27. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz
23.-25. November 2007
CongressCenter Nürnberg
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Z-02Zukunft der sozialen Sicherung
Antragsteller/innen:LDK Baden-Württemberg
Gegenstand:Zukunft der sozialen Sicherung
Anmerkungen:LDK-Beschluss vom 14.10.2007

Armut bekämpfen, Bildung verbessern, Chancen eröffnen

Der Weg zu einem grünen Grundeinkommen – eine solidarische und freiheitliche Zukunft gestalten

Wir brauchen einen Aufbruch in der Sozialpolitik! Solidarisches Miteinander, soziale Sicherheit, die Würde jedes einzelnen Menschen und das Recht auf Selbstbestimmung, sind grüne Werte, die uns bei unserem Vorschlag für einen Einstieg in ein grünes Grundeinkommen leiten.

Die Agenda 2010 aus dem Jahr 2003 war eine wichtige Weichenstellung in der Sozialpolitik. Allerdings waren bei Hartz IV durch die Notwendigkeit eines Kompromisses mit der SPD und CDU von Anfang an einige Dinge anders als wir sie von grüner Seite forderten. Dies betrifft insbesondere die zu starke Anrechnung von zur Altersvorsorge zurückgelegtem Vermögen, die Höhe der Regelsätze und die Zuverdienstmöglichkeiten. Zudem kritisieren wir das Ungleichgewicht beim „Fördern“ und „Fordern“. Wir stehen nach wie vor zu unserer Regierungspolitik. Und dennoch müssen wir auf den Wandel in der Erwerbsarbeit und den damit verbundenen Umbrüchen in der Sozialpolitik reagieren. Wir Grünen haben oft sensibler als andere auf Signale aus der Gesellschaft reagiert und den Mut aufgebracht, innovative und zukunftsträchtige Politikansätze zu formulieren und fordern deshalb einen neuen Aufbruch in der Sozialpolitik.

Die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens ist nicht neu. Die ersten Gedanken lassen sich bis ins frühe 16. Jahrhundert zurückverfolgen. Die steigenden Arbeitslosenzahlen in den 1980er Jahren führten dazu, dass sich PolitikerInnen, WissenschaftlerInnen und Nichtregierungsorganisationen auf europäischer Ebene mit dem Thema auseinandersetzten – daraus resultierte die spezifische Form des Grundeinkommens, wie wir sie diskutieren. Eine Vorläuferfraktion der Grünen Fraktion im Europäischen Parlament bildete die Plattform dafür. Wir nehmen den Faden auf.

Wie soll es weitergehen? Für uns steht fest: Für einen Aufbruch in der Sozialpolitik, der unseren grünen Wertvorstellungen entspricht, ist ein Grundeinkommen unabdingbar. Drei Punkte sind uns dabei besonders wichtig: Erstens wird bei weitem nicht jedes Grundeinkommensmodell unseren Wertvorstellungen gerecht. Zweitens stellt ein gut durchdachtes Grundeinkommen zwar eine gute Basis für einen zukunftsfähigen Aufbruch in der Sozialpolitik dar, ohne begleitende Maßnahmen entfaltet es aber nur eine begrenzte Problemlösekraft. Und drittens wollen wir darstellen, dass ein Grundeinkommen nicht nur politisch sinnvoll ist, sondern mit einem realistischen Konzept auch umsetzbar ist.

Die Umstellung vom derzeitigen System bedarfsgeprüfter Sozialleistungen auf ein bedingungsloses Grundeinkommen bedeutet nicht nur, dass damit der immense bürokratische Aufwand für die Kontrolle von Anspruchsberechtigungen entfällt. Sie schafft auch die Voraussetzungen dafür, dass Sozialpolitik ohne Stigmatisierungen und ohne Sanktionsdrohungen auskommen kann. Das entspricht ebenso dem grünen Menschenbild wie der grundgesetzlich garantierten Würde des Menschen. Nur wer Menschen zutraut, Verantwortung für sich selbst zu übernehmen und ihnen die notwendige Freiheit dazu gibt, schafft Potenziale für Kreativität und Räume für zukunftsfähige Entwicklungen. Damit schlagen wir GRÜNE eine Abkehr vom „Fordern und Fördern“ vor, wie es Hartz IV zugrunde liegt, denn „Fordern“ bedeutet in der Regel auch Bevormundung. Stattdessen machen wir uns dafür stark, mit einem bedingungslosen Grundeinkommen die materielle Basis für eine Existenzsicherung zu schaffen und diese mit Beratungs- und Bildungsangeboten sowie bedarfsabhängigen Leistungen – etwa für besondere Lebenslagen – zu ergänzen. Solidarität heißt, keinen Menschen mit seinen Pro-blemen alleine zu lassen. Solidarität ohne Bevormundung heißt, allen die Freiheit zu geben, selbst darüber zu entscheiden, ob und welche Hilfsangebote sie annehmen möchten. Diese freie Entscheidung ist nur möglich, wenn Hilfe nicht mit möglicherweise Existenz bedrohenden Sanktionen verbunden ist. Eine Gesellschaft, die Solidarität und Freiheit verknüpfen möchte, braucht daher ein Grundeinkommen, und ergänzt dieses um Bildungschancen und freiwillige Beratungs-, Betreuungs- und Integrationsangebote.

Es wäre falsch, das Grundeinkommen als ein Allheilmittel zu verstehen. Es gibt jedoch eine ganze Reihe wünschenswerter gesellschaftlicher Effekte, die mit Hilfe eines bedingungslosen Grundeinkommens erreichbar sind:

  • Ohne bürokratischen Aufwand federt das Grundeinkommen Phasen ohne Erwerbstätigkeit, Existenzgründungen, Bildungszeiten oder Familienphasen für die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Älteren – das Patchwork der Lebensläufe in der Wissensgesellschaft – ab. Das Grundeinkommen passt sehr viel besser als andere Modelle zur Erwerbsgesellschaft der Zukunft, die durch flexibilisierte und unstete Erwerbsverläufe gekennzeichnet ist. Nicht zuletzt liegen hier Chancen für nachhaltige Lebensentwürfe. Damit ist das Grundeinkommen die richtige Antwort auf Prekarisierungstendenzen und eine postindustrielle Erwerbsgesellschaft.
  • Ein grünes Grundeinkommen trägt zur effektiven Armutsbekämpfung bei und erhöht die gesellschaftliche Verteilungsgerechtigkeit. Denn es wird besonders durch die Haushalte mit den höchsten Einkommen finanziert. Damit entspricht das Grundeinkommen grünen Anforderungen an die Sozialpolitik.
  • Insbesondere reduziert das Grundeinkommen dadurch, dass es auch Kindern zusteht, das mit Kindern verbundene Armutsrisiko und damit die Armut von Familien. Zugleich eröffnet es Chancen für eine geschlechtergerechtere Verteilung von Familienarbeit. Damit ist es auch familien-politisch eine sinnvolle Maßnahme.
  • Das Grundeinkommen ist ein Recht, das jedem Menschen individuell zusteht. Es ist verbunden mit der Abschaffung von Bedarfsgemeinschaften und des Ehegattensplittings. Damit eröffnet es den Weg in eine geschlechtergerechte Sozialpolitik.

Auf den ersten Blick scheint es so, als könne jeder dieser Effekte auch auf anderem Weg erreicht werden. Der Charme eines grünen Grundeinkommens, wie wir es vorschlagen, liegt darin, dass diese Effekte erreicht werden, ohne eine Vielzahl an unübersichtlichen, hoch bürokratischen und dennoch selten gerechten Einzellösungen notwendig zu machen. Zudem ist es mit dem Anspruch verbunden, die Würde des Menschen zu stärken und zur menschlichen Entwicklung beizutragen und gleichzeitig auf den Einsatz von Sanktionen zu verzichten.

Für ein Grundeinkommensmodell, das diesen Vorstellungen gerecht werden soll, gelten allerdings drei wichtige Eckpunkte: Es muss erstens eng mit dem System der Besteuerung von Einkommen und Vermögen gekoppelt sein, um verteilungsgerecht zu wirken. Ein nur an die Konsumbesteuerung gekoppeltes Grundeinkommen halten wir hingegen nicht für tauglich – und auch nicht für kompatibel zum europäischen Binnenmarkt. Es darf zweitens von der Höhe her nicht zu niedrig ausfallen, um nicht neue Armutsfallen zu eröffnen und drittens muss es finanzierbar sein, ohne damit institutionelle Sozialleistungen und Bildungsangebote in Frage zu stellen. Als ersten, sofort umsetzbaren Schritt in diese Richtung schlagen wir daher – wie unten ausgeführt – ein Sockelgrundeinkommen (partielles Grundeinkommen) vor.

Es könnte auch versucht werden, armutsfeste und individualisierte Leistungen durch die Erweiterung einer bedarfsorientierten Grundsicherung einzuführen. Es stellt sich allerdings schnell heraus, dass ein solches Vorgehen nicht nur den bisherigen Bürokratie- und Kontrollapparat beibehält, sondern diesen sogar explosionsartig erhöhen würde und dadurch deutlich teurer wäre als die Einführung eines Sockelgrundeinkommens, wie wir es vorschlagen. Um es an einem Beispiel konkret zu machen: Selbst wenn die Forderungen aus der grünen Bundestagsfraktion an eine reformierte Grundsicherung – wie höhere Leistungen, bessere Zuverdienste, Individualisierung der Leistungen (d.h. ohne die Anrechnung von PartnerInneneinkommen) – nur teilweise erfüllt werden, würde das Bedarfsprüfungssystem kollabieren. Dann hätten mehr als die Hälfte (!) aller 4-Personen-Haushalte in Baden-Württemberg Anspruch auf Hartz IV. Dem gegenüber erweist sich der Einstieg in einen Systemwechsel als zukunftsfähige Variante grüner Politik.

Die Finanzierungsfrage ist auch deswegen wichtig, weil wir das Grundeinkommen zwar als Einstieg in eine neue Sozialpolitik verstehen, uns aber nicht der Illusion hingeben, damit alle sozialen Probleme der zukünftigen Erwerbsgesellschaft lösen zu können. Ein Grundeinkommen muss durch eine Reihe politischer Maßnahmen ergänzt werden. Insbesondere ist weiterhin eine aktive Arbeitsmarktpolitik notwendig. Gegen Lohndumping ist – mit und ohne Grundeinkommen – ein Mindestlohn notwendig, wie wir GRÜNE ihn fordern. Bildungsinvestitionen und ein Recht auf Ausbildung tragen dazu bei, junge Menschen für die Herausforderungen der Wissensgesellschaft zu qualifizieren – und die mit dem Grundeinkommen verknüpfte Vorstellung, eigenständigen freiheitlichen und solidarischen Handelns auch tatsächlich zu ermöglichen. Neben einem Einstieg in das Grundeinkommen mit einem Sockelgrundeinkommen (Baustein 1) formulieren wir daher nachfolgend auch unsere Forderungen an die Arbeitsmarktpolitik (Baustein 2) und an die Bildungspolitik (Baustein 3) sowie die Perspektiven einer Weiterentwicklung des Grundeinkommens. Damit definieren wir einen umsetzbaren und finanzierbaren Einstieg in eine Politik, die den Herausforderungen der Zukunft gerecht wird. Denn grüne Sozialpolitik ist beides: Visionär und realistisch!

Bausteine für eine zukunftsfähige Sozialpolitik

Wir wollen einen zukunftsweisenden Umbau unseres Sozialsystems voranbringen, der die Solidarität vom Kopf auf die Füße stellt. Dazu gehört ein Existenz sicherndes partielles Grundeinkommen für Kinder und für Erwachsene. Ergänzend notwendige Leistungen für Wohnkosten und für Hilfen in besonderen Lebenslagen, wie Behinderungen, werden wie bisher bedarfsgeprüft gewährt. Parallel dazu soll der dringend notwendige Ausbau der sozialen Infrastruktur verwirklicht werden, von der Bildung über die Kinderbetreuung bis zu einer wirklich greifbaren Arbeitsmarktintegration für benachteiligte Menschen. Perspektivisch sollen die sozialen Sicherungssysteme zur Absicherung der Risiken im Alter, bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit nicht mehr an die abhängige Beschäftigung gekoppelt, sondern zu einer solidarischen, aus allen Einkünften gespeisten Bürgerversicherung umgebaut werden.

Ein so weit reichendes Projekt, wie die solidarische Neuausrichtung der sozialen Sicherung, kann natürlich nicht auf Knopfdruck verwirklicht werden. Notwendige Anpassungen haben unterschiedliche Geschwindigkeiten: Eine Steuerreform ist zügiger umsetzbar, als der Umbau der sozialen Sicherungssysteme. Somit gehört zur Praxistauglichkeit eines Konzepts, dass es in überschaubaren und nachvollziehbaren Schritten vollzogen wird. Diese Bausteine müssen in sich schlüssig sein und aufeinander aufbauen. Wir machen hierzu einen konkreten Vorschlag. Aber selbstverständlich ist auch eine andere Vorgehensweise vorstellbar und je nach den politischen Rahmenbedingungen können einzelne Schritte auch langsamer oder deutlich schneller umgesetzt werden.

Baustein 1: Bedingungsloses Sockelgrundeinkommen

In einem ersten Schritt wollen wir ein partielles einkommensteuerfreies Grundeinkommen von zunächst monatlich 420 Euro für Erwachsene und 300 Euro für Kinder bis 18 Jahre einführen. Anspruchsberechtigt sind alle Menschen, die – analog zur heutigen Gesetzeslage –  ihren dauerhaften Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Alle anderen erhalten weiterhin ausschließlich bedarfsgeprüfte Leistungen. Beide Beträge steigen mindestens entsprechend der Inflationsrate.

420 bzw. 300 Euro entsprechen der Regelleistung, die Sozialverbände für Hartz IV-EmpfängerInnen fordern. Diese Leistung gibt es aber für alle, bedingungslos, ohne Bedürftigkeitsprüfung und individualisiert. Leistungen für Menschen in besonderen Lebenslagen sowie für den Wohnbedarf gibt es weiter auf Antrag. Alle bisherigen Hartz IV-Empfänger-Innen sind damit materiell besser gestellt. Für sie entfällt insbesondere die unwürdige Hartz IV-Regelsatzprüfung, bei der auch das PartnerInneneinkommen offen gelegt werden muss. Personen ohne eigenes Einkommen müssen somit durch das Grundeinkommen lediglich bei Bedarf Wohngeld beantragen. Diese Verbesserung gilt besonders für diejenigen, die heute trotz eigenem Einkommen auf ergänzende Hartz IV-Leistungen angewiesen sind. Materiell erheblich besser gestellt werden zudem fast drei Millionen Menschen, die im heutigen System verdeckt arm sind.

Unverändert bleiben bei diesem ersten Baustein die Sozialversicherungen für Rente, Gesundheit, Pflege und Arbeitslosigkeit sowie ihre Finanzierung durch Beiträge und Steuerzuschüsse. Nur zwei Anpassungen werden vorgenommen: Alle Menschen sind Mitglied einer Krankenversicherung und Beiträge werden bei gesetzlich Versicherten ausschließlich auf Grundlage des Einkommens erhoben. Der Fehlbetrag wird, wie heute bei Hartz IV auch, steuerfinanziert.

Unser Vorschlag eines partiellen Grundeinkommens wird vollständig gegenfinanziert, ohne den bisherigen Haushalt zu belasten. Wir streben dazu einen Finanzierungsmix an. Zum einen ergibt sich die Finanzierung aus eingesparten Transferleistungen, denn das grüne Grundeinkommen ersetzt steuerfinanzierte Transfers wie das Arbeitslosengeld II und das Kindergeld. Zum anderen schlagen wir zur Finanzierung eine grundlegende Einkommensteuerreform vor. Flankierend dazu wollen wir eine Weiterentwicklung der ökologischen Finanzreform über die Abschaffung von Ausnahmen bei der bisherigen ökologischen Besteuerung hinaus, um ökologische Anforderungen und soziale Absicherung zu vereinen. Wir wollen dabei an der erfolgreichen Einführung ökologischer Steuern unter der rot-grünen Regierung anknüpfen und ein Energiegeld einführen. Dieser Vorschlag grüner UmweltpolitikerInnen, bei dem eine Energie- und Ressourcen-Besteuerung unerwünschten Verbrauch verteuert und eingenommene Gelder als „Öko-Bonus“ an die Bevölkerung zurück gibt, wird somit in unser Konzept eines grünen Grundeinkommens integriert.

Bei der Einkommensteuerreform für die Finanzierung dieses ersten Bausteins halten wir an progressiven Steuersätzen fest, wie im Bundestagswahlprogramm 2005 beschlossen. Möglichst viele Vergünstigungen in der Einkommensteuer, wie beispielsweise das Ehegattensplitting, sollen gestrichen oder in das Grundeinkommen integriert werden. Es gibt zukünftig nur noch eine Steuerklasse. In der Folge werden endlich alle Einkommen gleichberechtigt gestellt und Frauen wie auch Männer erhalten gleichermaßen einen individualisierten Anspruch auf das grüne Grundeinkommen. Entscheidend ist vor allem aber: Das grüne Grundeinkommen geht für Menschen, die Steuern zahlen, im Grundfreibetrag auf. Dieser liegt beim grünen Grundeinkommen deutlich höher als der heutige Grundfreibetrag und wird als „negative Einkommensteuer“ verrechnet.

Konkret bedeutet dies: Personen mit einer Steuerbelastung über dem Grundeinkommen, zahlen Einkommensteuer. Liegt die Steuerbelastung aber unterhalb des grünen Grundeinkommens bzw. ist kein Einkommen vorhanden, erhalten die Menschen Geld vom Staat – es wird sozusagen eine „negative Steuer“ gezahlt. In beispielhaften Zahlen ausgedrückt heißt dies: Eine allein stehende Person kommt auf eine Steuerbelastung von 350 Euro, gleichzeitig besteht aber ein Anspruch auf ein Grundeinkommen von 420 Euro. Sie zahlt also unter dem Strich keine Steuern und bekommt zusätzlich die Differenz zum grünen Grundeinkommen, nämlich eine „negative Einkommensteuer“ von 70 Euro ausbezahlt. Hat ein 4-Personen-Haushalt mit zwei Kindern eine  Einkommensteuerbelastung von 1.000 Euro, wird diese mit einem Grundeinkommen von 1.440 Euro (420 Euro für die Erwachsenen, je 300 Euro für die Kinder) verrechnet. Die „negative Einkommensteuer“ beträgt hier also 440 Euro. Die Steuerbelastung entfällt und zudem erhält die Familie 440 € ausbezahlt. Die solidarische Verteilungswirkung des grünen Grundeinkommens wird damit offensichtlich: Heutige Hartz IV-EmpfängerInnen erhalten das volle Grundeinkommen ohne Bedarfsprüfung. Familien mit Kindern werden deutlich besser gestellt als mit dem Ehegattensplitting. Besserverdienende zahlen aufgrund der entfallenden Vergünstigungen annähernd den nominalen Steuersatz, der heute häufig real nicht entrichtet wird.

Das Grundeinkommen ist mit allen Finanzierungsanteilen machbar. Allerdings wollen wir mit der Vorstellung des Konzepts keine abschließende Festlegung der Finanzierung des Grundeinkommens treffen. Auch welche Ausnahmeregelungen bei einer Einkommensteuerreform gestrichen oder in welcher Form gekürzt werden, kann mit diesem Antrag nicht  entschieden werden. Dazu bedarf es einer ausführlichen politischen Diskussion innerhalb der GRÜNEN – aber zuvor einen Beschluss für ein grünes Grundeinkommen.

Was „passiert“ bei der Einführung des Grundeinkommens unter dem Strich?

  • Die Situation von den heutigen Hartz IV-EmpfängerInnen wird deutlich verbessert.
  • Das Grundeinkommen hilft nicht nur bei verdeckter Armut, sondern es wirkt zudem gesellschaftlichen Ausgrenzungsprozessen entgegen.
  • Der Bürokratieaufwand wird deutlich reduziert.
  • Die Zuverdienstmöglichkeiten werden verbessert. Da nur zusätzliches Einkommen solidarisch versteuert wird, bietet es zugleich Leistungsanreize, wo heute Fehlanreize bestehen: Das Lohnabstandsgebot wird optimal erfüllt.
  • Unstete Erwerbsverläufe werden abgesichert.
  • Individualisierte, nicht an die PartnerIn oder Haushalt gekoppelte, Ansprüche kommen besonders Frauen zugute.
  • Das Steuersystem wird einfacher, übersichtlicher und Ungerechtigkeiten werden korrigiert.  In der Fortsetzung der rot-grünen Steuerpolitik wird der derzeitige Grundfreibetrag durch das grüne Grundeinkommen in der Einkommensteuer deutlich erhöht. 
  • Mit dem Energiegeld entsteht ein zusätzlicher Anreiz für klimafreundliches Verhalten, ohne ärmere Menschen zu belasten.

Entscheidend ist: Im Wesentlichen handelt es sich bei den vorgeschlagenen Änderungen um eine Umverteilung zwischen Erwerbstätigenhaushalten: Kleinverdiener zahlen entweder keine Steuer oder erhalten in der Summe sogar einen Zuschuss. Familien werden durch das Kindergrundeinkommen begünstigt bzw. erst gar nicht arm. Gutverdienende werden in vertretbarem Umfang stärker herangezogen. Mit seiner Verteilungswirkung trägt es dazu bei, dass die Spaltung zwischen Arm und Reich in unserem Land ein Stück weit überwunden wird.

Baustein 2: Arbeitsmarkt und Ausbildung – niemanden vergessen

Wir stehen nicht am Ende, aber mitten in einem dramatischen Wandel der Erwerbsgesellschaft. Die Arbeitsmarktentwicklung hat sich vom Wirtschaftswachstum entkoppelt. Zeitarbeit, Teilzeit, befristete Arbeitsverträge, Praktika, 400-Euro-Jobs, Frühverrentung und prekäre Arbeitsverhältnisse, bei denen Löhne unterhalb des Existenzminimums bezahlt werden, lösen die bisher bekannten Verantwortlichkeiten zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden auf. Aber trotz diesen gesellschaftlichen Veränderungen – die Teilhabe an Erwerbsarbeit bedeutet für die meisten Menschen weiterhin gesellschaftliche Anerkennung, soziale Kontakte und bestimmt zudem das individuelle Selbstwertgefühl. Lang anhaltende Arbeitslosigkeit hingegen isoliert die Menschen und belastet Familien und Partnerschaften. Eine solidarische Arbeitsmarktpolitik muss daher ein Kernstück grüner Sozialpolitik bleiben.

Das „Fördern und Fordern“ der Hartz-Gesetzgebung hat versagt. „Fördern“ mit Zwang führt zu Verweigerung. Willkürliche und damit sinnlose Maßnahmen demotivieren. Beides zusammen nimmt den Menschen die Perspektiven und lässt sie verzweifeln. Zudem haben viele Menschen durch Hartz IV und die Einführung der Bedarfsgemeinschaften nicht nur ihre eigenständige Existenzsicherung, sondern auch die Anspruchsvoraussetzungen für arbeitsmarktpolitische Unterstützung, verloren. Nach Schätzungen des DGB sind die Betroffenen zu 90% Frauen.

Ein Umdenken ist zwingend notwendig: Wir wollen ein arbeitsmarktpolitisches Konzept, das Freiwilligkeit, Selbstbestimmung und Individualität respektiert und die Menschen nicht als defizitär, sondern mit all ihren Ressourcen und Stärken wahrnimmt. Konkret bedeutet dies Unterstützungsangebote für alle Menschen, die freiwillig genutzt werden und sich an den Fähigkeiten, Interessen und Lebensplanungen der Menschen orientieren. Nur unter diesen Voraussetzungen werden Motivation, Verantwortung und Engagement gefördert.

Auch bei einem bedingungslosen Grundeinkommen bleibt eine organisierte Arbeitsvermittlung notwendig. Von Bedarfsprüfungen und Leistungsgewährung entlastet, können die Arbeitsagenturen bzw. ARGEN ihrem eigentlichen Zweck – nämlich Beratung, Qualifizierung und Vermittlung – gerecht werden. Berufliche Unterstützungsangebote können und sollen in die soziale Stadtteilarbeit, in die mobile und offene Jugendarbeit integriert werden.

In diesem Sinne muss die aktive Arbeitsmarktpolitik ausgebaut werden, denn ohne gezielte Förderung werden viele Erwerbslose, insbesondere Frauen, dauerhaft vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Durch den Wegfall von Bedarfsprüfungen und Leistungsgewährung (jede Bedarfsprüfung verursacht Verwaltungskosten zwischen 1.500 und 2.000 €) wird dies in großem Umfang ohne die Entstehung von zusätzlichem Aufwand möglich. Neben der individuellen Beratung sind Weiterbildungs-, Umschulungs- und Qualifizierungsangebote sowie Förderprogramme zur Existenzgründung notwendig, um passgenaue Wege in die Arbeitswelt zu eröffnen. Standardmaßnahmen lehnen wir dagegen ab. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die keinerlei Rücksicht auf Begabung oder Biographie der sich in dieser Maßnahme befindlichen Personen nehmen, verursachen großen bürokratischen Aufwand bei mäßigem Erfolg. Unterstützungsangebote müssen zu den Erwerbslosen passen – nicht umgekehrt.

Auch Erwerbslose, die auf absehbare Zeit keine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt haben, brauchen Perspektiven. Eine ehrliche Arbeitsmarktpolitik kann dies nur durch staatlich geförderte – auch zeitlich unbegrenzte – Beschäftigung leisten. Auch mit Einführung eines Grundeinkommens gilt: Der Sozialstaat soll nicht Arbeitslosigkeit, sondern Arbeit finanzieren. Dafür brauchen wir keine kurzfristigen und sinnlosen Ein-Euro-Jobs, sondern reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit Qualifizierungsanteilen als Brücke in Ausbildung und in den ersten Arbeitsmarkt.

Insbesondere junge Menschen brauchen Perspektiven. Jeder junge Mensch hat unabhängig von seinen individuellen Fähigkeiten und seiner sozialen Stellung ein Recht auf Ausbildung und gesellschaftliche Teilhabe, auch an Erwerbsarbeit. Die Unternehmen, aber auch der Sozialstaat, müssen Verantwortung übernehmen und das Recht auf Ausbildung garantieren. Ungleiche Startchancen werden in ihren negativen Folgen nicht durch finanzielle Transfers begrenzt, sondern durch ein leistungsfähiges Bildungssystem, durch gezielte Beratung, Begleitung und Ausbildungsangebote an der Schnittstelle vom Bildungssystem zum Arbeitsmarkt. Das duale System muss gestärkt werden. Die schulischen und außerbetrieblichen Ausbildungsmöglichkeiten sollen ausgebaut werden. Vor allem die Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik müssen gebündelt und ausschließlich in Richtung Ausbildung verwendet werden.

Die Arbeitslosigkeit betrifft verstärkt gering Qualifizierte, denn vor allem Einfacharbeitsplätze sind von Rationalisierungen und Arbeitsplatzverlagerungen bedroht. Im Kontext des demografischen Wandels müssen insbesondere die Beschäftigungspotenziale im Bereich der personenbezogenen Dienstleistungen gestärkt werden. Existenzgründungen und Selbstständigkeit müssen gefördert werden. Auch dem stetigen Trend zu Niedriglöhnen muss Grenzen gesetzt werden. Deshalb unterstützen wir die Forderung nach branchenspezifisch und regional orientierten Mindestlöhnen mit gesetzlich festgelegter Mindesthöhe.

Baustein 3: Gesellschaftliche Teilhabe durch Bildung

In einer sich stetig verändernden Arbeitswelt, die neue Fähigkeiten erfordert und in der Wissen zur wertvollsten Ressource geworden ist, werden langfristig nur diejenigen gute Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe haben, die über vielfältige Kompetenzen verfügen. Arbeitslosigkeit und Armut betreffen vor allem Bevölkerungsschichten ohne oder mit niedrigem Bildungsabschluss. Wir wollen Bildung für alle ermöglichen, unabhängig von der sozialen Herkunft und dem Geldbeutel der Eltern. Deshalb wollen wir einen grundlegenden Umbau unseres Bildungssystems vorantreiben. Wir GRÜNE haben in den letzten Jahren viele gute Bildungskonzepte entwickelt und verabschiedet – diese gilt es jetzt umzusetzen! Die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens steht dem nicht entgegen. Investitionen in Bildung bleiben – wie heute auch – möglich. Wir wollen die neunjährige Basisschule für alle.

Bildung beginnt für uns bereits im Vorschulalter. Die individuellen Fähigkeiten unserer Kinder müssen möglichst früh gefördert werden. Die Verteilung von Schülerinnen und Schülern auf Hauptschule, Realschule und Gymnasium sortiert heute bereits nach der vierten Klasse in VerliererInnen und GewinnerInnen. Wir wollen die Schule für „alle“ in kommunaler Verantwortung. Anstelle eines einheitlichen Angebots, sollen die Schulen die Möglichkeit haben, sich mit passenden Angeboten auf die SchülerInnen einzustellen. Auch die extreme Abhängigkeit der individuellen Bildungschancen vom Bildungsniveau des Elternhauses muss uns alarmieren. Mehr Chancengerechtigkeit bei der Bildung eröffnet Perspektiven und motiviert zur aktiven Teilhabe in unserer Gesellschaft. Eine intensive Betreuung der Schülerinnen und Schüler ist uns wichtig. Deshalb wollen wir die Schulsozialarbeit stärken.

Mit einer Ganztagesschule, die diesen Namen auch verdient, wollen wir den Schulalltag entzerren und eine individuelle Betreuung der Schülerinnen und Schüler ermöglichen. Hierzu gehört eine vernünftige Schulspeisung und ebenso spezielle Betreuungsangebote. Die PISA-Sieger aus Finnland ebenso die positiven Beispiele in Deutschland machen es uns vor: Eine gute Schule ist immer auch eine humane Schule. Sie sieht Vielfalt und individuelle Förderung nicht als Gegensatz. Motivation entsteht nicht durch Angst und Druck, sondern durch eine Kultur der Aufmerksamkeit und der Anerkennung. Damit wird soziale Verantwortung und zugleich die Fähigkeit zur individuellen Gestaltung des eigenen Lebens in einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft gefördert.

Auch nach Schule und Ausbildung darf sich der Staat nicht aus der Verantwortung zurückziehen. Weiterbildungsangebote sind notwendig, damit Menschen ihre Fähigkeiten für neue Aufgabenbereiche und an die veränderten Bedingungen der Arbeitswelt anpassen können. Lebenslanges Lernen ist ein zentrales Element eines zukunftsfähigen Bildungssystems um Chancen- und Zugangsgerechtigkeit zu erreichen.

Ein modernes und zukunftsfähiges Bildungssystem gibt es nicht zum Nulltarif. Deshalb muss in Zukunft mehr Geld in unser Bildungssystem fließen. Neben dem Vorhandensein finanzieller Mittel kommt es aber mindestens genau so sehr auf deren richtige Verteilung an – und auf die Qualität, die damit geschaffen wird.

Anschlussprojekt: Bürgerversicherung

Mit den Bausteinen 1 bis 3 – Grundeinkommenssockel, Arbeits- und Bildungspolitik – kann in absehbarer Zeit der Einstieg in ein Grundeinkommen realisiert werden. Die im Folgenden skizzierten Anschlussprojekte zeigen eine mögliche Perspektive auf, wie das grüne Grundeinkommen weiter entwickelt werden kann.

Dazu gehört die Umstellung der Kranken- und Pflegeversicherung auf eine Bürgerversicherung, wie sie der aktuellen grünen Beschlusslage entspricht. Bürgerversicherung heißt: Die Bemessungsgrundlage ist dann nicht mehr das Einkommen aus abhängiger Beschäftigung, sondern das gesamte Einkommen einschließlich der Kapitaleinkünfte, Zinsen und Mieten. Dadurch wird die Lastenverteilung solidarischer. Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt: Während die Einkommen der abhängig Beschäftigten in den letzten Jahren stagniert und zum Teil gesunken sind, ist die Summe aller Einkünfte stetig gestiegen. Die Finanzierungsgrundlage ist daher nicht nur solidarischer, sondern auch krisenfester.

Darüber hinaus wollen wir die Rentenversicherung als Bürgerversicherung gestalten. Alle Erwachsenen, die noch nicht in Rente sind, wären beitragspflichtig. Vorbild für eine erneuerte Rentenversicherung könnte das Schweizer Modell der Alterssicherung sein, mit einer Mindest- und Höchstleistung für künftige Altersbezüge. Bisher erworbene Ansprüche werden weiter finanziert, mit einer integrierten Mindestsicherung als Schutz vor Armut.

Weitere Schritte könnten besondere Grundeinkommensregelungen für Auszubildende und Studierende sein, um deren spezifischen Lebenssituationen gerecht zu werden. Ebenso wollen wir einen Freibetrag in den Sozialversicherungen, um mit einem abgabenfreien Existenzminimum gerade GeringverdienerInnen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Mit der Einführung der Bürgerversicherung und der damit verbundenen solidarischen Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme kann zudem entweder das Sockelgrundeinkommen erhöht oder die Sozialabgaben gesenkt werden.

Auf den Punkt gebracht:

Grundeinkommen, die Antwort auf soziale Herausforderungen

Wo heute unüberwindbare Hindernisse und Sackgassen erscheinen, wird durch ein partielles Grundeinkommen grüne Politik erst wieder möglich! Aber dennoch befreit kein politisches Konzept das Gemeinwesen von der Pflicht, im Diskurs über die Ausgestaltung seines Zusammenlebens zu entscheiden. Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist auch kein Allheilmittel gegen diskriminierende Lebensumstände von „BildungsverliererInnen“, Frauen, MigrantInnen und Erwerbslosen. Unabhängig von einem bedingungslosen Grundeinkommen bleiben die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Bildungs-, Gender- und Arbeitsmarktpolitik wichtig!

Antwort auf die postindustrielle Erwerbsgesellschaft

Ein Grundeinkommen führt dazu, dass die Rechte der ArbeitnehmerInnen gestärkt werden und „atypische“ bzw. unstete Erwerbsbiographien abgesichert sind. Es besteht ein Gleichgewicht aus Schutz und Anreizen: Alle Menschen haben einen deutlichen Anreiz dazuzuverdienen. Aber sie sind, anders als heute, nicht mehr gezwungen, jede Arbeit zu jedem Preis anzunehmen. Mindestlöhne werden so leichter durchsetzbar.

Antwort auf zunehmende sozialpolitische Problemlagen

Durch das Grundeinkommen werden Erwerbslose und Menschen mit geringem Einkommen materiell besser gestellt. Steigt das Grundeinkommen perspektivisch an, erhalten immer mehr arme Menschen das soziokulturelle Existenzminimum auch ohne bedarfsgeprüfte Zusatzleistungen. Ebenso werden kleine und mittlere Einkommen durch das Grundeinkommen deutlich besser gestellt.

Antwort auf familienpolitische Anforderungen

Ein bedingungsloses Grundeinkommen gibt Impulse für Familien. Da jedes Kind ein eigenes Einkommen hat, stellt es kein Armutsrisiko mehr dar. Der Steuerzuschuss, also die negative Einkommenssteuer, begünstigt insbesondere Lebensverhältnisse mit Kindern. Familien haben mehr Freiheit in ihrer Lebensgestaltung. Für beide Elternteile wird es leichter, sich beispielsweise vorübergehend für Teilzeitarbeit zu entscheiden. Die Situation für Alleinerziehende verbessert sich erheblich.

Antwort auf frauenpolitische Forderungen

Ein bedingungsloses Grundeinkommen kommt verstärkt Frauen zu Gute. Durch die individuelle Auszahlung des Grundeinkommens sinkt die finanzielle Abhängigkeit, eine eigenständige Sicherung unabhängig von einem Partnereinkommen ist möglich. Bedarfsgemeinschaften hingegen tradieren Geschlechterrollen. Arbeitsförderung ist nicht mehr an Transferleistungen gekoppelt – insbesondere für Frauen werden damit wieder die durch Hartz IV verschlossene Wege in die Arbeitswelt eröffnet. 

Zukunftsperspektive: offen, solidarisch, ökologisch

Mit dem gleitenden Einstieg in ein Grundeinkommen zeigen wir GRÜNE, dass wir uns offensiv mit den Zukunftsfragen unserer Gesellschaft auseinandersetzen und bereit sind neue Wege zu gehen. Statt bestehende Strukturen nur in Details zu verändern, greifen wir positive Impulse aus der Gesellschaft auf und finden gangbare Wege hin zu einer offenen und solidarischen Gesellschaft.

Unser Vorschlag setzt bei der Würde des Menschen an. Er setzt auf mündige BürgerInnen. Mit der Sicherung der materiellen Existenz und dem Abbau von Bürokratie wird die Freiheit zu selbst bestimmtem Tätigwerden gewonnen. Gesellschaftliche Teilhabe für alle wird erleichtert. Unsere Richtung heißt: Ein Existenz sicherndes Einkommen ist Bürgerrecht. Das Grundeinkommen kann mithelfen, die einseitige Wertschätzung von Erwerbsarbeit zu überwinden und die bürgerschaftliche Betätigung zu fördern. Gesellschaftliche Teilhabe entsteht auch durch Tätigkeiten jenseits der Erwerbsarbeit.

Ein Umbau unseres Sozialsystems unterstützt auch die ökologischen Herausforderungen, vor denen wir stehen. Spätestens seit der Debatte um die „Nachhaltige Entwicklung“ geht unsere Partei davon aus, dass sich ökologische Verbesserungen nicht mit sozialen Verwerfungen vertragen. Grüne Politik braucht ein starkes soziales Profil. Weitere Schritte einer ökologischen Steuerreform finden in unserem Vorschlag für einen Einstieg ins Grundeinkommen eine gute Basis, um ökologische Anforderungen und materielle Sicherheit zusammenzubringen.

Es bestehen gute Chancen, dass über das Grundeinkommen andere Werte als Geld und Konsum an Gewicht gewinnen. Die Suche nach ökologisch verträglicheren Lebensstilen ist die positive Antwort auf die Kritik am Konsumismus. Es geht darum, ein nicht nur Existenz sicherndes, sondern darüber hinaus auch kulturell reiches Leben zu ermöglichen.

Auf der Grundlage des gleitenden Einstiegs in das Grundeinkommen wird es möglich, solche Fragen nicht nur theoretisch, sondern anhand der praktischen Erfahrungen zu debattieren. In welche Richtung die nächsten Schritte führen, kann die Gesellschaft an jedem Punkt neu entscheiden. Jeder Schritt kann in finanzierbaren und politisch handhabbaren Etappen umgesetzt werden. Der von uns vorgeschlagene Einstieg ins Grundeinkommen verbaut nichts, sondern öffnet neue Möglichkeiten, weitere gesellschaftliche Prioritäten und die nächsten Schritte in einem demokratischen und ergebnisoffenen Prozess jeweils neu auszuhandeln.

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