Bundesfinanzrat
Der Bundesfinanzrat berät die Partei in allen Finanzfragen.
Aufgaben
Der Bundesfinanzrat ist insbesondere zuständig für die Beratung und vorläufige Inkraftsetzung des Bundeshaushaltes bis zur nächsten Bundesversammlung und die Budgetkontrolle; die Vorbereitung und Vereinbarungen zur Aufteilung der Finanzmittel zwischen Bundes- und Landesverbänden und zur Erhebung von Umlagen an den Bundesverband für die Bundesversammlung; die Beschlussfassung über sämtliche Fragen hinsichtlich der Sonderbeiträge auf Grundlage der Bundesversammlungsbeschlüsse; die Entscheidung über die Vergabe von Finanzmitteln aus Finanzausgleichsfonds sowie die Entscheidung über Anträge und Gegenstände, die von anderen Gremien an ihn verwiesen werden.
Zusammensetzung
Der Bundesfinanzrat setzt sich zusammen aus dem/der BundesschatzmeisterIn, dem/der BundesschatzmeisterIn der Grünen Jugend, den gewählten LandesschatzmeisterInnen oder einem sonstigen Landesvorstandsmitglied je Landesverband und einem/einer BasisvertreterIn je Landesverband.