27. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz
23.-25. November 2007
CongressCenter Nürnberg
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Z-07Zukunft der sozialen Sicherung
Antragsteller/innen:Frank Peters u.a.
Gegenstand:Zukunft der sozialen Sicherung
Anmerkungen:

Solidarität und soziale Gerechtigkeit - Aufbruch für einen aktivierenden Sozialstaat - Für ein modulares Grundeinkommen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland Pfalz haben sich auf Ihrer Landesdelegiertenversammlung am 29./30. September 2007 in Neuwied für den Aufbruch in eine neue Sozialpolitik und für ein modulares Grundeinkommen entschlossen.

Wir beantragen hiermit, dass die Bundesdelegiertenkonferenz sich diesem Beschluss anschließt.

Neben den sofort umsetzbaren gesetzlichen und strukturellen Verbesserungen, die wir vorschlagen, fordern wir die Einführung des Modularen Grundeinkommens.

Ziele und Aufgaben GRÜNER Sozialpolitik

GRÜNE Sozialpolitik muss Antworten darauf geben, wie das soziokulturelle Existenzminimum jedes Menschen und damit dessen Würde auch in schwierigen Lebenssituationen gesichert werden kann. Dazu gehört, dass die BürgerInnen nicht vom Staat gegängelt und bevormundet werden und ihnen die Teilhabe an der Gesellschaft auch in schwierigen Lagen ermöglicht wird.

Armut ist zu einem allgemeinen Lebensrisiko geworden, das als Lebenserfahrung inzwischen bis in die Mitte der Gesellschaft hineinragt. In Folge der Hartz IV Reform sind selbst Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet haben, nicht mehr vor Armut geschützt, wenn sie einige Jahre vor

ihrer Rente arbeitslos werden. Erwerbsbiographien vollziehen sich nicht mehr ungebrochen, sondern werden unter dem Druck eines sich schnell verändernden Arbeitsmarktes und international operierender Unternehmen „flexibel“. Dies bedeutet immer häufiger unterbrochene Berufsbiographien, verbunden mit dem Risiko, ganz aus dem Arbeitsprozess herauszufallen – oder überhaupt erst keinen Einstieg mehr zu finden. Auch Kinder sind nach wie vor besonders häufig von Armut betroffen. So ist beispielsweise der Ansatz von 2,62€, der Kindern täglich für ihre Ernährung zugesprochen wird, bei weitem nicht ausreichend, um eine altersgerechte, ausgewogene und gesunde Ernährung zu gewährleisten. Grüne Vorstellungen von Selbstbestimmung sind verletzt, wenn der Staat darüber entscheidet, wie lange erwachsene Jugendliche noch zu Hause wohnen dürfen (oder müssen), welche Wohnung adäquat ist, ob eine Wohngemeinschaft oder eine Lebensgemeinschaft vorliegt, und wenn in seitenlangen Formularen große Teile der Bevölkerung ihre gesamte Lebenswirklichkeit ausbreiten müssen. Die enorme Sozialstaatsbürokratie, mit der die Menschen konfrontiert sind, entwürdigt Menschen, verhindert teilweise neue Jobs und ist auch nicht mehr steuerbar. Wir wollen deshalb die sozialen Sicherungssysteme transparenter und unbürokratischer gestalten.

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht fest, dass das GRÜNE Modell für eine neue soziale Sicherung folgende Kriterien erfüllen muss:

1. Die soziale Sicherung muss erhöht und weiterentwickelt werden!

  1. Die bisherige Leistungshöhe des ALG II schützt nicht vor Armut. Der Regelsatz muss dynamisiert und der Inflation angepasst werden und deutlich über dem bisherigen Regelsatz des ALG II liegen, damit er das soziokulturelle Existenzminimum abdeckt. Richtschnur für uns ist die von den Wohlfahrtsverbänden gefordert Erhöhung des Regelsatzes um mindestens 20% auf 420 Euro. Die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen müssen gesondert erhoben werden und von derzeit 60% auf 80% des ALG II-Regelsatzes für Erwachsene angehoben werden. Die Übernahme der Kosten für gemietete Wohnungen darf sich nicht länger am jeweils preiswertesten Wohnraum orientieren. Der Ansatz für die Kosten für Unterkunft und Heizung muss sich bei der Berechnung des soziokulturellen Existenzminimums an den tatsächlichen Gegebenheiten auf dem Mietmarkt und den gestiegenen Energiekosten orientieren. Erzwungene Umzüge oder Leistungskürzungen dürfen nur noch dann möglich sein, wenn ansonsten ein erheblicher Missbrauch vorläge.
  2. Der bürokratische Aufwand muss durch eine einfache, nicht entwürdigende Antragstellung und den Verzicht auf die rigiden und teuren Kontrollmaßnahmen reduziert werden. Das eingesparte Geld kann sinnvoller für eine gute Qualifizierung der Arbeitsuchenden eingesetzt werden
  3. Die Anrechnung von Vermögen bei der Bedarfsprüfung widerspricht der von rot-grün vorangetriebenen Stärkung der privaten Altersvorsorge. Deshalb muss der Grundsatz gelten, dass nicht das Vermögen selber, sondern nur das Einkommen aus Vermögen angerechnet wird.
  4. Die Zuverdienstmöglichkeiten müssen verbessert werden. Es muss der Grundsatz gelten, dass jeder 2. Euro Zuverdienst behalten werden darf.
  5. Sanktionen in Form von finanziellen Kürzungen des ALG II-Satzes darf es nicht geben, da sonst eine Person mit weniger als dem soziokulturellen Existenzminimum auskommen müsste.

2. Wir möchten individuelle Absicherung gewährleisten!

  1. Für die neue soziale Sicherung streben wir eine Abkopplung vom Partnereinkommen an, die wir mit einer Individualisierung im Steuerrecht verbinden wollen.
  2. Geschlechtsspezifische Effekte müssen konsequent berücksichtigt werden.

3. Den geänderten Gegebenheiten in der Arbeitswelt muss Rechnung getragen werden!

  1. Unstete Erwerbsverläufe und flexible Beschäftigungsformen müssen sozial abgesichert werden.
  2. Um Lohndumping zu verhindern, müssen bei Wahrung der Tarifautonomie rechtlich verbindliche Mindestlöhne eingeführt werden. Ein/e Vollzeitbeschäftigte/r muss sich und seine/ ihre Familie von diesem Lohn ernähren können.
  3. Bereits jetzt muss die tarifliche Entlohnung zum Kriterium für die Erteilung öffentlicher Aufträge gemacht werden.

4. Die soziale Sicherung muss aktive Teilhabe ermöglichen!

  1. Ziel muss es sein, für alle BürgerInnen Chancen auf Erwerbsarbeit zu schaffen, z.B. durch Erleichterung von Teilzeitarbeit und entsprechende Anreize für Unternehmen. Gleichzeitig müssen auch Tätigkeiten jenseits der Erwerbsarbeit besser unterstützt und anerkannt werden.
  2. Der Grundsatz des „Fordern und Fördern“ hat sich in der Ausgestaltung der Hartz IV Gesetzgebung nicht bewährt. Wir GRÜNEN sprechen uns für ein sofortiges Ende des Arbeitszwanges für BezieherInnen von ALG II aus. Anstatt diejenigen, die verzweifelt nach einem Arbeitsplatz suchen oder lange auf Qualifizierungsmaßnahmen warten müssen, konsequent zu unterstützen, verschwenden die Bundesagentur für Arbeit und die ARGEn Ressourcen, um Arbeitsuchende auf ihre Kooperationsbereitschaft zu testen und Sanktionen auszusprechen. Beispielsweise sind viele der 1 Euro Jobs für Arbeitsuchende tatsächlich so interessant, dass es erheblich mehr Bewerberinnen und Bewerber als Jobs gibt. Andererseits gibt es eine große Anzahl 1 Euro Jobs, bei denen die fehlende Anschlussperspektive so offensichtlich ist, dass es niemanden verwundern kann, wenn  Arbeitsuchende diese nicht wahrnehmen möchten.
  3. Die Lücken des ersten Arbeitsmarktes müssen durch Qualifikations- und Arbeitsangebote des zweiten und dritten Arbeitsmarktes gefüllt werden.
  4. Junge Menschen haben ein Recht auf eine gute Ausbildung. Dessen Umsetzung gehört zu den zentralen gesellschaftlichen Aufgaben. Wir nehmen auch die Unternehmen in die Pflicht, ihren Teil der Verantwortung wahrzunehmen. Dazu gehört auch, dass diejenigen, die ausbilden können, aber nicht wollen, über eine Umlage an den Kosten derjenigen Unternehmen beteiligt werden, die ihrer Verantwortung nachkommen und sogar über den eigenen Bedarf hinaus ausbilden.
  5. Die derzeitige BAFöG-Förderung für Auszubildende und Studierende muss vom elternabhängigen Modell zu einem individuellen Anspruch weiterentwickelt werden.
  6. Es darf keinen Abschied von einer aktiven Arbeitsmarktpolitik geben.
  7. Wir brauchen eine neue Bildungsoffensive für alle Bildungsinstitutionen (von den Kindertagesstätten über die Schulen, Hochschulen bis zur Berufsausbildung), für die öffentlichen Ressourcen bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören der Ausbau der frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangebote, die Wiedereinführung der Lehrmittelfreiheit, das Bereitstellen von einem auswahlfähigen Angebot an Ausbildungs- und Studienplätzen und der Verzicht auf Studiengebühren.
  8. Wir wollen eine Bürgergesellschaft, die bürgerschaftliche Teilhabe und Partizipation als Wesenselemente einer solidarischen Gesellschaft leben will.

5. Die soziale Sicherung muss Infrastruktur und Transferleistungen bereitstellen!

Wir müssen die Chancen für Arme und Benachteiligte auf aktive Teilhabe und Entfaltung ihrer Potentiale verbessern. Unser Hauptaugenmerk gilt hierbei besonders den Kindern. Neben finanziellen Transferleistungen beinhaltet soziale Sicherung für uns auch die Gewährleistung einer Infrastruktur, die Zugänge zu Bildung, Beratung, Qualifizierung und persönlicher Unterstützung schafft. Um die Ausgrenzung und Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen aus hilfebedürftigen Familien zu verhindern, müssen für sie neben der Zahlung der Regelleistung auch zusätzliche Leistungen gewährt werden können. Dazu sind fallweise Sachleistungen erforderlich, die der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen dienen. Dazu zählen zum Beispiel die Übernahme der Kosten für Lernmittel, Schulmahlzeiten und die Inanspruchnahme von Sportangeboten, Musikschulen und Bibliotheken.

6. Soziale Sicherung braucht verschiedene Finanzierungswege!

  1. Der Sozialstaat braucht verschiedene Finanzierungswege. Die Reform des Sozialstaates über die Mehrwertsteuer zu finanzieren halten wir für ungerecht und falsch. Nur ein ausgewogener Steuermix aus Einkommens- und Konsumbesteuerung und besonders eine stärkere Heranziehung von großen Einkommen und Vermögen kann die Finanzierungslast gerecht verteilen.
  2. Mit einer Bürgerversicherung, die alle Einkommensarten in voller Höhe erfasst, werden wir die Finanzierung des Gesundheitswesens von der Lohnarbeit abkoppeln, dadurch die Unternehmen entlasten und den Zufluss in das System weniger konjunkturanfällig machen.
  3. Insbesondere Instrumente in der Steuerpolitik, die eine ökologische Lenkungswirkung entfalten, müssen gezielt und sinnvoll eingesetzt werden.

Das Modulare Grundeinkommen

Bedarfsdeckendes Grundeinkommen bedeutet, dass jeder Mensch, der dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, einen individuellen Anspruch auf Auszahlung des soziokulturellen Existenzminimums erhält. Mit der Einführung dieses Grundeinkommens können das steuerfreie Existenzminimum, das Kindergeld und die Sozialleistungen zur Absicherung des Existenzminimums (z.B. Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II) und Grundsicherung für ältere Menschen) entfallen. Der Leistungsanspruch ist in der Höhe an die jeweilige Lebensphase angepasst. Er besteht unabhängig von  Familienstand und Wohnsituation. Dadurch werden insbesondere Frauen gestärkt, da ihre Existenzsicherung nicht mehr vom Erwerbseinkommen ihrer Ehemänner oder Lebensgefährten abhängt. Das Grundeinkommen ist unabhängig von Einkommen oder Vermögen. Für das Grundeinkommen ist kein gesondertes Antrags- und Prüfverfahren notwendig. Auf dieses Grundeinkommen erfolgt keinerlei Anrechnung zusätzlichen Verdienstes oder vorhandenen Vermögens, es ist von daher an keine Bedingungen geknüpft. Die Einführung eines bedarfsdeckenden Grundeinkommens würde grundlegende Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft hervorrufen. Die Einführung eines bedarfsdeckenden Grundeinkommens kann daher allenfalls eine langfristige Vision sein. Zunächst wollen wir ein partielles Grundeinkommen einführen, das einen Sockel des soziokulturellen Existenzminimums abdeckt. Die Differenz wird im Bedarfsfall durch eine bedarfsorientierte Grundsicherung abgedeckt. Ob die Einführung einer in voller Höhe bedarfsdeckenden Grundeinkommens eine realisierbare Option ist, muss anhand der Erfahrungen mit einem partiellen Grundeinkommen  entschieden werden.

Neben den sofort umsetzbaren gesetzlichen und strukturellen Verbesserungen, die wir vorschlagen, fordern wir die Einführung des Modularen  Grundeinkommens. Das Modulare Grundeinkommen verbindet Elemente einer bedarfsorientierten Grundsicherung und eines Grundeinkommens. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder Anspruch auf einen „Sockelbetrag“ eines Grundeinkommens hat. Um den unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnissen gerecht zu werden, kann dieses durch eine bedarfsorientierte Grundsicherung aufgestockt werden.

Mit dem Modularen Grundeinkommen bieten wir ein Gesamtkonzept mit differenzierten Lösungen für die verschiedenen Lebensphasen an. Das bedeutet, dass wir z.B. anders auf Altersarmut als auf die Unterfinanzierung im Bildungswesen oder auf die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt reagieren. Die Lebenslagen Kindheit, Schule/Ausbildung, Studium, Erwerbsfähigkeit und Alter unterscheiden sich deutlich. Ein Sozialstaat, der für alle Lebenslagen und die verschiedenen Probleme nur eine Antwort bietet, wird unseren Vorstellungen nicht gerecht. Alle Menschen gleich zu behandeln, ist nicht sozial. Deshalb gehören zu unserer Sozialpolitik einerseits Transferzahlungen, die den flexiblen und prekären Arbeitsmodellen begegnen, aber auch eine effektive Arbeitsmarktpolitik sowie eine verbesserte Infrastruktur im Betreuungs- und Bildungswesen, die dafür sorgt, dass Sozialhilfekarrieren’

nicht ‚vererbt’ werden. Das Modulare Grundeinkommen steht dabei für einen einfacheren, unbürokratischen Sozialstaat, für ein aufeinander abgestimmtes Steuer- und Transfersystem, für ein Ende von Bevormundung und dafür, dass in einer Lebenswelt, die sich ständig ändert und in der die Menschen sich ständig anpassen müssen, eine Sache sicher sein muss: die Würde des Menschen durch die Sicherung seines Existenzminimums. Es steht dafür, dass unsere verschiedenen Reformen ineinander greifend und aufeinander aufbauend soziale Sicherung neu definieren, denn wir brauchen ein Gesamtkonzept, das die verschiedenen Teilreformen umfasst und verbindet. Wir wollen keine falschen Vorstellungen wecken: Ein Modulares Grundeinkommen wird immer an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein. In der Auseinandersetzung um das Grundeinkommen geht es aber eigentlich um etwas anderes: Es geht darum, dass das heutige ALG II nur bekommt, wer nachweist, dass er oder sie auf Arbeitsuche ist und dass er oder sie bedürftig ist. Letzteres wird über eine intensive Einkommens- und Vermögensprüfung ermittelt. Dies kann nicht die Grundlage eines Grundeinkommens sein, wie wir es verstehen. Bedingungen in dieser Form sind für einen Leistungsbezug nicht notwendig. Bei einem Grundeinkommen für Ältere oder einem Grundeinkommen für Kinder oder Studierende machen sie überhaupt keinen Sinn. Aber auch ein Sockel-Grundeinkommen für Erwerbsfähige muss nicht an die Bedingung der Arbeitsuche geknüpft werden. Es gibt immer mehr Menschen, die Erwerbsarbeit leisten und dennoch arm sind. Ein Sockel-Grundeinkommen für Erwerbsfähige würde diesen Menschen ohne entwürdigenden Gang zum Arbeitsamt das Existenzminimum sichern, die Arbeitsagenturen entlasten und Bürokratie vermeiden. Jede Bedarfsprüfung verursacht Verwaltungskosten bis zu 2.000 € und bindet Personal. Diese Kapazitäten der Arbeitsagenturen könnten stärker auf diejenigen konzentriert werden, die Förderung brauchen, um wieder Zugang zum Arbeitsmarkt zu bekommen. Allen anderen gibt es einen Anreiz, soviel hinzuzuverdienen, dass sie ohne Bedarfsprüfung über die Runden kommen. Ein Abdrängen von Frauen aus dem Erwerbsleben ins „Ehren“-Amt wird vermieden. Wir halten deswegen ein Modulares Grundeinkommen für  Erwerbsfähige, das bei Bedarf durch eine bedarfsdeckende Grundsicherung aufgestockt wird, für eine deutliche Verbesserung. Allerdings darf das jetzige Hartz IV Regime nicht einfach auf die Komponente der bedarfsorientierten Grundsicherung übertragen werden. Dies gilt insbesondere in den Fällen der Vermögensanrechnung und der Angemessenheit des Wohnraums. Der Staat darf nicht den Zwang ausüben, zur Altersversorgung angespartes Vermögen aufzubrauchen. Wer Einkommen aus privatem Vermögen hat, muss sich dieses Einkommen natürlich anrechnen lassen, nicht jedoch das Vermögen selber. Die Hilfen für besondere Lebenslagen, die insbesondere Menschen mit Behinderungen,aber auch beispielsweise Alleinerziehenden zukommen, müssen neben einem Modularen Grundeinkommen bestehen bleiben, ebenso die Pfändungsgrenzen.

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN treten ein für die Weiterentwicklung des Sozialstaats, die trotz der sozialpolitisch notwendigen Differenzierung eine klare und verständliche Aussage enthält: Jeder und jede bekommt ein Grundeinkommen, das frei von Sozialabgaben und Steuern ist, angepasst nach den Lebenslagen Kindheit, Ausbildungsphase bzw. Studium, Erwerbsphase und Alter. Wir sind überzeugt, dass wir für einen solchen Vorschlag nicht nur im innergrünen Ringen um die Zukunft unserer sozialpolitischen Programmatik, sondern auch in der deutschen Gesellschaft breite Zustimmung finden können. Wir werden in den kommenden Wochen und Monaten um gesellschaftliche Mehrheiten für ein solches kraftvolles grünes Konzept zum Neuaufbruch für einen ermutigenden Sozialstaat werben.

AntragstellerInnen: Frank Peters (KV DÜW) , Corinna Rüffer (KV Trier-Saarburg), Karin Wentz-Reuter (KV Bad Dürkheim), Klemens Ott (KV Südliche Weinstraße), Dagmar Kaufmann (KV Südliche Weinstraße), Peter Kallusek (KV Südliche Weinstraße), Ulrich Teichmann (KV Südliche Weinstraße), Michael Musil (KV Westerwald), Günter  Fleischer (KV Altenkirchen), Joachim Ochse (KV Bad Dürkheim), Andreas Atzl (KV Mainz), Elisabeth Bröskamp (KV Altenkirchen), Marlies Zimmermann (KV Bad Kreuznach), Katharina Schmitt (SV Worms), Ralf Ruff (SV Worms), Ingrid Lambertus (KV Mainz), Ellen Messner Vogelesang (KV Bad Dürkheim), Wolfram Westphal (KV Altenkirchen), Annelie Scharfenstein (KV Westerwald), Pia Werner (KV Bad Dürkheim) u.a.

 

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