33. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
25. - 27. November 2011, Sparkassen-Arena Kiel
Diese Seite im PDF-Format speichernPDF-Version
V-24/01Verschiedenes
Antragsteller/innen:Katrin Eder u.a.
Gegenstand:Verschiedenes
Anmerkungen:

Flughafen Frankfurt am Main: Dem Schutz der Bevölkerung Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen geben: Fluglärm wirksam bekämpfen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN waren auf allen politischen Ebenen als einzige politische Kraft von Beginn an gegen weiteren den Ausbau des Flughafens Frankfurt am Main. Der Standort liegt mitten in einem dicht besiedelten Ballungsraum. Ein ständig wachsender Flughafen ist somit nicht verträglich. Spätestens seit der deutlichen Zunahme der Nachtflüge in den 1990er Jahren ist die Region durch Lärm hoch belastet.


Mit der Inbetriebnahme der neuen Nordwest-Landebahn am 21. Oktober 2011 werden 50 Prozent mehr Starts und Landungen als bisher ermöglicht. Die An- und Abflugrouten und die übrigen Flugverfahren sind darauf ausgerichtet, die maximale Verkehrskapazität herzustellen. Niedrige Flughöhen bei An- und sogar bei Abflügen verlärmen Flächen in bisher nicht bekanntem Ausmaß, was bei dem aktuellen Verkehrsaufkommen nicht notwendig wäre, aber den geringsten Personalaufwand bei der Flugsicherung erfordert.


Für die ganze Rhein-Main-Region bedeutet der Ausbau einen unerträglichen Dauerschallpegel bis tief nach Rheinland-Pfalz und Hessen hinein. Es ist ein Affront gegen die Bürgerinnen und Bürger der Region, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel diese Landebahn durch die erste Landung persönlich eingeweiht hat. Die schwarz-gelbe hessische Landesregierung hat sowohl die betroffenen Bürgerinnen und Bürger als auch die anliegenden Kommunen "an der Nase herumgeführt" und wiederholt Wort gebrochen: Weder wurde das vereinbarte Lärmschutzpaket vollständig umgesetzt, noch das Hauptversprechen des Mediationsverfahrens - ein Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr – eingelöst.


Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) ein vorläufiges Nachtflugverbot für den Flughafen Frankfurt/Main (FRA) verhängt hat, das seit 30.Oktober 2011 in Kraft ist und erwarten, dass das Bundesverwaltungsgericht im März 2012 in letzter Instanz gleichlautend darüber entscheiden wird.

 

Auch an anderen Standorten sorgt Flugverkehr für eine immer größere Verlärmung von ganzen Regionen. Insbesondere in der Nachbarschaft von Großflughäfen, deren Expansionsdrang ungebremst ist, haben sich Kommunen, aber auch viele Bürgerinnen und Bürger zu Bündnissen zusammengeschlossen, um sich gegen die lärmbedingten wirtschaftlichen Einbußen, aber auch gegen den zunehmenden Verlust an Lebensqualität zur Wehr zu setzen. Aktuelle Studien der WHO, die die Forschungsergebnisse der letzten Jahre analysierten, haben zweifelsfrei gezeigt, dass Lärm krank macht.

 

Es ist offenkundig, dass durch die geltende Lärmschutzgesetzgebung kein ausreichender Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder vor Immobilienwertverlusten sicher gestellt ist. Die Rechtslage zum Schutz vor Fluglärm ist kompliziert und unübersichtlich. Die Regelungen sind in verschiedene Gesetze, Verordnungen und internationale Richtlinien zersplittert und weisen Regelungslücken auf. Um einen wirksamen Schutz der Bevölkerung in allen von Fluglärm geplagten Regionen in der Bundesrepublik sicherzustellen, sind klare, transparente gesetzliche Regelungen erforderlich, die auch Maßnahmen zum aktiven Schallschutz sowie eine konsequente Umsetzung der betreffenden EU-Richtlinien umfassen.

 

Die Bundesdelegiertenversammlung beschließt:

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich auf allen Ebenen wirksam für den Schutz der Bevölkerung gegen Fluglärm ein. Im Bundesrat und durch die Bundestagsfraktion sowie durch die Grüne Fraktion im Europäischen Parlament werden wir entsprechende parlamentarische Initiativen für den wirksamen Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm ergreifen.

 

Dazu gehören vor allem:

 

  1. Ein Nachtflugverbot zur Sicherstellung ungestörter Schlafmöglichkeiten – der hierfür in der Mediation vereinbarte Zeitraum von 23.00 bis 5.00 Uhr kann nur ein erster Schritt sein. Unser Ziel ist gesicherte Nachtruhe während der gesamten gesetzlichen Nacht (22.0 Uhr bis 6.00 Uhr) und darüber hinaus reduzierte Fluglärmbelastungen vor allem in den Abendstunden, um den Menschen die notwendigen Erholungsmöglichkeiten zu sichern.

 

  1. Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm ist um klare gesetzliche Regelungen zum aktiven Schallschutz zu ergänzen. Die Lärmgrenzwerte für die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an bestehenden Flughäfen sind auf das Niveau für neue Flughäfen abzusenken und laufend an den Stand der Lärmwirkungsforschung anzupassen. Die Lärmbereiche sind konsequenter als bisher von Wohngebäuden und anderen empfindlichen Nutzungen freizuhalten. Lärmschutzzonen sind auch über die Grenzen der Bundesländer hinaus zu definieren. Der Lärmschutz muss auch in der sogenannten "lautesten Nacht" so ausgestaltet werden, dass Gesundheitsgefährdungen oder Belästigungen vermieden werden.

 

  1. Die EU-Betriebsbeschränkungsrichtlinie 2002/30/EG, die Nachtflugverbote und Nachtflugbeschränkungen ermöglicht, ist konsequent umzusetzen und in nationales Recht zu übertragen.

 

  1. Das Verfahren zur Festlegung von Flugrouten muss überarbeitet werden. Die Fluglärmkommissionen ersetzen keine Bürgerbeteiligung. Stattdessen muss ein transparentes Verfahren entwickelt werden, um die Beteiligung der betroffenen Kommunen ebenso wie die der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.

 

  1. Die Aufgabe der Deutschen Flugsicherung (DFS) im Luftverkehrsgesetz wird auf ein Lärmminimierungsgebot erweitert, das die DFS verpflichtet, neben der sicheren und geordneten Abwicklung des Luftverkehrs eine möglichst geringe Fluglärmbelastung der Bevölkerung sicherzustellen.

 

  1. Die Standortwahl von Verkehrsflugplätzen darf zukünftig nicht länger den Interessen lokaler Politik überlassen werden. Der gegenwärtige Wildwuchs von dauersubventionierten Regionalflughäfen muss ein Ende haben.

 

AntragstellerInnen: Katrin Eder, Tabea Rößner, MdB (KV Mainz), Daniel Köbler (KV Mainz), Daniela Wagner, MdB (KV Darmstadt), Stephan Kühn (KV Dresden), Susanne Wanner (KV Mainz), Ulrich Steinbach (KV Mainz), Olaf Nehrbaß (KV Mainz-Bingen), Kathrin Keller (KV Mainz-Bingen), Markus Gröninger (KV Mainz), Milan Sell (KV Mainz), Olaf Prawitt (KV Mainz), Frank Kaufmann (KV Offenbach-Land), Brigitte Lindscheid (KV Darmstadt), Hildegard Förster-Heldmann (KV Darmstadt), Jonas Wille (KV Darmstadt), Christian Viering (KV Mainz), Astrid Becker (KV Mainz), Nico Klomann (KV Mainz),
Katharina Binz (KV Mainz), Sylvia Köbler-Groß (KV Mainz)

LINKS