27. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz
23.-25. November 2007
CongressCenter Nürnberg
Diese Seite im PDF-Format speichernPDF-Version
R-01Rechtsstaat verteidigen - Bürgerrechte stärken
Antragsteller/innen:Bundesvorstand
Gegenstand:Rechtsstaat
Anmerkungen:Beschluss vom 29.10.2007

Den Rechtsstaat offensiv verteidigen – die Bürgerrechte stärken

Der Rechtstaat ist in Gefahr – er soll dem präventiven Überwachungsstaat weichen. Innenminister Schäuble will grundlegende Prinzipien unseres demokratischen Rechtsstaates aufgeben.

Terrorszenarien werden zur Stimmungsmache heraufbeschworen und zu ihrer Bekämpfung eine Fülle von neuen rechtsstaatlich inakzeptablen Instrumenten gefordert, die weit in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen. Wolfgang Schäuble erweckt den Eindruck, wir würden in einem permanenten Kriegszustand leben, der die Einführung eines neuen Feindrechts rechtfertigen würde. Seine Vorschläge reichen von heimlichen Zugriffen auf Computer über die rechtliche Sonderbehandlung von vermeintlichen Staatsfeinden. Er und seine Unions-Fraktionskollegen sinnieren über die gezielte Liquidation von Terroristen oder über die Verwendung von Informationen, die unter Folter zustande kamen. Ohne von der Bundeskanzlerin Angela Merkel gebremst zu werden, schürt der Innenminister Angst und betreibt eine Erosion der Rechtsstaatlichkeit. Konto-, Video-, Telefon- und Computerüberwachung bilden in der Summe die neue Qualität eines Überwachungsstaates in dem grundsätzlich jede und jeder verdächtig ist. Neben dem pauschalen Generalverdacht kommt der spezifische Verdacht gegen bestimmte Gruppen hinzu. MigrantInnen oder Muslime werden allein aufgrund ihrer Herkunft oder Religion besonders verdächtigt. Die Sicherheitsdebatte schürt so gesellschaftliche Ausgrenzung und Stigmatisierung. Im Zuge der Debatte werden zudem innere und äußere Sicherheit gleich gesetzt. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit soll auch mit militärischen Mitteln erfolgen, etwa durch den Einsatz der Bundeswehr im Inneren und einem BKA, das zum deutschen FBI ausgebaut werden soll.

Sicherheit darf nicht zur Staatsdoktrin werden, der sich alles unterzuordnen hat. Es ist die Aufgabe des Staates, seinen Bürgerinnen und Bürgern Schutz und Sicherheit zu gewährleisten. Wir stehen im Hinblick darauf vor meist technisch begründeten neuen Herausforderungen. Aus diesen neuen Herausforderungen darf und kann aber nicht abgeleitet werden, dass der Staat bei der Erfüllung seiner Aufgaben nunmehr die Freiheitsrechte seiner Bürgerinnen und Bürger ignoriert. Denn die Aufgabe, Schutz und Sicherheit zu organisieren, verlangt gerade auch primär den Schutz ihrer Freiheitsrechte. Eine Politik, die das ignoriert, hat den Kampf gegen den Terror schon verloren.

Wir können und wollen der Bedrohung durch den Terrorismus mit den Mitteln des Rechtsstaats und unter Wahrung der Menschen- und Bürgerrechte entgegen treten. Wir sind der festen Überzeugung, dass dies nicht nur der einzig mögliche, sondern auch der einzig erfolgreiche Weg ist.

Menschenwürde ist unser moralischer Imperativ

Die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik fußt auf dem Prinzip der Menschenwürde, der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Gleichheit vor dem Gesetz als Ausdruck unserer historischen Verantwortung. Daraus resultieren die Unschuldsvermutung, die Bindung an Recht und Gesetz und die Verhältnismäßigkeit. Diese Prinzipien sind unantastbar und dürfen nicht durch die vermeintliche Scheinwahrheit: „wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“ ersetzt werden. Heute erleben wir eine Politik des Generalverdachts gegen alle und besonders gegen relativ schutzlose gesellschaftliche Gruppen wie Ausländerinnen und Ausländer. Die Beschränkung der Freiheit ist am weitesten im Asyl- und Ausländerrecht fortgeschritten. Wenn grundlegende Freiheiten nicht für alle gleich gelten, wenn Moslems als solche registriert werden dürfen und bestimmte Berufsgruppen unter Verdacht gestellt werden, ist unser Rechtsstaat in Gefahr – zum Nachteil von uns allen. Daher braucht es Solidarität auch im wohlverstandenen Eigeninteresse. Wer meint, man könne darauf verzichten seine Privatsphäre vor staatlichem Zugriff zu schützen, wenn man nichts zu verbergen hat, entsolidarisiert sich von denen, die in pauschalen Verdacht geraten, weil sie keinen deutschen Namen haben, nicht der christlichen Religion angehören oder nicht hier geboren sind. Zudem haben wir alle eine Privatsphäre, die wir mit gutem Recht nicht mit dem Staat teilen wollen.

Bürgerrechte stärken

Wir Grüne stellen uns Schäubles Sicherheitsdoktrin entgegen. Sie bringt nicht mehr Sicherheit, sondern schafft Unsicherheit, weil alle pauschal verdächtigt werden und die Verfassung wie ein Steinbruch malträtiert wird. Wir bestreiten die von Schäuble ins Feld geführten Gesetzeslücken und wenden uns gegen eine Instrumentalisierung der tatsächlichen wie vermeintlichen Bedrohungslage. Unser Ziel ist der Ausbau der Freiheit des Einzelnen und die Bewahrung der rechtsstaatlichen Sicherheit, die gerade auch die Freiheit schützt.

Wir Grüne wollen die Bürgerrechte stärken - auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene. Denn für uns sind Bürgerrechte elementar und keine lästigen Hürden, die es zu überwinden gilt. Mit unseren Konzepten und Ideen wollen wir eine Kultur des Miteinanders schaffen, denn nur so kann Sicherheit gelebt und gewährleistet werden. Schäubles Politik, die auf das Schüren von Angst setzt, stellen wir uns entgegen.

Unser Verständnis von Sicherheitspolitik geht weit über den Einsatz von Polizei und Staatsanwaltschaft hinaus. Unser Sicherheitsbegriff schließt ökonomische und soziale Konzepte zur Prävention und zur Konfliktlösung ein. Dazu gehören auch unsere Forderungen, die Zivilgesellschaft zu stärken und dafür strukturelle Rahmenbedingungen zu schaffen, den Dialog der Kulturen und Religionen zu fördern und die Integration voranzubringen. Absolute Sicherheit kann es nicht geben, wir leben in einer Risikogesellschaft und Unsicherheit ist ein Teil unserer Lebensrealität. Sicherheit rechtsstaatlich zu gewähren ist unser Ziel. Die Strategie, aus Angst Bürgerrechte und Freiheiten einzuschränken, ist ein Triumph für Terroristen, bringt jedoch keine Sicherheitsgarantie.

Der gesellschaftliche und technologische Wandel ist eine neue Herausforderung für uns – besonders im Hinblick auf Datenschutz und Grundrechtschutz. Denn auch im Internetzeitalter dürfen Rechte nicht beliebig eingeschränkt oder abgebaut werden. Wir wollen auch im Internetzeitalter Bürgerrechte garantieren und ausbauen. Das Internet und der Computer sind keine rechtsfreien Räume –weder für den Staat noch für die Nutzenden. Statt der Beschneidung der Grundrechte bedarf es ihrer Ausweitung und Anpassung an die neuen technologischen Möglichkeiten.

Blick zurück nach vorn

Wir haben in der rot-grünen Bundesregierung Verantwortung gerade auch in der Innen- und Sicherheitspolitik übernommen. Dieser Herausforderung haben wir uns gestellt, notwendige Reformen mitgetragen und Sicherheitspolitik unter Wahrung der Menschenrechte und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gestaltet. Wir Grüne haben dabei gegenüber der SPD darauf geachtet, die Eingriffsbefugnisse des Staates auf das wirklich Erforderliche zu beschränken, stets das jeweils mildeste und angemessenste Mittel zu wählen, die Effizienz neuer Gesetze mit zum Teil weitreichenden Eingriffsbefugnissen im Wege der Evaluierung zu prüfen und die neuen Grundrechtseingriffe zu befristen.

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in New York und Washington war die Stunde derjenigen gekommen, die schon seit Jahren einen autoritären Umbau des Rechtsstaats in einen Sicherheitsstaat verfolgten. In der Bürokratie des Innenministeriums wurden nur wenige Wochen später die Schubladen aufgezogen. Alte Konzepte, an deren Durchsetzung schon lange nicht mehr zu glauben war, erblickten erneut das Licht der Welt. Gegen Schilys Interpretation von Rechtsstaat und Innerer Sicherheit anzukämpfen war danach noch mühsamer als vorher. Die Konflikte verschärften sich. Hinzu kamen eine FDP, die lauthals schwieg und eine Union, die immer noch weitere Verschärfungen wollte.

Trotzdem haben wir bei den Sicherheitsgesetzen nach dem 11. September hohe Eingriffsschwellen und Befristungen durchgesetzt. Die erste Auswertung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes hat eindrucksvoll dokumentiert, dass die neuen Maßnahmen nur selten angewandt wurden. Heute sehen wir, dass die Große Koalition die unter Rot-Grün geschaffenen Regelungen in wesentlichen Punkten dramatisch und zum Nachteil der Bürgerrechte verschärft. Wir streiten gegen diese Entwicklung entschieden und konsequent. Wir werden uns auch weiter für eine unabhängige Evaluierung der eingeführten Sicherheitsgesetze einsetzen und dort, wo sich Eingriffsbefugnisse als überflüssig oder bürgerrechtsschädlich erweisen, für deren Rücknahme streiten.

Selbstkritisch müssen wir aber festhalten, dass wir manches in der Zeit rot-grüner Regierung nicht abwehren und zu weit gehende gesetzliche Ermächtigungen nicht verhindern konnten. Ein Beispiel dafür ist das Luftsicherheitsgesetz. Eine Regelung aus diesem Gesetz hätte nach Auffassung des Gerichts dem Staat erlaubt, eine entführte Passagiermaschine abzuschießen, wenn diese zur unmittelbaren und selbst tödlichen Bedrohung würde. Wir Grüne haben uns - auch in der Öffentlichkeit – für den Schutz unschuldiger Passagiere stark gemacht und uns gegen eine staatliche Lizenz zur Tötung Unschuldiger ausgesprochen. Wir konnten uns damit aber gegen die SPD nicht durchsetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Teil des Luftsicherheitsgesetzes wegen Verstoßes gegen die Menschenwürde aufgehoben. Zu Recht.

Keine Bundeswehr im Inneren

Die Forderung nach dem Einsatz der Bundeswehr im Inneren wurde lange Zeit als persönliche Marotte von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble betrachtet. Anfang der neunziger Jahre stand er fast allein, als er die Bundeswehr gegen Asylsuchende einsetzen wollte. Zur Fußballweltmeisterschaft stellten sich jedoch schon die Innenminister der Union hinter ihn. Im Sommer 2007 fand schließlich auch die Kanzlerin Gefallen an Schäubles „integriertem Konzept der Verschmelzung von Innerer und Äußerer Sicherheit“, das auf nichts anderes als die Bildung einer deutschen Nationalgarde abzielt.

Dabei sieht unsere Rechtsordnung nicht nur aus historischer Erfahrung eine klare Trennung von Polizei und Militär vor: Die Polizei für die Innere Sicherheit, die Bundeswehr für die Äußere Sicherheit. Die Ausbildung wie die Ausrüstung sind völlig unterschiedlich. Eine Verwischung dieser Unterschiede darf es auch gerade aus unserer historischen Verantwortung heraus nicht geben. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen deshalb Überlegungen für eine Grundgesetzänderung in dieser Richtung ausdrücklich ab. Wir haben im Inneren keinen Handlungsbedarf für die Bundeswehr und stellen uns konsequent gegen jede Militarisierung der Innenpolitik. Wer mit Tornados und Spähpanzern Demonstrantinnen und Demonstranten einschüchtert, wie in Heiligendamm geschehen, verletzt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und ignoriert wissentlich unsere Verfassung. Wir begrüßen und unterstützen deshalb die Klagen der GRÜNEN JUGEND und der Bundestagsfraktion gegen dieses Vorgehen.

Gegen das neue BKA-Gesetz: Keine Bundespolizei und Geheimdienst in einem

Im Rahmen der Föderalismusreform erhielt das BKA gegen unseren expliziten Widerstand eine Präventivzuständigkeit zur „Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“. Der gegenwärtig diskutierte Entwurf zum BKA-Gesetz soll nun diesen Aufgabenzuwachs mit Kompetenzen konkret ausfüllen.

Der Bundesinnenminister hat das mit einem Freibrief verwechselt und übt sich in rechts- und innenpolitischer Maßlosigkeit. Der entsprechende Paragraph, der bisher einen Satz umfasste, wird um knapp 24 Seiten ergänzt. Diese enthalten alles, was sich konservative Innenpolitiker und „Sicherheitsexperten“ à la Schünemann und Beckstein in den letzten Jahren ausgedacht haben: Rasterfahndung, Schleierfahndung, Online-Durchsuchung und kleiner wie großer Lauschangriff. Ein wahres „best of“ aus dem Katalog des Überwachungsstaates.

Der Gesetzentwurf zeigt, dass Schäuble neben dem Einsatz der Bundeswehr im Inneren systematisch ein zweites Ziel weiterverfolgt: ein deutsches FBI. Das wäre eine grundlegende Änderung unserer Sicherheitsarchitektur. Bislang galt im Grundsatz, dass Polizei Ländersache ist und auch trotz der Änderung des Grundgesetzes im Zuge der Föderalismusreform bleiben soll. Die föderale Struktur der Polizei und ihre Bindung an die Landespolitik sicherte bisher Bürgernähe und Ortskenntnisse bei polizeilichen Eingriffen. Aus gutem Grund hatte das Bundeskriminalamt keine eigenen Kompetenzen, um im Vorfeld von Straftaten präventiv zu agieren. Die Beschränkung auf die Unterstützungsfunktion für die Landeskriminalämter hat verhindert, dass sich ein unkontrollierbarer Moloch mit unbegrenzten Kompetenzen herausbildet, der losgelöst von politischen Kontrollgremien agiert. Das soll jetzt aufgegeben werden. Das BKA soll im Terrorismusbereich federführend gegenüber den Länderpolizeien werden. Auch wird das BKA der Kontrolle der Generalbundesanwältin entzogen. Künftig muss das BKA die Generalbundesanwältin vor Aktivitäten zur Gefahrenabwehr weder fragen noch informieren.

Das Abkoppeln von der Generalbundesanwältin bedeutet gleichzeitig ein Abkoppeln von der Strafprozessordnung. Nur dort gilt ja laut Schäuble die Unschuldsvermutung, im Polizeirecht angeblich nicht mehr.

Das BKA erhält zudem weitere Befugnisse, die auch die Geheimdienste haben. Genannt seien hier nur die Erhebung von Verbindungsdaten, die Ortung von Handys, der Einsatz von V-Leuten und verdeckten ErmittlerInnen oder der Lausch- und Videoangriff innerhalb und außerhalb der Wohnung.

Wir Grüne stellen uns gegen eine solche Entwicklung, denn damit würde der deutsche Rechtsstaat in Richtung Polizeistaat stolpern. Die jüngst verhinderten Terror-Anschläge in Nordrhein-Westfalen und im Saarland zeigen: Wir brauchen kein neues deutsches FBI. Statt neuer Kompetenzen braucht es besser geschultes und ausgestattetes Personal.

Im BKA-Gesetz will die Bundesregierung auch die heimliche Online-Durchsuchung, den unbemerkten Einbruch in den Computer, verankern. Der große Netzangriff soll in einem der intimsten Bereiche des heutigen Lebens geführt werden, nämlich im privaten Computer. Das ist ein klarer Bruch mit rechtsstaatlichen Prinzipien. Online darf nicht erlaubt sein, was offline aus guten rechtsstaatlichen Gründen verboten ist. Schnüffel-Software kann nicht zwischen Bombenbauanleitung oder Urlaubsfotos, zwischen Drohbrief oder Liebesbrief unterscheiden. Für uns Grüne ist der garantierte Schutz der Privatsphäre unantastbar. Die Befugnis zu heimlichen Online-Durchsuchungen wäre verfassungswidrig.

Mit der exzessiven Ausweitung seiner Vorfeldbefugnisse würde sich das BKA faktisch zu einem polizeilichen Supergeheimdienst entwickeln. Wir lehnen es aber ebenso ab, dem Verfassungsschutz die Online-Durchsuchung zu gestatten, wie dies der FDP-Innenminister von Nordrhein-Westfalen getan hat. Damit würden dem Verfassungsschutz exekutive Zugriffsrechte gegeben und die Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten weiter ausgehöhlt.

Wir setzen darauf, dass das Bundesverfassungsgericht diesem rechtsstaatswidrigen Spuk ein Ende bereitet. Wir werden unsererseits den gesellschaftlichen Widerstand gegen solche Überwachungsmaßnahmen breit organisieren und im Bundestag wie in den Länderparlamenten selbst konsequenten Widerstand leisten.

Der Terrorismusvorwurf als Generalermächtigung

Seit Mitte der siebziger Jahre ist der Vorwurf, Mitglied oder HelferIn einer terroristischen Vereinigung zu sein, schnell zur Hand, wenn die Ermittlungsbehörden gegen politisch motivierte Straftäter vorgehen. Allzu oft sind die Vorwürfe nicht stichfest, sondern an den Haaren herbeigezogen. Die Vorschrift des § 129a StGB ermöglicht den ErmittlerInnen umfassende Eingriffsmöglichkeiten. Es werden Telefone abgehört, Wohnungen können verwanzt werden. Raster- und Schleierfahndungsmaßnahmen sind möglich und Inhaftierte sind besonderen Haftverschärfungen ausgesetzt. Der Vorwurf, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein, wird zur Generalermächtigung missbraucht. Aber nicht jedeR, der sich unter dem Vorwand politischen Handelns strafbar macht, ist ein Terrorist oder eine Terroristin.

Die meisten der eingeleiteten Verfahren werden eingestellt, weil sich die erhobenen Vorwürfe als haltlos erweisen. Wir Grüne haben die Strafvorschrift des §129a StGB wegen ihrer Türöffnerfunktion für erhebliche und tiefe Verletzungen verursachende Grundrechtseingriffe immer abgelehnt. In der rot-grünen Regierungszeit ist es uns gelungen, den Anwendungsbereich erheblich einzudämmen und die Voraussetzungen für die Anwendung klarer zu fassen.

Einer Strafbarkeit ausländischer terroristischer Vereinigungen in Deutschland haben wir nur unter der Bedingung zugestimmt, dass beispielsweise Befreiungsbewegungen davon ausgenommen werden können. Wir kritisieren heute, dass die Ermittlungsbehörden, in erster Linie die Generalbundesanwältin, den klaren Auftrag des Gesetzgebers ignorieren und den Anwendungsbereich des Paragraphen immer weiter ausdehnen. Es ist zu erwarten, dass der Bundesgerichtshof dem entgegentritt und die eingeschränkte Anwendbarkeit des § 129a StGB deutlich herausstellt. Es steht dann zu befürchten, dass CDU und SPD versuchen werden, die rot-grünen Reformen rückgängig zu machen. Dem werden wir uns entgegenstellen.

Die Pläne der Bundesregierung gehen aber noch viel weiter. Gesetze sind in Vorbereitung, die unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung die Strafbarkeit immer weiter in den Bereich des Vorhabens, Denkens und Wollens ausdehnen sollen.

Der Straftatbestand der geplanten Vorbereitung von Straftaten (Ausbildung in sog. Terrorlagern) ist so weit und vage gefasst, dass darunter auch die Ausbildung in der Bundeswehr fallen kann. Mit der Wiedereinführung der von uns Grünen aus dem Strafgesetzbuch gestrichenen Strafbarkeit der Werbung für terroristische Vereinigungen wird wieder die Grenze zum bloßen Gesinnungs- und Verdachtsstrafrecht überschritten werden.

Versammlungsrecht darf nicht zur Ausgrenzung führen

Die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlung sind wie die Pressefreiheit das Fundament einer echten Demokratie. Sie werden auch von uns Grünen intensiv genutzt, sei es im politischen Handeln oder zur Partizipation im demokratischen Meinungsbildungsprozess.

Die Aufgabe der Polizei bei einer Demonstration ist ihre friedliche Ermöglichung, dafür muss diese besonnen und deeskalierend vorgehen.

Auf der anderen Seite rechtfertigt das Versammlungsrecht nicht jedes Handeln von Demonstrantinnen und Demonstranten. Unser Grünes Verständnis von Gewaltfreiheit gilt auch auf Demonstrationen: von ihnen dürfen keine Gefahren für andere DemonstrantInnen, unbeteiligte BürgerInnen und für die Polizei ausgehen. Aber auch die Politik und der Staat sind gefordert: Wer Stimmungen anheizt oder provoziert, der beschädigt auch die Grundrechte auf freie Versammlung und Meinungsäußerung. Im Rahmen der Anti-G8-Proteste in Heiligendamm hat die Polizeiführung nach bisherigen Erkenntnissen auch gezielt falsche Informationen an die Gerichte geben, die über die Demonstrationen zu entscheiden hatten. Dies muss dienstrechtliche und auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Mit der Novellierung des Versammlungsrechts im Jahr 2005 wurden Schritte unternommen, um Nazi-Aufmärsche von geschichtsträchtigen Orten fernzuhalten und die Würde dieser Orte zu wahren. Diese Beschränkungen sind richtig, weiteren Eingrenzungen des Versammlungsrechts erteilen wir eine klare Absage. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für ein Versammlungsrecht, dass es den Menschen ermöglicht, eine lebendige Demokratie zu schaffen, in der sie ihre Belange wirksam zur Kenntnis geben können. Der Schutz der Versammlung darf deshalb nicht durch kurzfristige Verbotsverfahren und das Unmöglichmachen von wirksamem Rechtsschutz unterwandert werden. Auch lehnen wir Grüne großräumige Versammlungsverbote um internationale Konferenzen als Einschränkung der Demonstrationsfreiheit ab. Ebenso haben überfallartige Attacken der Polizei in Demonstrationen hinein oder die „Käfighaltung“ von DemonstrantInnen in unserem Rechtsstaat nichts zu suchen. Gleiches gilt für das Auftreten von Zivilbeamtinnen und Zivilbeamten als „agent provocateurs“ wie bei Reddelich geschehen.“

Nein zur Vorratsdatenspeicherung

Mit der von der Bundesregierung geplanten Vorratsdatenspeicherung sollen sämtliche Telefonate und jegliche Internetnutzung aller Bürgerinnen und Bürger vollständig erfasst werden. Sechs Monate könnte der Staat zukünftig nachverfolgen, wer mit wem wann von wo aus telefoniert oder gemailt hat. Solch einer Totalüberwachung widersetzen wir uns. Sie degradiert alle Bürgerinnen und Bürger zu potentiellen Straftäterinnen und Straftätern. Die bei der Totalprotokollierung der elektronischen Kommunikation anfallenden Datenmengen wecken bereits jetzt Begehrlichkeiten verschiedener staatlicher Stellen und Unternehmen. So fordert die Musikindustrie den Zugang zu den Daten, um damit Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Internettauschbörsen zu identifizieren. Strafverfolgungsbehörden sollen die Daten nach den Plänen der Bundesregierung auch zur Verfolgung von Bagatelldelikten nutzen dürfen, wenn dabei Telekommunikation oder Internet verwendet wurden. Dagegen ist bereits jetzt absehbar, dass die Vorratsdatenspeicherung terroristische Straftaten nicht verhindern kann und zudem hohe Kosten verursacht, die letztendlich die Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen müssen. Die Vorratsdatenspeicherung ist unsinnig und verfassungsrechtlich unvertretbar.

Wir Grüne fordern deshalb ein Moratorium für die Vorratsdatenspeicherung und eine Klärung der verfassungs- und europarechtlichen Grundlage dieses Gesetzes. Wir halten es für verfassungswidrig und unterstützen das Vorhaben vieler Organisationen, die in Karlsruhe und Straßburg dagegen klagen wollen.

 Für einen starken Datenschutz und Schutz der Privatsphäre

In unserem Alltagsleben hinterlassen wir ständig elektronische Datenspuren, die sowohl bei der Privatwirtschaft als auch beim Staat auf Interesse stoßen. Viele Bürgerinnen und Bürger gehen aus Unwissenheit oder aus Nachlässigkeit fahrlässig mit ihren persönlichen Daten um. In Web-Communities wird der Kernbereich des privaten Lebens offengelegt. Für ein paar Bonuspunkte auf der Kundenkarte verzichten viele Verbraucherinnen und Verbraucher freiwillig auf ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht. Schon heute sind alle Bürgerinnen und Bürger über 18 Jahre in über 50 kommerziellen Datenbanken gespeichert und täglich kommen neue dazu. Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Debatte und Aufklärungskampagne über den verantwortlichen Umgang mit den eigenen Daten.

Wenn bei Verfahren wie „Scoring“, wo private Informationen wie Wohnort, Beruf, Lebensumfeld, Kaufverhalten und ähnliches über die Vergabe von Krediten oder die Bestellung beim Versandhandel entscheidet oder der Einsatz von RFID-Funkchips im Warenverkehr zur Identifizierung und Lokalisierung auch persönlicher Daten genutzt wird, bedarf es hier klarer Regeln für die Privatwirtschaft. Notwendig ist auch die Anpassung des Datenschutzrechts an die neuen Informationstechnologien.

Der grenzenlosen Datensammelwut des Staates müssen wir klare Grenzen aufzeigen. Die Sicherheitsbehörden wollen den Online-Zugriff auf alle verfügbaren Daten; Zweckbindungen werden unterlaufen oder ganz aufgehoben. Wenn die Bundesregierung allen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern zukünftig die Fingerabdrücke abnimmt und diese im Personalausweis speichert, dann sagen wir dazu deutlich: Nein!

Wir wollen nicht den Überwachungsstaat, der umfangreiche Datenbanken von seinen Bürgerinnen und Bürgern anlegt, mit Körpergröße, Passbild, Fingerabdruck und dazu noch alle Reisebewegungen speichert. Die Nutzung des Autobahnmautsystems zu Fahndungszwecken lehnen wir genauso ab wie die permanente Überwachung mit Videokameras im öffentlichen Raum. Videoüberwachung ist auch zur Terrorabwehr ungeeignet. Wir wenden uns gegen eine flächendeckende Überwachung, sie ist freiheitsfeindlich und unverhältnismäßig.

Wir Bündnisgrüne setzen uns dafür ein, den Schutz persönlicher Daten und der Privatsphäre auszubauen und – entsprechend der europäischen Grundrechtcharta – in das Grundgesetz aufzunehmen.

Im europäischen Raum fordern wir hohe verbindliche Datenschutzstandards für den Austausch von Informationen der Sicherheitsbehörden. Es kann nicht sein, dass der europäische Datenaustausch immer weiter ausgebaut wird, ohne dass gleichzeitig verlässliche Datenschutzregelungen geschaffen werden.

Das Brief- und Fernmeldegeheimnis kann der rasend schnellen technologischen Entwicklung nicht mehr gerecht werden. Wir wollen durch rechtliche und technische Maßnahmen dafür sorgen, dass die Nutzung des Internet den gleichen verfassungsmäßigen Schutzstatus erhält wie die klassischen Kommunikationsmittel Brief und Telefon.

Gemeinsam schützen wir unsere Rechte

Heute geht es darum, zusammen zu stehen mit allen, die einen starken Rechtsstaat wollen, der seine Bürgerinnen und Bürger schützt. Zusammen mit der Zivilgesellschaft, Bürgerrechtsorganisationen und Berufsverbänden gilt es, den Widerstand gegen die Vorhaben von Schäuble und seinen Gesinnungsfreunden zu organisieren. Statt unseren Rechtsstaat in einen präventiven Überwachungsstaat umzubauen und Bürgerrechte abzubauen, unterstützen wir eine Rechtsstaatsoffensive, die deutlich macht, dass es hier um unverzichtbare Prinzipien unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates geht, die wir auch und gerade im Kampf gegen den Terrorismus nicht aufgeben dürfen. Denn wer Freiheit einer vermeintlich größeren Sicherheit opfert, wird am Ende beides verlieren.

 

LINKS