23.-25. November 2007
CongressCenter Nürnberg
| Antragsteller/innen: | LaVo Berlin |
|---|---|
| Gegenstand: | Zukunft der sozialen Sicherung |
| Anmerkungen: | LaVo-Beschluss vom 01.11.2007 |
Der ermutigende Sozialstaat
Bündnis 90/DIE GRÜNEN treten für einen Neuaufbruch in der Sozialpolitik ein. Eine Spaltung der Gesellschaft in Menschen, die in verfestigter Armut leben an dem einen Ende und einige Wenige mit wachsendem Reichtum auf hohem Niveau am anderen Ende können Bündnis 90/Die GRÜNEN nicht hinnehmen. Unsere Gesellschaft darf nicht zerfallen in die Gruppe derer, die „drinnen“ sind und gebraucht werden, und diejenigen, die am Rande der Gesellschaft ausgegrenzt bleiben. Wir stehen auch nach den arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Reformen der letzten Jahre vor dem Problem, dass zu viele Menschen ohne oder ohne Existenz sicherndes Erwerbseinkommen dauerhaft sozial ausgegrenzt werden. Ganze Familien haben über Generationen keine Perspektiven auf eine grundlegende Veränderung ihrer Lebenssituation, weil Armut und Chancenlosigkeit von Generation zu Generation weitergegeben werden.
Insbesondere der Skandal der wachsenden Kinderarmut drängt auf schnell wirksame Intervention und nachhaltige Korrekturen. Völlig inakzeptabel ist aber auch ein Bildungswesen, das diese sozialen Schieflagen ungebrochen über Generationen hinweg reproduziert. Wir können nicht akzeptieren, dass zu viele Menschen nicht oder nur unzureichend an den zentralen gesellschaftlichen Gütern - Bildung, Arbeit, Gesundheit und Einkommen - teilhaben. Der Zugang zu Bildung und Arbeit, das verfügbare Einkommen, der Schutz vor gesundheitlichen Risiken, die solidarische Absicherung der Kosten von Krankheit, Behinderung und Pflege sowie die Chance, auch mit Behinderung und im Alter das Leben selbst bestimmt gestalten zu können – das sind die zentralen Herausforderungen für eine Neuorientierung in der Sozialpolitik.
Seit Monaten wird sowohl innerhalb unserer Partei, wie auch in der Gesamtgesellschaft intensiv die Frage diskutiert, wie der Sozialstaat der Zukunft aussehen muss. Die Debatte um Instrumente, mit denen das soziokulturelle Existenzminimum jedes Menschen und damit die Würde der Menschen auch in schwierigen Lebenssituationen gesichert werden kann, steht dabei im Vordergrund und der Vorschlag eines „bedingungslosen Grundeinkommens“ spielt eine wichtige Rolle. Die Modelle dafür sind ebenso vielfältig wie die Gesellschaftsbilder ihrer Verfechter. Gerechtigkeitsvorstellungen eines utopischen Sozialismus, bürgerliche Gleichheitsideale und neoliberale Sozialstaatsabbauideologien verbinden sich in der Debatte.
BefürworterInnen sehen darin die Lösung der wirtschafts-, arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Probleme. Es wird das Bild eines einfachen und fairen Sozialstaates gezeichnet, der dem Individuum ein größtmögliches Maß an Freiheit, Selbstbestimmung und Würde bei gleichzeitiger finanzieller Existenzsicherung einräumt.
Die im Zusammenhang mit dem bedingungslosen Grundeinkommen vertretenen Argumente bringen Schwachstellen und Fehler im bisherigen System der sozialen Sicherung und insbesondere bei ALG II zur Sprache. Sie weisen in Richtung eines Systems, das weniger mit Verdacht, Misstrauen und Kontrolle arbeitet als in Richtung Selbstbestimmung und Respekt für mündige Bürgerinnen und Bürgern mit ihren individuellen Lebenswegen.
Wir glauben, dass diese Debatte am Kern des Problems vorbeigeht. Ein Großteil der sozialen Probleme von heute lassen sich allein durch höhere individuelle finanzielle Transfers nicht lösen. Stattdessen muss im Mittelpunkt einer grünen Vision zur Erneuerung des Sozialstaats der Ausbau und die Reform öffentlicher Güter und Dienste stehen: des Bildungssystems, der Kinderbetreuung, der Pflege, der Arbeitsmarktinstitutionen usw. Dabei reicht es jedoch nicht aus, auf das Grundeinkommen einfach noch den Ausbau öffentlicher Institutionen draufzusatteln. Wenn die These stimmt, dass mehr soziale Gerechtigkeit zuerst einmal mehr und bessere Bildung, das Recht auf qualifizierte Kinderbetreuung oder würdige Pflegeheime bedeutet, dann müssen wir den Schwerpunkt auf den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur setzen. Wir setzen dagegen auf einen Staat, der mit seinen Ressourcen klug haushaltet und diese gezielt denen zugute kommen lässt, die sie wirklich brauchen. Wir stellen damit die Parteinahme für die Schwächsten in den Vordergrund. Nur so bleiben die nötige öffentliche Legitimation und die Bereitschaft der gesamten Gesellschaft zur Solidarität erhalten. Jenseits der Diskussion einzelner Modelle halten wir fest: Bündnis 90/Die GRÜNEN treten ein für das soziale Bürgerrecht, auch in einer Situation der materiellen Abhängigkeit selbst bestimmt und angstfrei leben zu können.
Wir beobachten jedoch mit Sorge, dass in den letzten Jahren aufgrund knapper öffentlicher Kassen insbesondere die soziale Infrastruktur in den Kommunen abgebaut wurde. In einzelnen Kommunen ist das besonders stark zu spüren: in den Kitas und Schulen, den Jugend- und Gesundheitsämtern, bei den Hilfen zur Erziehung und der Jugendberufshilfe. Betroffen sind vor allem diejenigen, die auf staatliche Hilfen angewiesen sind, weil Eltern und Familien nicht helfen können oder wollen. Menschen zu aktivieren ist das Ziel der Sozialreformen der letzten Jahre gewesen – in der Realität jedoch kommt diese Aktivierung häufig als hilfloser Aktionismus oder schlimmer als sinnlose Schikane daher, wenn die Alternative heißt: 15 Bewerbungen pro Woche oder Leistungskürzung.
Bündnis 90/Die GRÜNEN wollen dagegen einen ermutigenden Sozialstaat. Dazu gehört auch eine verlässliche Existenzsicherung in menschenwürdiger Höhe und ohne bürokratische Gängelei, die es den Bürgerinnen und Bürgern auch in schwierigen Lebenslagen ermöglicht, ihr Leben selbst zu gestalten. Dem Chor von ArbeitgeberInnen, Politik und Medien, der trotz Wirtschaftswachstum und steigender Unternehmensgewinne immer neue Einschnitte ins soziale Netz für unvermeidbar erklärt, schließen wir uns nicht an. Im Gegenteil sind wir der Auffassung, dass es ohne Gerechtigkeit und Solidarität auf Dauer keinen wirtschaftlichen Erfolg geben kann. Ziel der grünen Existenzsicherung ist es, Armut wirksam zu bekämpfen und die soziokulturelle Teilhabe an unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Die Grüne Existenzsicherung unterstützt die Teilhabe an der Arbeitswelt ohne repressiven Charakter anzunehmen und schützt so die Würde des Menschen. Die Grüne Existenzsicherung orientiert sich an der Lebenswirklichkeit und an den Lebensformen in einer modernen Gesellschaft, nämlich dem weitgehenden Verschwinden des Mehrgenerationenhaushalts und der Veränderung von Lebensformen der Geschlechter. Ein neues Existenzsicherungssystem darf nicht dazu führen, dass sich der Staat aus der aktivierenden Förderverantwortung zurückzieht und der politische Anspruch aufgegeben wird, in den verschiedensten Bereichen gesellschaftlich sinnvolle neue Arbeit zu schaffen.
Realitäten anerkennen heißt Konsequenzen ziehen:
Selbstbestimmtes Grundeinkommen auf Zeit
Zeiten der Erwerbslosigkeit sind heute normal, die Fluktuation in und aus der Erwerbslosigkeit ist hoch. Befristete abhängige Beschäftigung, freiberufliche Tätigkeiten, Fortbildungsphasen, ehrenamtlich geprägte soziale und kulturelle Projekte lassen sich nicht in veraltete Raster einer klassischen Vollzeit-Erwerbstätigkeit pressen. Für weite Teile der Bevölkerung ist es normal, sich in Brüchen und Veränderungen auch immer wieder kreativ und selbst organisiert neu auszurichten. Aus diesen neuen Formen von Erwerbsbiographien gilt es praktische Konsequenzen zu ziehen.
Wir schlagen deshalb die Ausarbeitung des Konzeptes „Selbstbestimmtes Grundeinkommen auf Zeit “ vor, das den BezieherInnen mehr Selbstbestimmung sowie Verantwortung und damit Wahlfreiheit für ihre individuelle Lebensplanung verschafft. Das „Selbstbestimmte Grundeinkommen auf Zeit“ ist an die Lebenserwerbsphase gekoppelt und kann nach der ersten Ausbildung bis zum gesetzlichen Renteneintritt flexibel in Anspruch genommen werden. Jedoch kann es maximal bis zur Gesamthöhe eines jährlichen Durchschnittsentgelts im deutschen Sozialversicherungssystem in Anspruch genommen werden, wenn und insoweit das Einkommen nicht dieses Durchschnittsgehalt überschreitet. In diesem Modell sollen diejenigen Konzepte aufgehen, die bisher schon eine lebensphasenorientierte Freistellung vom Kontroll- und Vermittlungszwang gewährleisten oder gewährleisten sollen. Zu nennen sind z.B. die so genannte 58er-Regelung für Erwerbslose, die Altersteilzeit, Sabbaticals oder das von grüner Seite entwickelte Konzept einer einjährigen Vermittlungspause. Neben den genannten Konzepten können zur Gegenfinanzierung erworbene Ansprüche an die Sozialversicherung oder das Sozialsystem berücksichtigt werden.
Mit dem selbst bestimmten Grundeinkommen auf Zeit kann ein Beitrag dazu geleistet werden, staatliche Hilfe treffgenauer auf diejenigen zu konzentrieren, die sich nicht mehr selbst helfen können.
Teilhabe über Ausbau der sozialen Infrastruktur garantieren
In vielen Bereichen setzt der deutsche Sozialstaat primär auf individuelle Transfers. Doch mehr soziale Gerechtigkeit ist nicht allein durch Transferleistungen zu erreichen. Denn zugleich fristen die öffentlichen Institutionen ein kümmerliches Dasein: zum Teil sind sie wie bei der Kinderbetreuung für Unter-Dreijährige kaum vorhanden, ansonsten baufällig (wie viele deutsche Schulen), personell unterbesetzt (wie der gesamte Bildungs- und Forschungsbereich, aber auch viele öffentliche Behörden wie die Jugendämter) und strukturell wenig auf die neuen Herausforderungen ausgerichtet.
Besonders eklatant ist dies im Bildungsbereich sichtbar. Seit dem PISA-Schock ist es eine Binsenweisheit, dass Deutschland sich ein überkommenes Bildungssystem leistet, das mittelmäßige Leistungen produziert und soziale Benachteiligungen verstärkt, statt sie abzubauen. Mit der Entwicklung zu einer Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft werden jedoch Bildung und Qualifizierung immer wichtiger für den Einzelnen. Wir wollen unser sozial selektierendes Bildungssystem überwinden. Trotz aller Reformen ist der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg nirgendwo stärker als in Deutschland. In unserem Land wird Bildungsarmut vererbt. Bündnis 90/DIE GRÜNEN sind der Auffassung, dass individuelle Förderung und gemeinsames Lernen keine Gegensätze sind, sondern dies ein Grundrecht aller Kinder und Jugendlichen ist. Die Abschaffung der perspektivlosen Hauptschule, die Jahr für Jahr eine Generation von Verlierern produziert, ist für uns ein erster Schritt in die Richtung auf einem Weg zu einer Schule für alle.
Die Weichen für reale Verwirklichungschancen und gesellschaftliche Teilhabe werden sehr früh gestellt. Deswegen sind der Ausbau und die Qualifizierung der vorschulischen Bildung nicht nur eine Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Vor allen Dingen sprachliche Frühförderung und eine pädagogisch anspruchsvolle Betreuung bereits im Vorschulbereich sind ein wesentlicher Beitrag dazu, Armut und Ausschluss, wie manche Familien sie über Generationen erleben, zu durchbrechen.
Am Beispiel des Bildungssystems wird deutlich: Die öffentlichen Institutionen gehören in den Mittelpunkt der politischen Debatte, sie müssen an vielen Stellen grundlegend erneuert werden, brauchen mehr Geld und personelle Ressourcen. Chancengleichheit und Teilhabegerechtigkeit werden sich nur mit besseren Kindergärten, Schulen und Universitäten verwirklichen lassen, ein würdevolles Leben im Alter nur mit besserer Pflege und Steuergerechtigkeit nur mit einer besseren Steuerverwaltung. Das muss allerdings auch heißen, dass der Ausbau öffentlicher Institutionen Vorrang gegenüber neuen oder höheren individuellen Transfers bekommen muss. Letztlich bedeutet dies, sich wieder der Notwendigkeit staatlichen Handels zu vergegenwärtigen und die Rolle des Staats zur Herstellung sozialer Gerechtigkeit ernst zu nehmen. Ein ermutigender Sozialstaat, ein Sozialstaat der Institutionen ist kein abgemagerter Sozialstaat. Es ist aber auch keiner, der allen alles verspricht.
Institutionen reformieren
Wir wissen, bessere Institutionen wird es nur geben, wenn sich das Selbstverständnis in den Institutionen ändert. Wir brauchen eine neue Fehlerkultur und mehr Transparenz. Fehler und Missstände dürfen nicht primär als persönliches Versagen aufgefasst werden, sondern als Anlass, noch besser zu werden. Eine solche Kultur, gemeinsam mit einer regelmäßigen Evaluation von außen und einem transparenten Umgang mit den Evaluationsergebnissen, kann dazu beitragen, dass sich die Institutionen und ihre Außenwahrnehmung Schritt für Schritt verbessern werden. Gleichzeitig müssen Vorgänge und Aktivitäten in den Institutionen der Öffentlichkeit zugänglich sein – ein konsequentes Informationsfreiheitsgesetz ist dabei ein wichtiger Schritt.
Es geht aber auch ganz entscheidend um mehr lokale Autonomie für diese Institutionen. Der deutsche bürokratische Föderalismus hat gerade im Bildungsbereich verhindert, dass es zu einer lebendigen Schulkultur kommt. Im Mittelpunkt einer Reform und der Aufwertung diese Institutionen muss deshalb auch eine Kompetenzverlagerung nach unten stehen. Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen müssen über ihr Profil und ihr Budget eigenständig entscheiden dürfen. Dies erzwingt gleichzeitig aber auch eine sehr viel demokratischere Ausgestaltung des Innenlebens dieser Institutionen. Die direkt Betroffenen – die Kinder, SchülerInnen und Studierenden - müssen auch direkt und gleichberechtigt an der Lenkung der Institutionen beteiligt werden.
Willkür und Bevormundung in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik beenden
In der Großen Koalition hat die Union ihre paternalistischen Sozialstaatsvorstellungen weiter durchgesetzt. Grüne Ansätze im SGB II wie die eigenständigen Ansprüche für junge Menschen wurden gestrichen und junge Erwachsene in die Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern zurückgezwungen. Die Rentenbeiträge für ALG-II-EmpfängerInnen wurden durch schwarz-rot halbiert und die Möglichkeit eröffnet, sogar das Wohngeld als Sanktion bei fehlendem Wohlverhalten der Erwerbslosen zu streichen.
Wohnen, Schlafen, Nahrung und ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe dürfen nicht Gegenstand von Sanktionen sein. Richtig ist: wer höhere Bedarfe hat und Unterstützung braucht, um z.B. durch Qualifizierung den Weg zurück in den Arbeitsmarkt zu finden, hat auch eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Menschenunwürdig ist es aber, Menschen mit Hunger oder Obdachlosigkeit zu drohen. Den Menschen, die dagegen vor den Sozialgerichten klagen, gilt unsere Solidarität.
Selbstbestimmte Wege zu Integration und Teilhabe fördern
Wir wollen eine verlässliche soziale Sicherung für alle Menschen, die ihren dauerhaften Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Wer die Zeit der Erwerbslosigkeit engagiert für neue Wege nutzt, braucht keine Zwangsmaßnahmen. Die finanziellen Mittel zur Integration von Erwerbslosen müssen genutzt werden, um die Ressourcen der Menschen zu stärken, die derzeit nicht über ausreichend Mittel aus Erwerbseinkommen verfügen.
Wir schlagen vor, eine verlässliche soziale Mindest-Sicherung zu definieren, die keinen Sanktionsdrohungen unterliegen. Hierauf aufbauend soll es zusätzliche soziale Hilfen auf der Grundlage einer verbindlichen Vereinbarung geben – von projektbezogenen Zuschüssen zu Materialkosten, Fahrtkosten, Raummieten o.ä. bis hin zu längerfristigen Bildungskosten oder psychosozialen Hilfen. Maßstab dieser Unterstützung ist, dass Schritte zu gesellschaftlicher Integration und Teilhabe gefördert werden.
Durch eine gezielte Absenkung der Lohnnebenkosten in Einkommensbereichen unterhalb von 2.000 € wollen wir mit dem grünen Progressivmodell zugleich Erwerbstätigkeit attraktiver machen, GeringverdienerInnen mehr Netto belassen und eine Alternative zu Mini-und Midijobs mit vollen Ansprüchen an die Sozialversicherung schaffen. Die Gegenfinanzierung des Progressivmodells kann mit den ca. 13 Mrd. € aus der erfolgten Mehrwertsteuererhöhung und den jetzt erzielten Einsparungen aus der Arbeitslosenversicherung geleistet werden.
Bundesweit haben sich die Arbeitsgemeinschaften aus Sozialämtern und Arbeitsagentur in der heutigen Form nicht bewährt. Bund und Kommunen sind nicht in der Lage, ihre unterschiedlichen Interessen aufeinander abzustimmen – zu Lasten der Betroffenen. Die Personalsituation in den Jobcentern muss verbessert werden – quantitativ und qualitativ. FallmanagerInnen müssen durch soziale und interkulturelle Kompetenz das Vertrauen der Erwerbslosen gewinnen, statt durch Unkenntnis und Überforderung aufzufallen. Schulungen von wenigen Tagen reichen nicht aus. Wir brauchen keine Gängelung der Jobcenter durch die Bundesagentur für Arbeit. Stattdessen setzen wir darauf, dass kompetent handelnde FallmanagerInnen die ganze Breite des SGB II im Sinne der Betroffenen nutzbar machen können. Nicht zuletzt müssen die Angebote für alle, die Hilfe suchen, niedrigschwellig sein. Der Fokus darf nicht auf der Abwehr von Hilfeansprüchen liegen, sondern auf der Ermutigung der Menschen. Statt Fordern ohne zu Fördern wollen wir Akzeptieren und Motivieren zum Maßstab der Arbeitsmarktpolitik machen.
Regelsätze des ALG II erhöhen und neu gestalten – Kinderarmut bekämpfen
Eine Existenz sichernde materielle Absicherung durch bedarfsgerechte Regelsätze ist eine notwendige Bedingung für die Sicherung von Teilhabechancen und für die Inanspruchnahme von weiteren staatlichen Förderleistungen. Die bisherige Leistungshöhe des ALG II garantiert dies, insbesondere für Kinder, nicht. Das soziokulturelle Existenzminimum muss deshalb in einem transparenten und unabhängigen Verfahren ermittelt werden und damit die nachvollziehbare Grundlage des politischen Entscheidungsprozesses sein. Die bisherige Leistungshöhe muss den Forderungen der Wohlfahrtsverbände entsprechend um 20% angehoben und fortlaufend unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe angepasst werden und für die Bedarfe von Kindern gesondert erhoben werden. Weiterhin muss es auch anerkannte Zusatzleistungen für den Grundbedarf z.B. bei Behinderung geben. Die Art der Leistungsgewährung muss auch in Fällen von Erwerbslosigkeit eine verlässliche Planung des Alters ermöglichen. Darüber hinaus muss die Anrechnung des Kindergeldes auf Leistungen nach SGB II und SGB XII unterbleiben. Kindergeld ist eine Einkommen unabhängige Leistung und sollte auch bei den EmpfängerInnen genauso ankommen.
Wir halten am Vorschlag des grünen Altersvorsorgekontos fest. Jeder und jede muss die Möglichkeit erhalten, bis zu 3.000 € jährlich steuerfrei für die Altersvorsorge zur Seite zu legen. Im Falle der Erwerbslosigkeit darf dieses Konto nicht angegriffen werden, sondern muss bis zum Renteneintritt fortbestehen. Zugleich fordern wir, die Halbierung der Rentenversicherungsbeiträge für ALG-II-BezieherInnen rückgängig zu machen. Armut in der Erwerbslosigkeit darf nicht Armut im Alter zur Folge haben.
Wir wollen die Gängelung von Menschen in festen Partnerschaften beenden. Nach langjähriger Erwerbstätigkeit darf der individuelle Hilfeanspruch nicht einem sozialpolitischen Federstrich zum Opfer fallen. Zynisch wird dieses Vorgehen, wenn Menschen in eingetragener Partnerschaft hier die Unterstützung verweigert wird, andererseits aber Vorteile in der Sozialversicherung und bei der Steuerzahlung nicht zum Tragen kommen. Wir halten an unserem Ziel der individuellen Existenzsicherung in allen Bereichen (Krankenversicherung, Existenzsicherung, Rentenversicherung, Steuerrecht) fest. Eine wirkliche Reform der sozialen Sicherungssysteme muss den Abschied vom Alleinverdienermodell, den die Menschen längst vollzogen haben, endlich auch im Sozial- und Steuerrecht (z.B. Abschaffung des Ehegattensplittings) nachvollziehen und Frauen das Recht der eigenständigen Existenzsicherung zugestehen.
Erwachsene Erwerbslose müssen auch als Erwachsene behandelt werden. Wir lehnen alle Versuche ab, junge Menschen in die Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern zurückzudrängen. Wer volljährig ist, muss auch einen individuellen Hilfeanspruch geltend machen können. Kinderarmut ist in der Bundesrepublik keine Randerscheinung. Forderungen nach gesunder Ernährung, mehr Sport und Bewegung und stärkerer Nutzung von kulturellen und Bildungsangeboten laufen für zu viele Berliner Kinder und Jugendliche ins Leere, weil die Eltern die Kosten dafür nicht aufbringen können. Kinder und Jugendliche aus armen Familien brauchen eine faire Chance, ihre individuellen Potentiale zu entwickeln und zu entfalten, gesund aufzuwachsen, Bildungs- und Förderangebote wahrzunehmen und so eine guteAusgangsposition für ihre weitere Lebensgestaltung und ihre berufliche Perspektive zu erhalten.
Dieser Anforderung werden gegenwärtig die Regelsatzleistungen für Kinder und Jugendliche in materieller Hinsicht nicht gerecht. Eine armutsfeste und kindgerechte Anhebung der Regelsätze für Kinder ist die vordringliche Aufgabe. Mittelfristig sollten die Kinderbedarfe im Rahmen eines Kinderwarenkorbes festgelegt werden. Perspektivisch soll daraus eine eigenständige Kindergrundsicherung entwickelt werden.
Arbeitsmarktpolitik bleibt trotz Wirtschaftsaufschwung aktuell
So strebt die Bundesagentur für Arbeit ein „Absenken der passiven Leistungen“ um 8% an. Wie soll dies aber in einer Region realisiert werden, in der es auch nicht ansatzweise genug Existenz sichernde Arbeitsplätze gibt? Durch rigiden Umgang mit den Kunden und mehr Sanktionen? Wir sind der Ansicht, dass jedes Qualifizierungs-, Beschäftigungs-, und Vermittlungsangebot deshalb das Wahl- und Wunschrecht und damit Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen zu berücksichtigen hat. Menschen werden motiviert, wenn sich an ihren Fähigkeiten und Potentialen der Menschen orientiert wird, und dabei so weit wie möglich das Ziel der Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt verfolgt wird. Auch bei Vermittlungsangeboten muss deshalb das Wahl- und Wunschrecht und damit Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen gewahrt bleiben.
Für diejenigen, die aus unterschiedlichsten Gründen auch mittelfristig keinen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt finden, wollen wir einen auf Dauer angelegten Bereich öffentlich geförderter Beschäftigung und Qualifizierung einrichten. Berlin braucht einen echten gemeinwohlorientierten Beschäftigungssektor, der Wirtschaftlichkeit und soziales Engagement miteinander verbindet. Da eine Umsetzung über die sog. Kapitalisierung, also die Bündelung von aktiven und passiven Leistungen, vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgelehnt wird, müssen die Länder die bereits vorhandenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente nutzen. Selbstständigkeit ist ein möglicher und wichtige Weg grüner Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. Die ersatzlose Streichung der Ich-AG durch die große Koalition war falsch, besser wäre es gewesen, das Instrument zu verbessern. Doch Selbständigkeit ist mehr: Viele Erwerbslose nutzen die ihnen zur Verfügung stehende Zeit kreativ, um eigene Wege aus der Erwerbslosigkeit und in die soziale Integration zu finden. Oft überbrückt eine Selbständigkeit zwei abhängige Beschäftigungen. Die Jobcenter und Arbeitsagenturen müssen diese „neue Selbständigkeit“ akzeptieren und dürfen sie nicht weiter ignorieren und damit den Betroffenen das Leben schwer machen. Wir fordern in beiden Arbeitslosengeldsystemen die Möglichkeit von Vermittlungspausen, wenn die Erwerbslosen eigene Projekte zur Erweiterung ihrer Chancen geltend machen.
Kein Ende der Arbeit in Sicht - Lohndumping bekämpfen
Der Kampf gegen die Massenarbeitslosigkeit gehört ins Zentrum moderner linker Politik. Erwerbslosigkeit bedeutet für die Betroffenen mehr als Einkommensverlust. Über Erwerbsarbeit wird immer noch gesellschaftliche Teilhabe und Anerkennung organisiert, auch wenn sich der Charakter von Arbeit in den vergangenen Jahren stetig verändert hat. Aber der Verlust von Erwerbsarbeit zieht vielfach den Ausschluss vom gesellschaftlichen Leben nach sich, er hinterlässt bei den Betroffenen ein Gefühl des Nicht-Gebraucht-Werdens und führt nicht selten zu familiären, psychischen und gesundheitlichen Problemen. Neoliberale verkennen ebenso wie einige linke Apologeten des Endes der Arbeit diese gesellschaftliche und persönliche Dimension der Arbeit für die Menschen. Dabei befinden wir uns keinesfalls am Ende der Erwerbsgesellschaft; international gibt es keinen erkennbaren Trend, der die These vom Ende der Arbeit bestätigen würde. Um das zu erkennen, genügt ein Blick in so unterschiedliche Länder wie die Niederlande, Dänemark oder Großbritannien. Vielmehr stimmt die alte grüne These, dass die Arbeit zwar nicht weniger wird, der Charakter der Arbeit sich jedoch verändert. Das „Normalarbeitsverhältnis“ gerät ins Schwanken. Gleichzeitig dürfen wir nicht hinter die Erkenntnis zurückfallen, dass Arbeit mehr ist als Erwerbsarbeit – gesellschaftliche, familiäre oder ehrenamtliche Tätigkeiten müssen anerkannt und aufgewertet werden.
Eine der großen – wenn nicht die größte – politische Herausforderung der nächsten Jahre ist es, neue Arbeitsfelder zu erschließen, sie finanzierbar zu machen. Z.B. in der Kinderbetreuung, der Pflege, der sozialen und kulturellen Arbeit. Im Bereich der ökologischen Modernisierung ist Deutschland – Dank der grünen Regierungsbeteiligung – hier ein ganzes Stück vorangekommen. Viele Tausend Arbeitsplätze sind neu entstanden. In anderen Bereichen sind die Bedarfe zwar sichtbar und deutlich präsent, von einer Finanzierbarkeit jedoch noch weit entfernt, z.B. im Bildungsbereich oder in der Gesundheitsprävention.
Lohndumping ist oftmals auch die Folge einer diskriminierenden gesellschaftlichen Bevorzugung von Erwerbsarbeit. Viele Tätigkeiten im sozialen, pädagogischen und kulturellen Bereich gelten als typische „Frauenjobs“ – und werden dementsprechend gar nicht oder schlecht bezahlt. Diese ungerechte Entlohnung ist Zeichen von Diskriminierung, nicht davon, dass diese Tätigkeit gesellschaftlich unbedeutend ist oder nur ohne Entlohnung geleistet werden könnte. Wir wollen der strukturellen Benachteiligung von Frauen im Erwerbsleben ein Ende machen. Die alte Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit ist aktueller denn je.
Nicht hinnehmbar ist der bereits schleichend beschrittene Weg zu einer Ausweitung prekarisierter Beschäftigung. Trotz der konjunkturellen Erholung am Arbeitsmarkt wächst die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse, in denen nicht Existenz sichernde Löhne gezahlt werden. Tarifverträge bieten in Deutschland und gerade in Ostdeutschland für viele ArbeitnehmerInnen keinen ausreichenden Schutz mehr vor Lohndumping, über 130 Tarifverträge sehen Löhne von unter sechs Euro pro Stunde vor. Betroffen sind insbesondere Frauen und MigrantInnen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen, die ergänzend Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, steigt. In Berlin haben z. B. ca. 83.000 erwerbstätige Menschen Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II (sog. "AufstockerInnen), weil ihr Einkommen nicht Existenz sichernd ist. Davon sind 14.000 vollzeitbeschäftigt.
Wir wollen mehr Beschäftigung – aber nicht um jeden Preis, sondern nur wenn sie mehr Menschen ein eigenständiges und armutsfreies Leben ermöglicht. Wir müssen eine Antwort darauf geben, wie sich das Ziel eines auskömmlichen Lebens durch Arbeit jenseits des Normalarbeitsverhältnisses realisieren lassen kann. Lohndumping kann darauf keine Antwort sein. Denn Lohndumping ist nicht nur sozialpolitisch dramatisch, sondern auch vor dem Hintergrund der seit Jahren schwächelnden Binnenkonjunktur wirtschaftspolitisch gefährlich. Bündnis 90/Die GRÜNEN kämpfen für die Einführung eines Mindestlohns. Armut und Arbeit dürfen nicht zusammengehen. Der Mindestlohn sollte eine bundesweit einheitliche fixierte armutsfeste Untergrenze haben, zugleich aber die Möglichkeit bieten, regional- und brachenspezifisch höhere Mindestlöhne festzusetzen.
Wessen Geld wofür?
Grüne Sozialpolitik radikal realistisch zu erneuern, das heißt für uns, sowohl die grüne Vision eines neuen Sozialstaats zu beschreiben, als auch die politische Redlichkeit aufzubringen, zu benennen, von wem wir in Zukunft einen höheren Beitrag zum Gemeinwesen erwarten, um dieser Vision auch zur Wirklichkeit zu verhelfen. Unter begrenzten Ressourcen kann radikale Politik nicht heißen, alles Wünschenswerte zu addieren. Es braucht den Mut Prioritäten zu setzen und selbst Projekte, die eigentlich wünschenswert sind, zurückzustellen. Erst aus diesem Anspruch ergibt sich unsere Skepsis gegenüber einem allzu großen Ausbau individueller Transfers.
Eine Beispielsrechnung: Für den Ausbau öffentlicher Güter und Dienste zu einer Infrastruktur der Teilhabe werden Finanzmittel in Höhe von ca. 60 Milliarden Euro benötigt – ein gewaltiges Projekt. Um im Bildungsbereich auf das Niveau der skandinavischen Ländern zu kommen, werden ca. 32 Milliarden mehr benötigt, dazu kämen noch 5 Milliarden für den Ausbau der Betreuungseinrichtungen für Unter-dreijährige, 15-20 Milliarden Euro für eine Infrastruktur zur Unterstützung von Familien und Kindern hinzu. Schwieriger zu quantifizieren sind die Bedarfe in den Bereichen Mobilität, gesundheitlich Prävention und der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Wenn wir unseren Anspruch der sozialen Gerechtigkeit ernst meinen, dann werden wir in den nächsten Jahren den Mut haben müssen, uns auch für Steuererhöhungen einzusetzen. Mittels einer Reform der Einkommenssteuer (Erhöhung des Spitzensteuersatzes, Streichen von Steuervergünstigungen und Schlupflöchern, Ausbau der Steuerverwaltung) ließen sich langfristig vielleicht bis zu 30 Milliarden Euro einnehmen (eine optimistische Schätzung). Die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer und die Reform der Erbschaftssteuer könnten nach Berechnungen des DIW für ver.di ca. 20 Milliarden Euro einbringen. Als drittes Instrument käme eine weitere Anhebung der Mehrwertsteuer in Frage, die pro Prozentpunkt ungefähr 6,5 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen einbringen könnte. Und über eine konsequente Fortführung der ökologischen Steuerreform könnte man vielleicht noch einmal 15 Milliarden Mehreinnahmen erzielen. Theoretisch könnten all diese Reformen vielleicht bis zu 80-85 Milliarden Euro einbringen, theoretisch wohlgemerkt. Doch selbst hier sind die Spielräume für den Ausbau individueller Transfers mit 20-25 Milliarden Euro zu gering, um ein Grundeinkommen, das seinen Namen verdient, zu verwirklichen. Und Skepsis, ob es je eine deutsche Regierung geben wird, die selbst über den Horizont von zwei Legislaturperioden die strukturellen Einnahmen um 80 Milliarden Euro erhöht, ist wohl angebracht.
Wir halten daran fest: Soziale Sicherheit ist ein Grundrecht, das man sich nicht erst verdienen muss. Die Bereitschaft der Gesellschaft, Menschen in Not zu helfen, muss aber auch mit der Bereitschaft einhergehen, der „Gesellschaft etwas zurückzugeben“. Diese Bereitschaft kann sehr unterschiedlich aussehen und reicht von einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im gemeinwirtschaftlichen Sektor bis hin zur Akzeptanz bürgerschaftlichen Engagements. Es muss Wahlmöglichkeiten zwischen Alternativen geben und die Selbstsuche und Selbstorganisation muss vor Zuweisung gehen. Selbstverständlich gehört dazu auch, der staatlichen Seite etwas abzufordern: Adäquate Bildungs- und Beschäftigungsangebote, das Anknüpfen an individuellen Voraussetzungen und Respekt gegenüber allen LeistungsempfängerInnen.
Radikaler Realismus in der Sozialpolitik, das heißt für uns deshalb, die Erschließung und Finanzierung gesellschaftlich notwendiger und sinnvoller Arbeit und den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur wirklich ernst zu nehmen und zum zentralen grünen sozialpolitische Projekt zu machen. Bei der Grundsicherung kommt man dann um Prioritätensetzung nicht umhin: Für uns steht dabei klar an erster Stelle, den Regelsatz der Grundsicherung auf ein wirklich Existenz sicherndes Niveau anzuheben.