23.-25. November 2007
CongressCenter Nürnberg
| Antragsteller/innen: | KV Vulkaneifel |
|---|---|
| Gegenstand: | Verschiedenes |
| Anmerkungen: | Beschluss vom 02.07.2007 |
Kein Schutz gegen Terror - Abschaltung aller Nuklearanlagen JETZT
1. Die BDK von Bündnis 90/Die Grünen spricht sich für die sofortige Stillegung aller deutschen Kernkraftwerke und aller weiteren nuklearen Groß-Anlagen aus, da diese nicht oder nur unzureichend gegen Terroranschläge wie z.B. Flugzeugabstürze gesichert sind.
2. Die Neubewertung der Risiken aufgrund von Terroranschlägen muss weiterhin dazu führen, dass die technische Ausrüstung sowohl der geplanten wie der bestehenden Zwischenlager – etwa durch Verstärkung der Decken und Wände und durch unterirdische Anlage – verbessert wird. Ein Schutz gegen Anschläge wie in New York und Washington muss sichergestellt sein.
Begründung:
Nach Atomgesetz § 7 Absatz 2.5 ist dieser Schritt seit dem 9.11.2001 überfällig: " § 7 Genehmigung von Anlagen. 2. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn 5. der erforderlicher Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstiger Einwirkungen Dritter gewährleistet ist."
"Die Beendigung der Nutzung der Atomenergie hat durch den Terror am 11.09. in New York und Washington eine beängstigende Aktualität bekommen. Nach dem 11.09. wird nie wieder jemand den Absturz eines Flugzeuges auf ein Atomkraftwerk als Restrisiko bezeichnen dürfen. Und dass dieses Restrisiko als – noch so ein Wort aus der Vorzeit – vernachlässigbar hinzunehmen sei, ist heute unverantwortlich". (Umweltminister Jürgen Trittin, anlässlich der 1. Lesung der Atomgesetz-Novelle im Bundestag am 27.09.2001)
Die unglaubliche Brutalität und die Kapazitäten internationaler Terror-Netzwerke hat zu einer Neubewertung der Risiken industrieller Anlagen geführt, deren ungeheures Zerstörungspotential durch gezielte Angriffe freigesetzt werden kann. Es ist unverantwortlich leichtfertig, gezielt herbeigeführte Flugzeugabstürze – wie bisher im Atomrecht – als vernachlässigbares Restrisiko zu definieren. Die bestehenden nuklearen Anlagen müssten vielmehr auch für diese neu erkannte Gefahrensituation ausgerüstet werden. Da dies erkennbar nicht gelingen kann (sämtliche Versuche wie „Vernebelungsanlagen“ u.ä. sind als „gescheitert“ anzusehen), müssen sie umgehend stillgelegt werden. Zu diesem Schritt gibt selbst das geltende Atomgesetz, das in seiner “vorzeitlichen” Fassung eine Förderwürdigkeit der Atomenergie festschreibt, die rechtliche Handhabe: “Genehmigungen sind zu widerrufen, wen dies wegen einer erheblichen Gefährdung der Beschäftigten, Dritter oder der Allgemeinheit erforderlich ist und nicht durch nachträgliche Auflagen in angemessener Zeit Abhilfe geschaffen werden kann.” Es reicht dabei nicht, auf konkrete Hinweise von Terroranschlägen zu warten, da die schrecklichen Wirkungen des Terrors gerade in der Unvorhersehbarkeit der Aktionen gründen.