27. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz
23.-25. November 2007
CongressCenter Nürnberg
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Z-05Zukunft der sozialen Sicherung
Antragsteller/innen:BAG Behindertenpolitik
Gegenstand:Zukunft der sozialen Sicherung
Anmerkungen:BAG-Beschluss vom 26.10.2007

Soziale Bedarfslagen angemessen absichern – Selbstbestimmung statt Bevormundung

1. Vermeidung von Armut ist ein wichtiges sozialpolitisches Ziel, kann aber nicht die einzige Aufgabe der sozialen Sicherungssysteme sein. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, das Krankengeld, die Renten der Unfallversicherung oder der sozialen Entschädigung sowie das Arbeitslosengeld I dienen zu Recht auch der – in der Regel vorläufigen - Sicherung des zuvor durch Arbeitseinkommen erreichten Lebensstandards. An Hartz IV wird vor allem kritisiert, dass die Sicherung eines angemessenen Lebensstandards durch das ALG II nicht mehr ausreichend ist. Wenn bereits nach einem Jahr Arbeitslosigkeit die soziale Sicherung auf Sozialhilfeniveau absinkt, wird dies zu Recht als Deklassierung und Ungerechtigkeit empfunden. Daran würde übrigens auch eine Verlängerung der Bezugsdauer des ALG I nichts grundsätzlich ändern. Der Absturz käme nur einige Monate später.

2. Bei Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit sind die Menschen nicht nur auf die Sicherung des Lebensunterhalts, sondern auch auf Leistungen der Krankenbehandlung, der Rehabilitation, auf Teilhabeleistungen in verschiedenen Bereichen, auf Pflegeleistungen und sonstige Hilfen angewiesen. Kinder und Jugendliche brauchen im Bedarfsfalle die Unterstützung der Jugendhilfe, Arbeitslose die verschiedenen Maßnahmen der Arbeitsförderung, ältere Menschen diejenigen der Altenhilfe. Alle diese Maßnahmen und Leistungen müssen bedarfsgerecht und ausreichend sein. Sie müssen den Menschen unabhängig von der Höhe ihres Einkommens zur Verfügung stehen. Eine Reduzierung aller sozialen Leistungen auf die Vermeidung von Armut würde das gewachsene Netz der sozialen Sicherung nicht reformieren, sondern zerreißen. Die Modelle, bei denen alle oder fast alle bisherigen sozialen Leistungen ersetzt werden sollen durch eine einzige pauschale Geldleistung werden daher von Bündnis 90/DIE GRÜNEN strikt abgelehnt. Pauschalierte Leistungen werden sich nicht vollständig vermeiden lassen und haben auch ihre Vorteile. Sie bergen aber immer die Gefahr, mehr Ungerechtigkeiten zu produzieren, als sie ausgleichen.

3. Grüne Sozialpolitik ist vor allem „Hilfe zur Selbsthilfe“. Wir wollen den Menschen nicht vorschreiben, wie sie zu leben haben. Wir wollen die Möglichkeiten verbessern, dass sie ihren eigenen Weg im Leben und ihren Platz in der Gesellschaft finden können. Nicht paternalistische Entmündigung, sondern Stärkung der Selbstbestimmung ist unser Ziel. So steht es auch im GRÜNEN Grundsatzprogramm:

„Nicht die entmündigende Fürsorge für andere ist das Kernstück bündnisgrüner Sozialpolitik, sondern die Schaffung einer sozialpolitischen Infrastruktur, die zu einer selbstbestimmten Entwicklung aller Menschen ermutigt und solidarisches Handeln fördert. Sozialpolitik hat die Aufgabe, gleichberechtigte Lebenschancen und -bedingungen für ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“

4. Soziale Leistungen dienen der Vermeidung von Ungerechtigkeiten, die durch gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Unterschiede in den Lebensverhältnissen der Menschen entstehen. Sie dienen nicht einer formalen Gleichmacherei, sondern dem Ausgleich von Benachteiligungen. Sie sollen eigene Anstrengungen nicht ersetzen, sondern unterstützen, private Lebensgestaltung nicht behindern, sondern fördern. Die Sozialleistungssysteme müssen Hilfen zur Verfügung stellen, die bedarfsangemessene Leistungen für die Wechselfälle des Lebens vorsehen. Damit unvereinbar sind Leistungen, die unabhängig von einem tatsächlichen Bedarf auch denjenigen „aufgedrängt“ werden, die sie nicht benötigen. Wer gesund ist, braucht keine Krankenhilfe. Nicht behinderte Menschen keine Rehabilitation. Wer seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann, braucht keine sozialen Transferleistungen.

5. Jede Grundsicherung muss sich an diesen Prinzipien orientieren: Vermeidung von Armut durch bedarfsgerechte Leistungen, die andere Sozialleistungen nicht ersetzen sondern ergänzen, Selbstbestimmung und Eigenständigkeit fördern und denjenigen gewährt werden, die ihren Unterhalt aus eigener Kraft nicht sicherstellen können.

Begründung: mündlich

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