27. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz
23.-25. November 2007
CongressCenter Nürnberg
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V-03Verschiedenes
Antragsteller/innen:KV Berlin Tempelhof-Schöneberg
Gegenstand:Verschiedenes
Anmerkungen:KMV-Beschluss vom 09.10.2007

Flughafengebäude Tempelhof für Regierungszwecke nutzen - Tempelhofer Feld ökologisch sinnvoll gestalten

Die Bundesversammlung möge beschließen:

1. Die Bundesversammlung begrüßt den Antrag der Bundestagsfraktion „Einstellung des Flugbetriebs in Tempelhof – Sinnvolle Nachnutzung des Flughafenareals“ vom 04.07.2007.

2. Der Bundesvorstand und die Bundestagsfraktion werden aufgefordert,

a) sich auch weiterhin strikt der von Union und FDP geforderten Fortsetzung des Flugbetriebs am Zentralflughafen Berlin-Tempelhof zu widersetzen. Inner-städtische Flughäfen in Ballungsräumen sind den AnwohnerInnen aufgrund der Lärmbelastung und der Unfallgefahr nicht zumutbar. Der Flugbetrieb muss wie vorgesehen zum 31.Oktober 2008 beendet werden.

b) sich gegenüber der Bundesregierung auch weiterhin für eine zukunftswei-sende Nutzung des Gebäudes und eine ökologisch verantwortliche Gestal-tung des Geländes einzusetzen. Der Bund sollte das Flughafengebäude als Sitz eines oder mehrerer Ministerien und/oder weiterer Behörden des Bundes nutzen. Das denkmalgeschützte Gebäude mit einer Größe von 284.000 Quadratmetern verfügt über eine vorzügliche Verkehrsanbindung und ist da-her ein ausgezeichneter Standort.

c) die für das Stadtklima und für die Bewahrung des Lebensraums geschützter Arten unverzichtbaren Freiflächen zu erhalten. Die Entwicklung des Tempel-hofer Feldes nach dem Ende des Flugbetriebs muss mit einer ökologisch verträglichen Stadtentwicklung im Einklang stehen.

d) sich gegenüber dem Bund dafür einzusetzen, dass Berliner Senat in Zusam-menarbeit mit dem planungsrechtlich zuständigen Bezirk eine Planung für die Entwicklung des Tempelhofer Feldes mit seiner Größe von 526 Fußballfel-dern entwickelt. Dabei ist die umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, der Naturschutzverbände und der BürgerInneninitiativen sicher zu stellen. Der Bund muss dafür sorgen, dass dieses Areal nicht zur Spielwiese wirtschaftlicher Interessen Einzelner wird.

Begründung:

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausbau des Flughafens „Ber-lin-Brandenburg International“ (BBI) ebnet endlich und endgültig den Weg für die Einstellung des Flugbetriebs auf dem Flughafen Berlin-Tempelhof am 31.10. 2008. Diese Entscheidung bringt für die AnwohnerInnen ein Ende der Belastung durch Lärm und Abgase. Die Schließung beendet auch das Risiko eines Flugzeugunglücks über einem dicht bewohnten Gebiet.

Mit dem Ende des Flugbetriebs in Tempelhof und nach dem Ausbau von „Berlin-Brandenburg International“ zum einzigen Flughafen in der Region ist BBI in der Lage, private Geschäftsflüge abzuwickeln. Es besteht auch in Zukunft keine Notwendigkeit für die Fortsetzung des Flugbetriebs in Tempelhof.

Die Neugestaltung des Flughafengeländes bietet für das Land Berlin und den Bund eine große Chance, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern in Berlin Zukunft zu gestalten. Nur im Dialog kann eine aufeinander abgestimmte wirtschaftliche und ökologische Perspektive für das gesamte Flughafengelände auf dem Tempelhofer Feld entwickelt werden.

Der Bund als Eigentümer des Gebäudekomplexes und eines Teils des Flughafenge-ländes steht in der Verantwortung, seinen Beitrag für eine sinnvolle Nachnutzung zu leisten. Das Gelände darf daher im Interesse des Gemeinwohls nicht nur einem ein-zigen Investor zur Verwertung überlassen werden. Die Rechte der anliegenden Be-zirke sind dabei zu beachten. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist eben-falls unabdingbar. Die Erarbeitung klarer planungsrechtlicher Vorgaben soll verhin-dern, dass einzelne Interessenten zum Schaden des Allgemeinwohls eine unkontrol-lierte Machtstellung bekommen. Verhindert wird durch eine sorgfältige und demokra-tische Planung auch die bei Großprojekten wie BBI üblich geworden Misswirtschaft mit hohen finanziellen Risiken für die öffentliche Hand.

Das Tempelhofer Feld muss behutsam so gestaltet werden, dass genügend Grünflä-chen für das Stadtklima, den Artenschutz und die Naherholung neu entstehen oder erhalten bleiben. Auch nachfolgende Generationen müssen die Chance erhalten, an der weiteren Nutzung teilzuhaben und mit zu gestalten. Daher darf auf keinen Fall die gesamte Fläche wirtschaftlich genutzt werden. Die öffentlich zugänglichen Berei-che sollen für die Allgemeinheit grundsätzlich kostenfrei nutzbar sein, allenfalls kann die Nutzung einen geringen Anteil für Pflege und Erhaltung nach dem Vorbild ande-rer Parkanlagen beinhalten.

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