33. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
25. - 27. November 2011, Sparkassen-Arena Kiel
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V-36/01Verschiedenes
Antragsteller/innen:Elisabeth Scharfenberg u.a.
Gegenstand:Verschiedenes
Anmerkungen:

Organspende

Die BDK von Bündnis 90/DIE GRÜNEN möge beschließen:

Derzeit findet in der Öffentlichkeit eine Debatte darüber statt, inwieweit das geltende Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz - TPG) geeignet ist, die Bereitschaft zur Organspende und damit die Zahl der Spenderorgane zu vergrößern. Diese Diskussion wird im Parlament und auch bei Bündnis 90/Die Grünen kontrovers geführt. Die Spannbreite der diskutierten Vorschläge reicht von strukturellen Änderungen in den Krankenhäusern über die Optimierung der geltenden erweiterten Zustimmungslösung, die Einführung einer Entscheidungslösung mit oder ohne Äußerungspflicht bis hin zur Einführung einer Widerspruchsregelung. In jedem Fall handelt es sich um eine auch unter ethischen Gesichtspunkten anspruchsvolle Debatte, bei der die Positionierung häufig nicht entlang der Fraktions- oder Parteigrenzen erfolgt, sondern auf der Grundlage individueller ethischer Wertentscheidungen.

Die Bundesdelegiertenkonferenz fordert Bundestagsfraktion und Bundesvorstand vor diesem Hintergrund auf, dieser wichtigen Debatte z.B. durch öffentliche Veranstaltungen breiten Raum zu geben und so die individuelle Meinungsbildung zu befördern.“

Begründung:

Angesichts von über 12.000 schwerkranken Menschen in Deutschland, die dringend auf ein Spenderorgan warten, besteht zweifellos politischer Handlungsbedarf. Daher wird derzeit u.a. im Deutschen Bundestag über eine Novelle des Transplantationsgesetzes (TPG) diskutiert, mit dem gravierende strukturelle und organisatorische Defizite des TPG behoben werden sollen, die von vielen Expertinnen und Experten als hauptursächlich für die geringe Zahl von Organspenden angesehen wird. So halten sich bspw. nur etwa 50% aller Krankenhäuser an die im TPG verankerte Meldepflicht von hirntoten Patientinnen und Patienten, die potenziell als Organspender/in in Frage kämen.

Nach Umfragen besitzen etwa 15-25% aller BürgerInnen einen Organspendeausweis, auf dem sie aktiv ihre Erklärung zur Organspende dokumentiert haben. Daher wird aktuell auch eine intensive Debatte darüber geführt, ob und wie die Zahl der Menschen erhöht werden kann, die sich zu Lebzeiten zur Organspende erklären. Dabei stehen verschiedenste Modelle zur Diskussion, so etwa die weitgehende Bewahrung, aber Optimierung der geltenden erweiterten Zustimmungslösung, etwa durch eine intensivierte Aufklärung und Information der Bevölkerung. Andere Akteure plädieren für eine sog. Entscheidungslösung, nach der alle Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal im Leben mit dem Thema Organspende konfrontiert oder gar zu einer Erklärung verpflichtet werden sollen. Auch die sog. Widerspruchslösung, nach der man/frau zu Lebezeiten einer Organspende aktiv widersprechen muss, um nicht als Organspender/in zu gelten, findet Befürworter/innen.

Die Antragsteller/innen halten eine solche Diskussion auch unter uns GRÜNEN für dringend erforderlich. Zu beachten ist jedoch, dass das Thema rechtlich wie ethisch höchstkomplex ist und nicht zuletzt den Bereich des persönlichen Selbstbestimmungsrechtes berührt. Diese Diskussion sollte daher offen und intensiv, aber auch sehr behutsam unter Achtung unterschiedlicher Haltungen und der Gewissensfreiheit geführt werden.

AntragsstellerInnen: Elisabeth Scharfenberg (KV Hof), Harald Terpe (KV Rostock), Biggi Bender (KV Stuttgart), Diana von Webel (KV Pankow), Brigitte Pothmer (KV Hildesheim), Frank Sonneborn (KV Vorpommern-Rügen), Krista Sager (KV Hamburg-Mitte), Eva Thomsen (KV Vorpommern-Rügen), Ulrike Gote (KV Bayreuth-Stadt), Christine Schoerner (KV Hof), Petra Margraf (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Dr. Ulrich Rose (KV Greifswald-Uecker-Peene), Özcan Gündüz (KV Hof), Gudrun Thiess (KV Vorpommern-Rügen), Maria Klein-Schmeink (KV Münster), Torsten Wierschin (KV Vorpommern-Greifswald), Ulrike Siebert (KV Hof), Michael Hagel (KV Reutlingen), Hermann Ott (KV Wuppertal), Gerd Hernacz (KV Mecklenburgische Seenplatte) und weitere

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