27. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz
23.-25. November 2007
CongressCenter Nürnberg
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V-04Verschiedenes
Antragsteller/innen:Hartwig Berger u.a.
Gegenstand:Verschiedenes
Anmerkungen:

Sicherheit muss vor Laufzeitgarantien gehen

1. Präventiv handeln

Bundes- und Länderregierungen werden aufgefordert, umgehend für sämtliche Atomkraftwerke umfassende und detaillierte Sicherheitsprüfungen anzuordnen. Die Verfahren finden unter öffentlicher Aufsicht statt, sind aber von den Unternehmen zu finanzieren. An den Prüfteams sind immer auch Institute und ExpertInnen zu beteiligen, die die Atomkraftnutzung kritisch beurteilen.

Die Resultate der vorhandenen und der neuen Sicherheitsprüfungen werden veröffentlicht, um breiten Kreisen der Gesellschaft die Gelegenheit zu geben, sich ein Bild über potentielle Risiken der betriebenen Atommeiler zu verschaffen.

Wenn die Prüfungen Sicherheitsdefizite erkennbar machen, ist die Anlage abzuschalten, bis die Defizite nachweislich behoben sind. Das gilt auch dann, wenn  die Konstruktion der Meiler von der genehmigten Auslegung abweicht.

2. Konsequenzen aus dem Vattenfall-Skandal ziehen.

Dem Unternehmen Vattenfall ist wegen offenkundiger Unzuverlässigkeit als Betreiber auf Basis der atomgesetzlichen Regelung die Lizenz zum Betrieb von Atomkraftwerken in Deutschland zu entziehen.

Krümmel und Brunsbüttel sind umgehend dauerhaft zu schließen.

Im Atomgesetz ist in der Frage der Betreiber-Zuverlässigkeit eine Umkehr der Beweislast zu verankern.

3. Konsequenzen aus  Risiken des Nuklearterrors ziehen

Alle Atomkraftwerke, die nicht gegen den Aufprall von schnellfliegenden kleinen Militärmaschinen vom Typ „Phantom“ - geschweige denn von großen Passagierflugzeugen - ausgelegt sind, sind zur präventiven Sicherung umgehend stillzulegen. Das betrifft die Anlagen Brunsbüttel, Biblis A, Philippsburg 1, Isar 1, Neckarwestheim 1, Biblis B und Unterweser. Diese Maßnahme begründet keinen Anspruch der Übertragung von Laufzeitrechten auf Kraftwerke jüngeren Datums, da auch diese Anlagen zwar relativ besser, keineswegs jedoch hinreichend gegen Nuklearterror geschützt sind.

Bei vorliegenden Erkenntnisse über drohende Gefährdungen durch Anschläge sind auch diese Anlagen umgehend abzuschalten.

Die Neubewertung der Risiken aufgrund von Terroranschlägen muss weiterhin dazu führen, dass die technische Ausrüstung sowohl der geplanten wie der bestehenden Zwischenlager – etwa durch Verstärkung der Decken und Wände und durch unterirdische Anlage – verbessert wird.

AntragstellerInnen:

Hartwig Berger (KV Charlottenburg-Wilmersdorf), Paula Riester (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Jan Philipp Albrecht (KV Wolfenbüttel), Karl-Wilhelm Koch (KV Vulkaneifel), Valerie Wilms (KV Pinneberg), Ingrid Lambertus (Kreisverband Mainz), Nils Naber (KV Potsdam), Dorothea Frederking (KV Magdeburg), Martina Lammers (KV Lüchow – Dannenberg),  Eva Quistorp (KV Berlin-Charlottenburg), Ralf Henze (KV Odenwald-Kraichgau), Volker Wittmer (KV Mainz), Wolfgang Paczkowski (KV Rottal-Inn), Robert Zion (KV Gelsenkirchen), Matthias Schneider (KV Duisburg), Maike Babenhauserheide (KV Herford), Andreas Knoblauch (KV Salzgitter),  Lars Andersen (KV Altona), Tobias Lauszat (KV Essen), Dennis Bartel (KV Gelsenkirchen) u.a.

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