33. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
25. - 27. November 2011, Sparkassen-Arena Kiel
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S-08-005Satzung
Antragsteller/innen:Michael Kellner u.a.
Gegenstand:Satzung
Anmerkungen:

Änderungsantrag zu S-08

§ 4 Absatz 5 der Geschäftsordnung der Bundesversammlung wird wie folgt verändert:

(5) Geschäftsordnungsanträge sind sofort zu behandeln. Zu ihnen wird je eine Pro- und Kontrarede zugelassen.

Gemäß unserer Satzung §12(7) wird über die Empfehlung der Antragskommission beim jeweiligen Tagesordnungspunkt zuerst abgestimmt. In der Regel sind hier bis zu drei Gegenreden vorgesehen; danach kann eine Entgegnung durch die Antragskommission erfolgen. Bei Bedarf kann die Anzahl der Gegenreden auf Vorschlag des Präsidiums oder auf Antrag aus der Bundesversammlung erhöht werden.

Begründung:

Der Antrag umfasst folgende Änderungen gegenüber dem Antrag des Bundesvorstands:

1. Im Regelfall sollen drei Gegenreden vorgesehen sein, nicht nur eine. Es gab in der Vergangenheit durchaus nicht selten mehrere AntragsstellerInnen, die mit dem vorgeschlagenen Verfahren nicht einverstanden waren. Möglichst vielen von ihnen eine Gelegenheit zur Gegenrede zu geben dient einerseits zur Wahrung der Fairness zwischen den AntragstellerInnen. In der Vergangenheit galt das Windhundprinzip – wer die einzige Gegenrede ergattert, kann die eigene Position darlegen; bei gewonnener Abstimmung wird dann das Verfahren in diesem einen Punkt angepasst, während die anderen AntragstellerInnen, die möglicherweise ein ebenso berechtigtes Anliegen hatten, leer ausgehen. Anderseits wird durch diese Änderung für die Delegierten transparent, wie inklusiv die Antragskommission gearbeitet hat. Gibt es keine oder nur eine Gegenrede, dann hat die Antragskommission einen breit getragenen Verfahrensvorschlag erarbeitet; sind es deutlich mehr, besteht möglicherweise Korrekturbedarf. Wir gehen davon aus, dass diese neue Regel im Normalfall nicht zu mehr Gegenreden, sondern zu besserer Einigung mit den ÄnderungsantragstellerInnen führen wird. Die Asymmetrie zwischen Antragskommission und ÄnderungsantragstellerInnen wird so zumindest etwas abgefedert.

Daher sollte mehr als eine Gegenrede möglich sein, ohne einen entsprechenden Beschluss der Versammlung herbeiführen zu müssen. Auf der anderen Seite könnte aber eine völlig unbegrenzte Anzahl an Gegenreden die Gefahr bergen, dass die Versammlung über Gebühr mit Verfahrensfragen beschäftigt wird. In der Abwägung dieser Ziele erscheint uns die Anzahl von im Regelfall drei Gegenreden als geeigneter Kompromiss; die Versammlung kann dann bei besonderem Bedarf weitere Gegenreden zulassen, oder aber bei ausufernden Verfahrensdebatten weitere Anträge auf Gegenreden ablehnen.

2. Es wird klargestellt, dass eine Erhöhung der im Regelfall vorgesehenen Anzahl von Gegenreden auf Antrag aus der Versammlung beschlossen werden kann. Es entspricht nicht der Rolle des Präsidiums, allein über den Bedarf an Gegenreden zu entscheiden; neben Vorschlägen des Präsidiums sind grundsätzlich immer auch anderslautende Anträge aus der Versammlung zulässig. Die Formulierung des Bundesvorstands könnte dahingehend (miß)verstanden werden, dass dies in diesem Fall ausgeschlossen ist.

3. Es erscheint uns nicht sinnvoll, dass zu jeder Gegenrede auch eine Prorede gehalten wird. Die Verteidigung der Empfehlung der Antragskommission übernimmt in der Praxis immer die Antragskommission, was auch sinnvoll ist, da sie die Gründe für die Empfehlung kennt. Es ist daher effizienter, wenn die Antragskommission abschließend noch einmal zu Wort kommt und auf sämtliche Gegenreden gesammelt eingeht.

AntragstellerInnen: Michael Kellner (KV Pankow); Felix Pahl (KV Pankow); Annalena Baerbock (KV Potsdam); Stefanie Friedrich (KV Neukölln); Birte Gäth (KV Berlin-Mitte); Sarah Rahe (KV Hannover); Timo Behrens (KV Neukölln); Sonja Grigat (KV Pankow); Melanie Müller (KV Friedrichshain- Kreuzberg); Anna Cavazzini (KV Berlin-Mitte); Frederik Landshöft (KV Krefeld); Friedel Battenberg (KV Darmstadt-Dieburg); Anja Schillhaneck (KV Tempelhof-Schöneberg); Ulrike Bürgel (KV Berlin-Mitte); Doro Meuren (KV Neckar-Bergstraße); Gesine Agena (KV Friedrichshain-Kreuzberg); Georg Kössler (KV Neukölln); Marie Luise von Halem (KV Potsdam) ; Robert Zion (KV Gelsenkirchen); Peter Alberts (KV Münster) u.a.

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