23.-25. November 2007
CongressCenter Nürnberg
| Antragsteller/innen: | Harald Fuchs u.a. |
|---|---|
| Gegenstand: | Zukunft der sozialen Sicherung |
| Anmerkungen: |
Höhe + Freibeträge Arbeitslosengeld II
Die BDK möge beschließen:
1. Das Arbeitslosengeld II (ALG II) beträgt € 17,- pro Tag.
2. Die Differenzierung des Regelsatzes für Kinder bis 14 Jahre und Kinder ab 14 Jahren wird aufgehoben und auf einheitlich 80 Prozent des Regelsatzes festgelegt.
3. Das anrechnungsfreie Vermögen wird wie folgt berechnet: Durchschnittlicher monatlicher Auszahlungsbetrag für alle RentenempfängerInnen der gesetzlichen Rentenversicherung abzüglich des individuellen monatlichen gesetzlichen Rentenanspruchs zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme von ALG II für die Dauer der durchschnittlichen Lebenserwartung aller ab dem 66. Lebensjahr.
4. Der Bezug von Arbeitslosengeld I bleibt auf die Dauer von maximal 12 Monaten begrenzt.
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen wird aufgefordert für die Punkte 1 bis 3 einen entsprechenden Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag einzubringen mit dem Ziel des Inkrafttretens zum 01.01.2008.
Begründung:
1. Der zur Zeit gültige Regelsatz des ALG II ist unzureichend für die Deckung der Lebenshaltungskosten. Warum nun € 17,- / Tag? Bereits jetzt wird nach dem Ende des Bezugs von ALG I ein Zuschlag von bis zu € 160,- / Monat für ein Jahr bezahlt und von bis € 80,- / Monat im zweiten Jahr. Warum nach einem Jahr bzw. nach zwei Jahren die Lebenshaltungskosten sinken sollen ist weder erklärbar noch nachvollziehbar. Gerechtigkeit muss für alle gelten!
Auf ein Jahr betrachtet besteht also ein Anspruch von € 6.205. Zum Vergleich: Das steuerfreie Existenzminimum beträgt rund € 7.500, also € 20,55 / Tag. Dieser Betrag ist auch für ALG II anzustreben.
2. Warum sollen die Lebenshaltungskosten von Babys, Kleinkindern und Kindern bis 14 Jahren niedriger sein als nach dem 14. Geburtstag? Diese willkürliche Ungerechtigkeit gehört abgeschafft!
3. Den BürgerInnen wird seit Jahren gepredigt, dass eine private Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rentenzwangsabgabe dringend erforderlich ist. Warum werden sie nun gezwungen, im Fall von Arbeitslosigkeit ihre Rücklagen vorzeitig aufzulösen? Das versteht keinE BürgerIn und löst berechtigte Zukunftsangst aus. Der jetzige Freibetrag von € 150 pro Lebensjahr ist ein höhnischer Schlag ins Gesicht der Menschen! Selbst der jetzige ALG II-Monatsbetrag würde nicht einmal für zweieinhalb Jahre reichen.
Der Bezug des Vermögensfreibetrags auf die durchschnittliche gesetzliche Rente und die durchschnittliche Lebensdauer gibt der privaten Altersvorsorge Ziel und Sinn. Die Furcht vor Angst im Alter wird nicht durch den möglichen Fall von Arbeitslosigkeit verschärft.
Die Bezugsgröße schützt vor allem jene, die aufgrund geringer Einkommen oder/und mehrmaliger Arbeitslosigkeit wenig für die Altersvorsorge ansparen können.
Der Gesetzgeber darf durch undurchdachte Gesetze nicht weitere soziale Ungerechtigkeit schaffen, die dann erneute gesetzgeberische Flickschusterei zur Folge hat.
4. Langzeitarbeitslosigkeit zu subventionieren ist widersinnig. Weil die Arbeitslosenkasse eben keine Versicherung im versicherungsmathematischen Sinn ist, ist jede Staffelung der Auszahlungsdauer nach Lebensjahren willkürlich. Die Arbeitslosenkasse ist eine Risikoabsicherung unter den Annahme, dass die Wahrscheinlichkeit des Risikoeintritts für jedeN EinzahlerIn gleich ist. Daher ist auch die Auszahlung für alle gleich. Soll aus der Arbeitslosenkasse eine Versicherung werden, dann muss ein Äquivalent zwischen Einzahlungsdauer und –höhe und Auszahlungsdauer und –höhe geschaffen werden.
Die negativen Auswirkungen längerer Bezugsdauer von ALG I für ältere ArbeitnehmerInnen auf deren Beschäftigungschancen sind hinlänglich bekannt. Dahin zurückzukehren bedeutet Ungerechtigkeit! Oder will die Politik ihre eigenen Klagen über die hohe Zahl an Betrieben ohne Beschäftigte über 50 Jahren endgültig ad absurdum führen?
Ein halbes Jahr länger Arbeitslosengeld bei gleichzeitiger Hinausschiebung des Renteneintrittsalters um zwei Jahre ist nicht nur doppelter sozialpolitischer Irrsinn – es ist Volksverdummung.
AntragstellerInnen:
Harald Fuchs (KV Nürnberg), Christine Seer (KV Nürnberg), Ralph Hoffmann (KV Nürnberg), Torsten Lütje (KV Nürnberg), Hassan Iftekhar (KV Nürnberg), Karl Wittmann (KV Nürnberg), Celal Turhan (KV Nürnberg), Jürgen Wolff (KV Nürnberg), Stefan Kick (KV Nürnberg), Frank Weinrich (KV Nürnberg), Uwe Janza (KV Nürnberg), Günther Albrecht (KV Nürnberg), Paul Müller (KV Nürnberg), Daniela Müller (KV Nürnberg), Stefan Jeger (KV Nürnberg), Angelika Koch (KV Nürnberg), Gisela Buddensieg (KV Nürnberg), Renate Grädler (KV Roth), Manfred Bachmayer (KV Erlangen-Land), Berthold Lausen (KV Erlangen) u.a.