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Anna Lührmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 16/6058): Betäubungs- und arzneimittelrechtliche Behandlung von Salvia divinorum (Salbei) und anderen biogenen Drogen.

Gonzales D., Riba, J., Bouso, J., Gomez-Jarabo, G., Barbanoj, M. (2006): Pattern of use and subjective effects of Salvia divinorum among recreational users. Drug and Alcohol Dependence 85, 157-162.

Drogen- und Suchtkommission beim Bundesministerium für Gesundheit: Stellungnahme zur Verbesserung der Suchtprävention, Berlin 2002.

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit in NRW, Düsseldorf; Niederländisches Ministerium für Volksgesundheit, Wohlfahrt und Sport, Den Haag; BINAD Münster: Smart-Shops und neue Trends beim Gebrauch von psychoaktiven Stoffen. Münster 1999.

AntragstellerInnen:

Tibor Harrach (KV Berlin Pankow), Silke Kolwitz (KV Berlin-Pankow), Georg Wurth (KV Berlin-Pankow), Jörg Sauskat (KV Rostock), Joachim Eul (KV Friedrichshain Kreuzberg), Julia Seeliger (KV Berlin Mitte), Benedikt Lux (MdA Berlin, KV Steglitz-Zehlendorf), Max Plenert (KV Bergstraße), Arne Bänsch (KV Verden), Doren Howitt (KV Berlin-Spandau), Martin Steldinger (KV Berlin Pankow), Markus Ganserer KV Nürnberg Stadt), Ines Eichmüller (KV Nürnberg Stadt), Karl Hermann Günther (KV Neumünster), Werner Graf (KV Bermen Mitte östliche Vorstadt),. Katharina Spiel (KV Weimar), Thomas Sowa (KV Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf), Uwe Scholz (KV Hamburg Eimsbüttel), Stephan Kopschinski (KV Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf), Benjamin von der Ahe (KV Friedrichshain-Kreuzberg) u.a.

 

LINKS