27. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz
23.-25. November 2007
CongressCenter Nürnberg
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V-05Verschiedenes
Antragsteller/innen:KV Vulkaneifel
Gegenstand:Verschiedenes
Anmerkungen:Beschluss vom 02.07.2007

Anreiz zum Klimaschutz durch Ökoumlage

Der Klimawandel hat sich als Problem von allerhöchster Dringlichkeit erwiesen, dessen Bearbeitung keinen Aufschub duldet. Die Grünen als Vorreiter im Umwelt- und Klimaschutz können hier eine Lösung anbieten, die ihre Akzeptanz und damit ihre Wählbarkeit in der Bevölkerung erhöht. Das dargelegte Konzept knüpft an das bisherige Image der Grünen als Kämpfer für Umwelt, Natur und Nahrungssicherheit an, legt aber den Schwerpunkt auf  eine neue Sicht von sozialer Teilhabe, womit es sich von den Konzepten anderer Parteien signifikant abhebt. Zur Erreichung des Zieles Klimaschutz macht es sich die hohe Steuerungswirkung von finanziellen Anreizen zunutze.

Die BDK fordert die Grüne Partei und deren Vorstand auf, eine neue Steuerdiskussion zu initiieren, bei der folgende Schwerpunkte gesetzt werden:

Ökosteuern und sonstige Umweltabgaben werden durch die Rückgabe ihres Aufkommens in voller Höhe zu gleichen Teilen pro Kopf der Bevölkerung zu einem System von Ökoumlagen fortentwickelt - und zwar aus zwei Gründen:

1. Die Rückverteilung sorgt für demokratische Akzeptanz der ökologisch notwendigen Belastungen des Naturgebrauchs.

2. Die Rückverteilung realisiert den menschenrechtlichen Anspruch aller auf gleiche Teilhabe an den Umweltgütern.

Ökologische sowie menschenrechtliche, soziale und verteilungspolitische Anliegen werden so durch die gleiche gesetzgeberische Maßnahme realisiert. Langfristiges Ziel ist es, aus Umweltabgaben durch deren Rückverteilung ein System von Ökoumlagen zu machen.

Begründung:

Die Erträge aus der Nutzung der natürlichen Ressourcen sollten allen Menschen in gleicher Weise zugute kommen.  Dies geschieht durch ein Konzept, bei dem Ökosteuern und andere Umweltabgaben pro Kopf der Bevölkerung wieder ausgeschüttet werden. Sparsame Umweltnutzung lohnt sich dann immer noch, aber die Durchschnittsbürger, beziehungsweise die durchschnittlichen Ressourcennutzer bekommen auch bei hohen Ökoabgaben  soviel zurück, wie sie bezahlt haben. Sparsame Ressourcennutzer sparen, Ressourcenverschwender zahlen!Das macht die Belastung demokratisch akzeptabel, so dass sich die BürgerInnen der Einsicht in die ökologischen Notwendigkeiten der Abgabe nicht verschließen werden.

Luft, Wasser, Bodenschätze und andere unvermehrbare Naturgüter gehören allen Menschen gleichermaßen. Die Nutzung des atmosphärischen Aufnahmespeichers, der Trinkwasservorräte usw. sollen darum mit angemessenen Abgaben belegt oder durch Versteigerung der Nutzungsrechte entgeltpflichtig gemacht und diese Einnahmen an alle Menschen zurückverteilt werden.

Damit werden Ökosteuern und sonstige Umweltabgaben in einen Kreislauf von Belastungen und Rückverteilungen, das heißt in ein System von Ökoumlagen integriert.  Sie verlieren dadurch den einseitigen Charakter von Belastungen, weil jeder zugleich Teilhaber an ihrem Ertrag ist, den alle Bürger dann lebenslang als eine für jeden gleich hohe Öko-Zuwendung erhalten. Deren Höhe würde sich aus der Gesamtheit aller Öko-Abgaben, dividiert durch die Einwohnerzahl, ergeben. Ein Mensch, dessen Umweltbeanspruchungen dem Durchschnitt entsprechen, erhält damit die gezahlten Abgaben in voller Höhe zurück. Die Umweltnutzung ist für ihn im Ergebnis also kostenlos. Bei umweltbewusst lebenden Menschen ist diese Rückzahlung dann höher als ihre Einzahlung, bei jenen, die mit ihrer Lebensweise die Umwelt stärker beanspruchen bzw. belasten, ist es umgekehrt. Da die Pro-Kopf-Rückzahlungen auch an Kinder und Jugendliche fließen, ergibt sich für Familien bzw. Alleinerziehende ein zusätzliches Plus.

Neben diesem Lastenausgleichseffekt hätte die Rückverteilung der Umweltabgaben vor allem den Vorteil, dass sich der heutige Widerstand gegen umweltbezogene Abgaben und die dazu notwendige Umweltpolitik weitgehend auflösen dürfte. Denn jede Erhöhung der Abgaben erhöht auch die Rückverteilungen und gibt trotzdem einen wachsenden Anreiz zu sparsamer Umweltbeanspruchung. So wird es möglich, die einzelnen Öko-Abgaben schrittweise auf jene Höhen anzuheben, die zum Schutz der Naturgüter bzw. ihrer nachhaltigen Nutzung erforderlich sind.

Da diese Umweltnutzung und -belastung schon lange keine politischen Grenzen mehr kennt, sollten diese Abgaben und ihre Rückverteilungen nach und nach auch grenzüberschreitend ausgeweitet werden, im Endeffekt sogar weltweit.

Die Einführung einer solchen Kombination von umweltbezogenen Nutzungsabgaben und ihrer Rückführung wäre nicht nur eine wirkungsvolle Maßnahme zum Schutze der Umwelt. Sie wäre auch ein Meilenstein auf dem Wege zur Erfüllung des menschenrechtlichen Anspruchs aller auf gleiche Teilhabe an der Erde und ihren Gütern, und damit wiederum ein entscheidender Schritt zu mehr Gerechtigkeit und Frieden in der Welt.

 

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