27. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz
23.-25. November 2007
CongressCenter Nürnberg
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Z-01Zukunft der sozialen Sicherung
Antragsteller/innen:Bundesvorstand und weitere UnterstützerInnen
Gegenstand:Zukunft der sozialen Sicherung
Anmerkungen:Beschluss vom 31.10.2007

Aufbruch zu neuer Gerechtigkeit!

I. Realität sozialer Spaltung und Ausgrenzung

„Wir wollen eine Gesellschaft gestalten, in der niemand ausgegrenzt wird, in der alle ihre Chancen zur Entfaltung ihrer Fähigkeiten bekommen,“ mit diesen Eingangsworten stellt unser Grundsatzprogramm von 2002 Staat und Gesellschaft unter den Anspruch eines „Aufbruchs in eine emanzipative Sozialpolitik“.

Im Jahr 2007 kann von einer Verwirklichung dieses Anspruchs in unserem Land nicht die Rede sein. Wir stehen auch nach den arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Reformen der letzten Jahre vor dem Problem, dass viele Menschen ohne existenzsicherndes Erwerbseinkommen dauerhaft sozial ausgegrenzt werden. In unserer Gesellschaft fehlt es nach wie vor an einer Infrastruktur, die den Menschen Zugang zu den grundlegenden öffentlichen Gütern ermöglicht – zu guter Bildung, zu guter Arbeit und zu einem würdigen Auskommen. Deshalb treten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für einen neuen Aufbruch in der Sozialpolitik ein. Wir wollen eine Reform der Individualtransfers, die den Menschen Möglichkeiten eröffnet und sie zu einem selbstbestimmten Leben ermutigt. Und wir streiten für einen öffentlichen Raum, der den Menschen Zugänge bietet. Hierin liegt die tiefe gerechtigkeitspolitische Bedeutung der Parole „Institution Matters!“- öffentliche Institutionen sind wichtig. Gesellschaftliche Solidarität kommt nicht aus ohne staatliche Institutionen, auf die die Menschen angewiesen sind um an öffentlichen Gütern teilzuhaben. 

Eine zunehmende Schere zwischen verfestigter Armut Vieler auf der einen Seite und drastisch anwachsendem Reichtum Weniger auf der anderen akzeptieren wir nicht. Die lang anhaltende Massenerwerbslosigkeit, geringe Bildungschancen für große Teile der Bevölkerung, verbreitete Kinder- und wieder steigende Altersarmut sowie die Folgen des demografischen Wandels drohen aber die Spaltung in unserer Gesellschaft zu vertiefen. Bittere Realität in vielen Familien ist, dass  Armut und Chancenlosigkeit über Generationen weitergegeben werden.

Die kontinuierlich wachsende Kinderarmut ist ein Skandal. 2,2 Millionen Kinder leben in Deutschland in Armut, jedes sechste Kind ist betroffen. Kinderarmut ist dort am größten, wo die Eltern Schwierigkeiten haben,  auf dem Arbeitsmarkt ihren Platz zu finden, also bei Alleinerziehenden, bei Familien mit mehreren Kindern und bei Familien mit Migrationshintergrund. Der Hartz IV-Regelsatz für kleine Kinder unterstellt, man könne für 2,50 Euro am Tag ein Kind gesund ernähren. Das ist ein Hohn. Tatsache ist: In nicht wenigen Schulen warten Kinder aus Familien, die auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, während andere ein warmes Schulessen bekommen, im Raum nebenan, weil sie das nicht bezahlen können. Auch für Nachhilfe oder musische Bildung oder sportliche Betätigung für diese Kinder ist kein Anteil im Regelsatz vorgesehen, was dazu beiträgt, dass im Bildungswesen die sozialen Schieflagen reproduziert werden. Kinder, die so aufwachsen, haben es schwer, Selbstbewusstsein zu entwickeln und hoffnungsvoll in die Zukunft zu blicken.

Die Angst vor dem sozialen Abstieg reicht bis tief in die Mitte der Gesellschaft. An vielen Menschen zieht der Aufschwung vorbei. Dies gilt noch verstärkt in Gegenden mit dauerhaft hoher Erwerbslosigkeit. Die Wohlstands- und Aufstiegsversprechen vergangener Jahrzehnte sind leer geworden. Es droht die dauerhafte Spaltung in Gewinner und Verlierer: die Spaltung zwischen jenen, die „produktiv“ sind und einer Erwerbsarbeit nachgehen und somit dazu gehören und jenen, die sich überflüssig fühlen und von der Gesellschaft nicht gebraucht. Diese Spaltung schafft eine neue Gerechtigkeitslücke. Wir nehmen nicht hin, dass viele Menschen nicht oder nur unzureichend an Bildung, Arbeit, gesundheitlicher Versorgung und Einkommen sowie Mobilität  teilhaben. Daraus ergeben sich die zentralen Herausforderungen für die Neuorientierung in der Sozialpolitik. Es gilt die Gerechtigkeitslücke zwischen denen die drinnen und denen die draußen sind, zu überwinden.

„Wir setzen auf soziale Sicherheit und gerade deshalb auf den Mut zum Wandel. Soziale Sicherheit braucht den Wandel. Und der Wandel braucht seinerseits neue Formen der Sicherung. Das eine geht nicht ohne das andere. Die gerechte Verteilung der wichtigen gesellschaftlichen Güter ist Kernbestandteil bündnisgrüner Politik.“ Diese Feststellung des Grundsatzprogramms stimmt nach wie vor. Wir orientieren uns deshalb an unserem erweiterten Begriff von Gerechtigkeit, der Verteilungsgerechtigkeit mit Teilhabegerechtigkeit, Generationengerechtigkeit und Geschlechtergerechtigkeit verbindet.

1. Aktuelle Debatte und neuer Aufbruch

Die Bundesregierung verweigert eine ehrliche Debatte über die soziale Realität unseres Landes. Die Union möchte ihre scharfmacherische Rolle bei der Hartz-Gesetzgebung vergessen machen, aber von Umkehr ist sie weit entfernt. Die FDP hat sich für soziale Gerechtigkeit seit Jahrzehnten nicht mehr interessiert. Die Linkspartei igelt sich mit populistischen Parolen ein.

Kurt Beck hat mit seinem – Vorstoß zur Verlängerung des Arbeitslosengeld I für ältere Arbeitnehmer zwar signalisiert, dass für die SPD die Agenda 2010 nicht mehr völlig sakrosankt sein soll; er hat damit das Diskussionstabu, an dem die SPD zu ersticken droht, relativiert, auch wenn der Alg I Vorschlag in der Sache verfehlt ist.. Aber die tatsächlichen Prioritäten wie die Frage nach einer das soziokulturelle Existenzminimum absichernden Höhe des Regelsatzes bei Hartz IV oder nach einem tatsächlich bedarfsdeckenden eigenständigen Regelsatz für Kinder oder nach dem besseren Schutz der privaten Altersvorsorge, hat er ausgeklammert. Auch in der SPD-Linken werden diese Fragen immer noch ausgeblendet. Wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, setzen demgegenüber einen sozialpolitischen Aufbruch hin zu einem ermutigenden Sozialstaat auf die Tagesordnung.

Für uns Bündnisgrüne ergibt sich in dieser Lage eine besondere Verantwortung. Es geht darum, eine Richtung zu weisen, die die Menschenwürde zum Maßstab hat. Und es geht insbesondere darum, die unmittelbar anstehenden, drängenden Veränderungen in den Mittelpunkt zu rücken. Als „Modernisierungslinke“ kämpfen wir gegen eine Politik der sozialen Ausgrenzung, die die Teilhabechancen der Menschen dem Zufall der Herkunft und des Marktes überlässt. Gleichzeitig wenden wir uns mit unserer Reformstrategie gegen einen sozialen oder nationalistischen Klientelismus, der vielen Ausgegrenzten und Chancenlosen die Solidarität verweigert – Kindern in Armut, Menschen mit geringer Bildung oder Menschen, die noch nie einen festen Arbeitsplatz hatten, oder Menschen mit Migrationshintergrund. Unsere Grüne Vision vom ermutigenden Sozialstaat bewährt sich darin, dass sie uns in die Lage versetzen, das Vordringliche mit Klarheit und Entschiedenheit anzupacken. Wir wollen die Ansatzpunkte benennen, für die jetzt um Mehrheiten gekämpft werden kann und muss.

Mit der Grünen Grundsicherung haben wir ein Projekt, das sich für den nötigen sozialpolitischen Aufbruch in besonderer Weise eignet: Wir wollen die Realität von Hartz IV durch die Erkämpfung einer bedarfsorientierten Grundsicherung überwinden, die das soziokulturelle Existenzminimum sichert und Teilhabe ermöglicht. Dieses Projekt kann ein Kristallisationspunkt sein für wirkungsmächtige Bündnisse.

Dabei geht es um drei Kernfragen: Was muss anders werden, um die Würde des Menschen auch für Langzeiterwerbslose zu sichern? Welches Transferniveau ist zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums notwendig? Wie kann durch Zugänge zu den zentralen gesellschaftlichen Gütern Arbeit, Bildung, Gesundheit, Mobilität und demokratische Teilhabe der Ausweg aus Armut ermöglicht werden? Indem wir diese Fragen überzeugend beantworten, wollen wir der sich ausbreitenden Abstiegsangst entgegenwirken und die tatsächliche Unsicherheit und Ungleichheit  überwinden. Wir wollen dazu beitragen, dass jeder Menschen anerkannt wird und einen akzeptierten Platz in der Gesellschaft findet.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN reagieren auf die veränderten sozialen Bedingungen  nicht mit Abbau des Sozialstaates, sondern mit Erneuerung seiner mehr denn je notwendigen Schutz- und Hilfesysteme zur Gewährleistung und Stärkung gesellschaftlicher Gerechtigkeit und Teilhabe.

Seit längerem wird sowohl bei uns wie auch in der ganzen Gesellschaft intensiv um die Frage gestritten, wie der Sozialstaat der Zukunft aussehen soll. Klar ist: die neoliberale Hegemonie ist gebrochen. Selbst die Konservativen stellen derzeit trotz großer programmatischer Kontinuität nicht die marktradikalen Forderungen in ihr Schaufenster, mit denen sie noch den Bundestagswahlkampf 2005 bestritten. Den Meinungsumschwung, der sich darin spiegelt, wollen wir nutzen für Reformen, die sich den aktuellen Herausforderungen der Sozialpolitik stellen. Globalisierung, Individualisierung, neue soziale Spaltung, demographischer Wandel und Migration, das sind die großen aktuellen Herausforderungen. Sie zu meistern und dabei Verteilungsgerechtigkeit wie Chancengerechtigkeit zugleich im Auge zu behalten, darin muss der Sozialstaat seine Leistungsfähigkeit beweisen. „Er muss modernisiert werden, um seine integrative Kraft zu bewahren und um einen sozialen Ausgleich und Chancengleichheit für alle nicht dem freien Markt zu überlassen.“ (Grundsatzprogramm)

2. Hartz IV

Eine ernsthafte Diskussion über soziale Gerechtigkeit muss sich mit den Hartz-Reformen kritisch auseinandersetzen.

Wir Bündnisgrüne haben die Agenda 2010 und die Hartz-Reformen nach einer Entscheidung unseres Cottbuser Sonderparteitags 2003 als Regierungspartei mitgetragen, ohne dabei unsere Kritik an entscheidenden Punkten zu verstecken. Die Agenda 2010 und die Hartz-Reformen beinhalteten positive, von uns schon lange geforderte Schritte, etwa die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe und den damit verbundenen Zugang und Reintegration vieler vormaliger Sozialhilfeempfänger zur aktiven Arbeitsmarktförderung. Sie beinhalteten aber auch negative Teile, die von uns schon bei der Verabschiedung kritisiert wurden In den Verhandlungen mit dem Unions-dominierten Bundesrat und der damaligen Bundestagsopposition konnten wir viele unsere Forderungen nicht durchsetzen. Wir übernahmen trotzdem die Mitverantwortung für diese Reformen, weil wir nicht zulassen wollten, dass andernfalls der Sozialstaat durch den Blockade-Stillstand oder durch einen neoliberalen Durchmarsch der Marktradikalen unter dem Druck der Krise ganz an die Wand gefahren wird.

Heute müssen wir feststellen, dass der Abstand zwischen unseren Zielen und der Praxis der Arbeitsmarktpolitik vor Ort, verstärkt noch durch neue Entscheidungen der Großen Koalition, in einem eklatanten Maße gewachsen ist. Wir wollen deshalb unsere Position neu bestimmen.

Wir können dabei Bezug nehmen auf differenzierte Hartz-Bewertungen unserer Kieler Bundesdelegiertenkonferenz 2004 oder unserer „Hartz-Evaluation“ vom Februar 2007. Richtig bleibt die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, richtig die Einbeziehung der ehemaligen SozialhilfeempfängerInnen in die Arbeitsmarktförderung, richtig der Ansatz der fachübergreifenden Hilfe, des Fallmanagements. Bis dahin verdeckte Armut wurde sichtbarer. Einige  Maßnahmen haben tatsächlich dazu beigetragen, die Beschäftigungswirksamkeit des Wachstums zu erhöhen. Doch dies war verbunden mit Entscheidungen, die gegen unsere massive Gegenwehr zustande kamen und die sich seither tatsächlich als sozialpolitisch fatal erwiesen: die Verschärfung der Zumutbarkeitsbedingungen etwa, der zu geringe Schutz privater Altersvorsorge, die zu niedrigen Zuverdienstgrenzen, die vollständige Anrechnung von Partnereinkommen. Unsere Forderungen nach Gleichstellung der Geschlechter fanden im großkoalitionären Konsens keine Berücksichtigung. Wir müssen konstatieren, dass bei Hartz die versprochene Balance zwischen Fordern und Fördern nie zustande kam, es gab keine Förderung auf gleicher Augenhöhe. Das System ist auf Kontrolle statt auf Ermutigung und Motivation zur Eigenverantwortung ausgerichtet. Die Zielbestimmung des Gesetzes gab der Verantwortung der Betroffenen mehr Gewicht als der makroökonomischen Verantwortung des Staates. Deshalb wurden zahlreiche Regelungen des Gesetzes in der Praxis zu Anlässen bürokratischer Schikane. Die „Würde der Langzeitarbeitslosen“ wurde dadurch höchst antastbar und die „Chancen zur Entfaltung ihrer Fähigkeiten“ blieben oft theoretisch. Es ist würdelos, wenn jemand zum dritten Computer-Kurs geschickt wird, obwohl schon die ersten beiden keine Vermittlungschancen eröffneten; wenn mit Einberufung zu sinnlosen Maßnahmen überprüft wird, ob jemand dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, obwohl der ihm gar kein Angebot machen kann; wenn junge Leute unter 25 Jahren gezwungen werden, wieder bei ihren Eltern einzuziehen, um volle Leistungen zu bekommen. Nach wie vor werden Erwerbslose häufig verdächtigt, sich staatliche Unterstützung zu erschwindeln.

Auch die Höhe der finanziellen Absicherung hat sich als ungenügend erwiesen. Wir orientieren mit unserem Modell an den Berechnungen des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV) und fordern einen Regelsatz von 420 Euro. Ein großes sozialpolitisches Problem ist die häufige Unterdeckung der Kosten der Unterkunft, wodurch die Not vieler Hilfeberechtigter verschärft wird. Die Wohnkosten sind deshalb künftig nach einem transparenten Verfahren zu übernehmen, das sich an einem aktuellen örtlichen Mietspiegel und an der tatsächlichen Verfügbarkeit von Wohnraum orientiert.

3. Den Staat nicht aus der Verantwortung entlassen

Aus der Hartz-Kritik hat die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle, die es seit langem gibt, einen neuen Schub erhalten. Es gibt dabei sehr unterschiedliche Modelle, die oft vermischt werden. Die Modelle sind ebenso vielfältig wie die Gesellschaftsbilder ihrer Verfechter. Sie reichen vom utopischen Sozialismus bis zu neoliberalen Staatsabbauideologien. Dabei einen uns Gerechtigkeitsvorstellungen und bürgerliche Gleichheitsideale, während wir neoliberale Staatsabbauideologien einiger Grundeinkommensbefürworter ablehnen . BefürworterInnen sehen im bedingungslosen Grundeinkommen für alle die Lösung der wirtschafts-, arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Probleme. Es wird das Bild eines einfachen und fairen Sozialstaats gezeichnet, der den Individuen ein größtmögliches Maß an Freiheit, Selbstbestimmung und Würde bei gleichzeitiger finanzieller Existenzsicherung einräumt.

Bei manchen Grundeinkommens-Konzepten wie etwa denen von Götz Werner oder Dieter Althaus ist es offenkundig, dass sie nicht den Anforderungen entsprechen, die wir an eine Grüne Existenzsicherung haben. Es ist falsch, bedingungsloses Grundeinkommen für alle zu fordern, weil angeblich der Gesellschaft die Erwerbsarbeit ausgehe – allein im Bereich der Schwarzarbeit „verstecken“ sich fünf Millionen Jobs. Modelle eines bedingungslosen Grundeinkommens, wie das von Katja Kipping, die eine hohe Alimentierung ohne Gegenleistungen versprechen, unterstützen in Wirklichkeit die Tendenz zum Abbau öffentlicher Infrastruktur. Wir wollen nicht, dass der Staat sich, wie zum Beispiel im Bürgergeld-Modell von Althaus, sich mit der Zahlung einer „Stilllegungsprämie“ aus der Verantwortung die Teilhabe aller zu gewährleisten zurückzieht – und stattdessen auf die alleinige Verantwortung der Individuen verweist. Die dauerhafte und bedingungslose Alimentierung von Menschen kann für einen politischen und gesellschaftlichen Ablasshandel missbraucht werden, der schnell zur organisierten Ruhigstellung ganzer Bevölkerungsgruppen führt. Wir lehnen Grundeinkommens-Vorstellungen ab, die  Erwerbslose quasi abfinden wollen, bisherige soziale Sicherungsleistungen dafür gegen rechnen und die Betroffenen mit der Verantwortung für die Schaffung gesellschaftlicher Zugänge alleine lassen. Wir lehnen Vorschläge ab, deren Kern darin besteht, als Kombilohn-Modelle für jedermann Arbeitgebern die Lohnkosten zu senken.

Doch durch solche Kritik ist die Diskussion um ein bedingungsloses Grundeinkommen nicht erledigt. Viele im Zusammenhang mit dem bedingungslosen Grundeinkommen vertretene Argumente bringen nämlich Fehler im bisherigen System der sozialen Sicherung zur Sprache. Sie plädieren zu Recht für ein System, das weniger mit Verdacht, Misstrauen und Kontrolle arbeitet als vielmehr in Richtung Selbstbestimmung und Respekt für mündige Bürgerinnen und Bürger mit individuellen Lebenswegen.

Wir haben in der Diskussion über Grüne Grundsicherung und bedingungsloses Grundeinkommen im zurückliegenden Jahr von einander gelernt und unsere Konzepte dabei präzisiert. Wir haben von den BefürworterInnen eines bedingungslosen Grundeinkommens konkret den Vorschlag der Brückengrundsicherung aufgenommen. Auch die Weiterentwicklung der im Grundsatzprogramm vorgesehenen Kindergrundsicherung wurde in dieser Diskussion befördert. Es ist möglich, einzelne Ziele und Elemente der Grundeinkommens-Debatte in das Konzept der bedarfsorientierten Grundsicherung aufzunehmen, aber das ist kein Einstieg in den Systemwechsel zum bedingungslosen Grundeinkommen für alle. Aus der Perspektive unseres Eintretens für Gerechtigkeit legt die Grundeinkommens-Debatte einen falschen Schwerpunkt bei der Erneuerung des Sozialstaats. Ein Großteil der sozialen Probleme von heute lässt sich allein durch höhere individuelle Transfers nicht lösen. Stattdessen müssen im Mittelpunkt unserer grünen Vision eines ermutigenden Sozialstaats der Ausbau und die Reform öffentlicher Güter und Dienste stehen: insbesondere des Bildungssystems, der Kinderbetreuung, der Pflege und der Arbeitsmarktinstitutionen.

 Von den Vertretern eine bedingungslosen Grundeinkommens wird sehr stark mit zwei Argumenten geworben: Erstens, dass es Gerechtigkeit herstelle, indem es eine substantielle Verbesserung der materiellen Lage breiter Bevölkerungsschichten darstelle. Zweitens, dass es ein ökonomisches Bürgerrecht auf kulturelle, institutionelle und materielle Teilhabe an der Gesellschaft schaffe. Tatsächlich werden beide Ziele durch den Ansatz eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle verfehlt. Eine breit angelegte Verbesserung von Transfers, die sich nicht auf die Parteinahme für die sozial Schwachen konzentriert, sondern kleine und mittlere Einkommen mit bedienen will, behindert gerade die gesellschaftliche, kulturelle und institutionelle Teilhabe, weil sie die Spielräume für die notwendigen Aufwendungen und Investitionen zugunsten öffentlicher Gemeinschaftsgüter einschränkt. Der Aufbau einer umfassenden Bildungs-, Vorsorge- und Befähigungsstruktur kommt damit zwangsläufig zu kurz, denn hierfür sind zusätzliche Mittel von rund 60 Milliarden Euro notwendig. Wenn wir aber Armut nicht nur lindern, sondern zukünftig auch vermeiden wollen, haben gerade Investitionen in gute Infrastruktur, Zugangsgerechtigkeit und öffentliche Angebote für Kinder und Erwachsene höchste Priorität.

Es funktioniert nicht, auf den Ausbau öffentlicher Institutionen einfach noch das bedingungslose Grundeinkommen für alle drauf zu satteln. Wir setzen auf einen Staat, der mit seinen Ressourcen klug haushaltet und Unterstützung gezielt denen zukommen lässt, die sie wirklich brauchen. Nur so bleibt die nötige öffentliche Legitimation und auch die Bereitschaft der gesamten Gesellschaft zur Solidarität erhalten.

 

II. Grundsätze Grüner Grundsicherung

Auf die sozialen Herausforderungen unserer Zeit reagiert die Grüne Grundsicherung entsprechend den zentralen Werten unserer Partei: Gerechtigkeit und Selbstbestimmung. Zusätzlich zur Verteilungspolitik geht es uns um einen Aufbruch im Zeichen von Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern, zwischen den Generationen und beim Zugang zu gesellschaftlichen Gütern. Und für einen Aufbruch im Zeichen der Selbstbestimmung, die ein ermutigender Sozialstaat erst für alle möglich macht. Denn nur eine emanzipatorische Sozialpolitik gewährleistet nachhaltige soziale Sicherheit und Teilhabegerechtigkeit ist Voraussetzung für lebendige Demokratie.

Zentrales Ziel der emanzipativen Sozialpolitik und daher auch der Grünen Grundsicherung ist es die Voraussetzungen für Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe zu schaffen. Selbstbestimmt leben und mitwirken zu können, ist ein soziales Bürgerrecht. Diesem Ziel entspricht auch, dass wir die Sozialversicherungssysteme zu Bürgerversicherungen weiterentwickeln wollen.

Die Grüne Grundsicherung besteht aus zwei gleichberechtigten, sich ergänzenden Komponenten: Aus der „Existenzsicherung“ auf der einen und der „Teilhabegarantie“ auf der anderen Seite. Denn Armut und gesellschaftliche Ausgrenzung bestehen nicht allein im Mangel an Geld, sondern auch im eingeschränkten Zugang zur Bildung und anderen Gemeinschaftsgütern und in der Verweigerung des Zugangs zum Erwerbsarbeitsmarkt. Wir brauchen beides: Existenzsichernde Transferleistungen und den diskriminierungsfreien Zugang zu sozialen und kulturellen Angeboten, zu Räumen der Befähigung und der Bildung. Nur so lassen sich Armutslebenslagen nachhaltig überwinden. Jede Reduzierung des Sozialstaates auf eine der beiden Seiten muss dagegen scheitern.

Durch angemessene Finanzausstattung einnahmeschwacher Kommunen seitens der Länder müssen diese in die Lage versetzt werden, den Zugang zu öffentlichen Gütern zu gewährleisten und Kindergarten- und Schulessen, Sozialtickets für den ÖPNV sowie angemessene Ermäßigungen bzw. Freistellung von Gebühren für Bildungs- und Kultureinrichtung, die derzeit als rein kommunale, freiwillige Leistung gestaltet sind, bereit zu stellen.

Als Vorbild dienen uns die skandinavischen Länder. Sie verbinden die hohen Investitionen in Gemeinschaftsgüter, öffentliche Infrastruktur und Hilfesysteme mit der Motivation der Bürgerinnen und Bürger zur aktiven Mitarbeit. Damit belegen sie eindrucksvoll, dass die These vom Ende der Erwerbsarbeit falsch ist. Von Skandinavien können wir lernen den Wandel in der Arbeitsgesellschaft zu gestalten – und gleichzeitig hohe soziale Standards zu erhalten.

Das fängt bereits bei  Kinderbetreuung und frühkindlicher Bildung an. Für Kinder- und Familienpolitik geben Dänemark und Schweden anteilig mehr aus als unser Land. Die Barleistungen betragen dort aber nur 30 Prozent, bei uns 70 Prozent. Die Sachleistungen, wie etwa öffentliche Aufwendungen für Kinderbetreuung machen bei uns nur 30 Prozent aus, dort 70 Prozent. Die Resultate dieser Prioritätensetzung sind eindeutig: Während in Deutschland 36 Prozent der Alleinerziehenden und 21 Prozent der Kinderreichen arm waren, waren es in Dänemark nur 12 Prozent beziehungsweise 13 Prozent (Zahlen von 2005). Keine an Barleistungen orientierte Familienförderung schafft es, das steile Einkommensgefälle zwischen Kinderlosen und Familien mit Kindern nur annähernd auszugleichen.  Erwerbsbeteiligung beider Eltern ist entscheidend. Auch bei Alleinerziehenden mit Kleinkindern verbessert sich die ökonomische Situation durch Erwerbstätigkeit enorm. Zudem ist die hohe Bedeutung frühkindlicher Bildung für die Entwicklung der Kinder unstrittig. Daher die zentrale Bedeutung von qualitativ guter Kinderbetreuung. Priorität für die Finanzierung dieses öffentlichen Gutes ist also aus Gerechtigkeitsgründen unabweisbar.

Die Gesellschaft kann nicht auf die Kompetenzen und Potenziale ihrer Bürgerinnen und Bürger verzichten. Sie darf niemanden aufs Abstellgleis schieben. Soziale Absicherung muss so organisiert sein, dass sie die Voraussetzung einer selbst bestimmten Lebensführung unterstützt und nicht behindert. Wir Grüne machen uns vor allem für die Schwächsten der Gesellschaft stark. Denn wie gerecht und lebenswert eine Gesellschaft wirklich ist, zeigt sich auch daran, wie sie mit jenen umgeht, die nicht Teil der “Mehrheitsgesellschaft“ sind.

1. Die Würde ist kein Konjunktiv

Nicht gebraucht zu werden, keinen Beitrag für eine funktionierende Gesellschaft leisten zu können – das ist ein niederschmetterndes Signal. Deshalb müssen Staat und Gesellschaft eine klare Botschaft an jede und jeden senden: „Wir können und wollen auf keine und keinen verzichten, jeder und jede wird gebraucht! Wir werden allen ein Leben in Würde ermöglichen!“

Deshalb muss sich die Grüne Grundsicherung klar und eindeutig von der heutigen Hartz-Realität unterscheiden.

Wir brauchen ein solidarisches Sicherungsnetz. Jeder Mensch muss sich darauf verlassen können, dass ihm im Bedarfsfall geholfen wird: schnell, unbürokratisch und existenzsichernd. Die Garantie einer ausreichenden materiellen Existenzsicherung ist eine Voraussetzung für Identifikation mit und Vertrauen in die Gesellschaft.

Zugänge zu  gesellschaftlichen Ressourcen  müssen so gestaltet sein, dass sie bei  den Individuen und ihren Fähigkeiten ansetzen, dass sie die Entwicklung selbstbestimmter Menschen unterstützen und deren individuellen Bedürfnisse ernst nehmen und berücksichtigen. Nur wer Menschen zutraut, Verantwortung für sich selbst zu übernehmen und ihnen die notwendigen Möglichkeiten und Freiheiten lässt, schafft Potenziale und Räume für Kreativität und Wahrnehmung von Teilhabechancen.

In einem solidarischen System sozialer Sicherung können einerseits alle bei Bedürftigkeit vorbehaltlose Unterstützung erwarten. Andererseits müssen sich alle, die das gegenseitige Sicherheitsversprechen garantieren, darauf verlassen können, dass jedes Mitglied der Solidargemeinschaft seinen Anteil zum Erhalt derselben beiträgt. Dieses Prinzip ist konstitutiv für solidarisches Handeln. Es entspricht daher durchaus unserer Vorstellung von sozialer Gerechtigkeit, dass Menschen, die dazu in der Lage sind, für erhaltene solidarische Unterstützung durch individuelle Transfers auch aktiv zum Wohle der Gesellschaft beitragen. Unter Gerechtigkeit verstehen wir ein wechselseitiges Verhältnis, in dem BürgerInnen durch die Solidargemeinschaft füreinander eintreten. Ein gelingendes und vielfältiges Gemeinwesen ist auf die Partizipation seiner Mitglieder angewiesen. Deshalb heißt Gegenseitigkeit natürlich auch, dass die Gesellschaft vom Einzelnen soziales, kulturelles oder politisches  Engagement entsprechend seiner individuellen Fähigkeiten erwarten darf und auch die Bereitschaft fordern kann, im Rahmen seiner Vorstellungen und Fähigkeiten etwas zur Gesellschaft beizutragen.

Gegenwärtig setzt die Arbeitsmarktpolitik vor allem auf Sanktionen, nicht auf Angebote, um „Gegenleistungen“ der Transfer-EmpfängerInnen zu erreichen. Das ist falsch. Der Grundbedarf muss jederzeit gewährleistet sein und darf künftig nicht durch Sanktionen angetastet werden.

 Die Erwartung einer  „Gegenleistung“ darf nicht zum Ausgangspunkt werden für bürokratische Zumutungen, bei denen am Ende die Würde der Betroffenen auf der Strecke bleibt. Stattdessen müssen zwingend die Fähigkeiten, Vorstellungen und Wünsche der Hilfebedürftigen berücksichtigt werden. Es muss ein Wunsch- und Wahlrecht geben, das Recht jeder und jedes einzelnen, selbst vorzuschlagen, wie sie am besten zum Nutzen der Gesellschaft beitragen können und wollen. Eigeninitiative soll gefördert werden, wobei Engagement bei der Jobsuche, Existenzgründung, Aus- und Weiterbildung, Familienarbeit, Pflege und Ehrenamt berücksichtigt werden sollen. Wird Fähigkeiten, Wünschen und Vorschlägen der Einzelnen nicht Rechnung getragen und besteht keine Wahl zwischen verschiedenen Förderangeboten, dürfen keine Sanktionen verhängt werden. Angesichts der geringen praktischen Bedeutung von Sanktionen (bundesweit durchschnittlich etwa ein Prozent) halten wir auch den Vorschlag eines befristeten Sanktionsmoratoriums für einen guten Vorschlag, den wir aufnehmen wollen. Scheinangebote mit dem Zweck der so genannten „Überprüfung der Arbeitsbereitschaft“ lehnen wir ab. Auf keinen Fall darf es einen Sanktionsautomatismus geben. Hilfeempfänger müssen künftig die Möglichkeit haben Sanktionsentscheidungen von einem paritätisch besetzten Widerspruchsausschuss prüfen zu lassen. Ihr Widerspruch hat – im Gegensatz zur aktuellen Regelung – aufschiebende Wirkung. Unser Ziel ist eine Grundsicherung, die ohne Sanktionen auskommt und das Setzen auf Motivation, Hilfe und Anerkennung statt Bestrafung. Wir wollen das eigenverantwortliche Engagement eines und einer jeden unterstützen und Mut zur Partizipation machen.

2. Bekämpfung von Armut

Die Schere zwischen Arm und Reich geht immer weiter auseinander. Die materielle Armut nimmt zu. Die Zahl der armen Menschen - vor allen Dingen armer Kinder – wächst. Armut wird  von einer Generation an die nächste weitergegeben.

Die Grüne Existenzsicherung garantiert das soziokulturelle Existenzminimum entsprechend dem Bedarf. Sie lindert damit bereits entstandene Notlagen. Armut ist aber auch der Mangel an Möglichkeiten, eigene Talente und eigenes Können zu entwickeln und einzusetzen. Wenn wir die Ursachen der Armut bekämpfen und Armut dauerhaft überwinden wollen, müssen die Transferzahlungen und Vorkehrungen zur Sicherung der Teilhabe eng in einander greifen. Die Zugänge müssen so gestaltet sein, dass sie jedem Menschen unabhängig von Herkunft, sozialem Umfeld und finanziellen Möglichkeiten offen stehen und tatsächlich auch in Anspruch genommen werden können. Verdeckte Armut aus Scham oder Unkenntnis darf es zukünftig nicht mehr geben.

 Wir akzeptieren nicht, dass Kinder ein Armutsrisiko sind und ein hohes Armutsrisiko haben. Gerade weil Kinder die abhängigsten Mitglieder unserer Gesellschaft sind, muss die Solidargemeinschaft ein besonderes Augenmerk auf ihr Wohl legen. Dies beginnt mit ihrer ausreichenden materiellen Absicherung. Kinder sind keine „abgeleiteten“ Erwachsenen, sondern haben eigenständige Bedürfnisse, die auch eigenständig ermittelt und angemessen berücksichtigt werden müssen. Die Regelsätze für Kinder sind daher zu erhöhen. Deshalb setzen wir uns für eine eigenständige und bedingungslose Kindergrundsicherung ein, die Stück für Stück verwirklicht werden muss.

Eingeschränkte Bildungs- und Teilhabechancen einer immer größer werdenden Zahl von Kindern und Jugendlichen sind nicht nur eine große Ungerechtigkeit gegenüber den Betroffenen, sondern auch eine volkswirtschaftliche Fehlleistung erster Güte. Eine Wissensgesellschaft kann es sich nicht leisten 20-30 Prozent eines Jahrgangs mit einem schlechtem oder auch ganz ohne Schulabschluss aus dem Bildungssystem zu entlassen. Alle Kinder und Jugendlichen brauchen eine faire Chance ihre Potentiale optimal zu entwickeln. Das ist gut für die Kinder und Jugendlichen, das ist aber auch entscheidend für die Zukunftsfähigkeit des Gemeinwesens.

Angesichts der demografischen und sozialen Entwicklung und der bestehenden Defizite in der Altersvorsorge wird in Zukunft das Risiko persönlicher Altersarmut zunehmen. Unsere bündnisgrüne Perspektive angesichts dieser Herausforderung ist die Bürgerversicherung.

3. Geschlechtergerechtigkeit

Die Grüne Existenzsicherung entspricht unserem Grundsatz der Geschlechtergerechtigkeit. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für den eigenständigen Rechtsanspruch aller Menschen beiderlei Geschlechts auf soziale Absicherung und grundsätzliche individuelle Ansprüche auf Leistungen. Dieser Individualisierung steht im Gegenzug der Abbau von Privilegien im Steuersystem und in den Sozialversicherungen gegenüber, die an die Ehe gebunden sind. Ehegattensplitting, die Steuerklassen drei bis fünf und bestimmte Regelungen in der Renten- und Krankenversicherung zielen noch immer auf ein  überholtes „Alleinernährer-Modell“ und befördern die Nicht- oder Teilerwerbstätigkeit vor allem von Frauen. Als Folge treten  häufig nicht existenzsichernde Einkommen und Renten  sowie  dauerhafte Abhängigkeit vom Partner /der Partnerin oder vom Staat ein. Der Zugang zur aktiven Arbeitsmarktförderung muss  insbesondere Frauen, auch wenn sie lange nicht erwerbstätig waren oder aufgrund der Partnereinkommen aus dem ALG-II Bezug fallen, offen stehen, um ihnen den Einstieg in existenzsichernde Erwerbsarbeit zu ermöglichen.

Auch der zügige Ausbau der Kinderbetreuung samt frühkindlicher Bildung und von Ganztagsschulen, die individuell fördern, ist nicht nur aus bildungspolitischer, sondern auch aus Gleichstellungssicht von entscheidender Bedeutung. Er ist ein wichtiger Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer.

In Deutschland beträgt der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern bei gleichwertiger Arbeit auch 50 Jahre nach Abschluss der Römischen Verträge im Schnitt 26 Prozent. Deutschland ist damit europaweit auf dem drittletzten Platz was Lohngleichheit angeht. Gerade in der Pflege und in der Frühkindlichen Bildung, aber auch in vielen anderen frauentypischen Berufen ist die Bezahlung so niedrig, dass Frauen sehr häufig zusätzlich Transferleistungen in Anspruch nehmen müssen, obwohl sie Vollzeit arbeiten. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern ein Ende dieser gravierenden Lohnunterschiede. Wir stehen für gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit und machen uns zudem für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft stark.

Modelle, die dazu beitragen, dass Pflege- und/oder Betreuungsarbeit – in der Regel zu Lasten von Frauen - weiter individualisiert werden, sind nicht geschlechtergerecht und angesichts des demographischen Wandels auch nicht zukunftsfest. Nötig ist im Gegenteil eine Professionalisierung und Humanisierung der Pflege. Mit dem Aufbau einer öffentlichen Infrastruktur in diesem Sektor - wie in den skandinavischen Ländern – entsteht nicht nur zusätzliche Beschäftigung sondern Betreuung und Pflege kann auch so organisiert werden, dass sie nicht mit der Erwerbstätigkeit der pflegenden  Angehörigen kollidiert.

4. Unterstützung individuell gestalten – Selbstbestimmung ermöglichen

Ein emanzipativer und ermutigender Sozialstaat wartet nicht bis der „Versicherungsfall“ eintritt, um dann erst zu helfen. Seine Leistungsstärke zeigt sich an der Konsequenz und an der Kreativität, mit der er seinen BürgerInnen ermöglicht, selbst bestimmt zu leben.

Gerade in einer Zeit, in der die Individualisierung der Lebensverhältnisse nicht mehr zu übersehen ist, kann es nicht eine Antwort für alle geben. Jeder Mensch hat eigene Lebensumstände, eigene Bedürfnisse, Wünsche und Fähigkeiten, Stärken, aber auch Schwächen – und benötigt deshalb individuelle Unterstützung. Das Konzept der Grünen Grundsicherung berücksichtigt diese Individualität. Nötig ist eine bessere Vernetzung von staatlicher, professioneller, familiärer und bürgerschaftlicher Unterstützung voraus – einen welfare mix als neues sozialpolitisches Miteinander. Ein Sozialstaat der befähigt und ermutigt, sucht deshalb gemeinsam und auf Augenhöhe mit den Betroffenen nach Wegen zu mehr Teilhabe

Die persönliche Beratung muss Vorrang haben vor der schematischen Fallbearbeitung mittels EDV-Masken. In jedem Einzelfall muss ein qualifiziertes Fallmanagement dafür sorgen, dass die Bemühungen um Eingliederung und Qualifizierung greifen. Das Sozialgesetzbuch II hat die Möglichkeit eröffnet, Vielfalt und Flexibilität walten zu lassen. Diese Vielfalt muss noch wesentlich stärker genutzt werden. Mit der Reglementierung und Behinderung durch bürokratische Vorschriften dagegen muss Schluss sein.

Die Gewährung einer materiellen Existenzsicherung ist in eine umfassende Hilfestruktur eingebunden. Sie zielt darauf, die Hilfebedürftigkeit zu beenden und umfasst neben der Arbeitsförderung weitere Leistungen, die die Eingliederung in das Erwerbsleben unterstützen. Dazu gehören etwa die Schuldnerberatung und Angebote der psychosozialen Hilfe.

Ein gut ausgebildeter arbeitsloser Akademiker braucht andere Hilfen als ein ungelernter Langzeitarbeitsloser. Eine Mutter aus der Mittelschicht, die nach einem beruflichem Wiedereinstieg sucht, braucht wiederum eine andere Unterstützung als die Zwanzigjährige mit zwei Kindern, die keinen Berufsabschluss hat. Schwächen von Migrantinnen und Migranten müssen in Stärken verwandelt werden, indem die sprachlichen Kompetenzen  gefördert und der interkulturelle Reichtum genutzt werden.

Die Vielfalt der Probleme erfordert eine Vielzahl von Lösungsansätzen. Nach diesem Grundsatz funktioniert die Grüne Grundsicherung. Sie garantiert, bei allen unterschiedlichen Bedürfnissen, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – auf drei Ebenen: durch den Zugang zu Arbeit, durch den Zugang zu Bildung und Gemeinschaftsgüter und durch eine gesicherte Existenz.

 

III. Die Grüne Grundsicherung eröffnet Teilhabe an Erwerbsarbeit

1. Erwerbsarbeit –Schlüssel zur Teilhabe

Zugang zu Erwerbsarbeit ist unverzichtbar für die eigenständige Existenzsicherung, ist ein Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe und Anerkennung sowie für die Einbindung in soziale Zusammenhänge. Sie ist zugleich Quelle für Selbstsicherheit und Selbstbestätigung. Für die allermeisten Menschen ist es eine Frage der Würde, sich den Lebensunterhalt eigenständig zu verdienen. Deshalb bleibt es eine wesentliche Aufgabe für sozial gerechte Politik, allen den Zugang zu würdiger Erwerbsarbeit zu ermöglichen. Die aktive Arbeitsmarktpolitik muss ausgebaut werden. Neben individueller Beratung sind Weiterbildungs-, Umschulungs- und Qualifizierungsangebote sowie Förderprogramme zur Existenzgründung notwendig, um Wege in die Arbeitswelt zu eröffnen. Unterstützungsangebote müssen zu den Erwerbslosen passen - nicht umgekehrt.

Auch für Erwerbslose, die auf absehbare Zeit keine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt haben, sind spezifische Angebote zu entwickeln. Für sie ist die Einrichtung eines sozialen Arbeitsmarktes notwendig, der verlässlich funktioniert, ohne den Weg in den ersten Arbeitsmarkt zu verbauen.

Junge Menschen brauchen Perspektiven. Für sie ist eine Ausbildung immer noch die beste Voraussetzung, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Es muss für jeden jungen Menschen ein Angebot für Ausbildung geben. Dafür tragen Unternehmen und Staat  die Verantwortung. Das  System der dualen Berufsausbildung muss gestärkt werden.  Warteschleifen, in denen viele Jugendliche demotiviert und perspektivlos zurückbleiben, sind nicht akzeptabel. Alternativangebote wie zum Beispiel Produktionsschulen, die zuverlässig den Einstieg in eine eigenverantwortliche Erwerbskarriere erlauben, sind auszubauen.

Mit der Einführung von Mindestlöhnen, unserem Progressiv-Modell zur Senkung der Lohnnebenkosten im unteren Einkommensbereich und besseren Hinzuverdienstmöglichkeiten wollen wir die Rahmenbedingungen für existenzsichernde Arbeit verbessern. Denn Erwerbsarbeit schafft die Voraussetzung dafür, das Leben unabhängig von Transferleistungen zu gestalten.

2. Mindestlöhne gegen Lohndumping

Im Westen Deutschlands sind nur noch die Hälfte der Betriebe tariflich gebunden, im Osten weniger als ein Viertel. Unter diesen Bedingungen können Gewerkschaften nicht mehr alleine faire Mindestarbeitsbedingungen sichern. Insgesamt rund vier Millionen Vollzeitbeschäftigte arbeiten für einen Niedriglohn. Die Zahl der Erwerbstätigen, die ergänzend Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, ist inzwischen auf über eine Million Menschen gestiegen; ca. 344.000 davon gehen einer Vollzeitbeschäftigung nach. Armut trotz Arbeit ist für viele Menschen in Deutschland Realität. Diese Menschen haben mehr verdient! Wir nehmen nicht hin, dass immer mehr Arbeitgeber versuchen, sich auf Kosten der Allgemeinheit vor der Zahlung eines angemessenen Lohns zu drücken und das Arbeitslosengeld II als flächendeckenden Kombilohn missbrauchen. Es kann nicht richtig sein, dass Beschäftigte mit ihren Steuern die Hungerlöhne in ihren Konkurrenzbetrieben subventionieren.

Deshalb wollen wir Mindestlohnregelungen durchsetzen, die es in den meisten Ländern Europas bereits gibt. Wir haben schon seit 2004 Mindestlohnregelungen gefordert, als die Gewerkschaften darüber noch uneinig waren und andere Parteien das Thema noch ignorierten. Branchenspezifische Mindestlöhne, ob über das Entsendegesetz oder über ein reformiertes Gesetz über Mindestarbeitsbedingungen sind sinnvoll. Aber es braucht auch eine allgemein wirkende Mindestlohnschranke  gegen Lohndrückerei. Alle Erwerbstätigen müssen daher von einer gesetzlich einzurichtenden Mindestlohnkommission verbindlich gegen Lohndumping geschützt werden.

Mindestlohne durchzusetzen bedeutet auch, die Finanzierung für die Grüne Grundsicherung nicht durch Kombilohn-Kosten zu überlasten und zu verhindern, dass allein dadurch immer mehr Menschen als „Aufstocker“ von Grundsicherung abhängig werden. In genau dieselbe Richtung wirkt auch das Progressivmodell. (Ebenso übrigens der Kinderzuschläge beziehungsweise perspektivisch die Kindergrundsicherung.) Es ist daher falsch zu behaupten, dass durch Leistungsverbesserungen im Rahmen der Grundsicherung quasi automatisch Millionen Menschen zusätzlich von Transferleistungen abhängig werden.

3. Progressivmodell: Kleine Arbeitseinkommen entlasten und Jobs schaffen

Viele Menschen mit geringen Qualifikationen in einfachen Tätigkeiten können von ihrem Arbeitseinkommen nicht leben. Mitverantwortlich dafür sind die hohen Lohnnebenkosten, die kleine Einkommen überproportional belasten. Sie wirken wie eine einheitliche Flat-Tax mit Beitragsbemessungsgrenze nach oben und ist damit doppelt unsozial. Mit dem grünen Progressivmodell wollen wir die Lohnnebenkosten im unteren Einkommensbereich radikal absenken, und sie langsam progressiv ansteigen lassen. Was bei der Steuer als gerecht empfunden wird – kleine Einkommen: geringe Steuern; große Einkommen: hohe Steuern – soll auch für die Sozialversicherungsbeiträge gelten. Das Prinzip heißt: Je geringer das Einkommen desto geringer der Beitragssatz.

Das Progressivmodell schafft neue Jobs insbesondere im Dienstleistungsbereich. Allein in der Gesundheitsbranche kann bis 2020 mit 600.000 neuen Arbeitsplätzen gerechnet werden. Die skandinavische Entwicklung zeigt, dass eine gute öffentliche Infrastruktur nicht nur die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männern fördert, sondern auch für mehr Beschäftigung sorgt.

Durch die sinkenden Arbeitskosten haben auch Geringqualifizierte bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Mit dem Progressiv-Modell lohnen sich einfache Jobs wieder. Auch der Anreiz zur Schwarzarbeit wird erheblich gesenkt, denn der geringere finanzielle Vorteil lässt das Risiko der Illegalität unverhältnismäßig werden.

Derzeit schlecht abgesicherte MinijobberInnen werden künftig vollwertige Mitglieder in der Sozialversicherung – mit stark reduzierten Beiträgen. Auch hiervon profitieren insbesondere Frauen. Da die geringeren Sozialbeiträge von der Solidargemeinschaft mit Steuermitteln aufgestockt werden, bleiben die Ansprüche beim Arbeitslosengeld I und in der Rentenversicherung trotz der niedrigeren Beitragssätze für die NutznießerInnen des Progressiv-Modells erhalten.

4. Bessere Zuverdienstmöglichkeiten beim Arbeitslosengeld II

Ein eigenes Einkommen soll auf die Grundsicherung weniger stark angerechnet werden als beim heutigen Arbeitslosengeld II. Bis zu einem Verdienst von 400 Euro soll jeder zweite Euro anrechnungsfrei bleiben, darüber hinaus soll ein Anteil des Verdienstes bei den EmpfängerInnen verbleiben, der 20 Prozent nicht übersteigt. Damit wollen wir Verbesserungen für kleine Einkommen erreichen und auch zusätzliche Handlungsspielräume für diejenigen eröffnen, die z.B. als Alleinerziehende nicht ohne weiteres in der Lage sind, einen Vollzeitjob auszuüben. Die Hinzuverdienste wirken mit dem Progressiv-Modell zusammen, im Zusammenspiel unterstützen sie gemeinsam die Aufnahme von Erwerbstätigkeit.

5. Bessere Arbeitsverwaltung und sozialer Arbeitsmarkt

Wir brauchen eine Arbeitsverwaltung, die nicht nach “Schema F“ handelt, sondern gemeinsam mit den Arbeitsuchenden an Lösungen arbeitet. Regionalisierung der Arbeitsmarktpolitik samt einer klaren Verantwortung der Kommunen sind dafür erforderlich. Die Bundesarbeitsagentur muss gegenüber den Kommunen zur Dienstleisterin werden. Statt Arbeitslose zu gängeln und zu bestrafen, müssen ihnen die VermittlerInnen auf gleicher Augenhöhe begegnen. Es gibt bereits gute Erfahrungen mit Jobcentern, in denen dieses Verständnis von Vermittlung umgesetzt wird. Von diesen Erfahrungen sollten wir lernen und profitieren.

Zwar bietet das vorhandene arbeitsmarktpolitische Instrumentarium eigentlich die Grundlage für eine maßgeschneiderte individuelle Förderung, und die in Deutschland zur Verfügung stehenden Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik entsprechen in etwa denen in Schweden. Aber trotz dieser guten Voraussetzungen gibt es erheblichen Verbesserungsbedarf: Das Angebot zur Weiterbildung muss qualitativ und quantitativ ausgeweitet werden, besonders für Jugendliche und ältere ArbeitnehmerInnen. Jugendliche sollen vor allem die Möglichkeit bekommen, einen Schulabschluss nachzuholen oder eine Ausbildung zu machen. Ältere ArbeitnehmerInnen brauchen Zugang zu guter, langfristig angelegter Weiterbildung, um ihre Arbeitsmarktchancen dauerhaft verbessern zu können.

Mangelnde Qualifikation, gesundheitliche Probleme und andere Handicaps führen dazu, dass unter den derzeitigen Bedingungen für schätzungsweise 400.000 Menschen der Weg in den ersten Arbeitsmarkt versperrt bleibt. Für sie gilt es, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Diese Menschen benötigen öffentlich finanzierte sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, die mit langfristig konzipierter Beschäftigung und Qualifizierung ein sinnstiftendes Angebot unterbreiten, ohne den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu verbauen.

 

IV. Teilhabe durch Zugang zu öffentlichen Gütern

Wenn wir als grüne Strategie eine Stärkung von öffentlichen Gütern und öffentlichen Institutionen fordern, dann meinen wir damit nicht eine Stärkung des institutionellen Status Quo. Es braucht vielmehr konzeptionellen Ehrgeiz, um die Frage zu beantworten, wie wir die bestehenden Institutionen weiterentwickeln und verändern müssen, damit sie ihre öffentliche Funktion überhaupt oder besser erfüllen können.

Aus grüner Sicht ist die Qualität öffentlicher Institutionen unabdingbar mit der Gewährleistung von Zugängen verbunden. Öffentliche Institutionen müssen unabhängig von sozialer und ökonomischer Lage für die Menschen offen sein, die auf das öffentliche Gut angewiesen sind. Institutionen der Kinderbetreuung beispielsweise, die nur für Berufstätige mit hohem Einkommen zugänglich sind, sind keine „öffentlichen“. Gleiches gilt etwa für Schulen oder Hochschulen, die nur für Schüler mit reichen Eltern erschwinglich sind.

 Für eine grüne Strategie öffentlicher Institutionen spielt zum Zweiten das Recht auf Partizipation und Mitbestimmung der Betroffenen eine wichtige Rolle. Als lebendige und lernende Institutionen kommt es darauf, die Interessen und die Stärken der einzelnen Akteure ins Spiel zu bringen, anstatt sie in einer autoritären Struktur zu ersticken. Öffentliche Institutionen sind nicht nur per Gesetz demokratisch legitimiert, sondern sie haben zugleich nach innen den Gedanken der Beteiligung zu berücksichtigen.

Als offene und partizipative Institutionen gestehen wir den Institutionen drittens eine starke Autonomie der Binnenorganisation zur Erreichung der qualitativen Ziele zu. Anstatt Institutionen in einer starren Hierarchie zu begreifen, kommt es darauf an, die Eigenarten und die Kompetenz der jeweiligen Akteure als Ausgangspunkt institutioneller Qualität zu verstehen. Hier kommt auch ein Element von Qualitätswettbewerb ins Spiel.

Es wäre falsch, bei öffentlichen Institutionen die Qualitätsfrage gegen die Strukturfrage auszuspielen. Gerade im öffentlichen Raum sind Qualitätsverbesserungen nur über Strukturveränderungen zu erreichen. Am Beispiel der Institution Schule: Die Forderung nach einem bestimmten Bildungskanon ist ebenso ein „Strukturvorschlag“ wie die nach mehr Schulautonomie oder die Forderung nach einer Überwindung des starren dreigliedrigen Schulsystems.

Ein weiterer Kurzschluss läge sodann darin, die Qualitätsfrage gegen die Notwendigkeit einer Erhöhung institutioneller Transfers auszuspielen. Es ist offenkundig, dass zentrale Strukturreformen zur Qualitätsverbesserung in bestimmten Institutionen nur in Verbindung mit zusätzlichen öffentlichen Investitionen zu realisieren sind. Auch hier wieder das Beispiel Schule: Eine deutliche Verbesserung der Qualität dieser Institution ist nur über ein Bündel an Maßnahmen möglich, die teilweise finanzrelevant sind und teilweise nicht. Klar ist aber, dass etwa eine Erhöhung des Betreuungsschlüssels als Grundvoraussetzung für stärker individualisiertes Lernen und Lehren erhebliche zusätzliche Investitionen erfordert.

Diese faktischen Zusammenhänge zwischen Qualitätsverbesserung, Strukturreformen und Investitionsbedarf sind der Grund, warum eine grüne Institutionen-Strategie das Augenmerk auf die Finanzierungsfrage lenken muss.

1. Bildung, Erziehung und Betreuung

Die Voraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe werden ganz am Anfang eines Menschenlebens geschaffen. Qualifikation und soziale sowie ethnische Herkunft haben in Deutschland stärkeren Einfluss auf die Beschäftigungs- und Lebenschancen als in den meisten anderen OECD-Staaten. Bildungsarmut wird hierzulande quasi vererbt. Diese skandalöse Abhängigkeit der Zugangschancen von der sozialen Herkunft muss beendet werden. Wir brauchen die Talente und die Kreativität von allen.

Die frühkindliche Bildung in den ersten Lebensjahren bis hin zum Vorschuljahr muss quantitativ und qualitativ verbessert werden, Krippen und Kitas müssen wir zu Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsseinrichtungen ausbauen. Eltern soll ein Rechtsanspruch auf Tagesplätze für Kinder ab dem ersten Lebensjahr zustehen. Dafür müssen insgesamt 800.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren eingerichtet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir Eltern und Kommunen unterstützen. ErzieherInnen sollen entsprechend ausgebildet und weiter qualifiziert werden.

Damit alle Kinder ihre Talente entwickeln können, muss das sozial hoch selektive Schulwesen grundlegend reformiert werden. Künftig sollen individuelle Förderung und gemeinsames Lernen im Mittelpunkt der Schulpädagogik stehen. Nach den erfolgreichen skandinavischen Vorbildern wollen wir eine Schule etablieren, in der alle Kinder bei individueller Förderung neun Jahre gemeinsam lernen können und in der ihre Verschiedenheit als Chance für alle genutzt wird. Zudem brauchen wir ein flächendeckendes Angebot an Ganztagsschulen.

Deutschland hat im internationalen Vergleich zu wenige Studienplätze in zu schlecht ausgestatteten Hochschulen. Sie platzen aus allen Nähten und sind genau wie die Schulen sozial hoch selektiv. Nicht zuletzt wegen des wachsenden Mangels an Fachkräften ist das inakzeptabel. Aber es handelt sich ebenso wie bei den Studiengebühren auch schlicht um eine Frage der Gerechtigkeit. Allen jungen Menschen müssen wir eine ausreichende und elternunabhängige Finanzierung ihres Studiums garantieren.

Kontinuierliche Weiterbildung kommt in Deutschland noch immer zu kurz. Dabei ist klar, dass das einmal in Lehre, Berufsschule oder Studium erworbene Wissen nicht mehr den Erfordernissen eines langen Berufslebens genügt.

Auch im lebenslangen Lernen ist Skandinavien ein Vorbild. Um die Quoten anderer Länder in der Weiterbildung zu erreichen, muss in Deutschland ein qualifiziertes System der Bildungsberatung verankert werden. Wir müssen die organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen verbessern – mit dem Ziel, Anreize für neue Bildungsphasen nach Schule und (Erst-) Ausbildung zu geben. Aus finanziellen Gründen darf niemand von der Weiterbildung abgehalten werden. Hier sind Unternehmen und Gesetzgeber gleichermaßen gefragt. So braucht es beispielsweise bundesweit den Anspruch auf Bildungsurlaub, welcher individuelle, kulturelle oder politische Bildung eines und einer jeden ermöglicht.

2. Unterstützung von Kindern und Familien

Kinder und Familien brauchen zielgenauere Angebote und Strukturen. Neben der klassischen Jugend- und Familienhilfe zählen hierzu beispielsweise Familienzentren, soziale Frühwarnsysteme, Hebammenprojekte für Familien in schwierigen Situationen. Um insbesondere diejenigen Kinder und Familien zu erreichen, die häufig von pädagogischen, sportlichen und kreativen Angeboten ausgeschlossen sind, sollen Angebote dort geschaffen werden, wo sich die Kinder und Familien aufhalten: zum Beispiel in den Kindertagesstätten, Schulen und kommunalen Begegnungsstätten. Kinder mit Migrationshintergrund müssen dabei besonders berücksichtigt werden, damit sie von Anfang an integriert sind. Die Angebote können durch Gutscheinsysteme unterstützt werden.

3. Gesundheitliche Prävention und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen

Körperliche und psychische Krankheiten sind vielfach zugleich sowohl Ursache als auch Folge von sozialen Problemen und Ausgrenzung. Sie erschweren den Betroffenen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und am Arbeitsprozess zunehmend. Wir müssen daher Gesundheitsförderung und Prävention grundlegend reformieren, um sie stärker als bisher auf sozial benachteiligte Gruppen auszurichten.

In der Prävention spielen partizipative Strategien eine wichtige Rolle. Angebote müssen zusammen mit den Betroffenen entwickelt und umgesetzt werden. Ein geeigneter Ansatz ist beispielsweise die Gesundheitsförderung in der Schule oder im Stadtteil.

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ – diesem Benachteiligungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes muss eine diskriminierungsfreie Grundsicherung für Menschen mit Behinderungen entsprechen. Bezüglich ihrer Lebensbedürfnisse dürfen Menschen mit Behinderungen in der Grundsicherung also nicht anders gestellt werden als andere auch. Bedarfe, die sich trotz Barrierefreiheit allein aufgrund einer Behinderung ergeben wie beispielsweise eine Arbeitsassistenz, sind als Nachteilsausgleich anrechnungsfrei zu stellen.

Ein schwer durchschaubarer Dschungel an unterschiedlichen Leistungssystemen und Institutionen im Sozialrecht verhindert derzeit, dass Behinderten die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen ohne Vorbedingung gewährt wird. Mittelfristig gehört es deshalb zur Grünen Existenzsicherung, dass ein einheitliches Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen die rechtlichen Grundlagen schafft.

4. Mobilität für alle sichern

Der Zugang zu einem bezahlbaren und gut ausgebauten öffentlichen Personennahverkehr auf Straße und Schiene ist Voraussetzung für die Mobilität gerade von armen und bedürftigen Menschen. Auch angesichts höherer Energiepreise und mit Blick auf den Klimawandel ist der konsequente Ausbau der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur erforderlich. Dabei setzen wir Grünen uns für die Einführung von Sozialtickets ein.

 

V. Teilhabe durch eine gesicherte Existenz

Wir verstehen die Grundsicherung als einen Rechtsanspruch, nicht als Almosen. Ihren Anspruch müssen Bedürftige ohne Diskriminierung oder Gängelung durch die Behörden in einem leicht verständlichen Verfahren geltend machen können. Die Würde der AntragstellerInnen muss dabei immer gewahrt bleiben. Niemand soll mehr aus Scham oder Angst vor Ämtern in Armut leben müssen. Das Arbeitslosengeld II erfüllt diese Bedingungen nicht: Die Regelsätze sind zu niedrig, und die Anrechnung von Ersparnissen für das Alter ist ungerecht. Die verschärfte Anrechnung des PartnerInneneinkommens hat vor allem die Situation von Frauen verschlechtert. Die derzeitigen, und durch die große Koalition verschärften Regelungen hindern junge Menschen daran, aus dem Elternhaus auszuziehen und sich selbständig zu orientieren.

1. Regelsatz auf 420 Euro erhöhen

Die Höhe des soziokulturellen Existenzminimums muss künftig in einem nachvollziehbaren transparenten Verfahren ermittelt und jährlich an die veränderten Lebenshaltungskosten angepasst werden. Sachleistungen sollen ergänzend besondere Bedürfnisse decken. Experten beziffern den notwendigen monatlichen Regelsatz derzeit auf zwischen 390 und 460 Euro. Wir gehen in unseren Berechnungen von dem durch den DPWV ermittelten Regelsatz von 420 Euro aus.

2. Schutz der Altersvorsorge

Vermögen, das der Absicherung im Alter dient, muss besonders geschützt werden. Denn wer selbstverantwortlich für das Alter gespart hat, soll diese Vorsorge auch in Anspruch nehmen können. In Anlehnung an die grüne Idee des Altersvorsorgekontos  sollen künftig bis zu 3000 Euro pro Lebensjahr steuerfrei zurückgelegt werden können. Diese Ersparnisse werden bei der Beurteilung der Hilfebedürftigkeit nicht berücksichtigt und werden nicht für Existenzsicherung herangezogen. Sie sind für den Bezieher der Existenzsicherung auch erst ab dem Renteneintritt verfügbar.

3. PartnerInnen als eigenständige Individuen betrachten

Die Grüne Existenzsicherung betrachtet auch in Partnerschaft lebende Männer und Frauen als eigenständige Individuen. Die Existenzsicherung darf ihnen nicht aufgrund des Einkommens ihres Partners vorenthalten werden, da sie sonst finanziell abhängig vom Partner würden. Deshalb soll die Existenzsicherung langfristig vollständig individualisiert werden. Dieser Prozess muss jedoch von der Individualisierung anderer Systeme wie der Einkommensteuer sowie der Kranken- und Rentenversicherung begleitet werden. Schon jetzt müssen aber Ehe- und LebenspartnerInnen einen eigenständigen Anspruch auf Beratung und auf aktive Förderung bei der Arbeitsplatzsuche haben.

4. Existenz von Kindern sichern

Beim Kinderzuschlag für GeringverdienerInnen soll  die Einkommensgrenze erhöht und der Umfang der Leistungen an den Bedarf angepasst werden. Wir wollen das Antrags- und Bewilligungssystem vereinfachen. Dadurch werden deutlich mehr Kinder vom Kinderzuschlag profitieren.

Auch die Kinder von ALG II-EmpfängerInnen wollen wir besser unterstützen. Der derzeitige Regelsatz für Kinder in Höhe von 60 bzw. 80 Prozent des Regelsatzes eines Erwachsenen wird den eigenständigen Bedürfnissen von Kindern nicht gerecht. Die Regelsätze für Kinder müssen nach kindgerechten Maßstäben und mit transparenten Indikatoren ermittelt werden.

Die Erhöhung der Regelsätze für Kinder auf 300 bis 350 Euro abhängig vom Alter und der Ausbau des Kinderzuschlags sind für uns vorrangige Maßnahmen. Sie sollen erste Schritte zu einer bedingungslosen Kindergrundsicherung sein, die für alle Kinder das Existenzminimum individuell gewährleistet. Ohne vorherige Durchführung der genannten Schritte würde eine bedingungslose Kindergrundsicherung gerade den ärmsten Kindern wenig zugute kommen. Daher sind wir nicht dafür, diesen zweiten Schritt vor dem ersten zu machen.

Darüber hinaus sollen auch Sachleistungen zu einer optimalen Entfaltung und Entwicklung von Kindern beitragen. Die Übernahme von Kosten für die Schulmahlzeit, den Nahverkehr, die Bibliotheken und für den außerschulischen Sport- oder Musikunterricht erreichen Kinder aus ärmeren Familien oft zielgenauer als Geldleistungen.

5. Brücken-Existenzsicherung

Die Veränderung der Erwerbsbiografien führt immer häufiger dazu, dass Phasen der Erwerbsarbeit sich abwechseln mit Zeiten der Bildung, der Familienarbeit und des ehrenamtlichen Engagements. Dabei soll die Brücken-Existenzsicherung für eine begrenzte Zeit ohne Gegenleistung eine einfache und unbürokratische Hilfe sein. Sie richtet sich an Menschen, die nur materielle Absicherung benötigen. Um alles andere – den nächsten Auftrag, den nächsten Job oder die neue berufliche Perspektive – kümmern sie sich eigenständig.

Für solche selbst bestimmten Phasen wollen wir größere Spielräume eröffnen. Ohne ihre Ansprüche auf Förderung und Beratung zu verlieren, bekommen die Betroffenen Zeit und Raum, um in Eigenregie ihre Projekte zu konzipieren und anzustoßen. Davon profitieren zum Beispiel Menschen, die im sozialen, künstlerischen oder im Medienbereich tätig sind und oft in Jobs arbeiten, die zeitlich begrenzt sind. Ganz bewusst richtet sich die Brücken-Existenzsicherung aber auch an Selbständige, die auf diese Weise vorübergehende Zeiten mit keinem oder geringem Einkommen überbrücken können.

6. Gleiche Grundsicherung für AsylbewerberInnen

Nach wie vor liegen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz noch unter dem Sozialhilfeniveau. Diesem Missstand gilt es endlich zu begegnen. Wir wollen, dass AsylbewerberInnen sowohl die Grundsicherung für sich als auch für ihre Kinder in gleicher Höhe wie andere Bedürftige erhalten. Außerdem sollen sie leichter eine Arbeitserlaubnis bekommen können. Wir wollen auch nicht hinnehmen, dass Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus und ihre Kinder vom Zugang zu Bildung und Gesundheitsleistungen ausgeschlossen sind.

 

VI. Finanzierung

Teilhabe für alle gibt es nicht zum Nulltarif, die Grüne Grundsicherung kostet Geld. Die von uns benannten Investitionen in Gemeinschaftsgüter, institutionelle Transfers und bessere individuelle Transfers machen deutlich, dass wir dafür höhere steuerliche Realerträge benötigen. Insgesamt müssen wir Ausgaben in Höhe von mindestens 60 Milliarden Euro gegen finanzieren. Gerade bei der Finanzierung zeigt sich, dass die grüne Grundsicherung auch ein Beitrag zu mehr Verteilungsgerechtigkeit ist: während zum Beispiel die Zugänge zu öffentlichen Institutionen allen offen stehen, wollen wir bei der Finanzierung stärkere Schultern auch stärker belasten.

Ein wichtiger Ansatz zur Finanzierung besteht darin, Steuerschlupflöcher zu schließen, Steuerflucht und Steuerhinterziehung endlich konsequenter zu bekämpfen – denn ein Großteil der umverteilenden Wirkung der Einkommensteuer geht durch die Steuerhinterziehung von Einkommensstärkeren verloren. Im Rahmen des zweiten Teils der Föderalismusreform fordern wir deshalb auch eine bundeseinheitliche Steuerverwaltung. Natürlich wissen wir, dass in einer globalisierten Welt Steuererhöhungen so gestaltet werden müssen, dass sie die Steuerflucht nicht dramatisch erhöhen, da sie andernfalls das Finanzierungsproblem verschärfen statt es zu lösen. Wir finden es inakzeptabel, dass private Spitzenverdiener durch Wohnsitzverlagerung ins Ausland der Besteuerung entgehen können. Daher streben wir eine Lösung ähnlich wie in den Vereinigten Staaten an, deren im Ausland lebende Staatsbürger in den USA einkommensteuerpflichtig sind. Wir halten allerdings die Erhöhung der privaten Einkommensteuer unter voller Einbeziehung privater Kapitalerträge für sinnvoll. Der Spitzensteuersatz soll auf 45 Prozent steigen. Einkommen aus Vermietung und Verpachtung müssen realistisch ermittelt werden. Die Abschmelzung des Ehegattensplittings  erbringt ebenfalls erhebliche Mehreinnahmen. Der steuerliche Beitrag der Vermögen ist in Deutschland besonders niedrig. An einer Heranziehung von Vermögen für die Finanzierung des Sozialstaats wollen wir festhalten. Wir wollen insbesondere eine gerechtere Besteuerung hoher Erbschaften erreichen, denn es ist nicht einzusehen, dass diese Vermögen nicht ihren angemessenen Anteil zum Steueraufkommen beitragen. Dass es besser ist, in Bildung zu investieren als glücklichen Erben leistungslose Reichtümer zu sichern – dafür werden wir Verständnis finden. Zur Stärkung der Kommunen ist die Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer weiterzuentwickeln.

Außerdem treten wir dafür ein, die ökologische Finanzreform fortzusetzen und dabei die Verbindung ökologischer und sozialer Ziele ins Zentrum zu rücken. Pro Jahr können wir umweltschädliche Subventionen in zweistelliger Milliardenhöhe sparen. Derzeit steigen die Subventionen durch Ausnahmen bei der Ökosteuer sogar noch. Außerdem wollen wir den Vorschlag eines Öko-Bonus aufgreifen. Die ökologisch sinnvolle Besteuerung von Strom- und Wärmeverbrauch soll erhöht werden, um soziale Umverteilung zu verwirklichen, die Einkommensschwachen und zu Gute kommt, die Energieeffizienz und Energieeinsparung umsetzen.

 

VII. Ausblick: Gesicherte Existenz, neue Chancen

Die Grüne Grundsicherung markiert einen Aufbruch in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. Einen Aufbruch zu einem ermutigenden Sozialstaat, einem Sozialstaat, der Mut statt Angst macht und der das Potenzial aller BürgerInnen zu schätzen und zu nutzen weiß.

Die Grüne Grundsicherung ist die Antwort auf die Veränderung der Gesellschaft, die wir heute für morgen in Angriff nehmen können und müssen. Sie ist unser Konzept gegen die aktuelle Aufspaltung in Gewinner und Verlierer und für mehr Gerechtigkeit und Selbstbestimmung. Wir wollen die Menschen nicht nur materiell  versorgt wissen, sondern ihnen gleichzeitig Chancen bieten, ihre Fähigkeiten zu entfalten und auf ihre Weise an der Gesellschaft teilzuhaben und sie voranzubringen.

Die Grüne Grundsicherung heute anzupacken, heißt nicht, die Diskussion über die Zukunft des Sozialen damit einzustellen. Mit diesem Beschluss ist auch die Diskussion über das Grundeinkommen nicht beendet – zumal sie ja in der Gesellschaft weitergeht. Die Diskussion soll weitergehen. Zum Beispiel über die Frage, ob und gegebenenfalls wie sich eine negative Einkommenssteuer, die in einigen Grundeinkommensmodellen vorgeschlagen wird, auch mit dem Grünen Grundsicherungskonzept verbinden lässt. Wir wollen weiter diskutieren über die Ausgestaltung der Bildungsfinanzierung sowie über die Existenzsicherung im Alter angesichts der Gefahr sich ausbreitender Altersarmut. So kommen wir Schritt für Schritt zu einem konzeptionell starken und die Menschen überzeugenden  Bundestagswahlprogramm für 2009.

 

Dieser Antrag wird außerdem unterstützt von:

Daniela Schneckenburger, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Jürgen Suhr, Antje Hermenau, Theresa Schopper, Sepp Daxenberger, Tarek Al-Wazir, Julia Seeliger, Fritz Kuhn, Renate Künast, Volker Beck, Jürgen Trittin, Katrin Göring-Eckardt, Marlis Bredehorst, Sibyll Klotz , Stephan Schilling, Felix Tintelnot, Peter Siller, Britta Hasselmann, Silke Krebs, Bärbel Höhn

Thea Dückert, Karoline Linnert, Arndt Klocke (ergänzt am 08.11.2007)

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